Solange bis ein Brief von der Staatsanwaltschaft kommt mit der Mitteilung dass das Verfahren eingestellt ist, läuft das Verfahren noch.
Ggf. wird geprüft, ob es noch einen Zweitwohnsitz, oder andere “Versteckmöglichkeiten” gibt.
Es ist aber auch normal, dass Akten länger liegen bleiben, die Staatsanwaltschaften sind überlastet und andere Fälle dringender.
Grundsätzlich würde ich bei einem Verfahren mit Hausdurchsuchung immer einen Anwalt einschalten.
Auch wenn das Verfahren eingestellt wird, bleiben da ggf. Eintragungen in Datenbanken der Polizei erhalten.
Akteneinsicht ist zwar auch ohne Anwalt möglich, aber gerade in Bayern ist das eher Theorie:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2020/06/04/akteneinsicht-geht-auch-ohne-anwalt/
Ein Anruf bei einem Anwalt mit der Frage einer Kostenschätzung für die Akteneinsicht ist schnell gemacht und wenn er zu teuer scheint kann man es immer noch bei einen anderen Anwalt probieren. Nicht von den Stundensätzen abschrecken lassen, die sind sehr hoch weil da alle Steuern, Sekretärin, etc. eingerechnet sind. Aber eine standard Anforderung von Akteneinsicht dauert für den Anwalt keine 5 Minuten.
Mit der Akteneinsicht ist dann auch wörtlich klar, was der Forstmitarbeiter exakt gesagt hat.
Ohne diese Info würde ich auch noch nicht an die Presse gehen, sonst beschwert der sich noch, dass er das so gar nicht gesage habe, etc.
Andere Leute Straftaten zu bezichtigen, die sie offensichtlich nicht begangen haben ist kein Kavaliersdelikt. Es geht hier nicht nur um Verleumdung, sondern auch um Falsche Verdächtigung: https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html
Es könnte sein dass die Staatsanwaltschaft alleine aufgrund deiner schon bei der Polizei gemachten Aussage entsprechende Ermittlungen gegen den Forstmitarbeiter einleitet und du dann bei dem Verfahren Zeuge wirst.
Angst vor einer Anzeige des Forstmitarbeiter wegen Verleumdung und ggf. Falsche Verdächtigung würde ich nicht haben.
Aussage gegen Aussage bedeutet im Zweifel für den Angeklagten. Gegen dich gibt es keine Beweise und kann es auch nicht geben. Dass er dich beschuldigt hat ist in den Akten dokumentiert. Wenn / weil er da keinerlei Beweise vorlegen kann, hat er da ein Problem.
Ein Anwalt kann dir das besser erklären, wird aber auch erst mal die Akteneinsicht abwarten.
Sollte es zu einer Verhandlung kommen (vermtl. mit dir als Zeugen) würde ich auf jeden Fall ein paar “Dokumente” mitnehmen, die dich als openstreetmap user ausweisen um deine Geschichte zu untermauern und deine Glaubwürdigkeit zu beweisen. Changeset Kommentare, Karten-Screenshots (ggf. mit eingebelendeten Fehlermeldungen incl. Datum), osm userseite Screenshots, etc. Lieber ein paar Seiten zu viel, als zu wenig.
Und alles ausdrucken, die Justiz liebt “schriftliche” Daten.