Ich habe noch einmal nachgeschaut. Mueschel in #6 hat offensichtlich Recht - vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html “Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel einschließlich ihrer Anhänger die angegebene Grenze überschreitet.”
Das bedeutet: Dass bei der diskutierten Schilderkombi lediglich LKW durchfahren dürfen, deren zulässige Gesamtmasse (bei Gespannen inklusive der zulässigen Masse des Anhängers) 7,5t nicht überschreiten darf. Ein LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5t darf demnach da durch. Hängt aber noch ein Anhänger dahinter, dürfte er nicht durch. Auch wenn das Gespann (weil leer) ggf. sogar leichter als 7,5t wäre.
Das Zeichen 350 für sich genommen bedeutet nach der gleichen von mir verlinkten Quelle, dass dort Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5t nicht entlangfahren dürfen. Ausgenommen sind ausdrücklich PKW und Kraftomnibusse. Das bedeutet: Hat man ein PKW-Gespann mit einen zulässigen Gesamtgewicht PKW + Anhänger von über 3,5t, dürfte man da durch.
Das Zusatzschild 7,5t macht nun offensichtlich nichts anders als die 3,5t auf 7,5t heraufzusetzen. Ein Kraftomnibus dürfte da dann aber immer noch durch, auch wenn er mehr als 7,5t auf die Wage brächte. Und ich habe eben mal nachgeschaut - ein zweiachsiger Bus darf bis zu 19,5t auf die Wage bringen, ein Mehrachser sogar bis zu 32t
Ist dann in Deutschland hgv=no nicht gleichbedeutend mit maxweightrating:hgv=3.5?
Wobei: gibt es überhaupt LKW mit einem zulässiges Gesamtgewicht von nur 3.5t? Vermutlich ja. Ich erinnere mich, dass es wohl bei Kleintransportern aus der PKW-Klasse die Möglichkeit gibt, diese unter bestimmten Umständen als LKW zuzulassen. Da hätten wir dann vielleicht einen LKW mit unter 3,5t zulässiges Gesamtgewicht. Und bei Zugmaschinen kann ich mir auch vorstellen, dass es welche mit einem zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t gibt.
Jetzt müsste man das alles noch einmal auf unsere Fragestellung anwenden.
Brauchen wir dann überhaupt noch conditional? Würde nicht maxweightrating:hgv=7.5 alles aussagen? Wahrscheinlich ja.
Allerdings hätte ich es lieber, wenn wir auch ein hgv=no in der Datenbank hätten (bei dem man davon ausgehen kann, dass jede Navi-App das auswerten kann) und dann die Ausnahme (Heraufsetzung des zulässigen Gesamtgewichts) hinzugefügt. Denn das Hauptschild bedeutet ja nunmal hgv=no.
Aber:
hgv=no + maxweigthrating:hgv=7.5 hätte ebenso nicht die erwünschte Wirkung wie hgv=no + hgv:conditional=no @ (maxweightrating > 7.5)
hgv:conditional=no @ (maxweightrating > 7.5) wäre wohl dann korrekt und eine Alternative zu maxwightrating:hgv=7.5
Doch wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es ausgewertet wird? Und welche der beiden Versionen sollte gewählt werden?
Dies halte ich für nicht richtig, selbst wenn man weight durch maxweightrating ersetzte (obwohl mir an diesem Vorschlag das enthaltene hgv=no gefällt). Denn laut Gesetz darf ein LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von genau 7,5 da durch. Das zulässige Gesamtgewicht darf nur nicht höcher als 7,5t liegen. “< 7.5” würde aber bedeuten, dass dort der 7,5-Tonner nicht durch dürfte, nur wenn sein zulässiges Gesamtgewicht niedriger wäre also z.B. 7,4t. “Nicht höher als 7,5t” ist halt nicht das gleiche wie “kleiner als 7,5t”