Tempolimit auf Radwegen...

Update: Die Ampeln im verkehrsberuhigten Bereich sind ausgeschaltet, und wenn man ca. 25 km/h fährt, schafft man es von Norden in einer “grünen Welle” bis über die Leipziger Straße hinweg. :slight_smile:

aber wenn sie keinen Führerschein haben, hat das keine Auswirkungen, oder? Bekommen Minderjährige oder sogar Kinder (unter 12) auch schon Punkte?

Wenn sie genug Punkte gesammelt haben (dafür reicht mehrmalige Unfallflucht), bekommen sie eine Sperre. Nur wenn sie nie einen Führerschein machen wollen, hat es keine Auswirkungen.

So tief stecke ich im Verkehrsrecht nicht drin, aber grundsätzlich sind im deutschen Recht Kinder ab 7 eingeschränkt deliktfähig. Das Gericht entscheidet im Einzelfall, ob das Kind Einsicht in sein Handeln hatte oder nicht. Wenn ein 11-jähriges Kind durch bewusstes Fehlverhalten einen Unfall verursacht, den es eindeutig hätte voraussehen können, wird es dafür haften müssen, warum sollte es nicht auch Punkte bekommen?

Die Eltern sind nur für Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftbar. Ein altersgemäß vernünftiges 11-jähriges Kind eine Stunde aus den Augen zu lassen ist mit Sicherheit keine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Hilft zu dem Thema vielleicht dieser Artikel? https://www.bussgeldkatalog.de/fahrrad-geschwindigkeit/

ich bin gespannt, wie viele Radfahrer jetzt für das Schnellfahren bestraft werden, mein Tip ist bundesweit zweistellig im Jahr :stuck_out_tongue:

Auch wenn man das auf Radwegen erstmal nicht finden wird, z275 gilt anscheinend auch für Radfahrer.

Hängt letztendlich vom Vehikel ab. Reifengröße und Übersetzungsbereich der Schaltung sind schon sehr nützlich, um weniger Power reinstecken zu müssen.

Nein, da steht Unsinn. Die Aussage “Die Geschwindigkeitsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten nur für Kraftfahrzeuge” stimmt lediglich für die generellen Festlegungen (innerorts 50 km/h, außerorts 100 km/h). Sie stimmt NICHT für Streckenverbote (Z.274), Tempo-30-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche. Deren Beschränkungen gelten ausdrücklich für ALLE Fahrzeuge! Muss man nur mal lesen.

Z.275 ist Mindestgeschwindigkeit, meinst du Z.274 (Höchstgeschwindigkeit)? Einfach in der StVO nachlesen (Anlage 2 Abschnitt 7): “Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht schneller als mit der jeweils angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren” bzw “Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht langsamer als mit der angegebenen Mindestgeschwindigkeit fahren, sofern nicht Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse dazu verpflichten. Es verbietet, mit Fahrzeugen, die nicht so schnell fahren können oder dürfen, einen so gekennzeichneten Fahrstreifen zu benutzen”. Da ist nur von Fahrzeugen allgemein die Rede, nicht nur von Kraftfahrzeugen!

Die StVO ist in Bezug auf Gültigkeit von Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einheitlich.

§ 3 (1) (den Verhältnissen angepasste Geschwindigkeit) bezieht sich auf Fahrzeuge (also auch Fahrräder)
§ 3 1. (Tempo 50 innerorts) bezieht sich auf Kraftfahrzeuge (also nicht auf Fahrräder)
ebenso § 3 2. und 3. (Tempo außerhalb geschlossener Ortschaften) https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

Die Höchstgeschwindigkeitsschilder (Zeichen 274) https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html
beziehen sich wiederum allgemein auf Fahrzeuge (also auch auf Fahrräder).

Meintest Du tatsächlich 275 (vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit) oder eher 274 (Höchstgeschwindigkeit)?

Egal was er meinte (*) - er liegt immer richtig:
Z. 275 “Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht langsamer als …”

(*) wegen dem vorherigem Nebensatz tippe ich auf Z. 275

Ich meinte eher die Aussagen zum Umgang mit Geschwindigkeitsübertretungen :slight_smile:

eben, wenn man also mindestens 30 fahren kann darf man bei 275-30 noch fahren, d.h. Fahrräder dürften da fahren, E-Roller und Mofas aber nicht (die 25km/h Fahrzeuge wo man nicht treten kann)

Wie wär’s damit:

Wenn es nicht gerade bergab geht, fahren das im Schnitt auch nur wenige…

Einer hier hat es schon angeschnitten. Das ist sehr wahrscheinlich eine erste Maßnahme hin zu Nummernschildern bei Fahrrädern zwecks der Finanzierung solcher Radweg-Image-Projekte. Laut StVO gilt für alle die gegenseitige Rücksichtsnahme. Das betrifft auch die Geschwindigkeit. Von daher sind keine gesonderten Regelungen von Nöten.

Es gibt eine seltsame Sichtweise auf den Straßenverkehr, dass es nicht möglich ist, dass alle - von Fußgänger über Kinder auf dem Rad bis Motorradfahrer, LKW-Fahrer und Autofahrer sowie Radfahrer und auch Rollifahrer - konfliktfrei den Straßenraum nutzen können. Deswegen wurde irgendwann begonnen Verkehrsteilnehmer zu separieren. Die Fußgänger auf die Gehwege, die Radfahrer auf die Radwege. Dennoch gibt es selbst unter den Kraftfahrern, die nun die Straße für sich alleine haben, Konflikte. Derweil müssen sich Rennradfahrer mit radelnden Kleinkindern mit Stützrädern, schwankenden Radlern in sehr hohem Alter und besoffenen und bekifften Radlern die schmalen Radwege teilen. Konflikte vorprogrammiert.

Eines der Probleme in Großstädten ist, dass das Rad ein alternatives Fortbewegunsgmittel werden soll. Das ist ehrlich gesagt reine Phantasie. Dennoch wurden viele von der visionären Idee angefixt und fahren täglich kilometerweise unter härtesten Bedingungen zur Arbeit und zurück. Diese sind leicht erkennbar. Es sind die, die es eilig haben, weil sie versuchen dass es doch eine Alternative ist. Es wird ersichtlich, dass es eine Alternative ist, wenn man ein sogenannter Kampfradler ist/wird. Diese sind noch keine rücksichtslosen Rowdies. Kampfradler kämpfen sich täglich durch den Straßenverkehr, mit größtmöglichem Risiko, um die Sache mit der Alternative zu erreichen. Manche geben auf, andere werden Profis darin. Kampfradler sind noch rücksichtsvoll, allerdings ist es schwer vereinbar mit Kindern auf Rädern mit Stützädern, die mit auf den engen Radwegen fahren. Manche Kampfradler nehmen es sportlich, so als täglicher Kampfbahn-Lauf. Andere bemerken den Unterschied, eben dass verhältnismäßig gegenüber anderen Fortbewegungsmitteln viel öfter ausgebremst werden. Wenn ein Autofahrer einen Radler vor der nächsten Kreuzung noch schnell überholen kann, dann tut er das, obwohl er an dieser Kreuzung links abbiegen will und weil Gegenverkehr kommt anhalten muss und den Radler ausbremst. Es wäre Nötigung, ist aber keine. Der Autofahrer fühlt sich im Recht: Ich darf das! Das geht soweit, dass dies auch in 30 Zonen passiert, wenn der Radler bereits 30 fährt. Man darf ungestraft etwas mehr als 30 fahren, also machen das auch alle Autofahrer, weil hinter dem Radler herfahren ist ja echt doof. Und dann eben wie gehabt, überholen, bremsen, anhalten, weil man abbiegen will.

Es wäre sehr einfach, wenn alle Radler Rowdies wären, vom Kleinkind mit Stützrädern, bis zur alten Omma. Oder eben alle Autofahrer. Motorradfahrer haben sich ihr eigenes Image geschaffen. Das sind alles Raser! Wenn es doch nur so einfach wäre. Es fallen eben immer nur die ins Gewicht, die negativ auffallen. Um was es eigentlich geht fällt dann hinten durch - eben das Alle gleichberechtigt gut durchkommen. Eine Gleichberechtigung bei Trennung der Verkehrsteilnehmer auf verschiedene Straßen/Radwege/Gehwege ist nicht möglich. Bisher ist es so, dass Radler zwischen Autoverkehr und Fußgänger gequetscht werden. Und dann sind es meist wenn dann nur Radwege und keine Radstraßen. Diese verlaufen mal auf der Straße und mal auf dem Gehweg - ein ewiges hin und her. Diese Trennung ist wirklichkeitsfremd. Schnelle Radfahrer auf die Straße, langsame auf den Gehweg.

Die Alltagsradler fahren zwischen 20-30 km/h. Was sie an Tempo drauf haben sieht man ihren Wadeln an. Wobei die Alltagsfahrer an Steigungen meist den Langstreckenfahrern unterlegen sind. Das unterscheidet sich nochmals an den Rädern selbst. Rennräder sind von sich aus schneller, wegen vielen Details. Es ist bei Radlern anders als bei Autofahrern: Nicht alle schaffen es eine einheitliche Geschwindigkeit von 30 km/h zu fahren, und selbst bei 20 km/h ist dem nicht so, siehe Kinder und Alte. Würden Autos so unterschiedlich schnell fahren, na das wäe ein Gehupe!

… so und jetzt habe ich keine Lust mehr weiter zu schreiben.

Ne, das ist sehr sehr unwahrscheinlich. Damit würde man Radverkehr nahezu tot machen. Folge: Verkehrskollaps. Das sind sich Verkehrspolitiker bewusst, außer vielleicht irgendwelche AFD-Spinner.

(Die Diskussion ist spannend, aber ziemlich OSM-offtopic)

das glaube ich nicht, alle würden sich eine Nummer holen und weiter gings…

Ja, leider, sehe ich das auch so. Es ist wie bei vielen Dingen in den letzten Jahrzehnten: Es gibt zwar einen Widerstand, aber er ist zu gering, und wird deswegen einfach von der Masse überrollt. Die Werbeindustrie wird die Rad-Nummernschilder den Leuten schmackhaft zubereiten. Psychologische Marketingtricks sind nicht verboten. Aber … OK, ich gebe zu, wegen diesem medialen Aufreiser der Geschwindigkeitsbeschränkung auf Vorbereitungen zu Rad-Nummernschildern zu schließen ist schon sehr weit hergeholt. Ich erinner mich an Zeiten, als es keine Helmpflicht auf Moppeds gab. Das war vergleichbar mit der heutigen Situation mit den Radhelmen. Viele trugen sie eh schon freiwillig und jedem wurde eingeredet, dass man einen tragen soll.
Edit: achso, es geht ja noch weiter: Als dann eh fast jeder einen trug, kam die Helmpflicht. Ein (Mofa-)Nummernschild kann schon heute jeder an sein Rad anbringen, meist wegen der zugehörigen Versicherung. Es sind aktuell allerdings noch eher wenige die das tun. Diese E-Bikes, die jedem aufgeschwatzt werden, haben Nummernschilder (aber so genau kenne ich mich da nicht aus), also werden es immer mehr…

überhaupt nicht, wenn sie das durchsetzen wollen wird man Nummernschilder brauchen.

Wenn du auf dem Fahrrad genügend Punkte gesammelt hast, kann dir gerichtlich verboten werden Fahrrad zu fahren. Wirst du erneut auf dem Fahrrad erwischt, gibt es halt eine Geldstrafe und im Falle eines Unfalls auch Gefängins.

Als Schweizer kann ich mich noch an die Zeit mit den Fahrrad- (resp. Velo-)Nummernschildern erinnern. Jährlich musste man sie auf dem Polizeiposten abholen, sie trugen eine Jahrzahl und Nummer, einen Obulus für Administration und Haftpflichtversicherung entrichten und der Polizist schaute, ob Scheinwerfer, Glocke (Klingel) und Rückstrahler dran sind. Irgendwann wurde das ganze zu teuer, es wurde auf einen Abkleber als Versicherungsnachweis reduziert, und dann fiel auch die obligatorische Haftplifhctversicherung weg und die Velos haben wie früher in DE keine Nummern mehr. Dafür kann die Polizei ein wiedergefundenes gestohlenes Rad nicht mehr einfach zuordnen - was die nicht kratzt, die schon bei der Versicherung kassiert haben.

Geschwindigkeitsbeschränkungen haben wir bei den “leichten E-Bikes”, man darf 25 km/h fahren (darüber wird die elektrische Unterstützung abgeschaltet), darf Radwege benutzen und hat nur eine Helmempfehlung, wird verkehrstechnisch behandelt wie ein Fahrrad.

Die “schweren E-Bikes” dürfen 45 km/h fahren, haben eine Nummer gleich wie ein Moped und werden im Strassenverkehr auch wie solche behandelt, also nur auf Wegen, auf denen Fahrräder und Mopeds zugelassen sind, fahren. Hier gilt Helmpflicht, wie halt beim Moped auch.

Eine Diskussion haben wir noch mit “Spielzeugen”, d.h. elektrisch angetriebenen Trottinetten, Segway, etc., die schöne Geschwindigkeiten erreichen können und auf dem Trottoir (Bürgersteig) fahren dürfen ( durften, und nicht auf der Strasse… - da ist die Gesetzgebung von der technischen Entwicklung überrollt worden,
lieber Gruss
Martin