Namen von Feldern Wiesen und Feldwegen - source="Hirn"

Ich glaube nicht mal, dass die Namen falsch sind, sondern eher, dass eine nicht zulässige Quelle verwendet wurde.

Aber da es nur ein Gefühl ist, frage ich hier die “alten Hasen”, die das aufgrund ihrer Erfahrung besser beurteilen können. Wenn das in Euren Augen unauffällig ist, dann hat sich das erledigt. :slight_smile:

Da sich Flurnamen nicht ständig ändern, kann es durchaus sein, dass jemand diese aufgrund von Ortskenntnis weiß. Zudem sind Flurnamen auch in alten Karten eingetragen, für die das Copyright bereits abgelaufen ist. Dann wäre zwar die Quelle nicht korrekt angegeben, doch um daraus eine Urheberrechtsverletzung zu machen, müsste meines Erachtens nachgewiesen werden, dass die Information aus einer nicht zulässigen Quelle stammt, das Wissen über den Namen also nur aus einer unzulässigen Quelle stammen kann.

Das wären aber eine ganze Menge Namen, die man kennen müsste. Gut, gibt es vielleicht, aber ich bin skeptisch.

Beispiel:

OSM: https://www.openstreetmap.org/#map=17/52.78755/9.51128&layers=N

Der Asseweg ist ein grade4-Feldweg, da ist auch kein Straßenschild.

Bei den älteren Änderungen findet man folgende Quellen:

Quelle “Satellitenbild, Plan vom Katasteramt”:
https://www.openstreetmap.org/changeset/22827160

Quelle “Karte”:
https://www.openstreetmap.org/changeset/22834328

Quelle “Landkarte”:
https://www.openstreetmap.org/changeset/23152031

Ja toll, „Karte“ bzw. „Landkarte“ ist natürlich eine geniale Quellenangabe … Hat der verehrte Kollege nie davon gehört, dass es auf dieser Welt mehr als eine Karte geben soll? :roll_eyes:

Es gibt nur eine, und die heißt OSM!

–ks

Ach soo (Stirnpatsch), dann ist ja alles klar und in Butter! Die Quelle für die Feld-, Waldweg- und Wiesennamen in OSM ist also OSM! Damit ist rechtlich natürlich gar nichts zu beanstanden …

Ja und? So weit sind sie drüben in der Wikipädie auch schon :smiley:

–ks

Die Namen, die ich mir bisher angesehen habe, stimmen (bis auf einen Typo) mit den amtlichen Karten vom LGLN überein.

Ja, das ist schon auffällig, dass die Namen in Anzahl und Lage mit der amtlichen Karte vom LGLN genau identisch sind. Bei den Quellenangaben liegt der Schluss dann schon nahe, dass eine unzulässige Quelle verwendet wurde.
Hätte der User wenigstens knowledge als Quelle angegeben, wäre es nicht so aufdringlich naheliegend gewesen. Ich habe selbst schon Flurnamen eingetragen, bei denen ich heute beim besten Willen nicht mehr sagen kann, ob ich diesen Namen vom Nachbarn geflüstert bekam, obs mir der Bauer gesagt hat, vor 30 Jahren ein Schild dort stand oder ob ich es vor 20 Jahren in einer amtlichen Topo Karte gelesen hatte (vll. erinnert sich noch jemand an die Diskussion um die “Barther” Oi).

Es betrifft auch Wassergräben. Das ist alles sehr auffällig.

Ich habe heute Vormittag G-H angeschrieben. Aber ich glaube nicht, dass ich eine Antwort bekomme.

Erwartungsgemäß habe ich keine Antwort bekommen. Daher die Frage an die erfahrenen Mapper: Sollte hier etwas unternommen werden? Weitere Recherche oder sollten die Namen gelöscht werden?

Wenn du vor Ort bist - ja. Ansonsten würde ich es so lassen. Vielleicht werden amtlichen Karten vom LGLN einmal genehmigt …

Daten aus fragwürdiger Quelle sollten schnellstmöglich gelöscht werden. Die OSM DB muß sauber und eindeutig frei von Rechten Dritter bleiben, sonst ist der ganze Projektzweck in Frage gestellt.

Vor Ort bin ich. Wenn ich aus dem Fenster schaue, blicke ich auf eines der Felder. Aber was nützt mir das? Steht nichts dran. :wink:

G-H hat sich nun doch gemeldet. Anscheinend hat er die Daten aus den Karten vom LGLN.

Ich habe ihn hierher eingeladen.

Jo, ist halt common knowledge. Die haben sich die Namen ja auch nicht aus den Fingern gesogen. Bei den ganzen Namen bei mir zu Hause herum habe ich diese Namen Familie und verschiedenen Bekannten vorgelegt und diese Namen waren ihnen Tatsächlich ein Begriff.

Hast du die Namen also aus deinem Gedächtnis eingetragen oder einer anderen Datenbank (LGLN) übernommen?

@G-H, willkommen im Forum! :slight_smile:

@alle: Die Tatsache, dass bestimmte Ortsbezeichnungen in einer amtlichen Karte verwendet werden, ist kein Beleg dafür, dass der Herausgeber der amtlichen Karte das Urheberrecht für die Namen hat. Das gilt insbesondere für Orts- und Flurnamen, die der Regel vorort allgemein in Gebrauch sind.

+1
Danke. Treffende Worte.

Sven