Umfangreiche Änderungen im Wiki zum Thema Wald

was haltet Ihr von diesem Edit?
https://wiki.openstreetmap.org/w/index.php?title=DE:Tag:highway%3Dtrack&diff=next&oldid=2037320

Scheint mir ungeschickt formuliert zu sein. Das Geschwurbel am Anfang liest sich für den Laien so: “Ganz viel Wald ist privat und darf deswegen nicht benutzt werden”, dabei stimmt das ja eben gerade in Deutschland nicht, weil auch privater Wald hier (in der Regel) genutzt werden darf.

Ausserdem sind einige unnötige Informationen (auf Initiative von XYZ) drin, die am Thema vorbeigehen.

Ausagen wie

sind irreführend, sie vermitteln den völlig falschen Eindruck, der Wald sei grundsätzlich verbotenes und vermintes Gelände. In Wirklichkeit kommt es auf das Bundesland usw. an. Hier in Baden-Württemberg z.B. sind m.W. alle Waldwege grundsätzlich begehbar, Ausnahmen müssen beschildert werden.

könnte es evtl. sein, dass in Österreich die Lage anders ist und es wirklich einen großen Anteil Wald gibt, der nicht begangen werden darf? Der Autor hat sich mehrfach auf die österreichische Situation bezogen.

Bevor man solche weitreichenden Änderungen einer ausgereiften Seite einfach durchführt könnte man auch selbst auf die Idee kommen, das vorher mal mit den anderen zu besprechen :confused:

@dieterdreist
Danke für deine Aufmerksamkeit.

Der Bearbeiter hat schönerweise die Lage in AT ergänzt. Das ist gut. Die hat tatsächlich gefehlt. Danke.

Ich denke “Befahren von Wald- und Feldwegen” sollte umbenannt werden in “Betreten und Befahren von Wald- und Feldwegen”, da es ja auch um Betretungsrechte geht.
Dann kann man

präzisieren in

um AT und DE unter einen Satz zu bringen.

Zusätzlich würde ich unter Deutschland der Relevanz wegen hinzufügen:

Weiss jemand noch wann in DE das Betretungsrecht der Freien Landschaft (und des Waldes) eingeführt wurde? Ich habe da die Kaiserzeit im Hinterkopf.

[edit]
Aber wenn ich schon diese Formulierungen eines AT-Kundigen lese, dann habe ich keine Lust AT zu Bewandern obwohl ich nur 2km entfernt wohne. :smiley:

im Wald gehen darf man AFAIK in Deutschland auch abseits der Wege, solange es kein Schutzgebiet ist.

Den Wiki-Nutzer mal gesucht bei OSM: https://www.openstreetmap.org/user/%c3%96TK
Mutmaßlich der selbe Nutzer und da wundert mich nicht die starke österreichische Sicht als auch so manch andere Färbungen in der neuen Version.

Zumindest was Deutschland betrifft ist es teils ziemlicher Quark bzw. eine ähnliche Diskussion wie um unsinnig angebrachte 250er-Schilder und gleichzeitigem deutlichen Anzeichen, dass Fahrradfahren dort sinnig/wünscht/geduldet ist. Oder irgendwelche “Privatweg - Betreten verboten”-Schilder, an Straßen, welche aber gleichzeitig wieder zu 4-5 Häusern/Adressen mit Briefkästen führen. Darf der Post-/Paketboten da gar nicht hin? Oder irgendwelche konfus angebrachten Einbahnstraße-Beschilderung. Oder unklare Vorfahrtsregelung (ist das jetzt abgesenkte Bordsteinkannte? Gilt das Vorfahrtsstraße-Schild (306) auch für die 2 Einmündung, wenn diese direkt neben der ersten Liegt? (man Stelle sich eine Straße fast wie ein K vor). etc.

Letztlich ist das alles ein Problem, weil wir hier mit OSM auch versuchen Fakten zu schaffen, welche eigentlich über OSM hinausgehen. Oftmals ist es halt eben nicht klar geregelt und wenn die fehlende Regelung zu einem Problem/Streitfall führt, sind Gerichte genau dann dafür zuständig. Aber wir machen das hier quasi schon proaktiv. Wir legen via Tags/Eigenschaften fest, welche Regelungen mutmaßlich gelten. Idealerweise sollte in OSM aber nur erfasst sein “dort steht ein 306er-Schild und das zeigt in diese Richtung”. Dort steht ein nichtamtliches Schild in Richtung mit Aufschrift “Privatweg - …”.
Das ist nur halt einerseits im Großfall deutlich aufwändiger zum Mappen als auch zum Auswerten und wird daher nicht gemacht.

Worauf ich hinaus will: Solange OSM kein reines “OTG-Projekt” (was ich eigentlich auch gut finde) ist, wird man immer damit leben müssen, dass es Unklarheiten gibt und ich bin dagegen hier einfach zu sagen “so isses”. Wenn etwas unklar geregelt ist, dann ist das so und es sollte nicht unsere Aufgabe sein, zu interpretieren, wie die Regel auszulegen wäre.
Bezüglich Wald und Zugangsbeschränkungen: Wenn man keine eindeutige Regelung vorfindet, dann sollte auch nichts getaggt werden, nur weil man etwas aus irgendeinem seehr weit übergeordnetem Gesetz/Vorschrift mein rauszulesen. Wir sind hier (fast) alles keine Juristen.

Gruß,
asca

Ja, eh nett, aber sowas gehört vorher abgesprochen. Vor allem, steht da jetzt auch falsches drinnen.

Wo kommt das denn her? Das ist komplett falsch, behaupte ich mal. https://www.bmlrt.gv.at/forst/wald-gesellschaft/verhalten_wald/radfahrenimwald.html und https://www.bmlrt.gv.at/forst/wald-gesellschaft/verhalten_wald/betretenwald.html ich zitiere:

Also, in Österreich darf Wald grundsätzlich zu Erholungszwecken genutzt werden (zu Fuß), auch abseits von Wegen, nur unter speziellen Umständen darf das betreten verboten werden. Was allerdings immer verboten ist, ausser vom Besitzer explizit erlaubt, ist Fahrradfahren im Wald. Auch, wenns gern ignoriert wird, aber das ist eine andere Geschichte.

Und, wenn man schon explizit Österreichische Regelungen ergänzen muss, sollte das wohl irgendwie eigens gekennzeichnet sein oder ein extra Absatz sein mit den Unterschieden. Aber, bis auf “In Österreich ist Fahrradfahren im Wald nicht erlaubt (ausser explizit gestattet)” gibt es da ja nicht wirklich einen Unterschied, der erwähnenswert ist, glaube ich. Also, für Mapper.

Gehört

Nicht nur für Deutschland. Durch die Zustimmung zu den “Contributor Terms” sind auch die Ausführungen zum Urheberrechtlichen Schutz Ihrer Daten sinnfrei. Ehrlich gesagt, ich würde alle Änderungen im Wiki revertieren und durch einen einfachen Hinweis auf die Problematik mit dem Fahrradfahren in AT im Wald ersetzen.

Das Befahren des Waldes ist in AUT generell (unabhängig des Fahrzeugtyps) untersagt. Kurzum, der Land-/Forstwirt (Besitzer, Pächter, Eigentümer) bzw. von ihm beauftragte Personen dürften den Wald zur Forstpflege befahren und zwar mit allen Fahrnissen (von Harvester, Traktor angefangen bis zum 40-Tonner zum Abtransport des Holzes usw.). Auch mit dem Fahrrad notfalls.

Daran spiegelt sich auch mEn das wirtschaftliche Interesse unabhängig etwaiger Forstschäden oder biologischer/botanischer Gründe sehr schön wider. Oder anders formuliert: ruiniert der Harvester den Boden im Wald auf 10-15 Jahre > alles ok, ist ja Forstpflege, weil das gewonnene Holz bringt Bares. Fährt der Mountainbiker drüber und man sieht 1min später nichts mehr davon, ist es ein Forstschaden, den es zu bekämpfen gilt, da dieser nichts Bares einbringt.

In der Praxis ist die Sache sehr heterogen über Österreich verteilt: es gibt Regionen/Gegenden, da gibt es die Diskussion praktisch nicht vorhanden und man kann fahren, wie man möchte. Vor allem, wenn man auf den Wald-/Forstwegen bzw. Trampelpfaden fährt. Foahr afoch, die Devise. In anderen Regionen ist es ziemlich streng mit dem Befahren (inkl. Klagen usw.) und davon gibt es in einschlägigen Foren seit bald 20 Jahren zahlreiche “Referenzen”.

Das Betreten (= zu Fuß) kann rechtlich nur dann ausgeschlossen werden, wenn es sich um ein befristetes, forstliches Sperrgebiet handelt (gelbe Warnschilder) oder um “spezielle Waldtypen” (Neuaufforstung, meist eingezäunt).
Das ist im Forstgesetz taxativ aufgezählt:

Dazu ein paar Anmerkungen:
Befristet bedeutet: von/bis (ein paar Tage, Wochen, vielleicht Monate) und nicht dauerhaft.
Forstliches Sperrgebiet für Waldflächen: ähnlich wie “Baustellen” auf der Straße: zur Holzschlägerung, Aufräumen nach Unwetterkatastrophen usw.
Das bedeutet somit: ein Betreten des Waldes dauerhaft auszuschließen ist rechtlich mWn nicht möglich/zulässig, da der Wald generell zu “Erholungszwecken” betreten werden darf lt. Gesetz. Das hat übrigens nichts damit zu tun, ob der Wald privat (also einer Person) gehört oder der Öffentlichkeit (z.B. der Stadt, dem Land oder dem Staat - Bundesforste)

Meiner Meinung nach genügt es, wenn man im Wiki den Zusatz macht: Das Befahren (mit sämtlichen Fahrzeugen inkl. Fahrrad) des Waldes (auf dezidierten Wald-/Forstwegen aber auch Wanderwegen) ist in Österreich generell verboten, ausgenommen es ist ausdrücklich erlaubt und dementsprechend kenntlich gemacht (durch ein Verkehrsschild z.B.)

Noch eine Ergänzung zu meinem obigen Post hinsichtlich der Benützung, der §34 des Forstgesetz regelt allfällige Benützungsbeschränkungen:

Wobei das “Foahr afoch” darauf hindeutet, dass in manchen Gegenden “permissive” vermutlich getaggt werden kann und die reale Situation dadurch am besten ausgedrückt wäre. Darf man denn Fahrräder schieben? Tragen? Mal angenommen, ein Weg führt meistens über offenes Gelände, taucht aber gelegentlich mal für ein kurzes Stück in ein Waldstück ein, dann wäre das sicherlich eine nützliche Information.

Grundsätzlich könnte man solche landesspezifischen Informationen unter eine Unterüberschrift “landesspezifische Situation” (oder ähnlich) stellen, ggf. auch ins internationale Wiki und nicht nur ins deutsche. Wir sollten aufpassen, dass wir nicht Sprache und Land vermischen im allgemeinen Teil des deutschen Wiki, weil es das deutschsprachige Wiki für die ganze Welt ist.

Ein sehr wichtiger Punkt, der im Eifer des wiki fiddlings immer wieder vergessen wird.

ich habe den Edit jetzt erstmal wieder rückgängig gemacht mit Hinweis auf diesen Thread hier. Teile davon könnten vermutlich übernommen werden, vor allem wenn klar gekennzeichnet wird, dass es sich um landesspezifische Ergänzungen handelt.

@ Dieter: Danke!

Nein, das “Foahr afoch” deutet darauf hin, dass der Eigentümer/Land-/Forstwirt/Besitzer etc. es zwar billigt, dass man mit dem MTB auf seinem Grund/Weg fährt und nichts weiteres (zur-Rede-stellen bis hin zur Anzeige) unternimmt. Das läuft unter der Kategorie “geduldet-werden”, wobei man natürlich aufpassen muss: fahren 5 Leute in der Woche über den Weg, interessiert das kaum jemanden. Wohl aber, wenn es 5 pro Stunde oder mehr sind. Die “Dosis macht das Gift”, so auch in diesem Falle.

Wenn man sein Fahrrad schiebt oder trägt, gilt man in AUT als Fußgänger. Mit all den rechtlichen Konsequenzen daraus. Im übrigen nutzen diesen Umstand auch viele MTBer, die einfach vor einem Grundstück absteigen (wo bekannt ist, dass der Eigentümer/Besitzer etc. ein “Ungustl” ist und den MTBern das Leben schwer macht), durch dieses Grundstück/Wegabschnitt schieben (ist nur das Befahren untersagt, darf man es dennoch betreten, sofern das nicht dezidiert untersagt ist - was es im Falle von Waldwegen deutlich schwerer ist) und dann halt wieder aufsteigen, wenn sie durch sind.:smiley:

Forst-/Waldwege in größeren Wäldern, speziell im alpinen Bereichen, sind üblicherweise bei der Einfahrt in den Forst als Forststraße gekennzeichnet. Damit ist klar > Fahrverbot, zumal sich die Forststraße eben im Wald befindet. Darunter befinden sich nicht selten allfällige Ausnahmekennzeichnungen (ausg. Anrainer usw.) und auch ein Schranken deutet klar darauf hin, dass da nix mit “öffentlicher Straße” mehr ist.