Radfahren: Durchfahrt Verboten - Land und Forstwirtschaft frei

“Anlieger frei” scheint sowieso entgegen der tatsächlichen rechtlichen Situation sowohl von schilderaufstellende Behörden als auch von Verkehrsteilnehmer als Freibrief für Radfahrer gesehen zu werden, diese Straße nutzen zu dürfen, auch wenn sie kein Anlieger sind.
Es braucht sich niemand zu wundern, dass bestimmte Verkehrsregeln von Verkehrsteilnehmern eher als Empfehlung gesehen werden, wenn selbst Behörden nicht darauf achten, rechtskonform zu beschildern.

Das finde ich besonders krass. Da die Poller ja schon jeglichen zweispurigen Verkehr aussprerren, frage ich mich, für wen das Schild ist? Motorräder? Oder sollen hier doch Radfahrer ausgesperrt werden?
Vielleicht sollte man mal der verantwortlichen Behörder anbieten, Spenden für die Zusatzschilder “Radfahrer frei” zu sammeln? :wink:

Obwohl Zusatzzeichen 1020-12 extra dafür existiert.

Ich reime mir das immer so zusammen, dass die Gemeinde noch eine angebrochene Familiensparpackung Z.250 im Bauhof stehen hat, die erstmal weg muss, bevor man was Neues kauft. Und Radfahrer richten sich bekanntermaßen eh nicht nach Verkehrszeichen, da isses auch egal.

–ks

+1

außer man umfriedet den Privatwald, dann ist das Betreten verboten. Wobei ich natürlich hoffe, dass das nicht Schule macht, und dass es kulturell als angemessen bewertet wird, wenn man sich in der freien Landschaft frei bewegen kann, und die Landschaft auch frei bleibt.

das kann man zwar so sehen, ist aber kein Grund, das Schild zu ignorieren, bzw. würde ich ehrlich gesagt persönlich das Risiko auf mich nehmen und davon ausgehen, dass man auf so einer Strecke nicht von der Polizei belangt werden wird. Wenn doch, ist es unklar, wie ein entsprechendes Verfahren ausgehen würde, es könnte gut sein, dass man bestraft würde, weil rechtlich ist das Verbot bindend, die Radroute ist nur auf dem Level von “Touristeninformation” oder ähnlich, ein Befahrungsrecht kann man davon sicherlich nicht ableiten.

“dismount” bedeutet, dass man kein Radfahrer mehr ist, also ist es ok, permissive erfordert Ortskenntnis, aber keine Beschilderung.

klar, das kann man tun

-1, das wäre klar falsch, allgemeiner Radverkehr hat nichts mit forstwirtschaftlichem Verkehr zu tun, und das Schild verbietet die Befahrung mit allen Fahrzeugen. So zu taggen als wäre das Schild so wie man es gerne hätte, oder wie man denkt dass es sein sollte, ist sicherlich nicht ok.

… auf Neuverbescheidung, so der Fachterminus.

Andere Meinung: OLG Jena zu Wegweisern, die auf verbotene Flächen weisen …

Das gilt eigentlich für alle Bundesländer, dass die Möglichkeiten, Radverkehr auf normalen Wald- und auch Feldwegen einzuschränken, nahe Null gehen, spezielle Naturschutzflächen mal ausgenommen.

… empfiehlt sich eh zumeist bei Wirtschaftswegen …

Der erste Satz könnte zutreffen … :roll_eyes:

Beim zweiten Satz ist es erfahrungsgemäß zumeist Unkenntnis oder Ignoranz der Behörden ggü. Radverkehrsrecht etc. Richtige Verkehrsjuristen arbeiten auf solchen Verwaltungsstellen wohl eher selten …

Auch der dürfte eigentlich auch nix ohne Genehmigung in die Landschaft pflanzen …
Wenn Fahrradvereine unterwegs an Schildern schraubend “erwischt” werden, muss das auch nix heißen. Der hiesige ADFC ist bspw. offiziell von der Stadt beauftragt, die Radwegweisung der Stadt zu überprüfen.

Habe heute mal ein paar Infos von der Verbandsgemeinde und einigen zuständigen Menschen erhalten :slight_smile:

Die Firma Hunsrückvelo ist wohl in Rheinland Pfalz damit beschäftigt, die Radwege zu planen und die zugehörigen Schilder aufzustellen. Ansprechpartner hier aber weiterhin die zugehörige Verbandsgemeinde als Erstkontakt.

Die Firma selber meldet wohl alle betroffenen Schilder bei der Planung und Installation die angepasst werden müssen. Direkt austauschen dürfen sie aber nicht, sondern erst wenn vom VG oder dem Ordnungsamt der Auftrag dafür vorliegt.

Grundsätzlich sehen die aktuell die Rechtslage so:

Bislang gibt es kein bekanntes Verfahren gegen eine Radfahrer beim ignorieren des vz 250 bei einem Radweg welches nicht korrekt freigegeben wurde. Dementsprechend würde aktuell hier ein Gewohnheitsrecht geltend gemacht werden können.

Zusätzlich wird auf eine Präsentation aus einem Vortrag des ADFC Hessen 2005 verwiesen in dem vermerkt wurde, dass laut einem Enscheid des OLG Ffm Radwege von Radfahrern trotz vz 250 befahren werden dürfen, wenn diese im Radwegeplan enthalten sind.

Leider finde ich den Enscheid beim googlen nicht, vielleicht hat da einer mehr Glück. Würde der Entscheid aus Hessen dann auch für Rheinland-Pfalz gelten ?

An den Stellen wo es diese Kombination gibt, würde ich auf Basis des “entscheids” dann jetzt erstmal bicycle=permissive setzen. Überal da wo es aktuell noch unklar ist und ich hoffentlich noch eine Info von den VG bekomme, ob die Sperrung für Radfahrer hier gewollt ist oder nicht (weil hier kein expliziter Radweg verläuft) würde ich erstmal kein Attribut setzen. aber zumindest die vehicle=,… eintragen.

oder schließt vehicle=agrar… automatisch bicycle wieder aus und ich müsste doch motor_vehicle=agar… setzen?

Gute infos! Ich hoffe jemand findet das Gerichtsurteil, das könnte echt mehr Klarheit bringen.

Mit Gewohnheitsrecht kann man nicht argumentieren, da das IMHO persönlich und nicht übertragbar ist. D.h. wenn Du einen Weg seit 10 Jahren nutzt und geduldet wurdest, hast Du ein Gewohnheitsrecht, aber ich dürfte den Weg trotzdem nicht nutzen wenn ich zum ersten Mal dorthin komme.

Ich habe mir mal gerade noch was in Overpass erstellt dazu:

  • gelb ist grundsätzlich erstmal alles wo kein bicycle attribut auf einem highway=track gesetzt ist
  • lila sind solche Wege die für Agrar und Forst freigegeben sind, ein Radweg in irgendeiner Form drüber liegt aber noch kein bicycle=permissive haben.
  • rot sind alle Wege die für Agrar und Forst freigegeben sind, keine Radwege drüber laufen und somit der jeweilige Abschnitt nach aktueller Lage bicycle=dismount sein müssten oder ein bicycle=no gesetzt haben (kann ja sein, dass dies hier wirklich gewünscht ist - Hoffnung ist das hier die VG dann Feedback gibt was hier zutrifft, zugelassen, falsches Schild, oder gewollt nicht befahren mit Rad)
  • grün ist im Endeffekt alles was von lila schon gefixt ist oder einfach grundsätzlich ein bicycle=yes hat

Werde bei rot noch irgendwie die Tage eine Unterscheidung einbauen, ob hier ein traffic_sign=DE:250 explizit vorliegt, dann wäre es ja grundsätzlich gewollt gesperrt für alles (vielleicht wir das dann einfach schwarz) :roll_eyes:

Warum auch immer kann ich es aktuell nur lokal speichern, daher hier mal als code Schnipsel für alle zum probieren und ggf. verfeinern :smiley:



[out:json][timeout:25];

(

  way["highway"="track"]({{bbox}});
  way["highway"="residential"]({{bbox}});
  relation["network"~"rcn|lcn|ncn"]({{bbox}});
);

out body;
>;
out skel qt;


{{style:

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way[highway=track][motor_vehicle=agricultural;forestry][bicycle=permissive],
way[highway=track][bicycle=yes]
{ color:green; fill-color:green; }


way[highway=track][!bicycle]
{ color:yellow; fill-color:yellow; }

way[highway=track][vehicle=agricultural;forestry][!bicycle],
way[highway=track][motor_vehicle=agricultural;forestry][!bicycle],
way[highway=track][vehicle=agricultural;forestry][bicycle=no],
way[highway=track][motor_vehicle=agricultural;forestry][bicycle=no],
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{ color:red; fill-color:red; }

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way[highway=track][!bicycle][lcn=yes]
{ color:purple; fill-color:purple; }

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{ color:green; fill-color:green; }

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{ color:green; fill-color:green; }

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{ color:purple; fill-color:purple; }

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{ color:purple; fill-color:purple; }


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{ color:purple; fill-color:purple; }


way[highway=residential],
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relation[network=lcn],
relation[network=ncn]
{ color:none; fill-color:none; }
  

relation[network=rcn] way[highway=residential],
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relation[network=ncn] way[highway=residential]
{ color:green; fill-color:green; }
}}


das halte ich für Quatsch, die meinen wahrscheinlich, wird schon nichts passieren (was ich auch denke), aber einen Anspruch hat man sicherlich nicht.

Wird sich wohl um dieses Frankfurter Urteil handeln.

Mit Vz. 250 statt 260 wollen sich die für den Weg verantwortlichen Baulastträger wahrscheinlich der Verkehrssicherungspflichten entledigen, die sie hätten, wenn Radfahrer erlaubt und nicht nur geduldet wären. Ich bin jetzt an mehreren Stellen auf ein Urteil des OLG Frankfurt von 2001 gestoßen, das offensichtlich als Präzedenzfall gilt:

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.02.2001 - 24 U 21/99

https://openjur.de/u/293213.html

Edit: Da haben wir uns wohl überschnitten :slight_smile:

Ich habe den Verdacht: Da nähern wir uns des Pudels Kern.

Da muss ich dich enttäuschen:

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020012.html

Ich weiß nicht, warum das jetzt noch einmal bis zum BGH durchprozessiert wurde, aber es war in der Fachwelt schon vorher klar, dass so ein Recht heutzutage nicht mehr entstehen kann. Faktisch muss es seit über 100 Jahren durchgehend genutzt worden sein - und wäre daher auch nicht personenbezogen.

(Nicht mit Notwegerecht verwechseln).

Quatsch ist es nur hinsichtlich des angeblichen Gewohnheitsrechts.

Zumindest in Bayern ist das Radfahrverbot in den meisten Fällen rechtlich nicht haltbar:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-49706

Amtlicherseits spart man sich das Austauschen der “falschen” Schilder einfach und ignoriert die Radfahrer, bis aus irgendeinem Grund (meist Verwitterung) das Schild ausgetauscht werden muss.
bicycle=permissive ist daher in der Regel angesagt, wenn eine Fahrradroute darüberläuft. Ansonsten muss man halt schauen, ob es einen nachvollziehbaren Grund für das Verbot gibt. “Bei mir” ist das gelegentlich mit einem Zusatzschild “erklärt”.

das Urteil sagt doch nur, dass man gegen so ein Verbot klagen kann und gute Aussichten haben könnte, es wegzubekommen, aber nicht, dass man das Schild ignorieren kann und dabei das Recht auf seiner Seite hätte, oder?

permissive finde ich auch angebracht, jedenfalls oft in solchen Fällen.

dann würde ich mit dem tagging erstmal noch so weitermachen. aber dennoch die frage

wie ist es korrekt ,damit auch komoot und co jetzt nicht alles aussperren:

vehicle=…
bicycle=permissive

oder eigentlich das 260er reininterpretieren

motor_vehicle=…
bicycle=permissive

und da wo wirklich ein 260er dann steht

motor_vehicle=…
bicycle=yes

laut der beschreibung von access würde die erste variante ja eigentlich zu einem fehler führen da vehicle schwerer wiegt als bicycle von der Abstammung?

In unserer Kommune werden stichprobenartig mehr DE:254 aufgehängt… offenbar weil man sich im Klaren ist, dass sich Radfahrer sonst noch mehr erlauben als sie sich eh schon rausnehmen als ihnen zustünde. :smiley:

Nach meinem Verständnis muß das speziellere Tag gegen das allgemeinere Tag gewinnen, also bildet diese Tagkombination die Situation korrekt ab.

Ich muss mir endlich mal die Zeit nehmen, paar von den Dingern abhängen zu lassen.

Im Grunde ja. Daher auch nicht bicycle=yes (=“das Recht auf seiner Seite”), sondern permissive (= amtlicherseits geduldet). Das ist zwar nicht wirklich rechtlich sauber, aber Fakt. Ich denke, da gibt es auch eine entsprechende (interne) Dienstanweisung. Zumindest hat jemand mir gegenüber das einmal behauptet.

ich muss nochmal die access Regeln hinterfragen :slight_smile:

bicycle=permissive
bedeutet doch so viel wie, ist nicht explizit abgelehnt und lokal geduldet
(also eigentlich das Recht das in Wald und Feldwege für Fahrräder vorherrscht)

bicycle=designated
ist gemäß lokalem Recht und der Beschilderung erlaubt
würde das nicht eher zu den Teilen passen, die auch als Fahrrad Wege ausgewiesen sind?

Also in meinem Konstrukt, überall wo ein 250 mit Zusatz steht bicycle=designated und alle anderen Feldwege solange es nicht ein reines 250er ist bicycle=permissive nach der allgemeinen Regelung, dass man dort grundsätzlich erstmal geduldet fahren darf? Und überall da wo ich kein Schild den Weg sperrt dann bicycle=yes

Nur dann wieder die Frage, wie lange gilt das 250er? bis zum ersten kreuzen oder länger? Habe mit rot mal die aktuellen 250er markiert in Fahrtrichtung. Es gibt somit einige Möglichkeiten für Fahrradfahrer so zu fahren, dass man sie in Fahrtrichtung niemals zu Gesicht bekäme :expressionless: