Verbot für Fahrzeuge aller Art/L+F frei auf Radroute

Die Logik bei Beschilderungen… mein Liebling sind hier immer noch bestens ausgebaute Feldwege mit Z250+1024-17 - da dürfen die Mofafahrer langheizen, aber weder Radfahrer noch der Bauer mit seinem Traktor weil der für 40km/h zugelassen ist…

Ich halte mich da beim Tagging auch an die Aussage “meines” Bau- und Ordnungsamtes:
“Radfahrer muss man nicht extra beschildern, die sind eh erlaubt” - und auf die Erwähnung, dass die StVO da aber einschlägig wäre und das geahndet werden könnte: “Das berücksichtigen die Ordnungskräfte dann schon” … :roll_eyes:

(Auf die Anfrage, bei gleicher Konstellation das vorhandene 250 gegen ein von mir bereits dem Bürgermeister geschenktes 260 auszutauschen …)

sag ich ja, bicycle=permissive

Halte ich für einen guten Kompromiss.
Gleichzeitig habe ich jetzt die Behörde darauf hingewiesen, dass die Beschilderung falsch ist. Vielleicht tut sich ja was.

Hast Du das schriftlich? Ansonsten viel Spaß bei der nächsten Begegnung mit den Ordnungshütern.

Und bei bicycle = permissive wäre ich auch sehr skeptisch

Interpretiere ich so. Ist zwar ein Weg über ein privates Grundstück. Der Grundstücksbesitzer hat nichts dagegen wenn man mit de Fahrrad drüberfährt. Behält sich aber vor jederzeit von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Wenn man das auf einen öffentlich gewidmeten Weg anwenden würde. Müsste man die Bedeutung des Tags sehr dehnen. Und vor Strafe schützt das letztendlich auch nicht.

Ich kenne hier in meiner Region einige Waldwege, die mit einem “Verbot für Fahrzeuge aller Art” mit Zusatz “Forstwirtschaftlicher Verkehr frei” beschildert sind und direkt neben dem jeweiligen Schild steht ein ebenso offizieller Fahrradwegweiser… - es wird wohl kaum eine rechtliche Handhabe geben, dort einem Radfahrer eine Strafe auzubrummen, dass er dort widerrechtlich unterwegs sei. Jedes Gericht würde - davon bin ich überzeugt - hier die Widersprüchlichkeit der Beschilderung erkennen und für den angeklagten Radfahrer entscheiden.

Wenn man den Access-Wert nach der Beschilderung einträgt, also vehicle=no ohne bicycle=yes würde man jegliches Routing mit OSM-Daten über diese Radrouten kaputt machen.
Ich nehme mir in solchen Fällen die Freiheit und interpretiere die Beschilderung so, dass hier sehr wohl das Radfahren erlaubt ist, da dort ja eine offizielle Radroute entlang führt und trage bicycle=yes ein.

Das bezweifle ich. Rein rechtlich ist die Laqe eindeutig: Radfahrer verboten. Das geht auch nicht vor’s Gericht, sondern vor’s Ordnungsamt. Und die interessiert das herzlich wenig, dass die Beschilderung bescheuert ist.
Einzig zielführend bei solchem Müll ist, die VOR einer Konfrontation selbst vor Gericht zu ziehen. Macht logischerweise keiner, aber man kann ja mal beim lokalen Fahrradclub anfragen, was die davon halten.

P.s. leicht OT: Ich kenne hier in meiner Stadt auch einen umgedrehten Fall komplett ohne Schilder, wo ich mit’m Moped auch schon angehalten wurde. Der Herr von der Rennleitung konnte mir nicht schlüssig erklären, warum ich da nich langfahren darf; “das ist doch eindeutig gekennzeichnet”: Ich so: nee, da is kein Schild. → Er hat’s zwar nicht verstanden, aber Ticket gabs zum Glück trotzdem keins. Is etwas komplexer, passt aber hier nicht her die komplette Verkehrslage da zu beschreiben.

Na ja, letzten Endes geht es dann doch vor Gericht, wenn man mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden ist. Vor Gericht und auf hoher See…

In erster Linie ging es aber hier aber darum, wie man so etwas tagt. Ich würde die Radroute schon als solche taggen, aber eben auch die “Schilderwirklichkeit” und die sich daraus ergebenden Sperrungen eintragen und an die Nodes von den Schildern ein entsprechendes NOTE= mit einer Beschreibung der widersprüchlichen Beschilderung. Ich würde mal sagen, das ist klassisches “on the ground mapping” :sunglasses: Was die Router dann draus machen, ist ein anderes Paar Schuhe

Wir mappen nicht für die Router Und selbst wenn man mit Routingsoftware fährt, muss letzten Endes jeder für sich selbst entscheiden, ob er die örtliche Beschilderung respektiert oder auf sein Navi hört.

ein Router würde einen Radfahrer dort natürlich nicht mehr durchschicken, wenn in den Daten steht dass man dort nicht fahren darf. Was sollte er denn sonst tun? Wenn jemand die Abwägung treffen kann, dann der Mapper und nicht der Router.

Die Rückmeldung der Verbandsgemeinde liegt vor. Das Problem ist bekannt und in Bearbeitung. Ich werde daher ausnahmsweise in “vorauseilendem Gehorsam” die künftige Lösung abbilden. Ich werde es über eine entsprechende Erläuterung kenntlich machen.

Ich möchte die weitere Diskussion nicht abwürgen: in den letzten Tagen habe ich vermehrt auf das Problem geachtet; scheint gar nicht so selten zu sein.

Ich halte das für eine pragmatische und gleichzeitig nachhaltige Lösung. Pragmatisch, weil hier offensichtlich (und durch die zuständige Behörde bestätigt) ist, dass bicycle=yes dem Willen der schilderaufstellenden Behörde entspricht. Nachhaltig, weil durch den Schriftwechsel mit der Behörde darauf hingewirkt wird, dass hier irgendwann mal eine StVO-konforme Beschilderung vorgenommen wird.

die Beschilderung ist StVO konform, sie entspricht nur anscheinend im Moment nicht dem, was eigentlich gewollt war. bicycle=yes ist bei der derzeitigen Beschilderung zu viel, rechtlich darf man auf diesem Stück Fahrradroute eigentlich nur schieben.

Gut so. Darin kann ich auch kein Mappen für den Router erkennen. Hier wird ja nichts wirklich Falsches gemappt, um Routing zu ermöglichen, sondern hier wird mit gesundem Menschenverstand das offensichtlich gemeinte gemappt. Ich glaube nicht, dass unreflektiertes Mappen irrtümlicher Beschilderung OSM für irgend einen Anwender oder Auswerter besser macht. Und eine note kann von einem Router nicht ausgewertet werden. Dann noch eher ein wrong_sign=yes.

Es gibt sogar Gemeinden, die verzichten teilweise auf das Zusatzschild zum 250 auf Landwirtschafts- und Forstwegen, die dürfte also offiziell außer für Einsatzfahrten niemand nutzen.
Da halten sich natürlich weder Bauern noch Förster dran, Radfahrer übrigens auch nicht.

GMV hilft Dir aber in der Diskussion mit den Ordnungshütern nicht weiter, wenn sie Dich “auf frischer Tat” erwischt haben. Denn die müssen sich an der Gesetzeslage orientieren. Und ich würde mal behaupten in dem o.a. Fall gibt es für die Gesetzeshüter noch nicht einmal einen Ermessensspielraum, weil die Radroutenwegweiser keine amtlichen Verkehrszeichen sind. (IANAL). Ich bin eigentlich auch sehr dafü,r den GMV anzuwenden. Aber viele eigene Erlebnisse im letzten Jahr lassen mich daran (ver)zweifeln, dass es genug Mitmenschen gibt, die genauso denken. OSM mal ausgenommen :slight_smile:

Gibt es diesen Tag überhaupt?

Ja, “wo kein Kläger ist, ist auch keine Klage.” Aber sobald ein selbst ernannter “Hilfssherriff” jemanden verpfeift, sieht es schon anders aus.

https://taginfo.openstreetmap.org/search?q=wrong_sign

Ich hab auch sehr gelacht, als ich’s das erste mal gesehen habe.

Aber dokumentiert ist der nirgends. Da ist zu vermuten, dass sich eine Routingsoftware noch weniger dafür interessiert als für ein Note=*

Das Interesse einer Routingsoftware an note=* befindet sich bei exakt Null. Soweit ich weiß, ist da nirgends Software eingebaut, die einen in einer menschlichen Sprache frei formulierten Text auswerten kann. Ein gesetztes wrong_sign=yes ließe sich als “interpretiere access=no als access=wennsunbedingtseinmuss” implementieren, mit ein paar Strafsekunden. Ja, natürlich ist das auch nicht optimal, weil’s dann für alle Verkehrsarten gilt, aber nur für bicycle gemeint ist. Optimal geht’s erst, wenn an jeder Ecke das richtige Schild steht.

Ich würde das Urteil des OLG Jena in einem evtl. Bußgeldverfahren ausschlachten …

Wenn der Weg auch ohne Schild als Feld- oder Waldweg erkennbar ist, gelten auch ohne Schild die Regeln für Feld- und Waldwege nach den jew. Landesgesetzen: Keine Kfz*) außer Land- und Forstwirtschaft. Bei asphaltierten Feld-/Waldwegen wird man idR aber nicht von einer Erkennbarkeit ausgehen können und beschildern müssen, eine gut wassergebundene Decke kann grenzwertig sein, Matschepampe oder Grünwuchs sind eindeutig kein Weg für alle Kfz abseits LW/FW

*) incl. E-Roller (§ 12 eKFV) und S-Pedelecs …

Auch die öff. Verwaltung ist “land owner” … Und sie hat mit dem Wegweiser (der zwar nicht immer “amtlich” sein muss, weil es gel. auch andere beschildernde Organisationen gibt, aber nur seltenst ohne Genehmigungen aufgestellt wird, also zumeist einen irgendwie gearteten amtl. Segen haben dürfte) einen Willen kundgetan, dass dies Teil einer Radroute ist und FAHRräder sind nun mal FAHRzeuge, die gel. bauartbedingt oder wegen Handicaps des Fahrers nicht geschoben werden können.