Überflüssige Wiki-Änderungen?

Nein, funktioniert so nicht und ist auch komplett hinfällig, da auch der Benutzer (explizit nicht das ÖTK, die wissen wahrscheinlich nicht mal wirklich was davon) beim Anmelden den OSM-Nutzungsbedingungen zugestimmt hat.

Zitat https://www.openstreetmap.org/copyright

Die Erlaubnis besteht, es wurde eingetragen und geht somit in OSM über. Bzw. steht ab dann gemäß der Open Data Commons Open Database Lizenz (ODbL) zur Verfügung, da kann man sich das nicht herauspicken und sagen “Aber was ich eingetragen ist besonders geschützt!”

Rein rechtlich ist das Unsinn, ja.
Contributor Terms, Abschnitt 1.a:

Die allgemeine Beschreibung des Useraccounts finde ich ebenfalls fraglich und grenzt schon an Täuschung.

Auf eine Nachfrage beim ÖTK direkt wurde (vermutlich vom Mapper selber, es ist nicht erkennbar, wie der ÖTK-Interne Informationsfluss abläuft) bestätigt, dass der Useraccount tatsächlich ein offizieller Account des ÖTK-Vereins ist.

Dieser Text ist absolut nichtig. Jeder Nutzer stimmt als erstes den Contributor Terms zu - und nur die sind für eingetragene Daten gültig.

Man kann seine Daten zusätzlich noch freier machen, so wie manche Mapper sie für public domain erklären, aber nicht restriktiver.

Hallo liebe Mitglieder,

warum haben wir uns dazu entschlossen, die Informationen unter https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Austria/Wanderwege zu ergänzen?

  1. Leider mussten wir die vergangenen Jahren feststellen, dass einige User am alpinen Wegenetz im Allgemeinen und an unseren Wegen (wo der ÖTK das Wegerecht besitzt) im Besonderen Änderungen vornehmen, die rechtlich höchst bedenklich sind und auch zuletzt dazu geführt haben, dass Freizeitsportler in eine Notlage geraten und Rettungseinsätze auslösen. In anderen Fällen führen falsche Eintragungen (insb. MTB-Trails) regelmäßig zu Konflikten, bis hin zu Besitzstörungsklagen und Anzeigen durch die Exekutive. Bei unserer Recherche stellte sich heraus, dass in allen Fällen OSM die Datengrundlage war. Wir haben dann versucht mit den Mappern Kontakt aufzunehmen und mussten feststellen, dass sie mit der österr. Rechtslage überhaupt nicht vertraut sind.

  2. Mit dem Problem sind aber nicht nur wir als alpiner Verein konfrontiert, sondern viele andere Organisationen wie Naturschutzverbände, Tourismusverbände, Gemeinden, Kartenverlage und Onlinedienste, die OSM als Datenbasis nutzen. Europaweit gibt es daher Bestrebungen, Naturschutzinformationen, gesetzliche Regeln zur Benutzung der Natur, lokale Regelungen und Sicherheitsinformationen als OpenData zur Verfügung zu stellen. Dazu wurde der Verein https://www.digitizetheplanet.org/ gegründet, der von OSM, vertreten durch FOSSGIS unterstützt wird. FOSSGIS ist das deutsche Local Chapter der OpenStreetMap Foundation, Inhaber der Domain openstreetmap.de und verwaltet sie mit und für die OSM-Community in Deutschland.

Nachdem die Informationen zum Wegerecht im OSM-Wiki faktisch nicht abgebildet war, haben wir uns bemüht die österreichsiche Rechtslage so interpretationsfrei wie möglich darzulegen. Um die teils komplexe Materie einigermaßen nachvollziehen zu können, ist die Entstehungsgeschichte des alpinen Wegenetzes von großer Relevanz - hier hat nun mal der ÖTK Pionierarbeit geleistet. Dazu gibt es kaum verfügbare Informationen im Netz. Die Alpinbibliothek des ÖTK (eine der größten alpinen Fachbibliotheken) ist hier eine wahre Fundgrube. Das mag für den einen die “Festschrift zum Vereinsjubiläum” sein, für den anderen ist eine sehr wertvolle Grundlage für die Arbeit in OSM. Es bleibt jedem selbst überlassen, diese Informationen zu nutzen. Ob man diese Informationen besser strukturieren kann, sollte die Gemeinschaft klären.

Eine Anmerkung zu den rechtlichen Hinweisen:

Wichtig für unser Selbstverständnis ist, dass wir uns nicht in der Rolle als Moderator zur Auslegung des Rechts sehen. Wir können daran nichts ändern und sind an die Rechtslage/Rechtssprechung gebunden. Unsere Aufgabe ist es auch nicht die Unterschiede zwischen den Rechtsmaterien des österr. Urheberrechts und den unterschiedlichen Ausprägungen des angelsächsischen Nutzungsrechts (Lizenzen) zu erklären. Unser Ziel ist es, mit unseren Informationen einen Beitrag zur OSM-Gemeinschaft zu leisten und mit Transparenz das Verständnis dafür schaffen, mögliche Probleme beim Eintragen/Bearbeiten von (Wander-)Wegen zu identifizieren und zu vermeiden. Denn damit sind auch weitreichende Haftungsfragen verbunden, die nach österr. Recht beurteilt werden. Daher sehen wir es gar nicht gerne, wenn uns böse Absichten oder gar starfrechtliche Handlungen unterstellt werden.

Isofern sind wir sehr dankbar für eure Hinweise, insb. jene, die sich auf unser Profil beziehen. Hier wurden unsere Informationen zum Urheberrecht im Kontetxt der beiden OSM Lizenzen (ODbL 1.0 für die Datenbank und DbCL 1.0. für Inhalte) betrachtet und missinterpretiert. Wir haben für Klarstellung gesorgt - Danke!

Selbstverständlich sind unsere Daten frei nutzbar. Wer den Datenbestand in OSM aber so verändert, dass dadurch unsere oder die Rechte Dritter verletzt werden, so ist das selbst mit den OSM-Lizenzen nicht mehr vereinbar. Und damit schließt sich der Kreis wieder zum ersten Absatz. Wir hoffen zum besseren Verständnis beigetragen zu haben und wünschen uns eine sachliche und objektive Auseinandersetzung mit dem Thema.

Beste Grüße
ÖTK-Team

PS: Für Mapper, die uns beim Digitaliseren des Wegenetzes unterstützen möchten, bieten wir kostenlose Schulungen im Wegerecht und der Arbeit mit GNSS-Empfängern an (sobald die Covid-Maßnahmen es zulassen).

Das war tatsächlich unglücklich formuliert. Danke!

Vorsicht! Eine Eintragung, die bestehende Gesetze missachtet, ist auch hinsichtlich der Nutzungsvereinbarung nicht gedeckt, sie untersagt “illegale” Handlungen.

Das wird dort genauso ungern gesehen: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Interessenkonflikt :slight_smile:

Also 2 Möglichkeiten: Entweder, die eintragende Person hat die Erlaubnis der Urheber*innen (in diesem Fall wohl des ÖTK), diese Werke in OSM einzupflegen, dann gilt aber auch die OSM-Lizenz dafür und nicht irgendeine proprietäre Lizenz. Oder aber, die Eintragungen sind ein unerlaubtes Plagiat und müssen sofort aus der OSM gelöscht werden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Wobei, wenn dieser Account unter dem Namen “ÖTK” und mit dessen bestätigter Duldung diese Eintragungen vornimmt, schon davon ausgegangen werden kann, daß der ÖTK der OSM-Lizenz zustimmt.

Gibt es dafür Beispiele? So allgemein formuliert kann ich mir darunter nichts vorstellen.

Halte ich für eine nicht belegbare Behauptung, die gerne etwas Angst erzeugen soll, aber letztendlich nicht haltbar sein sollte.

Damit wäre jeder Navi-Hersteller verantwortlich, wenn ein Kunde einen Unfall baut, weil er auf das Navi gehört hat.

Fett von mir
Wirklich in ALLEN Fällen?

Also, um das mal ganz klar zu sagen: Es kann kein Änderungsverbot für Daten geben, die in OSM eingepflegt werden. Wer Daten in OSM einpflegt, der stimmt damit dem zu, dass andere sie verändern können. Die Zustimmung zur Veränderung durch andere ist mit der Eintragung in OSM erteilt. Irgendwelche auf Profil- oder Wikiseiten ausgesprochenen “Änderungsverbote” sind unwirksam. Ich würde sogar soweit gehen, zu sagen, dass allein der Ruf nach einem solchen “Änderungsverbot” anzeigt, dass der Eintragende OSM nicht verstanden hat und seine Beiträge im Zweifel als schadhaft einzustufen sind.

Wenn in den Nachrichten von Bergrettungseinsätzen steht, schau ich ab und zu in mir verfügbaren Karten nach, ob da Wege verzeichnet sind. Meist werde ich in allen fündig.

Der aufsehenerregendste Fall letztes Jahr war der Ende Mai an der Rax. In openstreetmap ist da kein Weg, war nie einer. Ende November rückte die Bergrettung dort noch einmal aus. Diesmal wurde der Kartenhersteller in der Zeitung genannt; kein auf openstreetmap Daten basierender Dienst.

Ein wenig verwundert es, warum Leute dem Navi ins weglose Gelände folgen und nicht den Wegweisern? Die stehen dort sicher zuhauf.

Hallo zusammen,

der Startpunkt dieser Diskussion waren die Änderungen von ÖTK auf der Austria/Wanderwege Wiki-Seite.
Daraus ist eine umfangreichere Diskussion über das Verhältnis von - oder soll ich sagen - vom ÖTK zu OSM geworden. Diese Diskussion hat sich auch auf https://lists.openstreetmap.org/pipermail/talk-at/2021-March/thread.html fortgesetzt.
In beiden Community-Kanälen wird deutlich gemacht, dass die Änderungen auf der Wanderwege-Seite geändert gehören.
Daher werde ich diese Seite auf den Zustand vor ÖTKs Änderungen zurücksetzen. ÖTK sollte einen Vorschlag machen, wie und wo die für den ÖTK wichtigen Anliegen in der OSM-Wiki untergebracht werden könnten.

Wegen der Selbstdarstellung des ÖTK oder von ÖTK wäre mir eine klare Trennung zwischen dem Verein und dem User lieber.
Hier könnte die Mapbox Wiki-Seite als Vorlage dienen (https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Mapbox#Mapbox_Data_Team).
Zur Zeit habe ich eher den Eindruck, das die über OSM zugänglichen Infos, die den ÖTK-Verein betreffen, nur aus einer Hand stammen und nicht das Resultat einer Vereinsabstimmung sind.

Lg Reiner

Mein Versuch, die Rücksetzung auf der Austria/Wanderwege Wiki-Seite ist leider gescheitert. Ich erhalte diese Meldung:
Etwas ist schief gelaufen
apierror-visualeditor-docserver-http-error

Was ist die Ursache für das Scheitern und wie kann der Vorgang korrekt durchgeführt werden?

Lg Reiner

Hallo,

Hast du den Visual Editor als Editor eingestellt? Bei mir ist das nicht der Fall, es hat problemlos geklappt, alle Änderungen auf einmal rückgängig zu machen.

Viele Grüße

Michael

Ich kann mich zwar daran erinnern, dass es einen “Visual Editor” neben einem Text-Editor gab. Welche Art ich verwendet habe, weiß ich aber jetzt nicht mehr. Kann ich irgendwo eine Hilfe bzgl. Editierens finden?
Und danke für die Rücksetzlung.

Lg Reiner

Lieber ÖTK!

Du schreibst nach deiner Änderung auf deiner Benutzerseite:

Heißt das, du trägst urheberrechtlich geschütztes Material in die OpenStreetMap Datenbank ein? Wenn dazu keine Zustimmung vom Urheber existiert, sollte das nicht erfolgen.

Zu den Nutzungsrechten: Ein Eintrag in einer Britischen Datenbank verändert ja nicht das Österreichische Grundbuch.

Falls ich da etwas nicht komplett falsch verstehe klingt die Argumentation ungefähr so:
Wenn ich etwas stehle, dann darf mir das niemand wegnehmen, denn das wäre ja gestohlen.

Oder was willst Du uns mit “sie untersagt illegale Handlungen” sagen: Dass man nicht urheberrechtsfreie Daten nicht aus der OSM-Datenbank entfernen dürfe, weil die geschützt seien? Was für illegale Handlungen sind hier gemeint?

Die richtige Formulierung ist: “Dann DARF das nicht erfolgen.”

Ich nehme an Mapping Tätigkeiten zur vorsätzlichen Schädigung Dritter oder grobe Fahrlässigkeit, welche Folgeschäden sehr wahrscheinlich nach sich ziehen können.