Straßennamen außerorts

Na, dann muss man das halt korrigieren. Oft wechselt der Name an Gemeinde- oder Ortsteilgrenzen.

Oder ich verstehe die Frage nicht so ganz. Möchtest Du den Namen nur taggen, wenn er per Schild angezeigt wird?

In Maps4BW sieht man oftmals die Namen der Straßen außerorts und wann die dann wechseln. Da kann man sich in Baden-Württemberg ggf. dran orientieren. Ansonsten sollte man den Namen wohl lieber weglassen und nur einen dran machen wenn man eine sichere Quelle hat.

Ich denke, es reicht aus, nur innerhalb von Ortslagen die Straßennamen zu vergeben… Wenn es allerdings vorkommt, daß irgendwo vor der geschlossenen Ortschaft eine einzelne Siedlung/Vorwerk existiert, und die in dem Bereich den selben Straßennamen wir die entsprechende Straße im zugehörigen Ort hat, dann vergebe ich dies entsprechend. Gelegentlich beobachte ich auch, daß mit Ortseingansschild ein Straßennamensschild in Richtung des Ortes steht.

Was ich beobachte, daß mit Ortsgrenze der Straßenname (und somit die Adresszuordnung) ändert… Auch hier halte ich die Benamsung lediglich für den entsprechnden Abschnitt für nötig.

Beispiele habe ich adHoc aber leider nicht parat.

Sven

Ein Name sollte immer dann zugeordnet werden, wenn es einen gibt. Bei uns in der Gegend ist das dann in der Regel auch ausgeschildert. Wenn nicht, dann hat der Weg normalerweise auch keinen “offiziellen” Namen.
Soll aber in Norddeutschland anders sein - habe ich mir mal sagen lassen müssen. War halt wenig hilfreich, in die XY-Straße geroutet zu werden und absolut nichts hat darauf hingewiesen, dass man da jetzt auf dem richtigen Weg sei :frowning:

Ich habe das bisher nur da gesehen, wo es auch Adressen mit diesem Straßennamen außerhalb der geschlossenen Ortschaften gibt. Das ist bis zur Gemarkungsgrenze möglich, an die hält sich auch (meist) die Post.
Straßenschilder sucht man in diesen Fällen außerorts aber trotzdem oft vergeblich.

Gerade bei gut ausgebauten, ggf. kreuzungsfreien Hauptverkehrsstraßen kommt es häufig vor, dass diese verkehrsrechtlich nicht zur geschlossenen Ortschaft gehören, von dieser aber umgeben sind und einen Straßennamen haben.

Also ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass es außerorts nur B-, L- oder K-Straßen gibt, aber keine Namen. Außnahmen bestätigen die Regel, und diese sind meist in Ballungsgebieten zu finden.

Von daher meine Empfehlung: Straßennamen außerorts nur dort, wo es auch ein Schild zu gibt. Wenn ein Aussiedlerhof eine Adresse mit einem Straßennamen hat, der nur innerorts ausgeschildert ist, dann macht es keinen Sinn, nur für den Hof den Namen an die Straße zu knallen. Zumal die Adresse ja trotzdem über die Adress-Tags am Hof gefunden werden kann.

Grüße

Bei uns in der Gegend (östliches Ruhrgebiet), haben auch Straßen ausserhalb der geschlossenen Ortschaften Namen (UND K-, L-, B-Nummern). Auch Adressen ausserhalb der geschlossenen Ortschaften sind mit dem jeweiligen Straßennamen vorhanden. Es gibt sowohl Straßen mit beschilderten Namen als auch ohne Schild aber mit Namen.
Von daher sollte man vorsichtig damit sein, Straßennamen ausserhalb geschlossener Ortschaften zu negieren. Dies mag regional stimmen, aber (z.B. im östlichen Ruhrgebiet) ist die Benamsung der jeweiligen Straße korrekt.

edit: Schwierig, und m.E. nicht eindeutig lösbar sind Namen von Kreisverkehren oder Verbindungsstraßen innerhalb von Kreuzungen. Dies aber unabhängig von innerhalb oder ausserhalb der Ortschaft.

Moin,

  1. Straßennamen sind Kommunalangelegenheit (liegen also im Recht der Gemeinde).

  2. Daraus resultierend gehen Straßennamen maximal bis zur Gemeindegrenze.
    Allerdings kann die Nachbargemeinde den gleichen Straßennamen vergeben.
    Auch können Straßenschilder in kurzer Entfernung außerhalb des eigentlichen Gemeindegebiets an der nächsten Kreuzung stehen, ohne dass das Stück (ohne Anwesen) extra von der Nachbargemeinde gewidmet/benannt werden muss.

  3. Straßennamen sind nicht grundsätzlich innerörtlich beschränkt. Sie werden aber meist nur da ausgeschildert, wo man sich orientieren muss - sprich, wo Häuser stehen.
    Der Straßenname kann weiter gelten - muss er aber nicht. Ohne Schild muss man halt die Gemeinde fragen.

  4. Wo außerorts Einzel-Anwesen mit diesem Straßennamen adressiert sind, da heißt auch die Straße (bis) dort so - denn daher stammt die Adresse!

  5. Straßennamenschilder stehen grundsätzlich parallel zur benannten Straße.
    Wenn ein (Straßen-)Schild quer zum Straßenverlauf steht (in Richtung Anwesen) sind Sonderfälle zu beachten:

    1. Mit gleichem Namen und Hausnummer(n) - siehe 4.

    2. Mit anderem Namen (mit oder ohne Hausnummer(n) ist es nicht der Name der vorbeilaufenden Straße, sondern der des Wohnplatzes (place).

    [/*]
Heutzutage wird allerdings zunehmend der vorbeilaufende Straßenbereich gewidmet/benannt oder die Zufahrtsstraßen benannt/ausgeschildert, da der moderne Mensch sich komischerweise nicht mehr ohne **Straßen**namen zurechtfindet ... Edit: Hat wohl irgendwie mit der zunehmenden EDV und digitalem Spielkram zu tun. ;)

Grüße, Georg

Meine Gemeinde ist der Ansicht, dass sie Straßennamen über das Ortsschild hinaus bis zur Gemeindegrenze vergibt. Jedenfalls gehen die Veröffentlichungen der Verwaltung davon aus.

Bei mindestens zwei stehen auch Straßenschilder ausserorts, in vielen Fällen werden die Straße mit Namen genannt wenn es um Bebauungspläne, Umbauten… geht. Das ist auch viel praktischer als Nummer, die keiner kennt. Die Formulierung “an der verlängerten X-Str.” wird in Fällen verwendet, in denen die Straße nur als Feldweg weiter führt.

Grüße
Max

Ich sehe am Horizont eine interessante philosophische Diskussion aufkommen, was eine Straße ist. Der Begriff des Straßennamen hat schon mal mehrere Bedeutungen: einerseits als Adresshierarchie – das ist die Kommunalangelegenheit und die wohl wichtigste Anwendung von Straßennamen.

Andererseits gibt es historische Handelsstraßen, die ihre Namen noch tragen. Gleich hier vor meiner Haustür sind das die Bäderstraße (Walluf–Nassau, B 260), die Eisenstraße (Wiesbaden–Michelbach, größtenteils tracks) und die Hühnerstraße (Taunusstein–Limburg, B 417). Alle wikipediakundig und alle regional unter diesem Namen bekannt, und die Namen werden in der Alltagssprache verwendet (die Formulierung „fahr am besten die Bäderstraße“ versteht hier jeder eindeutig, obwohl sie nördlich Wambach erstmal keine Ortschaft mehr durchquert), daher sollte er auch in die Karte. Bislang stehen diese Namen da als name=* an den Ways, wo kein anderer vorliegt (z.B. heißt die durchgehende Hühnerstraße in Kirberg kommunal anders, dann hat letzterer Name natürlich Vorrang). Sollten wir die doch eher als Routenrelation erfassen?

–ks


Ich stell mir das gerade mal bei der “Deutsche Alleenstraße” vor …

m.E. eindeutig ja!
Zumal ja auch mehrere überregionale Straßen(namen) über das selbe Stück Straße laufen (können - hab’s jetzt nicht geprüft).

Hier gilt der Grundsatz: We map what’s on the Ground.
Wenn Außerorts nur noch die ref vermerkt ist (z.B. an den Kilometertafeln), dann macht es keinen Sinn, dort Straßennamen einzutragen. Da kann die Gemeinde noch so viele schöne Übersichten raus geben, welche Straßen theoritisch welche Namen haben.

Wenn außerorts jedoch auch Schilder stehen, dann gehört der Name da wie gesagt natürlich auch hin.

Grüße

Auf jeden Fall. Würde ich z. B. mit der Kaiserstraße Mainz-Paris genauso machen, auch die hat/hatte sehr häufig ein fehlerhaftes “name=Kaiserstraße” an den Ways.

Man kann es mit dem map what’s on the ground auch übertreiben. Die Regel soll in meinen Augen bei Konflikten die Richtung vorgeben, welcher Name zu verwenden ist. Wenn aber aus anderer Quelle klar ist (Mitteilung der Gemeinde oder auch nur allgemeiner Sprachgebrauch), wie der Name lautet, dann kann der auch eingetragen werden. Willst du sonst überall die Straßennamen entfernen, wo das entsprechende Schild geklaut wurde? Dann können wir vermutlich auch gleich zig Namen von Bergen und Bächen entfernen.

Ist IMHO leicht anders gelagert. Touristenrouten wurden auf bestehenden Straßen nachträglich eingerichtet und werden im allgemeinen nicht in Wegbeschreibungen verwendet. Hier ist eine Routenrelation das einzig Richtige. Die von mir aufgeführten Namen sind aber, wie gesagt, als Eigennamen der Straßen überkommunal in Gebrauch. Vielleicht ähnlich wie „Sauerlandlinie“ für die A 45.

–ks

Hallo,

ich würde gerne dieses Thema nochmals aufnehmen. Bei mir am Ort wurde eine Straße außerorts mit einem Namen versehen, da dieser bei Maps4BW eingetragen ist. Es gibt aber keinerlei Beschilderung der Straße, weder direkt am Ortsausgang noch irgenwo im Verlauf der Straße.

Hier die Straße:
https://www.openstreetmap.org/way/304980247

und hier zum nächsten Ort:
https://www.openstreetmap.org/way/25806140

Wer sich selbst überzeugen will kann hier schauen:
https://www.mapillary.com/app/?lat=48.29531614595004&lng=9.936678832753387&z=14.788189465583976&focus=map&pKey=N6k8GPxPNNPt1TRnQTwiig&x=0.41366527874340403&y=0.474178320921198&zoom=0.3500270370773188

Bei Dellmensingen gibt es noch einige Höfe die laut Maps4BW auch Hausnummern haben. Diese habe ich mal eingetragen damit sie gefunden werden können. Macht es hier Sinn auch der Straße den Namen zu geben? Auf der anderen Seite bei Humlangen sehe ich das nicht so. Dort würde ich eher den Namen weg lassen.

Vielleicht hat mir jemand einen Tipp wie wir das hier am besten lösen können. Danke.

Das kein außerorts kein erneutes Straßenschild steht, bedeutet nach meiner Beobachtung nicht zwingend, dass die Straße außerorts nicht diesen Namen trägt. Oft behält die Straße bis zur Gemeindegrenze diesen Namen und werden so auch in amtlichen Kartendaten geführt.
On-the-Ground lässt sich sowas dann natürlich kaum überprüfen (wenn es halt keine Straßebeschilderung gibt). Wenn aber an der Straße noch Gebäude mit dieser Anschrift liegen, würde ich daraus schließen, dass die Straße auch außerorts diesen Namen trägt.
Wenn man es genau wissen wollte, müsste man bei der zuständigen Verwaltung nachfragen, bis wohin die Straße genau ihren Namen trägt. Doch je nachdem wen man dort fragt, wird man auch dort nicht immer eine kompetente Antwort erhalten.
Was das von Dir angefragte Beispiel betrifft halte ich es für plausibel, dass die Straßennamen bis zur Gemarkungsgrenze gelten. Es entspricht jedenfalls meinen Erfahrungen aus meiner Region. Ich habe in seltenen Fällen an solchen Grenzen Straßenschilder vorgefunden, in den meisten Fällen ist es aber nicht ausgeschildert, findet sich aber in den amtlichen Kartendaten so wieder.

+1.

Ok, dann belasse ich die Straßennamen hier mal so wie sie sind. Danke für die Hilfe.