Ab wann kann ein Bebauungsplan als landuse=greenfield gemappt werden

Hallo,

bin gerade über dieses landuse=greenfield gestolpert: https://www.openstreetmap.org/way/932185977#map=17/48.86622/9.42402

  1. Ist das lizenztechnisch ok? Der verlinkten Quelle nach (https://www.winnenden.de/,Lde/start/bauen-umwelt/Bplan_Bildstrasse_II_Birkmannsweiler.html) befindet sich die Bauleitplanung in der Auswertungsphase kurz nach der öffentlichen Auslegung. Ein Satzungsbeschluss wurde offensichtlich noch nicht gefasst.

  2. Damit komme ich zur zweiten Frage: kann und sollte ein zwar schon bekannt gemachter und ausgelegter B-Plan, der aber noch nicht per Satzungsbeschluss endgültig ist, bereits in OSM als landuse=greenfield gemappt werden? Genaugenommen ist noch nicht beschlossene Sache, dass dies Bauland wird (auch wenn es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so werden wird).

  3. Wie hoch sind unsere Qualitätsansprüche? Zwar können wir in OSM nicht parzellenscharf mappen, besonders auf freiem Feld nicht, dennoch sind mir mehrere Stellen aufgefallen, die man anhand des Luftbildes und mit Hilfe Maps4BW präziser hinbekäme.

Unabhängig von der Lizenz: Wir erfassen, was vor Ort erkennbar ist. Damit erübrigt sich das aus meiner Sicht eigentlich.
Ansonsten halte ich von landuse=greenfield wenig bis nichts, weil es keine Nutzung ist. Ein Strickfehler in OSM :frowning:
Eigentlich wäre - wenn schon - ein “proposed:landuse=residential” besser. Aber das ist nicht etabliert.

Nein.

IMHO macht mappen erst ab “construction” Sinn, wenn tatsächlich vor Ort etwas zu erkennen ist.

Zur Lizenz: Als Quelle wurde “Bebauungsplan” und “Presse” angegeben. Nicht der o.g. Link. Da es sich vermutlich um die “Homezone” handelt läuft das für mich unter “local knowledge”.

Ich würde da nicht so streng sein. Wie wahrscheinlich ist es, dass dieses Baugebiet nicht entsteht? Evtl. gibt es sogar schon eine Werbetafel vor Ort? Wir sollten froh sein, wenn ein lokaler Mapper sich engagiert und Änderungen zeitnah einträgt und hierbei sinnvoller CS-Kommenztare und Quellenangaben macht.

Ich wurde hier im Forum schon dafür kritisiert als ich einmal gemeldet habe, dass Flurnamen und andere Namen die OTG nicht nachweisbar sind aus fragwürdigen Quellen massenweise zu OSM hinzugefügt wurden.

Es geht hier nicht im Namen - das ist eine andere Art von Wissen - sondern um das Tagging von ledglich geplanten aber in keiner Weise jetzt oder früher vorhandenen Objekten.

Und da halte ich es für klar sinnfrei, sie vor der ersten erkennbaren Baumaßnahme einzuzeichnen.

wohlgemerkt ein B-Plan, der noch nicht existiert, im Moment ist es noch ein Entwurf. Presse ist keine zulässige Quelle. Und der link steht direkt am Objekt. Wenn der Satzungsbeschluss getroffen wurde, stünde es genau dort.
Im übrigen ist es widersprüchlich: einerseits soll man keine geplanten Straßen erfassen, solange der Planfeststellungsbeschluss noch nicht erfolgt ist, aber ein B-Plan Entwurf, der noch nicht beschlossen ist, soll ok sein?

Naja, wir hatten hier in der Nähe erst kürzlich den Fall, da hat die Gemeinde vor Gericht verloren und muss erheblich umplanen, weil sie die Belange eines bestehenden Gewerbegebietes nicht ausreichend berücksichtigt haben.

Solange der Satzungsbeschluss noch nicht erfolgte, steht mit Sicherheit keine Werbetafel.

Ich kann durchaus einen Sinn darin erkennen, daß zu erfassen, auch wenn noch keine Baumaßnahmen begonnen haben. Satzungsbeschlüsse unterliegen m. W. keinen Lizenzbestimmungen und können verwendet werden. Aber eben erst dann.

Moin,

Einen - auch schon beschlossenen - Bebauungsplan hielte ich noch nicht für ausreichend - da können noch Jahre vergehen.
greenfield trage ich ein, wenn Vermessungen und/oder Grundstücksverkaufsmaßnahmen ersichtlich sind.
Letzteres können auch entsprechende Immobilien-Anzeigen sein - obwohl dann meist auch schon ein Schild vor Ort steht.

PS:
Andererseits beschreibt die wiki-Seite - insbesondere die englische - explizit die Absicht - also die Planung / den Bebauungsplan als ausreichend.

Grüße
Georg

Das ist ja gerade das Problem, das zwischen englischer Version und deutscher Version deutliche Diskrepanzen bestehen. In der deutschen Version, die, aus welchem Grund auch immer, viel umfangreicher ist, stehen Sachen drin die nie jemand in der Community kommuniziert hat. Aber das ist nicht nur bei diese WIKI-Seite so.
*
Manchmal wünscht man sich beim WIKI eine Verfahrensweis, wie bei WIKIPEDIA (duck und wech) :D*

Das englische WIKI lässt da viel offen. Und so halte ich das schlussendlich auch beim Mappen. Wenn ich erfahre das da gebaut werden soll. wird das für mich greenfield; unabhängig von Plänen oder Vermessungen. Gerendert wird es sowieso nicht. Man hat evtl. mal etwas mehr Arbeit, es wieder zu ändern. Solche Eintragungen machen dann doch eher lokale Mapper. Da kann man sich drauf verlassen, dass das auch aktuell gehalten wird.

Ist die Offenlage nicht schon das, was in § 5 (2) UrhG mit “die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind” gemeint ist?

Das wäre dann brownfield oder construction, bei greenfield ist es ja Programm, dass man noch nix sieht … Außer dass der Bauer evtl. schon nix mehr anpflanzt, wenn da bisher Acker war …

Ich halte den Bebauungsplan (Auch wenn nicht Final erlassen) als Quelle für Frei verfügbar. Und auch der Aufstellungsbeschluss von 2018 wird ja im Amtsblatt veröffentlicht worden sein korrekt?

Dazu ist ja vom Stadtrat die Erweiterung im Februar beschlossen worden. Ich halte das für Ausreichend. Gerade bei Bebauungsplänen und auch deren Vorprodukten - Es gibt einen zwang zur Offenlegung in denke ich allen Kommunalordnungen.

Flo

Spätestens hier ist das von der Stadt Winnenden veröffentlicht worden - Und das schon Februar 2021, nach
der Veränderung des Geltungsbereichs.

“Beschluss über die Erweiterungdes räumlichenGeltungsbereichs des Bebauungsplans„Bildstraße II“inWinnenden-BirkmannsweilersowieDurchführung derfrühzeitigen Beteiligungder Öffentlichkeit–Planbereich:41.30”

https://www.winnenden.de/site/Winnenden_Responsive/get/params_E-209803295/17987749/2021.02.11_Blickpunkt_Ausgabe%2006.pdf

Flo

OK, das klingt für mich nachvollziehbar.

interessanterweise befindet sich direkt im Anschluss ein weiterer B Plan, dessen räumlicher Geltungsbereich sich mit dem ersten teilweise überschneiden. Ich frage mich, ob das rechtlich zulässig ist.

+1
Aber auch beschlossene B-Pläne haben gelegentlich mal die Eigenschaft, nicht oder nicht gleich umgesetzt zu werden. Vergleiche Tesla.
Darum erst was einzeichnen, wenn es konkret wird.

Sven

Sehe ich jetzt nicht als Problem. Wenn sich die Pläne ändern, kann man auch das greenfield ändern (oder ganz löschen, wenn die Pläne fallengelassen werden).

Ich würde persönlich niemals ein greenfield eintragen, weil mir das nicht nützlich vorkommt. Aber wenn ein Kollege das macht, besonders ein Anfänger den wir nicht vergraulen sollten, würde ich ihm auch nicht in die Parade fahren wollen.

grundsätzlich +1… Bei der Tesla-Geschichte war es ja so, daß es für das gesamte Areal einen bestehenden B-Plan gab, nur ist BMW seinerzeit abgesprungen und hat sich nach Leipzig verzogen… Darum ging es u.a. bei Tesla recht schnell, da ob des bestehenden B-Plans die wichtgsten rechtlichen Hürden bereits aus dem Weg geräumt waren.

+1

Sven

ich finde das schon sehr bemerkenswert: wenn eine geplante Straße in OSM gemappt wird, obwohl das Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, das wird auf breiter Front auch hier im Forum gemeckert. Bei einem B-Plan, dessen Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, ist das plötzlich kein Problem. :roll_eyes:

Die Anmerkung entzieht sich meinem Verständnis. Erstens gibt es einige Gegenstimmen hier, die es für unnütz halten, also nix von wegen kein Prolbem. Zweitens sprichst Du Dich selbst in #7 dafür aus? Und jetzt kritisierst Du smootheFiets dafür daß er Dir zustimmt?

Der kleine Unterschied liegt darin, dass Plan nicht gleich Plan ist. Natürlich liegt für die Öffentlichkeitsbeteiligung bereits ein Plan vor. Genaugenommen ist es aber nur ein Entwurf, wenn auch in dieser Phase schon weit gediehen. Erst mit Satzungsbeschluss ist der Plan rechtswirksam ein verbindlicher Bebauungsplan, auch wenn er dann immer noch geändert werden kann. Auf diesen Unterschied wollte ich hinaus, aber bisher scheint das niemanden zu interessieren. Wird aber über geplante Straßen diskutiert, dann wird schnell auf den Planfeststellungsbeschluss abgestellt. Das verwundert mich.