Polizeiliche Hausdurchsuchung wegen Betreten von Wildfütterung

Der hat ja vielleicht nicht gesagt “der martinst sammelt Abwurfstsangen”, sondern “da sammelt immer jemand Stangen und das Auto vom martinst steht da oft rum und den trifft man an ungewöhnlichen Stellen im Wald an”. Letzteres stimmt ja. Dass man dann eine Hausdurchsuchung macht, ist die Entscheidung des Staatsanwalts und des Richters. Presse find ich gut, aber Anzeigen wird nix bringen.

Genau das habe ich im zweiten Satz sinngemäß gesagt. Wäre schön, wenn Du so zitierst, dass Aussagen nicht aus dem Kontext gerissen werden.

Dann wäre eine Hausdurchsuchung ziemlich unverhältnismäßig; noch dazu in Abwesenheit. Das ist ehrlich gesagt, ziemlich harter Tobak.

@martinst Wenn das in der Presse veröffentlicht wurde wäre ein Link hier im Forum sehr interessant. Ich denke es interessiert nicht nur mich, wie das weitergegangen ist, auch wenn es ab dem Zeitpunkt, als Du Dein Handy verloren hast, eigentlich nicht mehr OSM bzw. Kartographie relevant war.

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Hier nochmal komplett:

Und ich behaupte, dass sowas gerne mal komplett folgenlos eingestellt wird. Keine Geldbuße, kein Strafbefehl, keine disziplinarischen Folgen.

Presse ist definitiv gut. Was ich auch formal machen würde ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kollegen. Denn wenn der so agiert wird es nicht das erste mal sein, und er macht das in Ausübung seiner Dienstpflichten. Also sollte sein Vorgesetzter davon wissen wie er gegen Besucher des Staatsforstes vorgeht die ja ein Betretungsrecht haben.

Am Ende ist es Vortäuschen einer Straftat, Falschaussage etc. Sowas kann auch mal empfindlich für ein Dienstverhältnis sein.

Flo

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Nichts. Ich habe kein Schreiben erhalten. Erst mit der Hausdurchsuchung habe ich von der Anzeige gegen mich erfahren.

Nein, er hat explizit behauptet er hätte mich dabei gesehen. Hier die relevante zweite Seite:
edit: auf Anraten entfernt

Ich kann aus eigener Erfahrung zum Thema Hausdurchsuchung sagen das die auch gerne mal ein Jahr später kommen. Und dann wollen die “Den internet PC” - Sie hätten für mein IT Equipment mit einem 7.5to kommen müssen. Haben sie dann schnell eingesehen das das unsinnig ist.

Und ja - Ich würde da auch gegen die Polizei was machen weil das vorgehen definitiv unverhältnismäßig ist. War bei mir auch so. Da hat jemand über ein von mir betriebenen TOR Exit Node bei Amazon zeugs für jemanden 3. bestellt - Für 80€. Derjenige hätte das auch einfach zurück schicken können.

Aber wie wenig da reicht um zu einer Hausdurchsuchung zu kommen kann man sich in einem älteren Talk von Udo Vetter anhören - Und das ist teilweise Hahnebüchen:
https://www.youtube.com/watch?v=paDTqMBcz-c

Stattdessen Anzeige, Staatsanwalt, Amtshilfe im anderen Bundesland, Staatsanwaltschaft, Amtsrichter vor Ort für die Hausdurchsuchung, Polizei die vorbei kommt, Aussage vor Ort von mir, und den weg zurück über die Staatsanwaltschaften.

Ich denke in meinem Fall hat das Verfahren bestimmt 5000€ gekostet, 12 Monate gedauert und Rausgekommen ist nichts. Gut das sie wenigstens die Haustür heile gelassen haben.

Flo

Da steht “Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen…”. Falls das nicht nur ein Textbaustein ist, würde ich eigentlich annehmen, dass man im Rahmen der Ermittlungen als Tatverdächtiger zunächst mal angehört wird. Das kann natürlich auf später verschoben werden, wenn Gefahr im Verzug ist. Das war aber offenbar hier nicht der Fall, wenn 2 Monate vergangen sind. Eigenartig…

Ich schlieiße mich aeonesa an: Halte uns auf dem Laufenden.

Warum ist es nicht so dass man als TOR Exit Node Betreiber für Straftaten haftet die über seinen Anschluss gemacht werden? Ich dachte das sei so wegen der Störerhaftung.

Das klingt sehr deutlich nach “Falschaussage”, wobei unklar ist, ob derjenige sich damit herausreden kann, dass er dann wohl irgendwas falsch gesehen hat (ich dachte, der hatte was in den Händen, muss mich wohl geirrt haben).

Grundsätzlich gilt aber die Unschuldsvermutung. Solange keine nachgewiesene Tat Deinerseits gibt, hast Du als unschuldig zu gelten.

Die Krux: Wenn trotz ergebnisloser Hausdurchsuchung aufgrund der Aussage des Forstmitarbeiters das Ganze vor Gericht ginge, würde ich Dir trotz fehlender Rechtsschutzversicherung dazu raten, einen Anwalt aufzusuchen. Obwohl selbst ein Gerichtstermin kaum zu einer Veruteilung allein aufgrund einer solchen Behauptung ohne weitere Indizien und Beweise führen dürfte sondern das Verfahren mangels Beweise eingestellt würde. Zumal Du ja eine absolut plausible Erklärung für Deine Anwesenheit im Wald hast.

(Abgesehen davon: bei dem Vorwurf von Vorsatzstraftaten bieten die meisten Rechtsschutzversicherungsverträge keinen Schutz)

Aber bei dem behaupteten Tatbestand eines einfachen Diebstals nicht sonderlich wertvoller Gegenstände in Verbindung mit der dünnen Indizienlage (Behauptung eines Forstmitarbeiters, etwas gesehen zu haben ohne jegliche diese Behauptung stützende weitere Indizien), gehe ich ziemlich sicher davon aus, dass eine entsprechende Anklage von der zuständigen Staatsanwaltschaft überhaupt nicht zugelassen wird und Du in ein paar Monaten (das dauert leider oft lange), eine Mitteilung bekommst, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.

Deinen Ärger kann ich sehr gut verstehen, es ginge mir nicht anders und es belastet sehr, wenn so etwas über Wochen, vielleicht sogar Monate, im Raum steht. Und man hat immer die Sorge, dass doch irgendetwas hängenbleibt.

Insofern ist tatsächlich zu überlegen, ob man zum Gegenangriff übergehen sollte und eine Anzeige wegen Verleumdung oder Falschaussage stellen sollte. (Wobei: Man sollte bei einer solchen Anzeige den erhobenen Vorwurf schildern, diesen als haltlos zurückweisen und eine Anzeige gegen den Forstmitarbeiter wegen aller in Frage kommen Straftatbestände stellen. Denn du bis ja kein Jurist und kannst nicht wirklich einschätzen, wie der in Frage kommende Straftatbestand genau lauten könnte. Damit beantragst Du bei der Polizei, in der Richtung zu ermitteln und die Sache muss der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Ob das dann dazu führen wird, dass das Verfahren gegen dich am Ende eingestellt wird, vermag ich nicht einzuschätzen. Immerhin würdest Du aber den Forstmitarbeiter in Erklärungsnot bringen. Denn er wird sich dann dazu gegenüber der ermittelnden Polizei dazu äußern müssen. Andererseits könnte man diesen Forstmitarbeiter - wenn er skrupellos ist - auch mit einer solchen Anzeige dazu verleiten, etwas zu konstruieren, z.B. einen guten Kumpel dazu zu bringen, als Zeuge auszusagen, dass er Dich auch gesehen habe. Sowas ist mir mal im Bereich eines kleinen Autounfalls passiert. Auf einer schmalen Straße gab es wegen Unachtsamkeit auf beiden Seiten eine Kollisiion meines linken Außenspiegels mit dem linken Außenspiegel eines entgegenkommenden Fahrzeugs. In beiden Autos saß nur 1 Person und es gab (eigentlich) keine Augenzeugen. Erst als wir beide schon eine Weile ausgestiegen waren und unsere Daten austauschten, kam eine Person hinzu, die wohl von der anderen Fahrerin eingesammelt werden sollte. Vor Ort sagte sie: Ich habe nichts gesehen, nur das Geräusch gehört, da ich ja noch hinter der Kurve war. Hinterher gegenüber der Versicherung gab sie aber an, den Unfall gesehen zu haben und dass die Schuld einseitig bei mir war… Tja, das war zwar kein polizeiliches Ermittlungsverfahren aber was sollte ich machen: Keine Chance bei meiner Aussage gegen die der gegnerischen Fahrerin mit einer (angeblichen) Zeugin… - weil die Situation eindeutig zu sein schien, hatte ich nicht darauf bestanden, dass vor Ort ein von beiden Seiten unterschriebener Unfallbericht erstellt wurde.

Daher: Ob Gegenangriff sinnvoll ist oder nicht, musst du selber einschätzen.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall einen vollen Erfolg!

Ich werde nicht zum Gegenangriff übergehen und selbst Anzeige erstatten.
Denn die Chancen stehen schlecht und das Thema spuckt mir eh schon viel zu lange im Kopf rum - ich will damit abschließen.
Ich werde mich am Montag an den Tölzer Kurier wenden um durch einen Zeitungsartikel dem Forstmitarbeiter einen Denkzettel zu verpassen dass man so mit seinen Mitmenschen nicht umzugehen hat. Denn er wird zum Gerede unter Kollegen werden und sich bei seinen Vorgesetzten dazu äußern müssen.

Falls der öffentliche Druck nicht groß genug erscheint so dass er sich (für mich ja nicht überprüfbar) beim Vorgesetzten evtl. nicht melden muss, könnte ich, wie von flohoff vorgeschlagen, noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Dann muss er zum Chef.

Ich glaube Jäger ticken anders: Sie sehen in ihren Jagdtrophäen einen ideellen Wert so dass ich mir schon vorstellen könnte dass viel Geld dafür gezahlt wird.

Ich halte euch auf alle Fälle auf dem Laufenden.

ah geh, so a stinknormals krickal kriagst am flohmarkt nachg’schmissn / ab 15€ die meisten 25€/ 30€ “sofort kaufen” bei ebay aktuell die erstn Treffer, es muass scho a richtigs altes Prachtgeweih sein, des bringt vllt. was.

Ansonsten ist mir sowas noch nie passiert, ich kann das egtl. kaum glaubn, ich hatte schon etliche Begegnungen, aber so nicht. Wenn ihr euch gegenseitig angebrüllt habt (?) ist das natürlich nicht förderlich. Am besten ist, wie beim klassischhen Reklamationsgespräch den Anderen erst mal seinen Unmut kundtun lassen und dann, nach ca. 5 Minuten einhaken. Dann ist die Luft raus und man kann im Normalfall wieder reden. Funktioniert oft aber nicht immer. Hast du irgendwas gesagt was du da machst? der hat dich doch sicher gefragt warum du da bist.

wars am ende der?
https://www.sueddeutsche.de/bayern/berufsjaeger-in-vorderriss-wildes-land-1.2111167

Jagdrecht ist Herrenrecht (im Sinne mittelalterlicher Adelsherren). Zwar wird kein Adelstitel mehr benötigt, aber Jagdverbände sind korrupt unterwegs, z.B. neuen Abgeordneten das Jagdhandwerk beizubringen. Unter Staatsanwälten und Richtern sind auch überdurchschnittlich viele Jäger vorhanden. Man sollte also mit einer unangemessenen Reaktion dieser “Herren” gegen einen aufmüpfigen Untertanen (dies ist die tatsächliche Straftat) rechnen.

In dem Gebiet ist die Sache a bissl verzwickter. Das gibt’s ja Streit oder zumindest Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Wildbestandsbefürwortern. Einmal der Staats-Forst (mit dem hatte martin zu tun), der will eher wenig Wild plus Waldumbau, und dann die Traditions-/ Privatjäger (hier z.B. Paindl), die wollen eher viel Wild. Da gab’s vor einigen Jahren sogar einen Artikel/Streitgespräch in der “Zeit” genau zu dem Gebiet (Vorderriß). leider nur noch hinter der Bezahlschranke:
https://www.zeit.de/2016/44/bayerische-alpen-bayern-foerster-karwendel-gaemsen
Auf die Seite des Forsts schlägt sich der ökol. Jagdverband, während sich Tierrechtler eher auf die Seite der Privat-/ Traditionsjäger schlagen. Jede Seite fährt dann noch i.d.R. “Wildbiologinnen” zur Argumentenverstärkung auf.

Vor Ort haben die Traditionsjäger in der Politik eine Verbündete bei den Grünen:
https://www.natuerlich-jagd.de/im-revier/kaempferin-fuer-gams-und-hirsch.html
hier ist sie auch noch, zusammen mit ihrem Freund dem “Adelsjäger” von Paindl: “In Vorderriss verwaltet Hubert Billiani (der mag’s überhaupt nicht wenn Leute abseits der offiziell markierten Routen gehen, und falls er von OSM gehört hat, wisst ihr was er davon hält) den Wald des Großherzogs von Liechtenstein.”
https://www.br.de/mediathek/video/wald-und-wild-weniger-jagd-weniger-verbiss-av:5de90dce223252001a499474

während aber andere Grüne eher dem Öko-Jagdverband nahestehen.

… und während ihr “nett” miteinander geplaudert hattet, waren die gesichteten Stangerl in der Hosentasche versteckt? Hat Dich das nicht arg gepiekst? :roll_eyes:
Das passt doch nicht zusammen …

Was ist denn als Ergebnis rauskommen bei der Suche nach dem Steig?
Sicherllich doch paar Verbesserungen an den Wegen in der Ecke mit Datum des Tages mit diesem Ereignis oder auch 1-2 Tage später?
Das passende Changeset sehe ich mal als Anscheinsbeweis, dass Du genau deswegen in der Gegend warst, die Du als Grund angegeben hast …
Und die Anschaffung eines neuen Handys als Anscheinsbeweis für den Aufenthalt am 2. Tag …
Er dagegen kann nix in der Hand haben.

Steht die Frage, ob sie das überhaupt drucken. Das Verfahren ist ja noch in der Schwebe. Eine Zeitung wird da ganz genau abwägen, ob sie sich dann nicht selbst einer Verleumdungsklage aussetzen.

Mit der Einstellung dem Forstmitarbeiter einen Denkzettel zu verpassen, stellst Du Dich am Ende auf die selbe Stufe wie er. Er wollte Dir einen Denkzettel verpassen und das ist im Dank der Hausdurchsuchung nachhaltig gelungen, obwohl Du mutmaßlich gar nichts getan hast.

Es gibt gute, auf Rechtsfragen spezialisierte Foren, die das, besser als in diesem Forum, kompetent und anonym erörtern. Die werden Dir am Ende das gleiche sagen, was viele Dir hier geschrieben haben: Lass Dir das nicht gefallen und gehe gegen den Mann vor.

Ergänzung: Ich persönlich würde mir nicht ans Bein pinkeln lassen, wenn ich genau wüßte, dass ich das, was man mir vorwirft, nicht getan habe. Wie es dann ausgeht, steht auf einem anderen Blatt Denn vor Gericht und auf hoher See…

Hallo Martin,

solange das Strafverfahren der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen ist, kannst du als Beschuldigter auch ohen Anwalt einen Antrag auf Akteneinsicht stellen, siehe § 147 Abs. 4 StPO

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__147.html

Das würde ich an deiner Stelle unbedingt probieren. Meist verschicken die Staatsanwaltschaften ein Aktendoppel sogar als gescannte PDFs als CD-ROM.

Ggf. vorher mal unter Nennung des Aktenzeichens zum Strafverfahren (nicht das zum Beschluss) bei der zuständigen Staatsanwaltschaft mal anrufen und fragen.

Der Beschluss sagt “…und nahm eine nicht näher bestimmbare Anzahl von Abwurfstangen an sich…”. Da steht nicht, ob der Forstmensch Dich dabei beobachtet hat, sondern nur, das du es getan hast. Nach dem Dokument da könnte auch der Waldgeist oder ein Ent oder sonstwer (der Hl. Geist?) dem Forstmenschen gesagt haben, dass du die Abwurfstangen an Dich genommen hast. Unwahrscheinlich? Klar. Aber das er Dich dabei beobachtet hat, wie Du die Abwurfstangen an Dich genommen hast steht da nicht explizit.

Dienstaufsichtsbeschwerde geht immer, es geht auch ne Nummer kleiner, indem Du einfach den Chef anmailst, dass das Verhalten seines Mitarbeiters so nicht geht.

Präziser gesagt: Dort steht, welcher Straftat Du verdächtigt wirst, aber nicht explizit, worauf sich dieser Verdacht im Detail gründet.

Solange bis ein Brief von der Staatsanwaltschaft kommt mit der Mitteilung dass das Verfahren eingestellt ist, läuft das Verfahren noch.
Ggf. wird geprüft, ob es noch einen Zweitwohnsitz, oder andere “Versteckmöglichkeiten” gibt.
Es ist aber auch normal, dass Akten länger liegen bleiben, die Staatsanwaltschaften sind überlastet und andere Fälle dringender.

Grundsätzlich würde ich bei einem Verfahren mit Hausdurchsuchung immer einen Anwalt einschalten.
Auch wenn das Verfahren eingestellt wird, bleiben da ggf. Eintragungen in Datenbanken der Polizei erhalten.
Akteneinsicht ist zwar auch ohne Anwalt möglich, aber gerade in Bayern ist das eher Theorie:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2020/06/04/akteneinsicht-geht-auch-ohne-anwalt/

Ein Anruf bei einem Anwalt mit der Frage einer Kostenschätzung für die Akteneinsicht ist schnell gemacht und wenn er zu teuer scheint kann man es immer noch bei einen anderen Anwalt probieren. Nicht von den Stundensätzen abschrecken lassen, die sind sehr hoch weil da alle Steuern, Sekretärin, etc. eingerechnet sind. Aber eine standard Anforderung von Akteneinsicht dauert für den Anwalt keine 5 Minuten.

Mit der Akteneinsicht ist dann auch wörtlich klar, was der Forstmitarbeiter exakt gesagt hat.
Ohne diese Info würde ich auch noch nicht an die Presse gehen, sonst beschwert der sich noch, dass er das so gar nicht gesage habe, etc.

Andere Leute Straftaten zu bezichtigen, die sie offensichtlich nicht begangen haben ist kein Kavaliersdelikt. Es geht hier nicht nur um Verleumdung, sondern auch um Falsche Verdächtigung: https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html
Es könnte sein dass die Staatsanwaltschaft alleine aufgrund deiner schon bei der Polizei gemachten Aussage entsprechende Ermittlungen gegen den Forstmitarbeiter einleitet und du dann bei dem Verfahren Zeuge wirst.

Angst vor einer Anzeige des Forstmitarbeiter wegen Verleumdung und ggf. Falsche Verdächtigung würde ich nicht haben.
Aussage gegen Aussage bedeutet im Zweifel für den Angeklagten. Gegen dich gibt es keine Beweise und kann es auch nicht geben. Dass er dich beschuldigt hat ist in den Akten dokumentiert. Wenn / weil er da keinerlei Beweise vorlegen kann, hat er da ein Problem.
Ein Anwalt kann dir das besser erklären, wird aber auch erst mal die Akteneinsicht abwarten.

Sollte es zu einer Verhandlung kommen (vermtl. mit dir als Zeugen) würde ich auf jeden Fall ein paar “Dokumente” mitnehmen, die dich als openstreetmap user ausweisen um deine Geschichte zu untermauern und deine Glaubwürdigkeit zu beweisen. Changeset Kommentare, Karten-Screenshots (ggf. mit eingebelendeten Fehlermeldungen incl. Datum), osm userseite Screenshots, etc. Lieber ein paar Seiten zu viel, als zu wenig.
Und alles ausdrucken, die Justiz liebt “schriftliche” Daten.

Jetzt ist der Zeitungsartikel erschienen:
https://www.merkur.de/lokales/bad-toelz/kochel-am-see-ort28931/nach-streit-in-wildfuetterung-hausdurchsuchung-in-kochel-13804825.html

Angeblich besteht in Wildfütterungsbereichen Betretungsverbot. Nach meinem Kenntnisstand ist dies nicht der Fall. Weiß jemand dazu Genaueres, wie ist die Gesetzeslage?
Laut der Aussage vom Redakteur, der bei der Polizei und der Forstbehörde nachgefragt hat, hat nicht der Forstmitarbeiter Anzeige erstattet sondern die Polizei. Ich bin davon ausgegangen, weil es im Schreiben der Hausdurchsuchung heißt

Hier ist meine Antwort an den Redakteur: