Schutz- oder Schongebiete mit Betretungseinschränkungen

In meinen Augen ist die Beschreibung hinreichend und ausreichend: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:protect_class: siehe Hinweise zu protect_class=1. Diese Hinweise erfüllen für mich das Kriterium, protect_class=1 für Totalreservate von NSG’s anzuwenden, ob groß oder klein.

Was unterscheidet eine Betretungsverbotsfläche eines NSG’s von der eines Nationalparkes? Soweit gar nichts. Der Nationalpark ist rechtlich zugleich ein NSG mit ausgewiesenen Totalreservaten. Einziger Unterschied ist, daß NSG’s im Normalfall per Rechtsverordnung erlassen worden sind und der Nationalpark mit einem eigenen Landesgesetz.

Was unterscheidet z.B. das Nationalparkgesetz vom Unteren Odertal mit seinen Kernzonen von der Rechtsverordnung zum Biosphärenreservates Spreewald mit seinen Kernzonen? Nichts, nicht mal von der rechtliche Seite gibt es Unterschiede, da das Biosphärenreservates Spreewald noch von der DDR-Volkskammer beschlossen wurde und Kraft Einigungsvertrag den rechtlichen Status eines Landesgesetzes hat. Also sind da z.B. die Betretungsverbotsbereiche, also Kernzonen oder Totalreservate oder wie man diese benennt, zu 100% gleichwertig zu behandeln.

Für mich dürfen als protect_class=7|14 keine Naturentwicklungsgebiete/Totalreservate/Kernzonen die innerhalb einer NSG-Ausweisung oder ähnlichem festgelegt worden sind, erfasst werden. Diese Naturentwicklungsgebiete/Totalreservate/Kernzonen sind protect_class=1.

Alle anderen rechtlichen Abgrenzungskonstrukte, die davon unabhängig festgelegt worden sind sind davon ausgenommen.

Sven

Edit spendierte ein paar Buchstaben- und Satzzeichenkorrekturen.

Hi Jo,

gutes neues Jahr!

Einmal protection_title=Ruhezone und einmal protection_title=Kernzone für die unterschiedlichen Beschilderungen wäre doch für den Auswerter in Ordnung und er könnte den Anzeigenamen, so wie er vor Ort ausgeschildert ist, erstellen und wenn er möchte darstellen? Das wäre bei B) nicht möglich.

Hier ist mir nicht ganz klar, worauf sich diese Frage genau bezieht.

Ist aber auch egal, denn nachdem ich vor zwei Tagen meine Frage ins Forum gestellt habe:

“Vielleicht haben andere “Zuhörer” dieses Forumthreads evtl. Lust ihre Meinung zu diesem Teilaspekt, was genau in den protection_title reinkommen soll oder darf, hier zu posten?”,

um zu sehen, ob mehr Mapper für A) oder B) sind und bisher 0 (In Worten: Null, Nada, Nix…) für A) gestimmt haben, werde ich mich mit B) abfinden :wink: Ist auch kein Problem und in protection_title kommen somit nicht die Prefixe vom Schild, sondern die Werte aus dem DE:Key:protection_title-Wiki. Damit kann ich leben.

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Betretungsverbote_für_Gebiete_im_Winter#Beispiele zeigt aktuell das Tagging für die B)-Variante an.

Grüße
Andreas

Hi Sven,

Ok, Nr4 protect_class=1. Für mich sind Nr3 und Nr4 sehr ähnlich und unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Dauer des Verbots. Würdest Du bei Nr3 ebenfalls protect_class=1 setzen oder protect_class=14 lassen? Wäre protection_title=“Gebietsverbot” für diese/diesen protect_class=1-Fälle/Fall OK?

Grüße und ein gutes neues Jahr
Andreas

Der genaue Text der Rechtsverordnung würde mich hier mal interessieren.

Ich hab bisher nur sowas: https://20betaversion19.chiemsee-alpenland.de/_Resources/Persistent/6002853923584f6c1c0aa00e706b9f6800691b11/nsg-geigelstein.pdf und ähnliches gefunden.

Ich würde nach protect_class=1 alle Teilflächen wie Naturentwicklungsgebiete/Totalreservate/Kernzonen aus NSG-Ausweisungen packen, was als solches auch festgelegt ist und eine dauerhafte Sperrung des Areals für alle hat, also sich vom Menschen unbeeinflusst, entwickeln soll. Temporäre Sperrungen dienen meiner Ansicht nach “nur” der Besucherlenkung und -steuerung und der Beruhigung von solchen Teilbereichen. Es wäre z.B. interessant, ob solche bestimmten, temporär gesperrten Bereiche weiterhin land- oder forstwirtschaftlich im Frühjahr/Sommer genutzt werden. Dann träfe protect_class=1 nicht zu.

Was bisher ja nicht thematisiert wurde und ein eigenes Thema ist: NSG’s sin mitunter einfach nur in unterschiedliche Zonen unterteilt, in denen unterschiedliche Behandlungsgrundsätze gelten, ohne daß ein TR ausgewiesen ist. Solche Zonierung wären auch protect_class=7|14-Kandidaten. Das hab ich aber bisher nicht erfasst, da ich nur die Erfassung der NSG-Grenze und von echten Sperrbereichen für nötig erachte.

Sven

Wäre im Wiki https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Betretungsverbote_für_Gebiete_im_Winter#Beispiele in der Spalte “Bemerkung” bei Nr3 verlinkt und zwar zu finden auf https://www.traunstein.com/sites/default/files/geigelstein_verordnung.pdf (so ab Seite 12 geht es um die Gebiete mit Betretungsverboten)
Grüße
Andreas

PS. Was ist eine TR?

eigentlich geläufiges Kürzel für Totalreservat…

Danke für den Link zu Verordnung… ist schaue mir die mal an.

Sven

Hei,

So… der Verordnung nach ist von den Verboten (z.B. eben jene Betretungsbeschränkungen) die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft ausgenommen, vgl. §5 Abs. 1 Nummer 1 und 2. demzufolge wird für mich protect_class=1 nicht erfüllt.

Anderes Beispiel: ein großes NSG bei mir im die Ecke: NSG “Lieberoser Endmoräne”
Hier ist im §3 Abs. 3 Nummer 1 explizit erwähnt:

Vergleiche hier auch §4a dieser Verordnung. Fü+r hier genannte Flächen wird Prozessschutz angestrebt.

Wenn für Teilflächen eines NSG’s sowas oder so ähnliche Regelungen stehen, ist das für mich protect_class=1. Bei allen anderen Regelungen wie sie z.B. im NSG “Geigelstein” zu finden sind, wäre für mich protect_class=14.

Sven

Hi Sven,

danke für die Info. Habe ich kapiert.

Habe noch die Verordnung https://www.traunstein.com/sites/default/files/muendung_der_tiroler_achen_verordnung.pdf zu Nr4 (Naturschutzgebiets “Mündung der Tiroler Achen”) gefunden und hier glaube ich herauszulesen, dass es für das Betretungsverbot der Kernzone (§4 Abs. 2 Nr 3a) auch hier Ausnahmen gibt, z.B. für die Unterhaltsmaßnahmen an den Gewässern und Gräben, die laut §5 Abs. 1 Nr 7 nur vom 1. März bis 31. August verboten sind. Wäre das dann immer noch protect_class=1?

Ich werde die bisher recherchierten Verordungen noch als Extraspalte ins Wiki aufnehmen.

Grüße
Andreas

@Andreas Binder
Naja Nerdthema in Nerdprojekt - realistisch betrachtet muss man schon im Thema drin sein, um dieser Diskussion sinnerfassend folgen zu können …
Die gute Nachricht bei Schema B:
So wie ich das sehe, musst Du dir für Beispiel 2+8 kein Sonder-access zusammenerfinden, sondern kannst mit den normalen access-Werten arbeiten.
Wenn wir uns einig sind, dass die access Werte der Flächen ohnehin nur die Flächen betreffen und auch zukünftig keine automatische Vererbung der Eigenschaften auf highways stattfinden wird, dann reicht bei den kontrollierten protection_title des Schema B hier die Auswertung des protection_title um die access-Werte zu differenzieren.
Was den “Anzeigenamen, so wie er vor Ort ausgeschildert ist” anbelangt, müssen wir halt noch einen geeigneten Platz suchen und spezifizieren…

@streckenkundler, möchte daran erinnern, dass die protect_class primär der internationalen Vergleichbarkeit dient, und dass die wichtigen protect_class 1-7 IMHO für Gesamtgebiete da sind. Wenn wir hier in .de bestimmte .de Teilflächen gegenüber anderen .de Teilflächen aufwerten wollen, dann würde ich da eher zum “nationalen” protection_title raten und nicht die “internationale” protect_class damit belasten.

Nochmals mein Hinweis, dass es bei Schema B nicht zwingend bei den gegenwärtig 2 “OSM-Termini” bzw. Differenzierungen bleiben muss…

Grüße in die Runde
und allen gute Wünsche für 2020
Jo

Inhaltlich und seitens von Schutzzweck gibt es meiner Ansicht nach kein Unterschiede, lediglich von der Größe. Ich sehe zunächst keinen triftigen Grund, das dann allein von der Größe abhängig zu machen oder ob es eine Teilfläche wäre.

Beispiel: Das Naturschutzgebiet Naturentwicklungsgebiet Kockot ist als Gesamtgebiet als Totalreservat ausgewiesen. Es ist nicht identisch und nicht zu verwechseln mit den NSG Kockot aus dieser Ausweisung hier: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/natsgspreewv

Für die Fläche des “Naturentwicklungsgebiet Kockot” gelten 2 Verordnungen: zuerst die der 1990er Ausweisung und dann die speziellere von 2014. Es liegen hier 2 NSG’s übereinander! Es gibt mehr solche Beispiele.

Anderenfalls wäre das NSG Naturentwicklungsgebiet Kockot protect_class=1 (da als Gesamtgebiet ausgewiesen), das danebenliegende Totalreservat Große Wasserburg nicht, da nur Teilfläche des NSG Innerer Unterspreewald… Inhaltlich und vom Schutzzwecke (Prozessschutz) sind beide gleich.

Ich bin weiter dafür, solche Totalreservate Naturentwicklungsgebiete, ect. als protect_class=1 zu erfassen.

Sven

“§ 3 Schutzzweck - Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist es, die Funktion einer Kernzone innerhalb des „Biosphärenreservates Spreewald“ zu erfüllen. …”
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212970
Im Rahmen der MAB Biosphärenreservate hat “Kernzone” eine wohldefinierte Bedeutung.
https://www.bfn.de/themen/gebietsschutz-grossschutzgebiete/biosphaerenreservate/zonierung.html
Diese Kernzonen sind zwar auch Teilflächen (des BR), können - wie hier - aber auch autonome Schutzgebiete (NSG) sein.

Das “Naturentwicklungsgebiet Kockot”, und Vergleichbares, kann nach unserer bereits vorhandenen Spezifikation tatsächlich eine andere als die protect_class=4 erhalten, nämlich die protect_class=98, vgl.
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:protect_class
(Das ist für mich aber ein anderes Thema, als das um das es Andreas Binder geht)

Das protect_class=4 erfüllt ist, ist klar, es ist ein NSG. protect_class=98 ist die Grenze des Biosphärenreservates. Da das “Naturentwicklungsgebiet Kockot” als Funktion der Kernzone zugleich auch Prozessschutz und keinen menschlichen Eingriff mehr haben soll, sich für mich p_c=1 zusätzlich zu p_c=4 erfüllt. Für mich ist das Wiki hier eindeudig, auch wenn es etwas missverständlich ist. der Satz:

ist nur eine Erläuterung. Er sagt nicht aus, das Kern- und Pufferzonen mit p_c=98 zu erfassen sind.

Es ist nicht zwangsläufig ein anderes Thema, nur eine Randdisskussion. Solche Kern-Gebiete, Kernzonen, oder wie man sie benennen will, sind auch Bereiche mit (hier dauerhaftem) Betretungsverbot auf die man zwangsläufig stößt, wenn man sich mit dem Thema beschäftigt.

Sven

Das war mein Werk, mit dem Hintergedanken das Mapperinteresse vorrangig auf die tatsächlichen Schutzgebiete zu lenken. Wenn wir nämlich (nur) die Außengrenze eines Biosphärenreservates mit protect_class=98 markieren, dann wird absurderweise damit die “Entwicklungszone” markiert, also der Randbereich in dem in der Praxis überhaupt nichts geschützt ist.
Dies, meinen Ansatz von 2018, kann man gern hinterfragen, neu diskutieren und anders festlegen.

Eigenständige Schutzgebiete (mit behördlichen Eigennamen und Kennung) als “Kernzonen” eines Biosphärenreservats sind aber prizipiell etwas anderes als die “Kernzone” im NSG-Beispiel 4 von Andreas (ohne behördlichen Eigennamen und Kennung). Daher auch meine geplante Differenzierung in 2 Tabellen Schutzgebiete vers. Sonderflächen. “Naturentwicklungsgebiet Kockot” ist so oder so in jedem Fall ein “Schutzgebiet”, die Kernzone von Andreas dagegen eine “Sonderfläche” - das ist zumindest meine Herangehensweise…

Nein, es wird damit die Gültigkeit der gesamten Verordnung aufgezeit und es gibt sehr wohl einige Schutzgüter die innerhalb p_c=98 geschützt sind und für alles gelten. Eine “Verschärfung” findet dann mit p_c=4 dann (=NSG) und eine weitere Verschärfung (Prozessschutz) mit p_c=1 , also den ausgewiesenen Totalreservaten/Kernzonen/Naturentwickungsgebieten.

Im übrigen sind hier Bereiche des BR Spreewald die nicht NSG oder Totalreservat sind, als LSG geschützt… Das hier bei einigen, aber nicht allen Gebieten so, daß die Außengrenze eines Biosphärenreservates zugleich LSG-Grenze ist. In Brandenburg ist das bei 7 von 15 Gebieten der Nationalen Naturlandschaften (=Naturparke/ Biosphärenreservate/Nationalpark) so. Eigentlich sind es 8, denn NP Hoher Fläming fehlt nur ein kleiner Streifen, der kein LSG ist (Siedlungsbereiche sind sowieso als LSG draußen). Die Ansicht ist also so erst mal Falsch. Man muß auch hier ins Detail gehen.

Aber letztendlich zeigt daß, daß man nicht alles in eine Einheitlichkeit zwingen kann, da in D auf Grund der Ländergesetzgebung es hier zu große Unterschiede gibt… Wenn ihr wollt, könnt ihr wegen mir die Kernzone des NSG “Mündung der Tiroler Achen” zu p_c=14 packen. Ich sehe auch nach überfliegen der VO hier trotzdem eher p_c=1 gegeben und p_c=14 für falsch. Auf Grund der Verordnungstexte für solche Schutzgebiete hier im Spreewald und Umgebung ist für mich p_c=14 sowieso falsch.

Sven

Ich bekenne freimütig das Thema Biosphärenreservat und seine Zonierung nicht deutschlandweit zu überblicken, bzw. habe da kein OSM-Konzept in Kopf oder Tasche. Wenn jemand ein vernünftiges Schema für ganz .de(!) hat, nur raus damit. Allerdings muss diese Zonierung nicht zwingend über die protect_class abgebildet werden, dies könnte auch innerhalb der 98 über den protection_title erfolgen - nur so als Idee.

Wenig zielführend erscheint mir aber der Ansatz in NSG-Verordnungen nach “denkbaren” protect_class=1 Schnipseln zu fahnden, um diese Teilflächen aufzupimpen.

Das wäre jetzt wirklich ein eigenens Thema. Dazu müssten wir mal sammeln, welche Daten es gibt…

Sven

… eben und offen gestanden werde ich das in naher Zukunft nicht zu meinem Thema machen (habe gerade keins vor der Haustür ;-). Aber wer das Thema “Biosphärenreservat und seine Zonierung in OSM” zukünftig angeht und im Rahmen seiner Forschungen eine Ergänzung/Erweiterung/Detailierung unserer gegenwärtig nur andeutungsweise vorhandenen Spezifikation wünscht oder vorschlägt, (wie Andreas mit “seinem” IMHO spezifikationswürdigen Thema) wird mein Gehör finden.

Jo

Hi Sven,

Beispiel Nr4 ist vielleicht auch ein Grenzfall, wo protect_class=1 oder 14 gehen würde (Irgendwie finde ich die Verordnung auch nicht immer eindeutig zu lesen. Zumindest für mich). Ich würde es erstmal auf protect_class=14 lassen. Wenn jemand aus der Verordnung ein klares protect_class=1 herauslesen kann, können wir es immer noch ändern. Hoffe, das ist OK für Dich?

Grüße
Andreas

Hi Jo,
war ein paar Tage offline unterwegs, so dass ich erst jetzt antworten kann.

So, so :slight_smile:

Ja, das wäre möglich und Ja, für mich gelten die access-Tags an den Flächen nur für die Fläche und haben keine Vererbung an die Wege. Wege sollen, wie bisher, ihre eigenen access-Tags haben.

Nur so eine optionale Zusatzidee um kurz vor 01:00 Uhr: Wenn wir bei Schema B bei protection_title statt deutsche Ausdrücke, wie “Gebietsverbot” einen englischen Ausdruck, wie z.B. “deny_zone” verwenden würden, könnte die Idee evtl. auch in anderen Ländern Verwendung finden.

Vorschläge, die Schildbeschriftungen, wie “Ruhezone für Fische und Vögel”, “Wildruhebereich Klausgraben” usw. zu mappen:

  1. prefix ind name:prefix=* und Eigenname in name=* (wie im Beispiel Nr8)
  2. komplett in name=*
  3. komplett in loc_name=*

Grüße
Andreas

Hi Sven,

Bei den Zonierung wäre ich für einen eigenen Forumthread, wenn Interesse besteht, da das etwas über mein Anliegen “nur” die Betretungsbeschränkungen auf Schutz- und Schongebieten zu mappen hinausgeht und es damit hier nur noch komplexer wird :slight_smile:

Grüße
Andreas