Was aber nicht so einfach ist, da man hierfür den (ungefähren) Verlauf der Grenze vom LSG kennen muss. Ich stand nämlich auch schon vor dem Problem und habe es dann ganz sein lassen.
ich finde die Schilder zu erfassen sinnvoll weil man so schonmal einzelne Punkte, die offenbar die Grenze darstellen, erfassen kann, ohne dass man gleich das ganze Gebiet kennen muss. Auch wenn bereits das komplette Gebiet als Fläche gemappt ist machen die Schilder weiterhin Sinn zur Bestätigung des Grenzverlaufs
Für jedes Bundesland stellt die zuständige Landesbehörde diese Informationen zur Verfügung, mindestens in Form der Verordnungstexte und deren Karten.
Wenn so ein Schutzgebiets-Schild am Wegesrand steht, kann dies in der Praxis bedeuten
Hier ist ein Eckpunkt des Gebiets ODER Hier verläuft eine Grenze parallel zum Weg ODER Hier kreuzt eine Grenze den Weg.
Erfasse selbst nur Grenzen, die Aussschilderung zu mappen halte ich für sinnfrei.
Man muß auch im Hinterkopf haben, daß die Schilder gerne an einer markannten Stelle stehen, die reale Grenze aber einen anderen Verlauf hat… einige Meter vor oder zurück oder wie auch immer…
Das heisst, Du setzt dann an die Grenzverlauflinie oder den Änderungssatz einen Verweis zu einer dieser Quellen? Hättest Du ggf. dafür ein Beispiel parat?
Setze bei von mir erfassten oder überarbeiteten Schutzgebieten immer einen note-Tag bzgl. der Grenzerfassung und deren Qualität.
(auch in der Hoffnung damit Verschlimmbesserungen auf Basis beispielsweise von irgendwelchen Schildern zu verhindern, die vgl. streckenkundler #11, eben selten exakte Grenzmarkierungen sind, sondern häufig da rumstehen, wo es halt so gerade passt)
Beispielsweise:
“Grenzen NSG Dönche geprüft nach Natureg und Wegenetz nach Neuausweisung aktualisiert 2020-07 - Handle with care, bitte Grenzen nicht mit anderen Flächen oder Linien verbinden.”
in https://www.openstreetmap.org/way/31164444
zum hessischen Natureg siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Natureg
über Natureg bzw. den Natureg-Viewer besteht der Zugriff auf die jeweilige Verordnung zum hessischen Schutzgebiet.
Dies ist allerdings eine Lösung nur für Hessen in anderen Bundesländern sind andere Strategien angebracht.
Und nebenbei, wenn ich vor Ort die Schutzgebiets-Erfassung vorbereite, kommt es häufiger vor, dass ich im Rahmen einer GPX-Aufzeichnung auch Schilder erfasse, um mich am Schreibtisch besser orientieren zu können - die dann aber in OSM zu verankern halte ich im besten Fall für überflüssig, im schlechtesten Fall für kontraproduktiv.
Im Bezug auf die Schutzgebiete vielleicht. Als Orientierungspunkt nicht. Ich denke da gerade als Beispiel an ein WSG-Schild mitten im Wald. An dem orientiere ich mich, da der Waldweg, der dort lang geht schon lange von der Forstwirtschaft nicht mehr benutzt wird und stark zugewuchert ist.
Diese Schilder betrachte ich als Anhaltspunkt, mehr auch nicht… Ok, sie sind gelegentlich da, somit wären sie theoretisch erfassungswürdig, rein praktisch aber ist das vom Prozess der Aussschilderung schon in der Fläche nicht umsetzbar und oft nicht mit der Realität vereinbar und sind eben auch vielerorts gar nicht da.
Die “Verordnung” in meinem heimatlichen Spreewald: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/natsgspreewv: Grenzerfassung ist vor allem nur mit lokalem Wissen, entsprechendem zeitgenössischem Kartenmaterial und der Originalverordnung nebst Karte möglich (alles drei ist wichtig!!). Auch auf Zeichenfehler auf der Karte im Vergleich zur textlichen Grenzbeschreibung muß man gefasst sein!
Der LSG-Teil ist hier in §4 Abs. 1 bzw Abs. 4 und 5…
Im übrigen wird diese und werden einige vergleichbare Verordnungen wohl nicht mehr so bald geändert. (Das betrifft eigentlich alle Gebiete, die mit dem Nationalparkprogramm im letzten Volkskammerbeschluß der DDR verabschiedeten Gebiete). Da wie hier diese Verordnung Kraft Einigungsvertrags Landesgesetzcharakter haben, bedarf es eines Landesgesetzgebungsverfahrens, um Dinge in dieser “Verordnung” zu ändern. (darum die Anführungszeichen). Ohne Not wird man das nicht so schnell anfassen, da die Befürchtung besteht, daß einem die ganzen Regelungen um die Ohren fliegen…
Wenn das Erfassen der Schilder in OSM kontraproduktiv sein sollte, dann sind vermutlich auch die Schilder vor Ort kontraproduktiv? Oder wie ist das gemeint?
Was ist denn der Grund, Landschaftsschutzgebiete zu erfassen? Das sind ja nicht nur einzelne kleine Inseln, sondern in manchen Bundesländern (Brandenburg, Saarland, NRW) fast die Hälfte des gesamten Territoriums und bundesweit immerhin mehr als ein Viertel (Flächenanteile nach Bundesland):
Bei Landschaftsschutzgebieten sind im Gegensatz zu Naturschutzgebieten kaum Einschränkungen gegeben (im Einzelfall durch spezifische Vorschriften ggf. doch).
Nicht, dass ich gegen die Erfassung wäre, aber halt vor allem, “weil es die gibt”. Und das gilt für die Schilder genauso, insofern die Frage, was mit “die Erfassung wäre kontraproduktiv” gemeint ist.