Übernahme von Namen und Höhenangaben aus anderen Karten, Lizenz

Ja - aber bitte nur, wenn diese auch noch im Gebrauch oder zumindest lokal (noch) bekannt sind. Blindes Abschreiben fände ich jetzt nicht so toll. Auch findet man auf älteren Karten nicht mehr gebräuchliche Schreibweisen.

Mein Beispiel aus der Praxis dazu ist: In OSM war ein ordinär klingender Name “Mühlbach” eingetragen und ich hatte mich über einen interessanten Namen im BayernAtlas gewundert, der anders war.
Ich hatte mir deshalb die Mühe gemacht und vor Ort eine sehr alte Anwohnerin des Baches gefragt, wie der Bach denn hieße (=> “Müboch”). Auf die Frage, ob denn der auch so wie im Bayernatlas heißen würde, wurde ich nur ungläubig angesehen und sie hat mir erklärt, dass sie den Namen ihrer Lebtag nicht gehört hätte.
(Möglicherweise ein Easteregg? Daher verrate ich auch nicht, wo das ist :wink: )

Zumindest hier in BaWü gibt es letzten Endes keine eindeutigen, verbindlichen Schreibweisen von Flurnamen, Bergen etc. Das hat sich hier bei der geplanten Benennung eines Tunnels nach einem Berg vor einigen Jahren herausgestellt. Es gibt nur de-facto-Standards in amtlichen topografischen Karten oder Katastern, da kann es aber in Einzelfällen auch Abweichungen geben.
Auf lokale Befragungen kann man sich schon gar nicht verlassen, ich kenne Berge, die in den beiden benachbarten Tälern von den Alteingesessenen völlig verschieden benannt werden. Das taugt höchstens für local_/alt_name.
Ein official_name gibt es nur für Gemeinden, Ortsteile u.ä., wo das in Satzungen und dergleichen festgelegt wird. Dass sich bei Zusätzen dann nicht mal die Verwaltungen immer daran halten, ist ein anderes Thema.

Dass man Namen nicht aus urheberrechtlich geschützten Werken übernehmen kann, halte ich für eine Überinterpretation. Die sind nach meiner Auffassung “public domain” , da “jedem” aus der fraglichen Gegend bekannt, und nicht einzeln schützbar.
< :wink: >Da in der urheberrechtlich geschützten Karte alle Buchstaben und Ziffern vorkommen, darf ich die in meinem Werk dann auch nicht verwenden. <\ :wink: >

Das soll aber kein Plädoyer für blindes Abschreiben sein - ein Nachsehen bei einer anderen Quelle kann nicht schaden (s.o.).

Wie ist das denn mit alten Amerikanischen AMS-Topokarten aus der Zeit des 2. WK, die ziemlich offensichtlich von RfL-Karten kopiert worden sind? Die haben ja alles was ChillyDLesby braucht - Höhenangaben, Flur-/Bergnamen etc. Dinge, die von der US-Bundesregierung (hier von der Army) kommen sind ja auch -eigentlich- public domain, und afaik geeignet für OSM.

Ist auch bei den ‘aktuellen’ Namen (z.B. Bachläufe) die in Maps4BW drin sind (bzw. auf Karten des Landesamts auftauchen) oft kritisch. Teils ungebräuchlich, Schreibweisen sehr eigen, würde die nur verwenden wenn ich ne weitere Quelle hab oder den selbst kenne - und dann ist das eintragen ja sowieso unproblematisch.
Maps4BW ist generell sowohl Fluch als auch Segen, es ist zwar gut dass wir die Daten haben, sie sind aber oft einfach sehr schlecht. Für kleinere Waldwege sind sie komplett nutzlos imo, die Verfügbarkeit als Overlay in iD lädt gleichzeitig aber zum abzeichnen ein.

Fehler oder Ungenauigkeiten in den offiziellen brandenburgischen Kartenwerken ist doch kein alleiniges brandenburgischen Problem.

Um es noch mal deutlich zu machen. JEDER Mapper sollte sich bewusst sein, dass JEDE Quelle, ganz egal ob Maps4BW, Sachsenatlas, Daten aus Brandenburg, Orthofotos oder Satbilder, IMMER mit mindestens einer zweiten Quelle verglichen werden sollten. Jede Quelle kann veraltete, ungenaue oder falsche Daten enthalten. Sogar bei eigenen Aufzeichnungen kann man Fehler machen, die man beim verifizieren zumindest als Abweichung sieht und sich gegebenenfalls veranlasst sieht, eine solche Differenz doch noch ein zweites Mal vor Ort explizit zu prüfen.

Der Mammi

@Mammi: Übertreibst du mit den Versalien nicht etwas?

PS: Und was ist eigentlich ein Mammi?

Danke für eure Antworten!

Du meinst diese “Messtisch”-Karten? Die hatte ich schon gecheckt - nur, da habe ich gleich Häuser gefunden, von denen ich weiß, dass sie Anfang der 1960er-Jahre auf freiem Feld gebaut wurden. Amerikanisches Recht und damit US-Public Domain gilt ja hier nicht, nur deutsches bzw. EU-Urheberrecht, und für deutsche Gemeinfreiheit müsste der Urheber 70 Jahre tot sein, was bei einer max. 60 Jahre alten Karte nicht klappt. Die Messtisch-Karte ist also genauso noch geschützt wie die aktuellen Topo-Karten.

Ich werde dann also die historische Gewannkarte von vor 1895 als Quelle nehmen und die Einträge mit Fingerspitzengefühl gegenchecken, bevor ich sie übernehme.

ich? Nö, die Betonung ist gewollt.

Ein Nickname für eine männliche Person. Hat mit Mutti nix zu tun. :wink:

Danke! Diese Seite kannte ich gar nicht. Ist ja sehr schick aufbereitet, die BYU-Lib-Seite die ich verlinkt hab ist sehr mühselig zu benutzen.

die Karten haben in der Regel ein Datum, da muss man nicht raten oder sich auskennen. Normalerweise gibt es alle paar Jahre eine neue Version, z.B. in Bibliotheken kann man sie finden, auch historische zum Teil. Sechziger Jahre ist natürlich noch nicht erlaubt.

Ja, danke!
Das Blatt, das ich gerade herausgegriffen habe, ist sogar “herausgegeben von Landesvermessungsamg Baden-Württemberg 1982”. Was mich mich wundern lässt, was das eigentlich für Karten sind und unter welcher Lizenz, dass sie in den USA online gestellt werden - Kriegsbeute oder weiterbearbeitete Kriegsbeute doch offensichtlich nicht?

vielleicht haben die Amis ja eine Lizenz? Würde ich mal nachfragen beim LVA :wink:

Übrigens, Wikipedia hat einen Abschnitt dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechte_an_Geoinformationen#Karten_und_Pl%C3%A4ne

der hervorgehobene Absatz sagt m.E. eigentlich aus, dass wir Informationen (Fakten wie Namen) nach dem Urheberrrecht aus den Karten entnehmen können (gilt nicht für die Verbreitung gescannter Karten, oder das Durchpausen (prinzipiell generalisierter und damit geschützer Darstellungen von “objektiven Sachverhalten”), sondern um das Entnehmen von Fakten bzw. um die rohen Vermessungsdaten), wobei es ja noch den Datenbankschutz gibt.

Dass in den USA mit Daten aus Europa etwas freizügiger umgegangen wird, ist ja nichts Neues. Für die war eben Messtischblatt gleich Messtischblatt, egal von wann.
Dagegen könnte nur das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL: so heißt das inzwischen) etwas unternehmen.
Wenn die Messtischblätter randlos aneinander gesetzt werden, ist es für den Normalnutzer praktisch unmöglich zu erkennen, von wann das Einzelblatt ist. Wenn dann auf der Webseite “vor dem 2. Weltkrieg” stünde, wäre die Unsicherheit komplett.

BTW: Es beruhigt mich, dass ich nach dem Urteil des BGH Buchstaben und Ziffern verwenden darf :wink: .

wieso? Der dürfte doch immer mind 70 Jahre her sein, unabhängig vom jeweiligen Kriegseintritt

In der Beschreibung der Karte aus #14 steht zwar “A set of topographic maps of pre-World War II Germany, originally printed by the German government, and confiscated by the British and U. S. military after the war.”, aber das Bild zeigt eine Karte von 1982.

Offensichtlich sind das eben nicht nur Karten aus Vorkriegszeit und die Beschreibung der Kartensammlung ist irreführend.

Was hat es denn hier mit den 70 Jahren auf sich? Das Urheberrecht hängt ja nicht am Entstehungs- oder Veröffentlichungsdatum, sondern am Todesdatum des Urhebers. Wenn jemand 1945 mit 20 eine Karte erstellt hat und 90 Jahre alt geworden ist, dann ist die Karte 140 Jahre lang urheberrechtlich geschützt, bis 2085.

Gibt es auf OSM andere Regelungen?

Das ist etwas zu stark personalisiert. Das mit dem Tod des Urhebers gilt mW nur für Werke, die der schöpferischen Höhe durch eine Person zugeordnet werden können wie Musikstücke oder Romane.
Wie alt der Zeichner, Schriftsetzer oder Drucker einer Karte bei der Veröffentlichung waren, spielt keine Rolle.

Bei Karten gilt das aber nicht. Das hat das LG München I (bestätigt vom OLG München) mit dem “Zeitungszeugen-Urteil” geklärt. Alle Werke, die keine Werke der bildenden Kunst sind (im dortigen Fall waren es Zeitungen, gilt aber auch für Karten, halt alles was kein Gemälde oder Foto ist) und anonym ohne Nennung einer natürlichen Person als Urheber veröffentlicht wurden, fallen nach 70 Jahren in die Gemeinfreiheit.

Dass auf der dortigen Webseite auch Karten aus den 80er-Jahren zu finden sind, wundert mich und halte ich persönlich für einen redaktionellen Fehler. Da sollte jemand die Betreiber kontaktieren.

Ah, okay, hervorragend. Danke!

Tatsächlich ist es ja auch nicht besonders kreativ, wenn man eine nüchterne Tatsache möglichst unverfälscht wiedergibt …

Hallo,

„WMS - Blattschnitte Topographische Karten“ bezieht sich auf die Grenzen der Kartenblätter der Topographischen Karte. Das ist schlicht und einfach ein Gitter oder Gitter-ähnliches Konstrukt, das die Grenze der Karten angibt. Es ist deshalb freigegeben worden, weil es keinen Wert hat. Die Karten selbst sind nicht Teil der Freigabe. Es gibt in Baden-Württemberg keine Karte unter einer kompatiblen Lizenz, die du zur Übernahme von Höhenangaben, Namen von Bergen, Flurnamen und Ähnlichem verwenden kannst. Es bleiben nur sehr alte Karten, Befragungen Einheimischer und im Staats- und Gemeindeforst Abteilungsschilder an Wegkreuzungen übrig.

Meiner Erfahrung nach gibt es teils erhebliche Abweichungen zwischen dem heutzutage gebräuchlichen Gewannnamen und denen, die im Liegenschaftskataster und topographischen Karten zu finden sind.

Wie schon einen Abschnitt später in dem verlinkten Wikipedia-Artikel steht, genießen die Daten, die in einer Karte stecken, auch Schutz als Datenbank (lesenswert ist hierzu auch BGH, 10.03.2016 - I ZR 138/13, das im Wikipedia-Artikel nicht zitiert wird). OSM beansprucht den übrigens auch für sich. Der Schutz als Datenbank hat eine kürzere Schutzdauer. Er verbietet eine wesentliche Entnahme. Diese entsteht spätestens dann, wenn nicht ein Mapper sondern mehrere ein bisschen entnehmen. Da wir schlecht kontrollieren können, dass nur ein Mapper ein bisschen entnimmt, ist es einfacher, die Übernahme pauschal für unerwünscht zu erklären.

Um das ganze noch komplizierter zu machen, sei auf § 87b Abs. 1 Satz 2 UrhG hingewiesen. Eine unwesentliche Entnahme wird einer wesentliche Entnahme gleichgestellt, wenn sie einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen oder die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers unzumutbar beeinträchtigen würde. Das heißt, selbst eine unwesentliche Entnahme könnte problematisch sein.

OSM hat nicht das Ziel, die Graubereiche des Urheberrechts experimentell zu erforschen [1, 2]. Nur wenn wir haben eine klare und eindeutige Freigabe für eine Datenquelle oder alle Rechte altersbedingt erloschen sind, ist eine Nutzung einer Quelle für OSM in Ordnung. Damit gehen wir auf die sichere Seite und bürden den einzelnen Mappern nicht die Last auf, selbst die Entscheidung zu treffen.

Viele Grüße

Michael

[1] https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=738857#p738857
[2] OSM-Urgestein Richard Fairhurst am 3. Oktober 2017 auf der Mailingliste Talk

Ich hatte mal gesucht, ob der Begriff “whiter-than-white” aus [2] auch als Grundsatz im Wiki steht, und nur diese kurze Seite von Rorym gefunden, die nirgens verlinkt zu sein scheint:
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Whiter_than_white

Ansonsten gibt es noch https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Copyright.