Die beiden Fragen muss man gestaffelt betrachten:
- Darf man da fahren? Dort m.E. ja, ergibt sich ja auch aus der Radwegweisung, dass die Stadt das dort nicht anders sehen kann, genaue generelle Herleitung siehe Wikiseite.
- Wenn man die 1. Frage bejaht, dann ergibt sich aus dem § 37, dass man auch bei Rot radeln darf, wenn, wie dort, sowohl Rad-, als auch allgemeine Fahrverkehrsampel fehlen. Wenn man die 1. Frage verneint, scheitert das Radeln bei Rot schon am Radeln …
Das schiebende Queren dauert ja auch länger und ist wohl deswegen gefährlicher, weil ruckzuck ist ein Auto da und daher nur bei Grün erlaubt?
Anekdote am Rande: Es wurde hierzustadt mal eine Baustellenampel eingerichtet, dessen Furt mit “Gehweg, Radfahrer frei” beschildert war, also Radeln klar freigegeben. 2-3 Tage später gab’s einen Pressebericht, dass die Polizei Rotradler gebührenpflichtig rausfischte, nach Beobachtungen eines Bekannten mit regelrechten Verfolgungsjagden. Dort gab es aber keine Streuscheibe mit Radsymbolen. Unter einer Facebook-Diskussion dazu in einer Gruppe, von der ich wusste, dass ein hochrangiger Polizist mitliest, beschwerte ich mich, dass die Rotradler ohne Rechtsgrundlage rausgefischt wurden, musste mir dafür ziemlich heftige Kommentare des gemeinen Kommentatorenvolks gefallen lassen, aber beim Nachschauen 1-2 Tage später war dann die richtige Streuscheibe drin …
An meiner Interpretation der Rechtslage muss also was dran sein …
Über andere Freie-Fahrt-für-freie-Radler-Ampeln beschwere ich mich daher nicht mehr dort …
(Wenn’s nicht gerade gefährlichere Rechts-vor-Links-Fälle o.ä. werden bei Ungültigkeit der roten Ampel)
Wenn man mal an einer solchen Ampel “erwischt” wird, darf man aber nicht damit rechnen, dass der Polizist vor Ort diese Argumentationskette klaglos akzeptiert, aber spätestens bei genauer Darlegung auf dem Schriftweg sollte ein Bußgeld wegzukriegen sein … Und die Streuscheibe wird dann wohl gewechselt …
An vielen Stellen im Zuge normaler Kreuzungen wird es eine Ampel für den allg. Fahrverkehr geben, da stellt sich die Frage nicht unbedingt.
Anders sieht es bspw. bei Querungsstellen wie hier aus oder wie im Falle der Stelle am Anfang des Themas (das ist aber eine Alles-Dunkel-Ampel, also im Regelfall irrelevant). Noch mindestens eine weitere Stelle im hiesigen Stadtgebiet fällt mir da ein, wo eine offizielle Radroute des Nebennetzes eine Straße kreuzt und somit von legalem Radeln auszugehen ist und Radsymbole fehlen.
Ein anderer Fall: Ende von Fußgängerzonen an Kreuzungen mit Ampeln, gibt’s hier 3x, auch alle ohne Radsymbole bisher. 2x dürfen auch Autos raus (Lieferverkehr & Co.), die haben dann ebenfalls keine Ampel für sich und müssen nach § 10 ausfahren. 2x ist zeitweise, 1x ganztägig Radeln erlaubt.
Viele Jahre gab es hier auch eine Supermarktausfahrt mitten in eine Ampelkreuzung hinein, aber ohne eigene Ampel, nur Rechtsabbiegen erlaubt. Später war der Supermarkt weg und eine richtige Straße mündete dort so ein mit selber Regelung, erst mit Bau einer Tramstecke wurde eine vollbeampelte Kreuzung daraus mit Fahrtmöglichkeiten in alle Richtungen.
Vor dem Hintergrund, dass auch schon mal Autofahrer ohne Ampel gelassen werden können, relativiert sich die Angst davor, als Radler ohne gültiges Grün dazustehen …
Oft ist es aber nur Schlamperei der Behörden, die ignorieren, dass die Rechtslage an einigen Stellen seit gut 3 Jahren, an vielen Stellen aber schon viel länger anders ist als womöglich noch vor vielen Jahr(zehnt)en. Angesichts vieler illegal aufgestellter Schilder etc. ist das aber wenig verwunderlich, Radverkehr ist halt oft unbeachtetes 5. Rad am Wagen … Bissele erschreckender ist es, wenn auch bei Schienenquerungen die richtigen Symbole fehlen, dazu fielen mir auch paar Stellen ein … U.a. eben die Stelle vom Anfang des Themas. Wenn man sich mit Radverkehrsrecht beschäftigt, kriegt man halt oft Nackenschmerzen vom vielen Kopfschütteln …