Hallo Simon, so kann ich das nicht auf mir sitzen lassen. Ich hab schon genau gelesen. Der WP Artikel ist nicht so schlecht, besonders dass drauf hingewiesen wird, dass auch Geodaten, die keinen urheberrechtlichen Schutz genießen anderweitig geschützt sein können, das macht ihn sogar gut!
Es geht mir nicht darum, Grauzonen auszuloten, sondern darum, den richtigen rechtlichen Rahmen zu wählen. Siehe unten.
Das Gesetz in Österreich nimmt “Landkartenwerke des BEV” davon aus, freie Werke zu sein. Im RIS (Gesetze+Urteile) findet sich keine Definition von “Landkartenwerk”, der Ausdruck scheint selbstverständlich? Der Absatz 2 wurde 1953 in UrhG §7 aufgenommen, da gab es schon Luftbilder.
Für mich heißt das, wenn ich mir die basemap in den Editor als Hintergrundbild lege und einen Bach durchpause, dann hab ich eine geschützte Information kopiert. Denn die Information, dass dort ein Bach verläuft, die blaue Linie, die hat jemand vom BEV in die Karte eingetragen.
Detto, wenn ich einen OGD Datensatz “Bäche” importiere, dann wird auch etwas kopiert, das urheberrechtlich geschützt ist. Ich glaub, so etwas ist hier gemeint? https://blog.openstreetmap.org/2017/03/17/use-of-cc-by-data/
Dagegen sehe ich Luftbild und Geländemodell nicht als “Karte”, sondern als Rohdaten, wie aufwendig verarbeitet auch immer. Urheberrechtlich gehen die sicher als Foto durch. D.h. ich darf sie nur weiterverbreiten wenn ich eine Lizenz besitze. CC-BY ist da bestens geeignet.
Im Luftbild sind allerdings schlichtweg keine Bäche drin, auch keine Häuser, Wälder, Wiesen usw. Da sind geocodierte bunte Pixel. Wenn ich Lutftbild/DGM verwende, um den Verlauf eines Bachs in die Openstreetmap einzutragen, dann kopiere ich nichts. Die Handlung ist vom Urheberrecht nicht berührt und CreativeCommons irrelevant.
Aber siehe oben - wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Der Fall um den es hier geht, Bäche nach DGM kartieren, ist meiner Auffassung nach eher so gelagert, als ein Beispiel, das das vielleicht besser verdeutlicht, wie “streetview” Bilder fürs mappen verwenden.
PS: Es wäre natürlich von Interesse, welche Luftbildanstalten einen waiver ausgestellt haben, ich konnte dazu nichts finden.