oneway:bicycle=yes verbreitet?

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Key:foot:backward nennt hier “foot:backward = no”

Im deutschen Wiki
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:oneway sehe ich keinen Hinweis dorthin, nur im englischen
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Key:oneway

Bernhard

foot:backward=no versus oneway:foot=yes?
Da finde ich Letzteres wesentlich eingängiger!

Eingängiger? NUn ja, eine EinbahnSTRAẞE, wie “oneway” suggeriert, ist es ja nicht …
Die Wahrscheinlichkeit der Auswertung könnte aber m.E. bei foot:backward=no höher sein, da access-tags für foot bei Fußgängerrouting ausgewertet werden sollten und die Berücksichtigung vom back-/forward beim Routen inzwischen Standard sein sollte, während mit Fußgäner-Oneways niemand wirklich rechnet …

Ohne “street” hat oneway nichts mit Straße zu tun, ist völlig unabhängig /neutral - wird ja auch problemlos bei Radwegen verwendet.
Außerdem kann ich mir derzeit Einrichtungsverkehr für Fußgänger nur auf reinen "Fuß"wegen vorstellen - da müsste m. E. ein Router sogar das einfache “oneway” auswerten können.
Aber da will ich mich nicht unbedingt drauf festlegen - man weiß ja nie … ob es nicht doch irgendwo “Einrichtung für alle” gibt.

Im Wiki steht, dass “foot:backward = no” bevorzugt werden soll.

Wie oben bereits erwähnt, soll “oneway:foot = yes|no” nur als zusätzliche spezifische Abweichung von “oneway = yes|no” benutzt werden.
Ein allein stehendes “oneway:…” werden die meisten Router nicht auswerten.
Insofern passt das schon zusammen.

Siehe oben - ich gehe davon aus, dass es nicht allein stehen wird.

Ich bin unsicher, ob ich mich wegen der Verwendung von oneway:bicycle=yes mit einem Nutzer ein weiteres Mal in Verbindung setzten soll, oder nicht. Dazu hätte ich gern eure Einschätzung. Die Situation ist folgende:

Ein regelmäßig aktiver Nutzer in meiner Region trägt sehr detailliert Radwege ein. Dabei ändert er oneway=yes zu oneway:bicycle=yes um. Ich stand schon einmal im allgemeinen Austausch mit ihm und wies ihn darauf hin, dass oneway:bicycle nur als Ergänzung bei Abweichung zu oneway=yes zu verwenden ist . Das ist so im deutschen und englischen Wiki vermerkt (oneway, oneway:bicycle). Jetzt bin ich über einen aktuellen CS gestolpert, bei dem er weiter so verfährt. Da ich ihn darauf hingewiesen habe, gehe ich davon aus, dass er diese Änderung sehr bewusst macht.

Nun scheinen ja die meisten (aber nicht alle) Router oneway:bicycle gut auszuwerten, sodass man es als neue Taggingvariante sehen kann. Dann könnte man darüber hinwegsehen und es ist ein Thema für die verschiedenen Taggingvorlieben. Oder ist es datentechnisch ein wesentlicher Fehler, der vermieden/behoben werden sollte? Dann könnte ich noch einmal an den Nutzer herantreten. Ich will ihn nur nicht mit einer Sache nerven, die mir vielleicht unnötig wichtig erscheint.

Zur Info:
highway=path wird lt. Taginfo wie folgt kombiniert:
oneway 64.058
oneway:bicycle 11.880
bei uns in der Stadt lt. meiner overpass-Suche:
oneway: 193
oneway:bicycle 352
Das nur zur Orientierung, da sind natürlich auch die “korrekten” o:b dabei.

Grüße,
Robert

Ich war vor einiger Zeit auch kurz am Zweifeln, ob bei kombinierten Rad-/Fußwegen neben der Straße, oneway:biycle=yes nicht besser wäre als oneway=yes. Im Kopf hatte ich dabei auch, dass man einige seltenen Situationen hat, in denen ein oneway=yes auch für Fußgänger gilt. Doch wenn man genauer nachdenkt: Gibt es wirklich länger Wege, auf denen man zu Fuß nur in eine Richtung unterwegs sein darf? Der typische Anwendungsfall ist doch der Zugang oder Ausgang zu einem umfriedeten Bereich, also z.B. zu einem Wildpark. Doch ist hier oneway=yes tatsächlich korrekt? Ist es wirklich verboten, bis zum Drehkreuz zu gehen und dann wieder umzukehren? Ist es bei einem Rundweg, bei dem eine bestimmte Gehrichtung vorgegeben ist, wirklich verboten, mal auch 10m wieder in die andere Richtung zu gehen?

Daher fallen mir wirklich keine echten Beispiele für Fußgänger-Einbahnstraßen ein, die im Grund lediglich wie bei einer sogenannten “unechten Einbahnstraße” für Fahrzeuge im Grund nur das Verbot sind, eine bestimmte, punktuelle Stelle in der einen Richtung zu passieren.

Daher halte ich nach einigem Überlegen tatsächlich oneway=yes an kombinierten Fuß- und Radwegen für unkritisch in Hinblick auf Fußgänger und komme inzwischen eher ins Nachdenken, ob oneway=yes überhaupt geeignet ist, um damit abzubilden, dass ein Drehkreuz nur in eine Richtung zu passieren ist.

Ich halte daher inzwischen oneway=yes für die hier diskutierten Fuß- und Radwege für das Mittel der Wahl.

Wenn man die üblichen Regeln für die Bedeutung der Tags konsequent anwendet, sind oneway=yes und oneway:bicycle=yes an einem Weg, der nur Radfahrer und ggf. Fußgänger erlaubt, soweit ich sehe bedeutungsgleich.

Von daher finde ich oneway:bicycle=yes dort zwar schon ungewöhnlich und es wäre nicht meine erste Wahl (wegen schlechterer Unterstützung in Anwendungen und weil der Schlüssel in den meisten Fällen halt für Ausnahmen genutzt wird und diese Art der Nutzung daher auf den ersten Blick überraschend ist), aber es ist eigentlich kein Fehler.

Auf Radwegen sind (zwangsweise) auch E-Scooter unterwegs. Werden die von oneway:bicycle erfasst?

oder Mofas oder E-Bikes (außerhalb geschlossener Ortschaften zulässig)

“oneway” gilt nur für Fahrzeuge, d. h. Fußverkehr wird dadurch nicht beeinflusst.
Vgl. https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Key:oneway erste Textzeile: “… for vehicles …”

Bei Einbahnstraßen listet man üblicherweise auch nicht alle Fahrzeugarten einzeln auf, sondern setzt pauschal “oneway = yes” und führt dann nur die Ausnahme(n) auf.

Bernhard

Dann hätte ich ein Beispiel für dich: :slight_smile:
TreeTop Walk in OSM
National Parks mit Infos dazu…

Der Weg hat ausreichend Schilder die auf die “Einbahnstraße” hinweisen und dann noch eine Tür an der Brücke die nur in eine Richtung geöffnet werden kann + ein häufig besetztes Büro der Nationalparkverwaltung :wink: .
Desweiteren käme in Singapore niemand auf die Idee diesen Weg in umgekehrter Richtung zu laufen zu wollen…

Robert

Es ist schon ein Datenfehler, weil es noch andere Fahrzeuge auf dem Radweg geben darf als Fahrräder für die ja das oneway auch gilt, siehe die alte Diskussion oben.

Klar gibt es schlimmere Datenfehler, aber nach einem Hinweis einfach weiterzumachen und nicht drauf einzugehen ist schonmal grundsätzlich kein gutes Verhalten.

(Wobei das auch daran liegen kann, dass jemand nicht in seine Mails schaut, was aber auch nicht nett ist)

Aber das ist auch nicht der Punkt. Ob man da oneway oder oneway:bicycle auf setzt, für der Fußgänger hat das keine auswirkung. Da sollte man oneway:foot=yes darauf setzen.

Mit der Discussion oneway oder oneway:bicycle hat das nichts zu tun.

Hier wurde ja geschrieben, dass 'oneway:bicycle=‘* nur Sinn macht, wenn vorher das tag 'oneway=’* getaggt wurde und für Fahrräder eine abweichende Regelung besteht.

Ich sehe aber auch ohne oneway=* eine sinnvolle Anwendung von 'oneway:bicycle='* . Nämlich wenn vorher per access-Tag das Fahrrad einzeln geregelt ist und nur für dieses eine Einbahnstraßenregelung gilt.

Das ist üblicherweise bei für Radfahrer freigegebenen Bürgersteig so:

sidewalk=both
sidewalk:bicycle=yes
sidewalk:oneway:bicycle=yes

Mir widerstrebt es, dort ein ‘sidewalk:oneway=yes’ zu setzen. Der Bürgersteig ist für Fahrzeuge ja tabu. Deswegen kann er auch kein generelles ‘oneway’ haben, sondern nur die speziell freigegebene Fahrzeugart “Fahrrad”.

Das deckt sich ja mit

Es bleibt nur die Frage, was passiert wenn andere Verkehrsteilnehmer dann doch den Radweg benutzen dürfen?

User Mueschel hat hierfür (die Scooter) ein Proposal entworfen, welches mir aber etwas alt (-> verwaist?) vorkommt.
Ansonsten sind sie mMn damit nicht erfasst. Ein Router für E-Scooter würde sich bestimmt darauf einstellen, dass solche Datenfehler vorhanden sind. Allerdings sollte der Anspruch schon sein, die Daten korrekt zu halten.

Für mich habe ich beschlossen mich mit dem User demnächst in Verbindung zu setzten. Das Proposal mit den E-Scootern (ich habe es jetzt erst wahrgenommen) reicht mir als Anhaltspunkt um ihn noch einmal darauf hinzuweisen. Daran wird deutlich, dass es in absehbarer Zeit einen problematischen Fall geben kann. Das ist besser als ein abstraktes “Das ist datentechnisch aber nicht sauber!” :slight_smile:

Danke für eure Rückmeldungen. Ich bin erst wieder am nächsten Wochenende hier im Forum.

Muss man das so kompliziert denken? Ist es nicht so, dass dann für die E-Scooter nicht ohnehin die gleichen Verkehrsregeln gelten wie für die Fahrräder?

Nein:

  • E-Scooter dürfen keine Gehwege mit “Fahrräder frei” nutzen. Fahrräder schon.
  • E-Scooter müssen vorhandene Radwege nutzen. Fahrräder dürfen im Regelfall auch die Fahrbahn nutzen.
  • Es gibt ein eigenes Zusatzzeichen “Elektrokleinstfahrzeuge frei” (1022-16)
  • E-Scooter müssen ihr Tempo auf Radwegen an den Radverkehr anpassen. Viele E-Bikes (25 km/h) nutzen den Radweg anstatt die sichere Fahrbahn, E-Scooter dürfen aber nur 20 km/h.
  • E-Scooter müssen schnelleren Fahrrädern das Überholen ohne Behinderung ermöglichen. Was auf untermaßigen Radwegen natürlich nicht geht.
  • Verbotszeichen 251, 255, 260 (Kraftwagen/Krafträder) gelten auch für E-Scooter, aber nicht für Fahrräder.

Die Regeln sind komplett be-scheuer-t. Aber es sollte nun klar sein, dass E-Scooter und Fahrräder verschiedenen Regeln unterliegen.

Quellen:

@Wulf4096:

Du hast mich missverstanden: dass es allgemein verschiedene Regeln hat ist ja klar, aber in den Fällen, wo E-Scooter Radwege mitbenutzen dürfen oder müssen, gelten die Verkehrsregeln des Radweges auch für den E-Scooter, insbesondere oneway oder oneway:bicyle. Insofern:

lautet die Antwort doch ja.

Ist das so?

Laut StVO dürfen Fahrräder nicht auf linken Radwegen fahren, außer es ist explizit erlaubt durch linksstehende Blauschilder (237,240,241) oder “Radverkehr frei” (1022-10).
E-Scooter hingegen müssen alle Radwege nutzen. Zumindest steht in der eKFV nichts davon, dass linke Radwege tabu wären. Es steht nur drin, dass auf Fahrbahnen (Radwege sind kein Teil davon!) das Rechtsfahrgebot gilt.
Ob es vom Verordnungsgeber beabsichtigt war, dass E-Scooter auf linken Radwegen (und auch Radfahrstreifen, die ebenfalls kein Teil der Fahrbahn sind) fahren dürfen, sei mal dahingestellt. Dafür müsste ich mir erstmal die Erwägungsgründe zum Gesetz raussuchen.

Nochmal das relevanteste Beispiel: Gehweg (239) Radfahrer frei (1022-10). Radfahrer dürfen hier fahren. E-Scooter dürfen hier nicht fahren. Würde man in OSM als “sidewalk:bicycle=yes” taggen. bicycle=* kann damit nicht für E-Scooter gelten.