Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auch für Radfahrer. Wie ein Radler seine Geschwindigkeit misst und einhält ist (im Gegensatz zum Auto) seine Sache. Er kann raten, seine Glaskugel befragen oder ein GPSr benutzen. Fährt er zu schnell, zahlt er auch ohne kalibriertem Tacho (wie beim Auto). Die Ausrede, man hätte ja schließlich keinen Tacho, zählt nicht.
Geschwindigkeitsvorgaben gelten unabhängig davon, ob man einen Tacho hat. Wenn da 20 km/h steht und man keinen Tacho und kein gutes Geschwindigkeitsgefühl hat, muss man halt langsamer fahren. Autotachos können auch keine Schrittgeschwindigkeit anzeigen und trotzdem gilt mitunter Schrittgeschwindigkeit und ein Verstoß wird geahndet. Die Ahndung beginnt ja auch nicht gleich bei 21 km/h.
Schrittgeschwindigkeit halte ich für eine vertretbare Ausnahme, weil das die Allermeisten ohne Hilfsmittel erfahren können. Aber wie soll jemand der nie mit einem Tacho gefahren ist, 20 oder 30 abschätzen können?
Bei Kindern zahlen dann vermutlich die Eltern?
Im Zweifel kann man ja Haarlack aufs Nummernschild sprühen und hoffen dass es hilft
Punkte bekommen Radfahrer die keinen Führerschein haben trotzdem? Und verlieren dann ggf. die Möglichkeit einen Führerschein zu machen?
Ich sehe schon, das läuft darauf hinaus dass mittelfristig Fahrräder Nummernschilder bekommen, versicherungspflichtig werden und man eine Fahrerlaubnis benötigt.
30 km/h heißt Stoff geben, die meisten Radfaher können nicht viel schneller. 20 km/h ist zügiges Fahren aber nicht am Limit, 10 km/h kommt jedem als Geschleiche vor.
Aber ja, man muss sich mal Gedanken gemacht haben, wie schnell man mit seinem Fahrrad unterweg sein kann. Viele machen sich beim Radfahren um alles andere Gedanken, nur nicht um ihren Fahrstil .
Update: Die Ampeln im verkehrsberuhigten Bereich sind ausgeschaltet, und wenn man ca. 25 km/h fährt, schafft man es von Norden in einer “grünen Welle” bis über die Leipziger Straße hinweg.
Wenn sie genug Punkte gesammelt haben (dafür reicht mehrmalige Unfallflucht), bekommen sie eine Sperre. Nur wenn sie nie einen Führerschein machen wollen, hat es keine Auswirkungen.
So tief stecke ich im Verkehrsrecht nicht drin, aber grundsätzlich sind im deutschen Recht Kinder ab 7 eingeschränkt deliktfähig. Das Gericht entscheidet im Einzelfall, ob das Kind Einsicht in sein Handeln hatte oder nicht. Wenn ein 11-jähriges Kind durch bewusstes Fehlverhalten einen Unfall verursacht, den es eindeutig hätte voraussehen können, wird es dafür haften müssen, warum sollte es nicht auch Punkte bekommen?
Die Eltern sind nur für Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftbar. Ein altersgemäß vernünftiges 11-jähriges Kind eine Stunde aus den Augen zu lassen ist mit Sicherheit keine Verletzung der Aufsichtspflicht.
Nein, da steht Unsinn. Die Aussage “Die Geschwindigkeitsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten nur für Kraftfahrzeuge” stimmt lediglich für die generellen Festlegungen (innerorts 50 km/h, außerorts 100 km/h). Sie stimmt NICHT für Streckenverbote (Z.274), Tempo-30-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche. Deren Beschränkungen gelten ausdrücklich für ALLE Fahrzeuge! Muss man nur mal lesen.
Z.275 ist Mindestgeschwindigkeit, meinst du Z.274 (Höchstgeschwindigkeit)? Einfach in der StVO nachlesen (Anlage 2 Abschnitt 7): “Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht schneller als mit der jeweils angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren” bzw “Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht langsamer als mit der angegebenen Mindestgeschwindigkeit fahren, sofern nicht Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse dazu verpflichten. Es verbietet, mit Fahrzeugen, die nicht so schnell fahren können oder dürfen, einen so gekennzeichneten Fahrstreifen zu benutzen”. Da ist nur von Fahrzeugen allgemein die Rede, nicht nur von Kraftfahrzeugen!
Die StVO ist in Bezug auf Gültigkeit von Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einheitlich.
§ 3 (1) (den Verhältnissen angepasste Geschwindigkeit) bezieht sich auf Fahrzeuge (also auch Fahrräder)
§ 3 1. (Tempo 50 innerorts) bezieht sich auf Kraftfahrzeuge (also nicht auf Fahrräder)
ebenso § 3 2. und 3. (Tempo außerhalb geschlossener Ortschaften) https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html
eben, wenn man also mindestens 30 fahren kann darf man bei 275-30 noch fahren, d.h. Fahrräder dürften da fahren, E-Roller und Mofas aber nicht (die 25km/h Fahrzeuge wo man nicht treten kann)