Naturschutzgebiete in OSM und Daten von protectedplanet.net

Hallo,

in OSM fehlen immer noch diverse Naturschutzgebiete. Darf man die shape Files von protectedplanet.net simpel nach OSM importieren (via josm)? Oder gibt es da rechtliche Probleme?

zur Info
protectedplanet.net “besitzt” keine eigenen Daten, sondern zeigt diejenigen an, die von den DE:Landesnaturschutzbehörden via BfN (in der Vergangenheit) übermittelt wurden, vgl.
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Schutzgebiete_des_Natur-_und_Landschaftsschutzes#Schutzgebiete_in_Deutschland

Wer sich fürs Schutzgebietsmapping interessiert, sollte unbedingt erstmal schauen, was “sein” Bundesland so anbietet (sind - Föderalismus sei Dank - leider 16 verschiedene Angebote), ggf sind dort auch shape-Files dabei. General bieten die aber auch keine Garantie für 100% Lagegenauigkeit und enthalten mitunter zahlreiche sinnlose Stützpunkte - importieren würde ich die also eh nicht sondern bestenfalls als eine Arbeitsgrundlage (in JOSM) sehen.

Naturschutzgebiete gibt es auch bei Europäischen Union, über die Qualität kann ich allerdings nichts sagen (das sind in der Regel die Daten, die die Mitgliedsländer an die EU übermitteln).

Ja,
EUNIS (mit CDDA-Daten) bei der Europäischen Umweltagentur:
http://eunis.eea.europa.eu/ (Suchmaske)
http://eunis.eea.europa.eu/sites/163359 (Abruf mit Kennung - hier “Großer Schönberg bei Breitenbach”)

Auch diese Daten kommen meines Wissens (per mail Nachfrage vor einiger Zeit) vom Bundesamt für Naturschutz (BfN), das quasi als Daten-Außenministerium agiert, und die undankbare Aufgabe hat, die Daten aus 16 Quellen irgendwie zu vereinheitlichen, online-anzuzeigen und international weiterzugeben (so wie wir bei OSM;-) also:

Bundesland → BfN —> internationale Organisationen

Daher mein Ratschlag: an der Quelle schauen…

+1 So sehe ich das auch…

Die Daten der Länder sind auch aus anderen Gründen vorzuziehen: Gelegentlich werden Grenzkorrekturen und Anpassungen gemacht. Auch kann es zu Neuausweisungen bestehender Gebiete kommen, deren Änderungen wenn überhaupt, nur äußerst zögerlich bei höheren Stellen ankommen. So gibt es das NSG Oderberge nicht mehr. Das ist im NSG Odertal Frankfurt-Lebus mit Pontischen Hängen aufgegangen.

Sven

Hallo,

für Thüringen kann man die shapefiles vom Kartendienst des TLUBN downloaden. Ich hab das mal beispielhaft für ein NSG gemacht und dieses eingetragen, siehe hier: https://www.openstreetmap.org/changeset/82859496

Wäre das so in Ordnung?

Keine Ahnung, wie die OSM-Rechtslage im Fall Thüringen bzw. TLUBN von anderen gesehen wird,
(ich sehe Schutzgebietsgrenzen, und deren shape-Files, als Ergebnis einer amtlichen Verordnung, ohne urheberrechtlichen Schutz)
ändere am besten deine Themen-Überschrift, wenn Du das genau wissen willst …

Auf der Tagging-Ebene sieht das auf den ersten Blick ganz vernünftig aus,
das würde ich grundsätzlich immer mitaufnehmen:
ref:DE-TH=341
wikipedia=de:Liste der Naturschutzgebiete in der Stadt Gera
wikidata=Q62032985
image=https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wiese-Zeitzerforst.JPG (z.B.)

Gruß
Jo

Leider nein, denn die Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, siehe http://www.tlug-jena.de/kartendienste/nutzungsbedingungen.html

Aufgrund der Vererbungsproblematik der Namensnennung können wir diese Vorgaben vor allem für Folgeprodukte nicht erfüllen. Es ware eine Zustimmung der Behörde zu einer abweichenden Namensnennung, wie z.B. beim Geoportal Berlin, erforderlich.

Okay, dann müsste das jemand zurücksetzen und ich mache es ausdrücklich nicht.

Mit diesem Lizenzwirrwarr sind wir in Deutschland gesegnet. Und, Thüringen holt sich bestimmt einen runter auf dieses “offene Daten”. Wer Ironie erkennt darf sie behalten. Für mich ist hier EOT.

Das gesamte System des gebietsbezogenen Naturschutzes beruht darauf,
dass Schutzgebiete und deren Grenzen bekannt sind, bzw. bekannt gemacht werden.
Daher finden sich auch deutschlandweite Schilderwälder und gesetzlich fixierte Veröffentlichungsgebote wie dieses:
“Die Naturschutzfachbehörde betreibt ein landesweites elektronisches Informationssystem, […] (Fachinformationssystem Naturschutz). Die naturschutzfachlichen Inhalte des Fachinformationssystems Naturschutz sollen, soweit keine Rechtsvorschriften, Rechte Dritter oder begründete Interessen entgegenstehen, als Umweltinformationen für jedermann öffentlich zugänglich gemacht werden.” § 24 (1) Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) vom 30. Juli 2019

Vor diesem Hintergrund ist die Betrachtung von Schutzgebieten durch die Brille des (pot. einschränkenden) Urheberrechtes per se eine seltsame Idee, auf die vor Erfindung von diversen “Lizenzen” bestimmt kein Beteiligter jemals gekommen wäre :wink:

Eine pragmatische Lösung, die OSM-Lizenzisten hoffentlich zufriedenstellt, hatte ich #2 angedeuten: Die Grenzen auf Basis externer öffentlicher Informationen (Shapes-Verordnung-Schilder) selbst zu entwickeln, also selbst nachzubilden statt abzubilden/zu importieren. (Das die dann ähnlich aussehen, liegt in der Natur der Sache bzw. der Flurstücksgrenzen).

Das ganze System des Privateigentums an Grundstücken beruht auch darauf, dass die Grenzen bekannt und festgehalten sind. Auch das System der Nationalstaaten erfordert, dass die Grenzen bekannt sind. Ich verstehe zwar, was Du meinst, wie es sein sollte, aber nur weil es logisch ist und Sinn macht heißt das noch nicht, dass man ein Recht darauf hat, die Grenzen aus anderen zeichnerischen Darstellugen z.B. aus offiziellen Quellen, zu kopieren. So wurde das bisher jedenfalls rechtlich gesehen (evtl. ändert sich hier auch die Sichtweise langsam?).

zum einen könnten z.B. die Daten und abgeleitete Karten der Landesvermessung mit “Rechte Dritter” gemeint sein, und zum anderen heißt “für jedermann öffentlich zugänglich gemacht” nicht unbedingt, dass Private (z.B. OSM) diese Daten weiterverbreiten dürfen.

seit der Einführung des Copyright und Urheberrechts.

Besser wäre, es auf Basis der textlichen Beschreibung zu machen, sofern das möglich ist. Den Verlauf aus den Shapes bzw. der Verordnung (die das Gebiet instituiert) anliegenden Kartendarstellungen anzusehen und dann frei zu zeichnen (also nicht die Shapes importieren, durchpausen oder ähnliches), sollte meiner Meinung nach auch möglich sein, wobei das glaube ich nicht alle so sehen.

Will nicht das letzte Wort haben :wink: aber bitte bedenken:
Die amtlichen Schutzgebietsverordnungen konstituieren innerhalb ihrer fixierten Grenzen strafbewehrte Verhaltensregeln bzw. Einschränkungen. Amtliche Werke sind (daher) vom (pot. einschränkenden) Urheberrechtsschutz ausgenommen.

ja, laut §5 UrhG:

Dass z.B. Werke der topographischen Landesvermessung grundsätzlich Urheberrechtsschutz genießen und keine amtlichen Werke nach §5 UrhG sind, stellte der BGH 1987 klar: https://vermessung.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=5lbm1.c.172497.de&sv[vt]=

Hochinteressant fand ich diese Fundstelle in einem anderen BGH Urteil von 1998: “Der dargestellte Inhalt, insbesondere die verwendeten Vermessungsdaten und die sonstigen in die Karte eingearbeiteten Informationen sind allerdings urheberrechtlich frei;”
https://lexetius.com/1998,1361 [17]

Allerdings gibt es noch andere Arten des Schutzes, z.B. den Datenbankschutz, aufgrund dessen die Informationen in Karten soweit ich weiß geschützt sind.

Zu den Anlagen von Gesetzen habe ich gerade keine Fundstellen gefunden, aber ich vermeine mich zu erinnern, dass das jeweils so gestaltet wird, dass der Plan an sich geschützt ist, die Inhalte aber nicht (weil der Plan nicht das Gesetz selbst, sondern “nur” eine Anlage ist, oder so).

Hinsichtlich der Grenzen von Naturschutzgebieten, den Grenzverlauf ansehen und selbst zeichnen in OSM dürfte m.E. erlaubt sein (allerdings ist der Anspruch in OSM ja, dass es “zweifelsfrei” erlaubt sein muss, was evtl. die Latte höher legt). Aus lokaler Erfahrung kann ich sagen, dass man die allermeisten Gebiete auch allein anhand der textlichen Beschreibung zeichnen kann.