Kombinierter Rad-, Fußweg mit Anlieger frei

Stimmt, nur wenn Tempo-Schilder dastehen, gelten die für Radfahrer auch. Das Ortseingangsschild hat rein theorethisch keine Geschwindigkeitsbeschränkung zur Folge. Praktisch wird aber alles darüber als unangepasste Geschwindigkeit gelten.

Da der Weg für bestimmte Autofahrer freigegeben ist gehört das ‘maxspeed’ m. E. trotzdem ran, insbesondere wenn der Vormapper es bereits getagt hat.

Entscheidend ist ja die Verkehrsbedeutung. Wenn das eine Zufahrt für Anlieger ist, dann highway=service. hw=residential wäre eine öffentliche Straße.

Ich habe gerade einen interessanten Aufsatz zum Thema Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer gefunden: https://www.st-sozien.de/fileadmin/user_upload/veroeffentlichungen/Lorenz/NZV_2014_498.pdf

Ist wirklich interessant, ist aber nicht immer schlüssig. Ich bin ja kein Jurist, aber es kommt mir seltsam vor dass der Anwalt zunächst untersucht, ob die Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder analog gelten könnte:

der Bezug (9) bezieht sich aber auf ein komplett anderes Thema (Anbieterkennzeichnung im Internet, was eine andere deutsche Schildbürgernummer ist): Lorenz, Die Anbieterkennzeichnung im Internet, 2007, S. 142;Lorenz,DuD 2013, 220, 224;Schmalz, Methodenlehre für das juristische Studi-um, 4. Aufl. 1998, Rdnr. 383ff

Ganz hinten im Absatz über Analogie steht dann, dass es sowieso nicht geht:

:stuck_out_tongue:

Auch sonst ist das nicht immer logisch, zur Schrittgeschwindigkeit z.B:

wieso sollte aus diesem Absatz 15km/h folgen, wenn Radfahrer bereits ab 7km/h sicher fahren können? Ist ja egal, wenn der Tacho unter 10km/h nichts anzeigt, daraus folgt doch nicht, dass man 15 fahren muss damit der Tacho was anzeigen kann, sondern eher, dass man so langsam fahren sollte, dass der Tacho noch nichts anzeigt.

Und hinsichtlich der Beherrschbarkeit von hohen Geschwindigkeiten ein Fahrrad mit einem Motorrad zu vergleichen, die ja auch über 100km/h fahren können, entbehrt jeder Grundlage (Fahrwerk/Federung, Reifengröße, Gewicht, etc. komplett nicht vergleichbar)

Naja, solange es für Fahrräder keine Kennzeichenpflicht gibt, dürfte das sowieso alles etwas weniger heiß gegessen werden wie es gekocht wurde…

@Danfrost: Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann gibt es einen Weg, auf dem (nur) ein Auto Platz hat, aber keinen extra Radweg und der Weg hat auch keinen Namen?
Dann würde ich eher highway=service verwenden.

Ganz einfach:
motor_vehicle=destination

Mal zur Rechtslage:

  • Also keine dauerhafte Schrittgeschwindigkeit, die gibt es nur bei der Kombi “Gehweg, Radfahrer frei”
  • Wir müssten demnach alle innerörtlichen gemeinsamen Geh- und Radwege auf irgendwas anderes als path umtaggen, weil die Regelbreite größer als 2 m ist und es keine solchen unter 2 m geben dürfte. Freiwillige vor!
    Ähm … :roll_eyes:

Die 2 m aus dem Wiki mag man als Richtschnur nehmen können, wenn da keine Schilder stehen, dann ist damit zu rechnen, dass es Feld- oder Waldwege oder sonstige Zufahrten sind und keine Pfade für schmale Verkehrsteilnehmer.
Steht da ein Radweg-Schild, dann ist es auch ein Radweg, egal ob regelwidrig zu schmal, Regelbreite oder Überbreite!
Und auch ein Zusatzschild, dass Kfz freigibt, mach aus dem Radweg noch immer nix anderes, der Kfz-Verkehr hat sich dem (Fuß- und) Radverkehr unterzuordnen.

Falsch, s.o.

Da man kaum straßenbegleitende Radwege für Kfz freigeben wird, ist ersteres schon mal obsolet.
Zweiteres ist korrekt, das ist der Sinn.
Das Dritte ist falsch, weil die Anpassung des Verhaltens extra zugelassenen Verkehrs explizit drin steht und die Temporegeln allen Fahrverkehrs auch.

Für mich wäre das weiterhin ein path mit obigen Zusatz für motor_veh.

Hallo

ja genau, ein Weg, ein Auto, keinen extra Fuß- oder Radweg

aus meiner Sicht einfach durch Zusatz von motor_vehicle=destination

Da möchte ich widersprechen. Es hat schon entsprechende Diskussionen gegeben, wie z.B. mit Fußwegen in Parkanlagen zu verfahren ist. Auch die sind oft von Breite und Beschaffenheit auch für zweispurige Kraftfahrzeuge geeignet. Und sie werden auch entsprechend genutzt, nämlich von Service-Fahrzeugen des Grünflächenamtes. Viele Radwege werden inzwischen 2,5m oder noch breiter angelegt.

Für mich ist in diesem Fall ausschlaggebend, dass der Weg ausdrücklich mit eine Kombination aus
und

beschildert ist. Damit handelt es sich um einen Rad- und Fußweg, auf der andere Verkehrsteilnehmer nur ausnahmsweise (nämlich als Anlieger) fahren dürfen.

Die Situation ist für mich vergleichbar mit diesem Rad- und Fußweg, der für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist
https://www.openstreetmap.org/way/337265933#map=16/51.7396/9.1718, also mit einer Kombination aus den Verkehrzeichen
und

beschildert ist, und aufgrund der “blauen” Beschilderung als Pfad bzw. Radweg eingezeichnet ist,
im Gegensatz zu diesem Weg
https://www.openstreetmap.org/way/533840662,
der als Feldweg (highway=track) eingezeichnet ist, weil er mit dieser Schilderkombination versehen ist:
und
und

Benutzen dürfen beide Wege die gleichen Verkehrsteilnehmer: Fußgänger, Radfahrer und landwirtschaftlicher Verkehr. Beide sind asphaltiert. Beide haben ungefähr die gleiche Breite. Doch das eine ist ein Rad- und Fußweg, der zurätzlich für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist, dass andere ein apshaltierter Feldweg für landwirtschaftlichen Verkehr, der zusätzlich für Rad- und Fußgänger freigegeben ist.

Ja, das mag sein. Was für mich aber gut herauskommt: Es ist nicht alles eindeutig in der StVO geregelt. Es gibt keine gesetzlich klar definierte Höchstgeschwindigkeit für Radwege. Es gibt nur bestimmte Trends, die sich aus der Rechtssprechung ergeben. Aber wie soll man die in eine klare Zahl übersetzen? Daher ist es aus meiner Sicht falsch, einen Radweg mit maxspeed=* zu versehen.

Ebensowenig ist es richtig, einen Feldweg mit maxspeed=100 zu versehen. Denn Tempo 100 außerorts gilt lediglich für öffentlich Straßen. Für Feldwege gilt allein die allgemeine Regelung, dass das Tempo der Situation angemessen sein muss und dass man innerhalb des Sichtbereichs sicher zum Stehen kommen muss (bzw. innerhalb des halben Sichtbereichts, wenn mit Gegenverkehr zu rechnen ist). Sowas kann man nicht in Zahlen ausdrücken. Nur, wenn an einem Feldweg ein konkretes Höchstgeschwindigkeitsschild stünde, wäre dies einzutragen.

Das gleiche gilt für nichtöffentliche Grundstückszufahrten. Selbst wenn diese von einer Straße in einer Tempo-30-Zone abzweigen endet die 30er-Zone an der Grundstücksgrenze. Es wäre falsch, die Grundstückszufahrt mit maxspeed=30 zu versehen, es sei denn, der Grundstückseigentümer hätte dort ein entsprechendes Schild aufgestellt.

Ich kenne innerstädtische Fahrradwege mit explizit beschilderten Geschwindigkeitsbegrenzungen (10 und 20km/h). Das wird zwar nicht überprüft, geschweige denn sanktioniert, aber es steht dort dran. In Italien ist es allerdings auch so, dass man Strafen für Geschwindigkeitsbegrenzungsüberschreitungen nur bekommen kann, wenn der Blitzer bzw. die Kontrolle vorher per Schild angekündigt wurde, die Gefahr ist also nur sehr gering, sollte man da mal etwas schneller fahrradfahren :wink:
10kmh für gemeinsame Fahrradwege, 20 für reine Fahrradwege.

10 https://www.google.com/maps/@41.8583688,12.4954559,3a,75y,268.58h,86.24t/data=!3m6!1e1!3m4!1sKpWjDm6dgXdL8knd204BtQ!2e0!7i16384!8i8192

+1
Ich finde, highway=* muss sich nach den (nachweislich) intendierten Nutzern richten. Wenn Autos ausnahmsweise auch drauf dürfen, bleibt es trotzdem ein Fuß- und Radweg, in DE also highway=path.
Ich fahre hier in NL oft auf Radwegen, da würden zur Not sogar zwei Autos nebeneinander drauf passen, was sie natürlich nicht dürfen bis auf Ausnahmen. 4-5m breit plus Trottoir können die sein. Das sind natürlich cycleways, keine service o.ä.

… und eine solche beschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung gehört dann auch als maxspeed=* eingetragen. Ob sie überprüft wird, spielt für uns keine Rolle. Sie ist in diesem Fall eindeutig definiert (durch Ausschilderung).

Wobei dieses Beispiel kein Radweg in Deutschland ist. Aber in diesem Beispiel spielt das keine Rolle, da es ein Temposchild gibt.

Es mag durchaus in anderen Ländern Gesetze geben, welche für Radweg auch ohne Beschilderung eine klar definierte Höchstgeschwindigkeit festlegen (z.B. 20kmh) - die könnte man dann auch als maxspeed eintragen, so wie wir ja innerorts in Deutschland auch maxspeed=50 an öffentliche Straßen schreiben, obwohl sich diese Zahl allein aus dem Gesetzestext ergibt.

Genau so sehe ich das.

Eine Ausnahme ist lediglich die Fahrradstraße, die ja auch anders als ein Fahrradweg ausgeschildert ist. Schon die Bezeichnung zeigt, dass es sich dabei um etwas Anderes handelt, es heißt ja nicht Fahrradweg sondern Fahrradstraße.

Zu Fahrradstraßen gibt es einen eigenen OSM-Wiki-Artikel: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:bicycle_road - dort wird erläutert, wann die Fahrradstraße eher als path oder eher als service oder gar als residential eingetragen wird.

So was meinte ich :slight_smile:
https://www.mapillary.com/map/im/1YkuZ3DVSDeS7ZQrqb_KGQ

Radwege für Länder, die Radverkehr ernstnehmen. Und das ist ein harmloses Beispiel aus der Provinz. Amsterdam ist krasser. Das finde ich bloß nicht so schnell.

Ohne Fotos und die tatsächliche Nutzung (wie oft wird der Weg von Anliegern befahren?) kann man das nicht beurteilen, ob hw=path oder hw=service besser passt.

Ähnlicher Fall: In meiner Nähe gibt es einen typischen grade3-Feldweg mit Grasbewuchs in der Mitte, der zwischen zwei Ackerflächen verläuft, der mit mit DE:240 und 1026-36 (Rad/Fußweg + landwirt. Verkehr frei) beschildert wurde. Wahrscheinlich deswegen, damit der Feldweg nicht als Abkürzung zum Neubaugebiet verwendet wird. Nachdem ich den Weg als erste Reaktion auch in einen hw=path geändert habe, wurde ich von einem Mitmapper angesprochen und wir haben dann entschieden den Feldweg weiterhin als hw=track zu taggen.

Ok, ich verfolge hier nicht alle Dikussionen, ich hatte nur mitgenommen, dass cycleway und footway Ableger von path sind und diese nicht für breite mehrspurrige Fahrzege sind.

Ich hatte bei cycleway, footway und path mit über 2m Breite damit auch kein Problem, solange breite mehrspurrige Fahrzege eh’ ausgeschlossen sind, sind diese aber erlaubt so habe ich entsprechen track, service oder residental gewählt.

Auch wenn eine Straße der Optik nach eine gewöhnlichen Wohnstraße ist und sich nur durch die Radwegschilder von benachbarten Wohnstraßen unterscheidet, hatte ich sie bislang als Wohnstraßen gemappt gemappt mit ‘bicycle=designated’ motor_vehicle=destination’ . Lag ich da wirklich auf dem Holzdampfer?

Nein.
Ich mach das auch so.

Gibt es das? Dafür ist in Deutschland ja die “Fahrradstraße” gedacht, die entsprechend auch anders beschildert ist als ein Radweg.

Radweg:

Fahrradstraße:

Die Eingangsfrage, über die wir hier diskutieren klingt für mich nicht nach einer Straße, ich hatte vor meinem inneren Auge etwas von der baulichen Dimension einer einspurigen Zufahrt:

Wir haben ja leider kein Foto vorliegen.

Bin mir sicher, dass ich das schon gemappt habe. Liegt nahe, wenn die Wohnstraße nur noch kurz ist und am Ende als Radweg weitergeht, dannn ist das sogar eine gute Lösung.

Fahrradstraßen sind zumindest in Sachsen selten, so ein neumodischer linksalternativer Großstadtkram. Immerhin, hat jetzt Auerbach im Vogtland eine!

Ja, in Soltau gibt es auch diesen Straßenabschnitt einer Ortsstraße, der nachträglich mit Pollern abgesperrt wurde und als Geh+Radweg ausgewiesen wurde. Die “Straße” hat daher auch noch einem Gehweg mit Bordstein.

Da dieser Straßenabschnitt aber komplett für KFZ-Verkehr gesperrt ist habe ich diesen Straßenabschnitt in hw=path geändert. Nicht die Optik sondern die Verkehrsbedeutung ist für OSM relevant, oder nicht?

Ja, die erfasse ich aber optisch, da ich keine Statistik über die Straßennutzung habe. Die Beschilderung ist auch nicht immer ausagekräftig, das ist nur, was der Mitarbeiter in der Behörde als Hauptbedeutung sieht. Ist alles subjektiv, was aber auch nicht schlimm ist.

Wenn da rechts und links Wohnhäuser stehen und Autos parken, dann ist es für mich eine Wohnstraße. Wenn ein Radwegzeichen dran ist, dann kann ich das über ‘designated’ gut abbilden.

Die Straße im Eingangspost ist vermutlich eher ein service, eine Grundstücks- oder Garagenzufahrt als path zu taggen, da streiken die Finger bei der Umsetzung :slight_smile: .