Kombinierter Rad-, Fußweg mit Anlieger frei

Hallo,
danke für eure Beiträge und Vorschläge.
Aber einmal muss man sich ja entscheiden :slight_smile:

Ich werde es so machen
highway=footway
surface=asphalt

aber das Zusatzschild will ich auch nicht unter den Teppich kehren, deshalb noch
vehicle=destination

Gruß
Danfost

Oh je, wenn ich mir diese Diskussion anschaue sollte ich wohl doch wieder *=official verwenden, auch wenn das von vielen Standardprogrammen nicht unterstützt wird. Finde ja schon die ganze Zeit noch so Krücken wie highway=cycleway + foot=yes.

Dachte in D würden die blaauen Schilder den Ausschlag geben und alles damit ist path + foot/bicycle=designated.

Wann wohl iD dieses Tagging lernt?

Wieso das jetzt?

Doch auch sowas habe ich schon gefunden, war aber vehicle=private und nur Zugang zu einer privaten Einfahrt.

Damit ich doch endlich die blauen Schilder abdecken kann und auch bei Straßenbegleitenden Wegen nicht jedes Mal nachschauen muss.

Ich bin so frei zu zitieren und hier geht es um Personen, die mMn das deutschsprachiger Wiki lesen und nicht etwa die englische Ausgabe:

Da muß ich nochmals einhacken:

Nach https://wiki.openstreetmap.org/wiki/OSM_tags_for_routing/Access_restrictions#Germany darf auf einem Fußweg ein Fahrzeug oder auch ein anderes mehrspuriges Gefährt nicht fahren. Ein echter Fußweg ist in der Realität oft nur 1 Meter breit. hw=footway passt da schon mal nicht. Auch werden solche Wege bei den Datennutzer oft viel schmaler dargestellt.

Ich interpretiere das Zusatzschild so: Weg ist gundsätzlich mit Fahrzeugen befahrbar. In diesen Fall für den Grundstücksbesitzer, um zu seiner Garage zu kommen. Wieviele Berechtigte dort entlang fahren dürfen ist uns hier im Forum nicht bekannt.

*=destination, wie jemand vorschlägt, ist da nach meiner Meinung falsch. Es gibt dort ja kein Anliegerverkehr im Sinne nach dem Zusatzschild Vz 1020-30.
Die Grundstück-Besitzer wollen ja keinen Anliegerverkehr in dieser Straße, die ja nur zu einem Fußweg umgewidmet wurde.

‘*=destination’ ist genau so falsch und richtig wie gar kein Tag für Fahrzeuge.

Korrekt wäre die Verbindung von ‘*=destination’ mit ‘destination=garages’ oder so ähnlich.

wenn die Garagenanfahrt das einzige mögliche Anliegen ist, dann ist destination richtig. Gar kein tag für Fahrzeuge ist falsch wenn Anlieger dann nicht mehr fahren dürfen

… dann muss das in OSM nicht erfasst werden. Ich sehe das wie Mammi71: Wir mappen doch wohl für die Allgemeinheit, und für die ist das ein Fußweg. Der Garagenbesitzer als einziger Fahrzeug-Nutzer wird auch ohne OSM wissen, dass er da ausnahmsweise durchfahren darf, und wird sich umgekehrt nicht davon abhalten lassen, wenn in OSM kein access-Tagging für ihn gesetzt ist :slight_smile:

Wenn überhaupt, dann bin ich auch für vehicle=private.

Die fragliche Garagenzufahrt scheint mir “unter” dem Pfeil zu liegen, hinter der hohen Hecke.

Ich dachte immer, die Bedeutung der Straße ist das eine, die Access-Beschilderung das andere. Daher macht ein Radweg-Schild nicht automatisch ein highway=path/cycleway. Hab hier aber gelernt, dass man das auch anders shen kann.

Ein Fahrradweg oder eine Fahrradstraße kann ja von der Bedeutung ebenso eine “Living Street” sein, wenn es als shared space zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern gebaut wurde, eine Wohnstraße, wenn man vor allem Wohnhäuser erreicht, eine unklassifizierte Ortsverbindungsstraße, wenn man Orte miteinander verbindet und eben auch eine Zufahrtsweg zu einzelnen Grundstücken.

Das sehe ich anders. Wir mappen, was draußen vorhanden ist, unabhängig davon, wer die Daten wofür nutzt.

Mann kann die Anwendungsfälle ja gar nicht alle voraussehen. Beispiel: Es kann durchaus von Belang sein zu wissen, dass auf meinem Fußweg Fahrzeuge fahren dürfen. Vielleicht lasse ich die Kleinkinder dann nicht alleine dort spielen.

Eine andere Frage ist, wie wichtig das dem einzelnen Mapper ist. Ich mappe ja auch nicht jeden Gullideckel, obwohl man mit den Daten sicher auch etwas anfangen könnte.

Garagen frei verstehe ich eher als Anwohner (Garagennutzer) frei, das ist nicht glei h bedeutend mit Anlieger frei.

habe mir das auf dem Luftbild und in den OSM Daten noch einmal angesehen. In der Tat sind links hinter der Hecke und rechts gegenüber in der Mitte des Weges noch Garagen.

für die Allgemeinheit ist es durchaus relevant zu wissen, dass dort mit Kfz-Verkehr zu rechnen ist, weil es für Anlieger eine grundsätzliche Erlaubnis gibt.? private ist daher auch falsch, weil es für alle gilt, die zur Garage wollen

Das wird jetzt aber ein bisschen akademisch, oder? Auch wenn der Garagenbesitzer eine Garagenparty feiert, zu der alle Gäste mit dem Auto anreisen dürfen, ist das immer noch private, weil es seine Eingeladenen sind und noch längst nicht jeder beliebige da hinfahren darf.

Den Unterschied zwischen “private” und “destination” ist aus meiner Sicht:

“motorvehicle=destination” bedeutet, dass dort jeder reinfahren darf, der zu jemandem will, der nur über diesen Weg zu erreichen ist. Auch wenn der Anlieger das nicht möchte. Es ist eng mit der Beschilderung “Anlieger frei” oder “Anreiner frei” verknüpft.

“motorvehicle=private” ist dagegen etwas, was je nach Situation durchaus Unterschiedliches bedeuten kann. Es ist keine pauschale Erlaubnis und auch kein pauschales Verbot. Nur der darf dort entlang(fahren), der von dem Grundstücksbesitzer das Einverständnis hat oder von der Sachlage her davon ausgehen kann, dieses zu haben. Lezteres wäre der Fall bei dem privaten Weg zur Haustür. Als Besucher oder Postbote darf ich stillschweigend davon ausgehen, den direkten Weg bis zur Haustür / Türklingel / Briefkasten gehen zu dürfen, um dort zu klingeln oder etwas in den Briefkasten zu tun. Nicht aber, an der Haustür vorbei in den Garten und ums Haus herum auf die Terrasse. Der Paketbote darf davon ausgehen, dass er sein Zustellfahrzeug für den Zeitraum der Paketzustellung in der privaten Grundstückseinfahrt kurz stehen lassen zu dürfen. Aber ein Wanderer darf nicht den Weg benutzen, um zu der (privaten) Bank neben der Haustür zu gehen um dort eine Wanderrast zu machen oder ein Autofahrer darf die private Grundstückszufahrt nicht nutzen, um sein Auto dort mal eben abzustellen, um beim Nachbarn zu klingeln. Ich kann auch bei einer offensichtlich privaten Grundstückszufahrt nicht davon ausgehen, dass ich diese nutzen darf, um zu wenden, weil ich in der Nachbarschaft wohne und das für mich so am bequemsten ist.

Im Vorliegenden Fall ist nur die Zufahrt zur Garage freigegeben. Das grundsätzliche Verbot, mit einem KFZ auf einem Rad- und Fußweg zu fahren, wird nur zu dem einen Zweck freigegebn, nämlich um zum Zwecke des Hineinfahrens in die Garage. Ich denke nicht, dass ich - ohne den Besitzer zu fragen - davon ausgehen darf, seine Garage nutzen zu dürfen (selbst wenn sie offen stehen sollte). Ich denke nicht, dass hier der Paketbode einfach so den Fuß- und Radweg entlangfahren darf und das Lieferfahrzeug vor der Garage kurz abstellen darf. Daher sehe ich hier kein allgemeines “Anlieger frei”

Ich halte daher motor_vehicle=private nach wie vor für realitätsnäher als motor_vehicle=destination.

ist es, jeder der zu einer Garage will kann dort fahren. private passt dagegen nicht, weil es einer individuellen Erlaubnis nicht bedarf

Wobei, wie ich oben schon anmerkte, auf den Schildern nichts von MOTORfahrzeugen steht. Wenn, dann vehicle.
In der Frage private/destination bin ich leidenschaftslos. Beide sind nicht völlig falsch, keins von den beiden trifft es zu 100%.

private ist völlig falsch, destination mag nicht zu 100% treffen aber private trifft zu 0%

+1

Es käme darauf an wie oft der Weg von Fahrzeugen befahren wird, ob man ein highway=service daraus machen kann. Wenn dort öfters die Garagenbesitzer:innen mit Fahrrädern, Autos und Motorrädern entlang fahren als Fußgänger:innen den Weg benutzen, dann hw=service. Wenn das nicht der Fall ist oder solange man das nicht weiß, bin ich für highway=footway mit vehicle=destination (oder access=destination).