FreiGIS - Verwendung von Daten für OSM anfragen?

Hallo,

ich habe heute gesehen, dass es recht hochaufgelöste Luftbilder von der Stadt Freiburg in deren Geodatenportal gibt:https://stadtplan.freiburg.de/mapbender/frames/index.php?&gui_id=stadtplan

Wenn ich die Nutzungsbedingungen (http://stadtplan.freiburg.de/help/index.php?section=kap_nutzung) richtig verstehe sind die Daten ohne weiteres nicht für OSM einsetzbar. Aber das heißt ja noch nicht dass man auch mal nachfragen könnte. Es scheint ja mit den ein oder anderem Anbieter von Kartenmaterial absprachen gegeben zu haben. Gibts es da ein vorgefertigtes Verfahren/Text mit dem man sich an die entsprechenden Behörden wenden kann?

lg
FbrG

vorhin wurden auf der Berliner Liste Details gepostet dass die Brandenburgischen Geodaten jetzt für OpenStreetMap genutzt werden dürfen, die entsprechenden Änderungen der Lizenz ist in dem post erläutert:

https://lists.openstreetmap.de/pipermail/berlin/2020-April/001361.html

Wenn ich es dann richtig verstehe sind die Daten aus Brandenburg unter der gleichen Lizenz veröffentlicht wie die aus Freiburg, mit dem unterschied, dass in den AGNBs der Daten aus Brandenburg (https://geobasis-bb.de/lgb/de/agnb/) folgender Zusatz besteht:

In den Freiburger NBs steht das ja so explizit nicht drin, d.h. man müsste an dieser Stelle mit den Behörden ins Gespräch kommen und nach einer ähnlichen Lösung fragen, oder?

Klar, mit den Leuten reden und möglichst den Nutzen von OSM für die Stadt herausarbeiten. Dann die beiden Lösungsmodelle aufzeigen:

  • Ausnahme für OSM (Berliner Modelll)
  • allgemeine Regelung in den AGNB (Brandenburger Modell), wobei die Grundlagen dafür schon im Vermessungsgesetz und der Durchführungsverordnung gelegt wurden.

Dabei betonen, dass sich OSM nicht um die Namensnennung drücken will, sondern eine zur Datenbank passende Stelle gefunden werden muss.

Schau dir gern die beiden Wikiseiten an, https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Geoportal_Berlin und https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Brandenburg/Geoportal - dort findest du sowohl das Berliner Schreiben als auch die Links auf die Brandenburger Gesetze.