Tempolimit auf Radwegen...

Gut, dass gleich dazugesagt wird, dass man über 30 fahren muss um ein Bußgeld zu riskieren. Damit ist das Schild für
99% aller Radler bedeutungslos. Dazu kommt, dass die meisten Fahrräder nicht mit Tachos ausgestattet sind. Ich bezweifele, dass Gelegenheitsradler gut abschätzen können, wann sie die 20 überschreiten.

Die Sache mit dem Sichtfahrgebot und dem Anhalten innerhalb des Lichtkegels bei Dunkelheit, ist das nicht viel zu schwammig? Wird das tatsächlich verfolgt?
Selbst während meiner Zeit in Münster habe ich das nie erlebt. Kontrollen dort fanden fast ausschliesslich wg. fehlenden Lichts statt.

Solange sie keine Tachos vorschreiben sehe ich nicht, wie das durchgesetzt werden soll

Nein , das ist schon relativ klar in der STVO geregelt (§3, Abs. 4).

Die StVO sagt in §3, Satz 4: “Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann”
Die StVZO sagt zum Fahrradscheinwerfer in §67, Abs. 3, Satz 2: “Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.” Damit muss der Lichtkegel nach unten geneigt sein. In welcher Entfernung er jedoch auf den Boden trifft, lässt sich diesem Paragraph nicht entnehmen.

Damit dürfte bei gut beleuchteten Straßen in der Innenstadt also durchaus eine Geschwindigkeit > 30km/h möglich sein.

Leider kennen insbesondere viele Autofahrer dies nicht so genau und fahren nachts viel zu schnell.
Bei Temp 100 km/h sagen Faustformeln, dass man mit einem Anhalteweg von ca. 130m bei guten Starßenverhältnissen ausgehen muss. Bei Tempo 120 km/h sind es bereits 180 m https://www.adac.de/_mmm/pdf/Verkehr_und_Mathe_Anhalteweg_45164.pdf
Ob ein Autoscheinwerfer wirklich so weit reicht (insbesondere bei Abblendlicht), wage ich zu bezweifeln.
Obwohl: Die Rückstrahler der Begrenzungsposten sieht man so weit.

Ich haben diesen Radweg durch die Friedrichstraße zufällig heute morgen befahren, während die Markierungs- und Aufbauarbeiten noch liefen. Angesichts der Trassierung erscheint es mir kaum sinnvoll, Geschwindigkeiten >25 km/h zu fahren. Ich weiß auch nicht, ob die Ampeln während des Versuchs später ausgeschaltet bleiben, so wie heute morgen; falls sie wieder eingeschaltet werden, wird man sowieso dauernd ausgebremst. Ich habe es jedenfalls schon lange aufgegeben, mir auf der Friedrichstraße eine grüne Welle zu er-fahren, wie man es auf der Torstraße oder in der Hannoverschen/Hessischen Straße ganz gut kann.

evtl. zielt diese neue Norm ja auf andere Fahrzeuge die ebenfalls Fahrradwege benutzen dürfen? Wobei die AFAIK sowieso schon 30 nicht überschreiten durften (Mofas fahren sowieso nur 25), in Tübingen gibt es übrigens eine Ausnahmeregelung damit man mit unterstützten Fahrrädern die bis zu 45 fahren auch die Wege benutzen darf (so ein Fahrrad hat z.B. der OB, hat aber bestimmt nichts damit zu tun), dabei darf man aber IIRR trotzdem dort nur 30 fahren

Vergebliche Liebesmüh. Wir hatten da schon einen Versuch, auch wenn der nicht explizit Radler im Visier hatte.

Eben, der Artikel ist einfach nur FUD, im Kontext der Friedrichstraße in Berlin Mitte ist es völlig belanglos, wie weit der Fahrradscheinwerfer reicht, da die komplette Fahrbahn durch die Straßenbeleuchtung und anliegenden Schaufenster und Fassadenbeleuchtungen mehr als ausreichend ausgeleuchtet sein dürfte.

Also in Polen sind mir schon öfters Radwege mit 10 km/h begegnet. Für eine Fahrradroutenplanung wäre hier eine

max_speed

schon von belangen.

Spricht nichts dagegen “maxspeed:bicycle=20” zu setzen. Im Bezug auf Routenplanung stellt sich allerdings die Frage, ob es Router gibt, die nach einem maxspeed:bicycle Tag Ausschau halten. Tags dieser Art sind in der Regel vom Typ “maxspeed:bicycle=walk” in Fussgaengerzonen, wo Router meines Wissens nach ihre eigenen maxspeeds verwenden, je nachdem ob bicycle=no/dismount oder bicycle=yes. Schön ist auch “maxspeed:bicycle=slow” auf einem Weg bei Dresden. Damit kann man viel anfangen.

Edit: Wenn der Weg nur fuer Radfahrer ist wie in diesem Fall, kann man natuerlich auch maxspeed=20 setzen, das wird dann sehr viel eher ausgewertet.

+1. maxspeed:bicycle würde ich nur setzen, wenn für Radfahrer eine von der für den restlichen Verkehr abweichende maxspeed gilt.

wieso nicht einfach maxspeed?

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auch für Radfahrer. Wie ein Radler seine Geschwindigkeit misst und einhält ist (im Gegensatz zum Auto) seine Sache. Er kann raten, seine Glaskugel befragen oder ein GPSr benutzen. Fährt er zu schnell, zahlt er auch ohne kalibriertem Tacho (wie beim Auto). Die Ausrede, man hätte ja schließlich keinen Tacho, zählt nicht.

kann ich mir nicht vorstellen, es gibt wahrscheinlich nicht mal geeichte Tachos für Fahrräder, damit kommen die m.E. derzeit nicht durch

Geschwindigkeitsvorgaben gelten unabhängig davon, ob man einen Tacho hat. Wenn da 20 km/h steht und man keinen Tacho und kein gutes Geschwindigkeitsgefühl hat, muss man halt langsamer fahren. Autotachos können auch keine Schrittgeschwindigkeit anzeigen und trotzdem gilt mitunter Schrittgeschwindigkeit und ein Verstoß wird geahndet. Die Ahndung beginnt ja auch nicht gleich bei 21 km/h.

Schrittgeschwindigkeit halte ich für eine vertretbare Ausnahme, weil das die Allermeisten ohne Hilfsmittel erfahren können. Aber wie soll jemand der nie mit einem Tacho gefahren ist, 20 oder 30 abschätzen können?

Bei Kindern zahlen dann vermutlich die Eltern?

Im Zweifel kann man ja Haarlack aufs Nummernschild sprühen und hoffen dass es hilft :stuck_out_tongue:

Punkte bekommen Radfahrer die keinen Führerschein haben trotzdem? Und verlieren dann ggf. die Möglichkeit einen Führerschein zu machen?

Ich sehe schon, das läuft darauf hinaus dass mittelfristig Fahrräder Nummernschilder bekommen, versicherungspflichtig werden und man eine Fahrerlaubnis benötigt.

Sippenhaft ist abgeschafft. Eltern haften nicht für ihre Kinder.

Sogar Fußgänger können Punkte bekommen, zB bei Unfallflucht. Ob sie einen Führerschein haben oder nicht.

30 km/h heißt Stoff geben, die meisten Radfaher können nicht viel schneller. 20 km/h ist zügiges Fahren aber nicht am Limit, 10 km/h kommt jedem als Geschleiche vor.

Aber ja, man muss sich mal Gedanken gemacht haben, wie schnell man mit seinem Fahrrad unterweg sein kann. Viele machen sich beim Radfahren um alles andere Gedanken, nur nicht um ihren Fahrstil :slight_smile: .

Update: Die Ampeln im verkehrsberuhigten Bereich sind ausgeschaltet, und wenn man ca. 25 km/h fährt, schafft man es von Norden in einer “grünen Welle” bis über die Leipziger Straße hinweg. :slight_smile:

aber wenn sie keinen Führerschein haben, hat das keine Auswirkungen, oder? Bekommen Minderjährige oder sogar Kinder (unter 12) auch schon Punkte?

Wenn sie genug Punkte gesammelt haben (dafür reicht mehrmalige Unfallflucht), bekommen sie eine Sperre. Nur wenn sie nie einen Führerschein machen wollen, hat es keine Auswirkungen.

So tief stecke ich im Verkehrsrecht nicht drin, aber grundsätzlich sind im deutschen Recht Kinder ab 7 eingeschränkt deliktfähig. Das Gericht entscheidet im Einzelfall, ob das Kind Einsicht in sein Handeln hatte oder nicht. Wenn ein 11-jähriges Kind durch bewusstes Fehlverhalten einen Unfall verursacht, den es eindeutig hätte voraussehen können, wird es dafür haften müssen, warum sollte es nicht auch Punkte bekommen?

Die Eltern sind nur für Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftbar. Ein altersgemäß vernünftiges 11-jähriges Kind eine Stunde aus den Augen zu lassen ist mit Sicherheit keine Verletzung der Aufsichtspflicht.