Polizeiliche Hausdurchsuchung wegen Betreten von Wildfütterung

Steht die Frage, ob sie das überhaupt drucken. Das Verfahren ist ja noch in der Schwebe. Eine Zeitung wird da ganz genau abwägen, ob sie sich dann nicht selbst einer Verleumdungsklage aussetzen.

Mit der Einstellung dem Forstmitarbeiter einen Denkzettel zu verpassen, stellst Du Dich am Ende auf die selbe Stufe wie er. Er wollte Dir einen Denkzettel verpassen und das ist im Dank der Hausdurchsuchung nachhaltig gelungen, obwohl Du mutmaßlich gar nichts getan hast.

Es gibt gute, auf Rechtsfragen spezialisierte Foren, die das, besser als in diesem Forum, kompetent und anonym erörtern. Die werden Dir am Ende das gleiche sagen, was viele Dir hier geschrieben haben: Lass Dir das nicht gefallen und gehe gegen den Mann vor.

Ergänzung: Ich persönlich würde mir nicht ans Bein pinkeln lassen, wenn ich genau wüßte, dass ich das, was man mir vorwirft, nicht getan habe. Wie es dann ausgeht, steht auf einem anderen Blatt Denn vor Gericht und auf hoher See…

Hallo Martin,

solange das Strafverfahren der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen ist, kannst du als Beschuldigter auch ohen Anwalt einen Antrag auf Akteneinsicht stellen, siehe § 147 Abs. 4 StPO

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__147.html

Das würde ich an deiner Stelle unbedingt probieren. Meist verschicken die Staatsanwaltschaften ein Aktendoppel sogar als gescannte PDFs als CD-ROM.

Ggf. vorher mal unter Nennung des Aktenzeichens zum Strafverfahren (nicht das zum Beschluss) bei der zuständigen Staatsanwaltschaft mal anrufen und fragen.

Der Beschluss sagt “…und nahm eine nicht näher bestimmbare Anzahl von Abwurfstangen an sich…”. Da steht nicht, ob der Forstmensch Dich dabei beobachtet hat, sondern nur, das du es getan hast. Nach dem Dokument da könnte auch der Waldgeist oder ein Ent oder sonstwer (der Hl. Geist?) dem Forstmenschen gesagt haben, dass du die Abwurfstangen an Dich genommen hast. Unwahrscheinlich? Klar. Aber das er Dich dabei beobachtet hat, wie Du die Abwurfstangen an Dich genommen hast steht da nicht explizit.

Dienstaufsichtsbeschwerde geht immer, es geht auch ne Nummer kleiner, indem Du einfach den Chef anmailst, dass das Verhalten seines Mitarbeiters so nicht geht.

Präziser gesagt: Dort steht, welcher Straftat Du verdächtigt wirst, aber nicht explizit, worauf sich dieser Verdacht im Detail gründet.

Solange bis ein Brief von der Staatsanwaltschaft kommt mit der Mitteilung dass das Verfahren eingestellt ist, läuft das Verfahren noch.
Ggf. wird geprüft, ob es noch einen Zweitwohnsitz, oder andere “Versteckmöglichkeiten” gibt.
Es ist aber auch normal, dass Akten länger liegen bleiben, die Staatsanwaltschaften sind überlastet und andere Fälle dringender.

Grundsätzlich würde ich bei einem Verfahren mit Hausdurchsuchung immer einen Anwalt einschalten.
Auch wenn das Verfahren eingestellt wird, bleiben da ggf. Eintragungen in Datenbanken der Polizei erhalten.
Akteneinsicht ist zwar auch ohne Anwalt möglich, aber gerade in Bayern ist das eher Theorie:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2020/06/04/akteneinsicht-geht-auch-ohne-anwalt/

Ein Anruf bei einem Anwalt mit der Frage einer Kostenschätzung für die Akteneinsicht ist schnell gemacht und wenn er zu teuer scheint kann man es immer noch bei einen anderen Anwalt probieren. Nicht von den Stundensätzen abschrecken lassen, die sind sehr hoch weil da alle Steuern, Sekretärin, etc. eingerechnet sind. Aber eine standard Anforderung von Akteneinsicht dauert für den Anwalt keine 5 Minuten.

Mit der Akteneinsicht ist dann auch wörtlich klar, was der Forstmitarbeiter exakt gesagt hat.
Ohne diese Info würde ich auch noch nicht an die Presse gehen, sonst beschwert der sich noch, dass er das so gar nicht gesage habe, etc.

Andere Leute Straftaten zu bezichtigen, die sie offensichtlich nicht begangen haben ist kein Kavaliersdelikt. Es geht hier nicht nur um Verleumdung, sondern auch um Falsche Verdächtigung: https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html
Es könnte sein dass die Staatsanwaltschaft alleine aufgrund deiner schon bei der Polizei gemachten Aussage entsprechende Ermittlungen gegen den Forstmitarbeiter einleitet und du dann bei dem Verfahren Zeuge wirst.

Angst vor einer Anzeige des Forstmitarbeiter wegen Verleumdung und ggf. Falsche Verdächtigung würde ich nicht haben.
Aussage gegen Aussage bedeutet im Zweifel für den Angeklagten. Gegen dich gibt es keine Beweise und kann es auch nicht geben. Dass er dich beschuldigt hat ist in den Akten dokumentiert. Wenn / weil er da keinerlei Beweise vorlegen kann, hat er da ein Problem.
Ein Anwalt kann dir das besser erklären, wird aber auch erst mal die Akteneinsicht abwarten.

Sollte es zu einer Verhandlung kommen (vermtl. mit dir als Zeugen) würde ich auf jeden Fall ein paar “Dokumente” mitnehmen, die dich als openstreetmap user ausweisen um deine Geschichte zu untermauern und deine Glaubwürdigkeit zu beweisen. Changeset Kommentare, Karten-Screenshots (ggf. mit eingebelendeten Fehlermeldungen incl. Datum), osm userseite Screenshots, etc. Lieber ein paar Seiten zu viel, als zu wenig.
Und alles ausdrucken, die Justiz liebt “schriftliche” Daten.

Jetzt ist der Zeitungsartikel erschienen:
https://www.merkur.de/lokales/bad-toelz/kochel-am-see-ort28931/nach-streit-in-wildfuetterung-hausdurchsuchung-in-kochel-13804825.html

Angeblich besteht in Wildfütterungsbereichen Betretungsverbot. Nach meinem Kenntnisstand ist dies nicht der Fall. Weiß jemand dazu Genaueres, wie ist die Gesetzeslage?
Laut der Aussage vom Redakteur, der bei der Polizei und der Forstbehörde nachgefragt hat, hat nicht der Forstmitarbeiter Anzeige erstattet sondern die Polizei. Ich bin davon ausgegangen, weil es im Schreiben der Hausdurchsuchung heißt

Hier ist meine Antwort an den Redakteur:

Dann wird es entgültig Zeit sich über juristischen Beistand Gedanken zu machen.
Gelegendlich muss die Exekutive zur Verhältnismäßigkeit sensibiisiert werden.

Wobei ich es so verstanden habe , daß die Hausdurchsuchung (nach 2 Monaten ?!!!)
wegen Deines “unmöglichen” Verhalten mit Bezug auf die Geweihstangen,
die Du irgendwo “hortest” stattgefunden hat. (bitte Ironie beachten)

Laut Bayerischem Jagdgesetz Artikel 21 scheint für ein entsprechendes Betretungsverbot eine Rechtsverordnung zur Ausweisung eines Wildschutzgebietes notwendig zu sein, siehe https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayJG-21
Existiert so eine Verordnung und wurde vor Ort entsprechend auf diese hingewiesen, so wie im Bild zum Zeitungsartikel?

Die Polizei scheint hier ohne eine belastende Zeugenaussagen den Anfangsverdacht der Jagdwilderei konstruiert zu haben, für eine Hausdurchsuchung darf so etwas nicht reichen.
Ich würde hier Akteneinsicht empfehlen und ggf. den Gang zum Anwalt um die Zulässigkeit der Hausdurchsuchung überprüfen zu lassen.

Normalerweise bieten Anwälte eine “Erstberatung” an, deren Kosten gesetzlich auf EUR 190 plus MwSt gedeckelt ist (ich war aber auch schonmal bei einem Anwalt, der für eine Erstberatung nur 30 Euro genommen hat - vor 30 Jahren). Zumindest gibt es da die Möglichkeit, zu einem vorher festgelegten Preis den Sachverhalt mit einem Anwalt zu besprechen und auszuloten, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll ist und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Ist natürlich Deine Entscheidung, manchmal ist man ja auch froh, wenn man solche unangenehmen Ereignisse einfach vergessen kann. Aber falls Du die Sache gern weiter verfolgen willst und nur die Kosten Dich daran hindern, bin ich sicher, dass sich hier in der Community ein paar Leute finden, die zusammenlegen, um zumindest mal so eine Erstberatung zu finanzieren. Also ich wär dabei…

Bye
Frederik

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+1 Gute Idee, da würde ich mich auch beteiligen.

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Ein Wildschutzgebiet ist meines Wissens dort nicht ausgewiesen.
Vor Ort (Stand März) ist dort keinerlei Beschilderung oder ein Hinweis dass man da nicht hin darf/soll.

Im Zeitungsartikel steht:

Ist dies nun eine klare Falschaussage? Ich denke schon.

@woodpeck
Danke für den Vorschlag, ich möchte die Sache aber nicht weiter aktiv angehen.
Wenn ich eine öffentliche Diskussion losgetreten habe ist das für mich genug.
In einem Leserbrief eines Jägers zu dem Artikel schreibt er dass in den sozialen Medien das Vorgehen bereits (persönlich) kritisiert wird. Wo genau schreibt er nicht. Soll mir aber nur recht sein.

Hallo zusammen, hallo martinst,

ich möchte jetzt nicht “neistichln”, ABER:

Du hast es hier publik gemacht und bist überwiegend auf erstaunen gestoßen.
Eine Hausdurchsuchung ist ein deutlicher Eingriff, den Du zurecht unmöglich findest.
Finden wir auch noch dazu nach 2 Monaten (in WORTEN 60 TAGE SPÄTER).

DANN solltest Du den eingeschlagenen Weg aber auch “a bisserl” weiter gehen
und die Verhältnissmässigkeit doch mal überprüfen lassen.

Ich möchte das jetzt nicht als Präzidenzfall sehen,
aber OSM hat zunehmend Probleme mit Interessengruppen,
die nicht möchtem das wir irgendwelche Weg
einzeichenen, nutzen oder uns zustehende Rechte des begehens wahrnehmen.

Klar braucht auch das Wild/ die Natur ihre Rückzugs- und Ruhezonen
aber das muss dann auch definiert und geregelt werden und
hängt sicher nicht von einem “RevierBatzi” ab, dem “die blöden Städter” grad ned passen.
(noch dazu in dem man ihm einem vermeindlichen WildFrevel anhängt)

Als Münchner freue ich mich schon,
wenn die 1,3 Millionen Einwohner beim “Urlaub daheim”
zum Ausflug “waldbaden” in den umliegenden Gebieten veranstalten ;-((

Kommentare des Tegernseer Bürgermeisters (Er wisse nicht, „wer hinter den „Münchnern“ den Dreck wegräumen soll“)
https://www.merkur.de/lokales/region-tegernsee/tegernsee-ort29547/coronavirus-tegernsee-muenchen-br-tv-quer-verbot-ilse-aigner-buergermeister-hagn-beschimpfungen-13610168.html
oder die Probleme mit blpe19892020
https://www.openstreetmap.org/user/blpe19892020/history#map=15/47.5974/11.2335
machen ja schon die Runde.

Und einen (nicht er-/ bewiesenen) Geweihstangenklau würde ICH mir sicher nicht
in die Schuhe schieben lassen wollen.
Man muss es sich NICHT GEFALLEN lassen und hätte (zumindest bei uns)
die Möglichkeit eines “juristischen Denkanstosses”.

Und wenn es nur dazu führt, daß die Polizei mit einer Hausdurchsuchung zumindest etwas “sorgsamer” vorgeht,
sie hätten Dich ja auch einfach vorher zum Sachverhalt befragen können.
(und es dann besser dabei belassen sollen)

Ich unterstütze woodpeckers Vorschlag einer finaziellen Erstberatung mit einem mittleren 2-stelligen Betrag
(solange ich keine Klimmzüge wie Bitcoin oer Paypal machen muss … Adresse Umschlag Geld)

juristisch rückenstützende Grüße
derBeKri

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Huhu, ich würde auch ein bisschen Kohle in den Topf werfen wollen.

Vielleicht müssen sich die bayrischen OSM-User gemeinsam alte Karten mal vor Ort ansehen und nach Hinweisen auf den Steig suchen… :wink:

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@Bekri

du fordest also klare Regeln und Verbote, in Konsequenz also Wegegebote bzw. -verbote aus Natur-/ Tierschutzgründen.

[Mod Edit]

Unterstellung und Sarkasmus entfernt.

@chrsmsk: Bitte bleibe sachlich und unterlasse spekulative Unterstellungen.

[/Mod edit]

Sollten wir so akzeptieren. So eine juristische Auseinandersetzung kann ganz schön nervenaufreibend sein, auch wenn man klar im Recht ist. Die nächste Gelegenheit kommt bestimmt :wink:

Bye
Frederik

Genau so sehe ich das auch, das kostet zu viele Nerven dafür dass dann wahrscheinlich nichts dabei rauskommt.
Genug Aufsehen habe ich glaube ich erregt, so dass ein Wiederholen des Vorgangs unwahrscheinlicher geworden ist.

Ich habe kürzlich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhalten, in der es heißt:

Damit ist denke ich die Sache für mich beendet.

Ein Gedanke kam mir noch:
Was wäre gewesen, wenn ich in meiner Wohnung irgendein Geweih (vom Flohmarkt oder sonstwoher) hängen gehabt hätte? Wie wäre dann weiter gegen mich vorgegangen worden?
Das male ich mir mal lieber nicht aus.

Das denke ich nicht. Es wurde nur festgestellt, dass keine Straftat vorliegt. Man kann dir aber immer noch eine Ordnungswidrigkeit vorwerfen, siehe https://dejure.org/gesetze/OWiG/43.html.

Man hätte das Geweih für ein Gutachten einem Sachverständigen übergeben und der hätte sicherlich feststellen können, dass das nichts mit der vorgeworfenen Tat zu tun hat.

Stimmt leider. Die Sache ging noch an das Landratsamt Bad Tölz in deren Schreiben steht ich hätte Rotwild mutwillig beunruhigt. Von der Geweihsache, die nach letztem Kentnisstand irgendwie bei/mit der Polizei zusammengereimt wurde, war keine Rede mehr.

Ich habe mich dazu auf einer DIN A4-Seite geäußert und auf die Unwahrheiten, falsche Zeit- und Ortsangaben sowie die unmögliche Art des Berufsjägers hingewiesen.

In der Antwort des Landratsamts wurde nicht auf die von mir aufgezeigten Punkte eingegangen. Auch auf die Tatsache dass ich zum zweiten Mal dort nur erschienen bin um mein verlorenes Telefon zu suchen. Sie verwarnen und fordern mich auf die Beunruhigung zukünfig zu unterlassen und ich meine Wanderrouten ensprechend zu wählen.
Im Schlussatz heißt es:

Ich bin als Voralpenbewohner gespannt was die zukünftige Entwicklung der Verträglichkeit von Touristen und Naturschutz, Jägern, Förstern usw. alles bringen wird.

@matinst

Danke, daß du uns auf dem Laufenden hältst…

Für mich liest es sich so, als wenn man (=Behörde) zwar den eigenen Fehler erkannt hat, aber unter der Prämisse:

“Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus” …Also: der andere (=du) ist doch schuld, wir können aber nichts machen… und von dir lieber Jäger will ich weiterhin mein Wildbred haben (‘dachte sich der Amtmann’)… Der übliche Sumpf in Kreisverwaltungen… :frowning:

Ich wäre sehr erstaut, wenn der/die Anklageerheber gegen dich eine Returkutsche wegen Falschaussage so bekommen würde… Meiner Meinung nach müsste da das Amt von sich aus Aktiv werden, wird es aber garantiert nicht…

Kopf hoch und weiter gehts… :slight_smile:

Viele Grüße,

Sven

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