Eigentümer löscht Privatweg - wie verfahren?

Nein, sind sie nicht.

Der Personenbezug fängt erst ab dem zweiten Satz an, OSM bleibt aber beim ersten.
Erst wer den Personenbezug zur Treppe herstellt ist von der DSGVO betroffen, OSM ist das hier nicht.

Das heißt wenn ich Zugriff auf deine Patientenakte bekomme, dort aber dein Name, nicht aber die Krankenversichertennummer, geschwärzt ist, darf ich das veröffentlichen?

Nein, da die Krankenversichertennummer eine persönlicher Identifikationsnummer ist, ist der Personenbezug schon gegeben und damit wäre das eindeutig unzulässig.
Auch IP-Adressen oder KFZ-Kennzeichen gelten üblicherweise als personenbezogen.

Also eine IP-Adresse, die sich alle 24 Stunden ändert, ist personenbezogen, eine Geokoordinate die sich mit Nominatim mühelos in eine Post-Adresse übersetzen lässt, ist aber nicht personenbezogen?

Natürlich nicht. Mit einer Postadresse hast du noch lange keine Personen-Infos. Du kannst diese Infos natürlich unter Einbeziehung fremder Quellen bekommen. Aber dann verstößt (wenn überhaupt) derjenige gegen die DSGVO, der diese Verbindung herstellt.

Mit dem Argument dürfte in OSM kein einziger Acker eingezeichnet werden: “Ich sehe in OSM einen georeferenzierten Acker. Als nächstes schaue ich im Grundbuch, wem der Acker gehört…” Leute, ihr verrennt euch in eine Diskussion, die am Thema vorbei geht.

Die Löschungen wurden meines Wissens auch nicht mit einem Hinweis auf die DSGVO begründet sondern allein damit “das ist meins, da soll niemand hergehen, aber wenn das in OSM eingetragen ist, gehen dort Leute her” - eine Diskussion, die hier schon mehrfach geführt wurde…

Nein, auch die Verarbeitung von personenbeziehbaren Daten, unterliegt den Regelungen der DSGVO. Selbst dann, wenn man die betroffene Person nicht selbst identifiziert. Sonst wäre es ja beispielsweise in Ordnung, zu veröffentlichen, zwischen welchen Post-Adressen wann wieviele Briefe verschickt werden, oder welche Telefonnummer wann wen anruft. Siehe https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/ und https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-26/

Die DSGVO stellt kein Verbot jeglicher Datenverarbeitung dar, aber es werden Regeln dafür aufgestellt. Jedenfalls sehe ich im hier vorliegenden Standard-Fall “Land/Forst-Wirt möchte Wege aus OSM raushaben” entweder die DSGVO nicht anwendbar, weil sich die Daten nicht auf eine natürliche Person beziehen lassen, oder wenn doch (wovon ich ausgehe), dass das öffentliche Interesse bzw. die berechtigten Interessen von OSM gegenüber den Interessen der betroffenen Personen überwiegt.

Also ja, wir dürfen Acker, Waldwege, Treppen durch Weinberge usw. mappen; die DSGVO gestattet das.

Disclaimer: IANAL.

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Um mal höflich zu antworten: Du verrennst dich da etwas.

Im einfachsten Fall wäre an einem Einfamilienhaus eine Klingel, an der der Name steht. Ich lauf da vorbei und schon weiß ich, wer da wohnt. Ist dann OSM dran wegen Verstoß gegen die DSGVO? Deiner Aussage zufolge ja. Das ist doch lächerlich.

Mir ist gerade vollkommen unklar, wie du das aus meinen Aussagen folgerst.

Ich sehe in OSM ein Einfamilienhaus. Als nächstes schau ich aufs Kingelschild, wer da wohnt.

Aber vielleicht verstehe ich alter Sack das ja nicht und ziehe falsche Analogien. Einblick ins Grundbuch erhälst du als Privatperson übrigens nicht so einfach, wenn überhaupt. Und aus ner Treppe im Wingert eine Datenschutzsache zu konstruieren - naja, wenns jemand glücklich macht. Mich machts nicht glücklich, daher bin ich jetzt aus raus.

Da ich auch dienstlich Einblick in die Prozesse habe… +1
…und wenn es nicht das Grundbuch ist, sondern das Kataster… Die Aussage ist die selbe, die Hürden sind vergleichbar hoch…

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In meinen Augen ist es an den Haaren herbeigezogen, daraus etwas mit der DSGVO konstruieren zu wollen… DSGVO-relevant ist die direkte Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Alleine aus der Sache heraus, daß z.B. auf einem Foto ein Teil eines privates Objekt zu sehen ist, ergibt sich noch lange nicht eine DSGVO-relevante Sache… Wenn ein Beschwerdeführer es anders sieht, möge er bitteschön den Klageweg durch alle Instanzen führen… Ergebnis wird aber sein: Außer Spesen, nichts gewesen…

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Man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen…

Sven

Da sich in dieser Diskussion nichts weiter tut und das Thema in meinen Augen ausdiskutiert ist: könnte sich bitte jemand mit den entsprechenden Kenntnissen einem revert annehmen? Danke

user_5359 hat es revertiert (ich wollte gerade). Die dazugehörige Note hab ich zugemacht.

Beiden danke

Hat nicht lange gehalten:

“Private Treppe geleöscht. Nach Rücksprache mit Juristen auch aus versicherungstechnischen Gründen notwendig.
Geschlossen vor ca. 4 Stunden von Einhorn-Hinterhalde”

https://www.openstreetmap.org/changeset/102781032

“Privat” ist doch relativ und “weich” in Bezug auf Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Imker (ja, die dürfen), Post- und Paketzusteller, …

Hier bei der Treppe wohl wenig überzeugend.

Bei Zufahrten und -wegen zu größeren Grundstücken, … habe ich damit recht oft überzeugen können, die Wege nicht zu löschen.

ich habe bereits in #17 darauf hingewiesen, dass nach §60 BNatSchG die Haftung bereits weitgehend ausgeschlossen ist.

Wenn das Betreten des Weges so gefährlich ist, dann muss er hal bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Sperrung beantragen und wenn genehmigt, Zaun und Tor hinbauen.

https://www.openstreetmap.org/user_blocks/4914

Treppe wurde zum dritten Mal gelöscht…

“Nach Rücksprache mit Juristen…”. so ein guter Jurist wir sicher auch StGB § 303a kennen. Wenn man noch sagt, dass die OSMF die “Datenhochheit” hat, könnte der Jurist vielleicht Angst bekommen. Sonst könnte ja jeder kommen und löschen. :smiley: :wink: