Das klingt sehr deutlich nach “Falschaussage”, wobei unklar ist, ob derjenige sich damit herausreden kann, dass er dann wohl irgendwas falsch gesehen hat (ich dachte, der hatte was in den Händen, muss mich wohl geirrt haben).
Grundsätzlich gilt aber die Unschuldsvermutung. Solange keine nachgewiesene Tat Deinerseits gibt, hast Du als unschuldig zu gelten.
Die Krux: Wenn trotz ergebnisloser Hausdurchsuchung aufgrund der Aussage des Forstmitarbeiters das Ganze vor Gericht ginge, würde ich Dir trotz fehlender Rechtsschutzversicherung dazu raten, einen Anwalt aufzusuchen. Obwohl selbst ein Gerichtstermin kaum zu einer Veruteilung allein aufgrund einer solchen Behauptung ohne weitere Indizien und Beweise führen dürfte sondern das Verfahren mangels Beweise eingestellt würde. Zumal Du ja eine absolut plausible Erklärung für Deine Anwesenheit im Wald hast.
(Abgesehen davon: bei dem Vorwurf von Vorsatzstraftaten bieten die meisten Rechtsschutzversicherungsverträge keinen Schutz)
Aber bei dem behaupteten Tatbestand eines einfachen Diebstals nicht sonderlich wertvoller Gegenstände in Verbindung mit der dünnen Indizienlage (Behauptung eines Forstmitarbeiters, etwas gesehen zu haben ohne jegliche diese Behauptung stützende weitere Indizien), gehe ich ziemlich sicher davon aus, dass eine entsprechende Anklage von der zuständigen Staatsanwaltschaft überhaupt nicht zugelassen wird und Du in ein paar Monaten (das dauert leider oft lange), eine Mitteilung bekommst, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.
Deinen Ärger kann ich sehr gut verstehen, es ginge mir nicht anders und es belastet sehr, wenn so etwas über Wochen, vielleicht sogar Monate, im Raum steht. Und man hat immer die Sorge, dass doch irgendetwas hängenbleibt.
Insofern ist tatsächlich zu überlegen, ob man zum Gegenangriff übergehen sollte und eine Anzeige wegen Verleumdung oder Falschaussage stellen sollte. (Wobei: Man sollte bei einer solchen Anzeige den erhobenen Vorwurf schildern, diesen als haltlos zurückweisen und eine Anzeige gegen den Forstmitarbeiter wegen aller in Frage kommen Straftatbestände stellen. Denn du bis ja kein Jurist und kannst nicht wirklich einschätzen, wie der in Frage kommende Straftatbestand genau lauten könnte. Damit beantragst Du bei der Polizei, in der Richtung zu ermitteln und die Sache muss der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Ob das dann dazu führen wird, dass das Verfahren gegen dich am Ende eingestellt wird, vermag ich nicht einzuschätzen. Immerhin würdest Du aber den Forstmitarbeiter in Erklärungsnot bringen. Denn er wird sich dann dazu gegenüber der ermittelnden Polizei dazu äußern müssen. Andererseits könnte man diesen Forstmitarbeiter - wenn er skrupellos ist - auch mit einer solchen Anzeige dazu verleiten, etwas zu konstruieren, z.B. einen guten Kumpel dazu zu bringen, als Zeuge auszusagen, dass er Dich auch gesehen habe. Sowas ist mir mal im Bereich eines kleinen Autounfalls passiert. Auf einer schmalen Straße gab es wegen Unachtsamkeit auf beiden Seiten eine Kollisiion meines linken Außenspiegels mit dem linken Außenspiegel eines entgegenkommenden Fahrzeugs. In beiden Autos saß nur 1 Person und es gab (eigentlich) keine Augenzeugen. Erst als wir beide schon eine Weile ausgestiegen waren und unsere Daten austauschten, kam eine Person hinzu, die wohl von der anderen Fahrerin eingesammelt werden sollte. Vor Ort sagte sie: Ich habe nichts gesehen, nur das Geräusch gehört, da ich ja noch hinter der Kurve war. Hinterher gegenüber der Versicherung gab sie aber an, den Unfall gesehen zu haben und dass die Schuld einseitig bei mir war… Tja, das war zwar kein polizeiliches Ermittlungsverfahren aber was sollte ich machen: Keine Chance bei meiner Aussage gegen die der gegnerischen Fahrerin mit einer (angeblichen) Zeugin… - weil die Situation eindeutig zu sein schien, hatte ich nicht darauf bestanden, dass vor Ort ein von beiden Seiten unterschriebener Unfallbericht erstellt wurde.
Daher: Ob Gegenangriff sinnvoll ist oder nicht, musst du selber einschätzen.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall einen vollen Erfolg!