Schutz- oder Schongebiete mit Betretungseinschränkungen

Noch ein Vorschlag:

bisheriger Text im Wiki https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:protect_class:
“Sonderflächen, die keine eigenständigen Schutzgebiete (nach 1-99) sind, aber für die relevante Einschränkungen, i.d.R. Zugangsverbote, gelten. Siehe im Einzelnen die Festlegungen zu Sonderflächen unter DE:Key:protection_title”

Vorschlag zum noch besseren Verständnis:
“Sonderflächen, die keine eigenständigen Schutzgebiete (nach 1-99) sind oder in diesen liegen, aber für die relevante Einschränkungen, i.d.R. Zugangsverbote, gelten. Siehe im Einzelnen die Festlegungen zu Sonderflächen unter DE:Key:protection_title”

Begründung:
Ich hätte auf den ersten Blick nicht angenommen, dass z.B. die Kernzone des Nationalparks Schwarzwald https://www.openstreetmap.org/relation/5729461 (bisher unter protect_class 1a erfasst) nun zu class 14 gehört. Mit “oder in diesen liegen” wird deutlicher, dass solche Flächen auch innerhalb anderer Schutzgebiete liegen können.

(Wobei ich mir für die Nationalpark-Kernzone auch ein class 2a und für die Gesamfläche 2b vorstellen könnte. :confused: )

Einen entsprechenden Hinweis sollte dann auch hier noch rein
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:boundary%3Dnational_park
"Sonderzonen wie z.B. eine Kernzone mit besonderem Betretungs- oder Wegegebot werden mit protect-class=14 ausgewiesen, siehe https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:protection_title#Sonderfl.C3.A4chen"

Hei,

Wenn ein NSG in seiner gesamten Fläche als “Naturentwicklungsgebiet” (gleichzusetzen mit Totalreservat) ausgewiesen ist, erfüllt es meiner Ansicht nach zunächst protect_class=4 (da NSG) und da mit dem Ziel Wildnis und Prozessschutz ausgewiesen, auch protect_class=1 eine Größe sollte hier zunächst keine Rolle spielen. Auch reine Teilflächen, die innerhalb des NSG explizit als Naturentwicklungsgebiet oder Totalreservat ausgewiesen sind gehören für mich nach protect_class=1.

Andere darüberhinaus gehende Beschränkungsflächen, die gerne nur zeitlich eingeschränkt sind und die hier in verschiedensten Beispielen disskutiert wurden, gehen dann nach protect_class=1x je nach Ausprägung… Da muß man immer ins Detail schauen…

Sven

@mani100
“Sonderflächen, die keine eigenständigen Schutzgebiete (nach 1-99) sind oder in diesen liegen, …”
geht nicht weil diese Sonderflächen sehr wohl innerhalb dieser Schutzgebiete liegen könne, schau Dir nur unser erstes Beispiel an:

  • ganzjähriges Betretungsverbot in einer NSG-Teilfläche:

Aber Vorsicht, die Sonderflächen sind eine Möglichkeit, keine Pflicht!
Es ist nicht Sinn der Übung Die Kernzone eines Nationalparks unbedingt unter protect_class=14 einzuordnen.
Schau dir mal unseren Beispiel-NP an
https://www.openstreetmap.org/way/89960801
darunter ist die Kernzone zu erkennen:
https://www.openstreetmap.org/way/351837763
hat keine 14 und bekommt auch keine - das muss man in jedem NP-Einzelfall genau recherchieren und erst dann ggf. taggen/entscheiden.

Genau deshalb doch der Vorschlag mit der Ergänzung “oder in diesen liegen”.
Meine damit Sonderflächen, die eben auch in Schutzgebieten liegen können.

Z.B. ein NSG (class 4), betreten auf Wegen erlaubt (Wegegebot, das Übliche), darin aber ein kleinerer Bereich mit Betretungsverbot (class 14).

Mmh, das ist analog unserem 1./obersten Beispiel in der Sonderflächen-Liste:
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:protection_title#Sonderfl.C3.A4chen
als Hinweis steht dahinter:
“[…] ausgewiesene Teilflächen mit Betretungsverbot in obigen Schutzgebieten […]”
das darauf folgende
“[…] und ausgewiesene Ruhezonen, auch bei Gewässern.”
soll darauf hindeuten, dass es demgegenüber aber auch externe/unabhängige Flächen gibt, die keine Teilflächen eines umgebenden beispielsweise NSG sind - das 2. Beispiel in der Sonderflächen-Tabelle.

Bei einem Forstweg ist an dieser Stelle: https://opentopomap.org/#marker=17/47.52212/11.13387
folgendes Schild auf der linken Seite fast parallel zum Wegverlauf befestigt.
Von diesen Schildern kenne ich einige mehr, z.B. im Eschenlainetal.

Was ich mich frage:

  • Ist das wirklich rechtens oder nur Jägerwunschdenken? An dieser Stelle ich laut meiner Kenntnis vom Landratsamt kein Wildschutzgebiet ausgewiesen was ein Betretungsrecht bedeuten würde und für ein solches notwendig wäre. Dort ist auch keine Wildfütterung, nur Jägerstände. Dass man im Winter z.B. bei einer Fütterung kein Wild beunruhigen soll versteht sich von selbst.
  • Wo sollen die Grenzen des Betretungsverbots sein? Gemeint ist wahrscheinlich das restliche Wegstück nach Norden. Was ist wenn ich mich im umgebenden Wald befinde?
  • Wie soll man diese Schilder bei OSM eintragen?

Die gesetzliche Grundlage ist doch auf dem Schild aufgedruckt. Sofern es sich also bei dem Schild nicht um ein Fake handelt, es also nicht von der unteren Jagdbehörde angeordnet oder zumindest genehmigt wurde, dann dürfte das so rechtens sein. Im Zweifel müsste man bei der unteren Jagdbehörde, laut Internet ist das in Bayern die Kreisverwaltung, mal nachfragen.

Hier ist das Gesetz auf den das Schild verweist:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayJG-21?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Da dort kein Wildschutzgebiet ausgewiesen ist könnte nur Absatz (4) zutreffen. Ist das (das Schild sei kein Fake) dann dort jeweils der Fall?

eben deshalb:

Alles andere ist Rumraterei.

In diesem Zusammenhang möchte ich nochmal an diese Diskussion erinnern:
https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=69381

Wie könnte man eigentlich die bei den Schutzgebieten aufgestellten Schilder eintragen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Naturschutzgebiet_(Deutschland)#/media/Datei:Nsg_almehaenge.JPG
etwa mit

tourism=information
information=board
name=Naturschutzgebiet

ggf.
description=Hinweisschild auf das NSG Almehänge bei Ahden und Wewelsburg
operator=Landratsamt Paderborn

??

Dieses konkrete Zusatzs-Schild hat tatsächlich einen gewissen Informationsgehalt, der
*tourism=information
*information=board
rechtfertigt
name ist in solchen Fällen häufig “overtagging”, aber description ist nie verkehrt.
Reine NSG-Schilder ohne ortsspezifische Informationen zu mappen ist eher Zeitvergeudung.

nebenbei: wenn man bei den wikipedia-Bildern auf “weitere Einzelheiten” clickt, kommt man zur Originaldatei auf commons:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Nsg_almehaenge.JPG
mit deren Beschreibung, Erstellungsdatum und mehr …

Ansonsten an dieser Stelle noch Zustimmung zu Mammi71 #169

Ich muss den Thread mal wiederbeleben, das Thema kocht bei uns gerade etwas hoch.

Hier gibt es seit einiger Zeit Ranger die Wanderer, Mountainbiker und aktuell Skitouren-Geher in zunehmendem Maße aus Schutzgebieten fischen. Deren Begründung lautet dann oft, sie wären von Komoot nicht entsprechend gewarnt worden.

Eine entsprechende Anfrage des örtlichen Tourismusverbandes bei Komoot ergab, dass man dort unsere hier besprochenen Schongebiete leider nicht als Fläche darstellen kann. Verbunden mit dem Hinweis doch bitte die betroffenen Wege entsprechend zu taggen.

Outdooractive bietet einen entsprechenden Layer an - allerdings kommen dessen Daten m.E. nicht aus OSM. D.h. für mich stellen sich jetzt ein paar Fragen:

  • macht der weitere Import von Schutzgebiets-Shapes überhaupt Sinn wenn sie ohnehin niemand berücksichtigt? bzw. wie kann man ggf. Komoot et. al. überzeugen hier entsprechend nachzurüsten?

  • (redundante) Tags an Wegen in dieser Gebieten: Im Idealfall müsste m.E. ein Router erkennen, dass Wege durch ein Schutzgebiet führen und entsprechend warnen. Da das nicht der Fall ist, taggen wir hier quasi für den Router um nicht den Eindruck zu erwecken OSM hätte mit Umweltschutz nix am Hut…? Die (technischen) Gründe warum das nicht besser funktioniert interessieren ja am Ende keinen…

Hast Du hier ein konkretes Beispiel, wo Komoot falsch routet?

Komoot sagt selbst, dass sie protected_areas (zumindest die LSGs um die’s hier geht) nicht berücksichtigen.

Aber ein Beispiel wäre der Weg von der Auerspitze zur Maroldschneid der durch https://openstreetmap.org/way/758713252 führt.

Oder die Wege durch https://openstreetmap.org/way/386834241

Das müssten die auch nicht, solange sie nicht über Flächen routen.

Fall1:

Hier fehlen an den Wegen innerhalb der Fläche (z.B. https://www.openstreetmap.org/way/90774914)) die nötigen access-Tags. Nachdem es bei den DAV-Schongebieten kein Verbot, sondern nur eine ausgeschilderte Bitte um Nichbetretung im Winter gibt, könnte dies z.B. mit access:conditional=discouraged @ (Nov-Jun) getaggt werden und Komoot müsste/könnte es auswerten. Die hier in diesem Thread diskutierten access-Tags an Flächen ersetzen NICHT die Notwendigkeit der access-Tags an den Wegen. An die Wege werden access-Tags ganz normal wie immer getaggt.

Fall2:

Hier ist am Weg https://www.openstreetmap.org/way/88861179 ein korrektes access:conditional dran und wenn komoot hier einfach drüberroutet, ist Fall2 ein Komoot-Problem.

Da muss ich mich korrigieren, hier erscheint tatsächlich eine Warnung “Enthält einen Abschnitt mit zeitlich befristeter Zutrittsbeschränkung”

Ja, da hast Du recht. Bei Fall2 scheint komoot korrekt zu warnen. Hier müssten sich dann die Komoot-User nur noch an die Warnung halten :wink:

(Rote Markierungen stammen von mir)

Ok, dann wäre das mit den ways geklärt.

Bleibt aber weiter die Frage ob ich mir den Aufwand auftue und die restlichen LSG Shapes die ich bekommen habe einpflege. Die ursprüngliche Annahme der ATS war, dass es was bringen würde die in OSM anzulegen - und das bezweifle ich irgendwie… Die Flächen/Layers zeigt ja scheinbar keiner an…

Zu Fall1:

Habs gerade an einem anderen Weg ausprobiert, bei dem “access:conditional=discouraged @ (Nov-Jun)” getaggt ist (https://www.openstreetmap.org/way/26005472) und auch hier warnt Komoot. Würde daher im Fall1 das fehlende access-Tagging an den Wegen als Ursache sehen. Mir wäre es zwar lieber Komoot würde in den entsprechenden Verbotszeiträumen außenrumrouten, aber eine Warnung ist schon mal besser als nix.