Schutz- oder Schongebiete mit Betretungseinschränkungen

Hi Jo,

Für mich ist protection_title eine andere Art von name:prefix (Korrigiere mich bitte, wenn ich hier falsch liege, denn dann würden auch meine folgenden Zeilen nicht passen).

Der protection_title wäre meiner Meinung nach für einen normalen Mapper nur verwendbar, wenn protection_title dem Titel auf einem Schild vor Ort entspräche (alternativ aus einer Vorordnung oder ählichem). Das ist “on the ground” verifizierbar und “Freitext”. Bei künstlichen protection_title-Werten wäre für einem Mapper nicht klar, wie ein neuer künstlicher protection_title zustande kommt und was die Kriterien wären, nachdem ein Schutzgebiet einem bestehenden, künstlichen protection_title zugeordnet werden kann. Irgendwie sehe ich da den Sinn der künstliche protection_title (noch) nicht. Ich würde nur dann den Titel NICHT vom Schild verwenden, wenn er falsch ist (Schreibfehler, veraltet, abgekürzt usw.).

Dass unsere Behörden einfallsreich sind bei der Titelvergabe von Schutz- und Schongebieten steht außer Frage. Wenn die Titel vereinheitlich werden sollten, müssten das Behörden machen, aber nicht wir bei OSM. Aber, dass eine Suche nach protection_title=“Ruhezone für Vögel und Fische” genau die Schutzgebiete am Chiemsee und anderso findet, die den gleichen protection_title verwenden, wäre doch nicht falsch, sondern richtig.

protection_title würde ich dann weglassen, wenn: [(a) UND b) müssten beide erfüllt sein]
a) das Schutzgebietgebiet Teilfläche eines größeren Schutzgebiets ist und auf der Gesamtfläche bereits ein korrekter protection_title gesetzt wurde
b) mir kein protection_title des Teilfläche bekannt ist und ich einen neuen künstlichen protection_title erfinden müsste (z.B. bei Nr3, Nr4)

Sollte meine erste Zeile mit “Für mich ist protection_title eine andere Art von name:prefix” richtig sein, würde ich für protection_title deine Variante “A: jede vor-ort-Variante zum protection_title machen” bevorzugen.

Grüße
Andreas

PS. Und was einem Schutz- oder Schongebiet verboten ist oder worum um Verzicht gebeten wird, würde ich über access-Tags oder andere passende Tags abbilden.

Man kann sich auf den Standpunkt stellen, der protection_title bei den Sonderflächen sei “Freitext für den Renderer”.

Aber bei der Erfassung soll ein Mapper die Schildertexte bzw. Flächen irgendwie Selektieren - danach, was er für anzeigewürdig hält?
Wäre diese norddeutsche Fläche protection_title=Ruhezone oder nicht
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Norderney,_Nationalpark_Nieders%C3%A4chsisches_Wattenmeer.jpg
?

Hi Jo,

Freitext meiner Meinung nach ja, in der Hinsicht darauf, dass es keinen festen, von jemanden künstlich erzeugten Katalog an protection_title-Werten geben müsste und der Titel von den Schildern oder Verordnung verwendet werden dürfte. Ich meine NICHT Freitext im Sinne, dass der Mapper irgendwas erfundenes reinschreiben soll oder darf.

Dieser Fall (auf den übrigens mein Anliegen die Betretungsverbote der Flächen mappen zu können, recht gut passen würde, siehe https://www.nationalpark-wattenmeer.de/nds/nationalpark/karte) wäre bei meinen Beispielen wie “Teilbereich eines Schutz- oder Schongebiets mit Betretungsbeschränkung ohne zeitliche Begrenzung” die Nr4: Eine Teilfläche einer Gesamtfläche mit speziellen Beschränkungen, die nur für die Teilfläche, aber nicht für die Gesamtfläche gelten. Die Gesamtfläche bekäme bei mir von den Schildern her protection_title=“Nationalpark” und die Teilfläche protection_title=“Ruhezone”. In der Ruhzone dürfte man ganzjährig die Flächen nicht betreten (access=no), in der Zwischenzone nur zu bestimmten Zeitbereichen (access:condtional=*) und in der Erholungszone dürfte man die Flächen betreten (ohne access und würde ich vermutlich gar nicht extra mappen, da dies dem default der Gesamtfläche entspräche), .d.h. würde sich sauber mappen lassen, ohne dass der Mapper einen künstlichen protection_title erfinden müsste oder überhaupt in die Qual der Wahl kommt.

Vielleicht haben andere “Zuhörer” dieses Forumthreads evtl. Lust ihre Meinung zu diesem Teilaspekt, was genau in den protection_title reinkommen soll oder darf, hier zu posten?

Grüße
Andreas

Hier mal alle derzeit existenten protect_class=14 - Gebiete Deutschlands als csv…

http://overpass-turbo.eu/s/Pl2

Sven

Hi Sven,

danke für die Auflistung. Habe die mal sortiert

  • Fischschonbezirk 2x
  • Gebietsverbot 2x (im Zuge unserer Diskussion so entstanden)
  • Projektschutzgebiet 1x (im Zuge unserer Diskussion so entstanden)
  • Verbotsgebiet 1x (ist nicht durch unser Diskussion hier entstanden, sondern gibts schon länger)
  • Vogelbiotop 1x
  • Wildruhegebiet 6x
  • Wildruhezone 14x
  • Wild-Ruhezone 1x
  • Wildschutzgebiet 5x

Wärst du dann eher A) oder B)?

Grüße
Andreas

Gut, und dein Beispiel 4 wäre dann entsprechend protection_title=Kernzone?
(ich frage deshalb nochmal genau nach, weil ich deine #57 so verstanden hatte, dass Du dort (bewusst) auf den protection_title verzichten möchtest)

gerne… ist eine Abfrage aus meinen Fundus… hatte ich mal für eine NSG-Liste gemacht.

…da ist bei protect_class=7 mehr Wildwuchs… nicht erschrecken… http://overpass-turbo.eu/s/Plf

Sven

Hi Jo,

Vom Schild bei Nr4 hätte ich “Kernzone” als Besucher vor Ort nicht als Prefix und somit protection_title, sondern eher als Teil des Namens interpretiert, habe mich aber aufgrund von weiteren Hintergrundinfos (Dein Post #34) gerne überzeugen lassen, den Namen somit wegzulassen :slight_smile:

Es wird, wie bei fast allem in OSM, immer Interpretationsspielraum des Mappers geben, ob das, was auf dem Schild steht jetzt protection_title+name, nur protection_title oder nur name oder nur description ist. Aufgrund der gesammelten Beispielbilder https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Betretungsverbote_für_Gebiete_im_Winter#Beispiele auf der Wikiseite glaube ich aber, dass die meisten Mapper dies einigermaßen zuordnen könnten und die Streitfälle, was das jetzt genau ist, hätten wir bei künstlichen protection_title umso mehr, da vor Ort nicht überprüfbar.

Vielleicht hilft auch die Beispielsammlung im Wiki samt den Taggingbeispielen, dass sich die Mapper orientieren können.

Grüße
Andreas

Kernzonen (=Naturentwicklungebiete, Totalreservate…) die im Zuge einer NSG-Ausweisung als solche festgelegt worden sind und in der entsprechenden Verordnung auch zu finden sind, gehören für mich nach protect_class=1. Auch wenn hier im Wiki angesehene Flächengröße nicht unbedingt stimmen mag, kommt für eine ausgwiesene NSG-Kernzone mit Betretungsverbot das protect_class=1 verfahrensrechtlich meiner Ansicht nach am nahesten. Für mich Beispiel 4: protect_class=1

Sven

Hallo Andreas, dein post #64 verstehe ich (vor dem Hintergrund einer geplanten .de-Spezifikation) nicht so ganz.

Hier nochmal die Beschilderung der Teilflächen mit Betretungsverbot innerhalb eines Schutzgebietes:
Nationalpark an der Nordsee:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Norderney,_Nationalpark_Nieders%C3%A4chsisches_Wattenmeer.jpg
NSG am Chiemsee:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Kernzone_NG_Muendung_Tiroler_Achen.jpg

Beides nach Schema B → Gebietsverbot vgl.
https://wiki.openstreetmap.org/w/index.php?title=User:Jo_Cassel/Schreibtisch2&oldid=1938580
Nach Schema A einmal protection_title=Ruhezone und einmal protection_title=Kernzone
Wo genau siehst Du da “Interpretationsspielraum”?

@Streckenkundler: Das kann man so sehen, aber welchen inter/nationalen Mapper oder Auswerter wäre damit in der Praxis gedient, wenn “Betretungsverbot-Teilflächen” hinsichtlich der protect_class in einem NSG anders getaggt werden sollen, als (beispielsweise) in einem Nationalpark?

In meinen Augen ist die Beschreibung hinreichend und ausreichend: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:protect_class: siehe Hinweise zu protect_class=1. Diese Hinweise erfüllen für mich das Kriterium, protect_class=1 für Totalreservate von NSG’s anzuwenden, ob groß oder klein.

Was unterscheidet eine Betretungsverbotsfläche eines NSG’s von der eines Nationalparkes? Soweit gar nichts. Der Nationalpark ist rechtlich zugleich ein NSG mit ausgewiesenen Totalreservaten. Einziger Unterschied ist, daß NSG’s im Normalfall per Rechtsverordnung erlassen worden sind und der Nationalpark mit einem eigenen Landesgesetz.

Was unterscheidet z.B. das Nationalparkgesetz vom Unteren Odertal mit seinen Kernzonen von der Rechtsverordnung zum Biosphärenreservates Spreewald mit seinen Kernzonen? Nichts, nicht mal von der rechtliche Seite gibt es Unterschiede, da das Biosphärenreservates Spreewald noch von der DDR-Volkskammer beschlossen wurde und Kraft Einigungsvertrag den rechtlichen Status eines Landesgesetzes hat. Also sind da z.B. die Betretungsverbotsbereiche, also Kernzonen oder Totalreservate oder wie man diese benennt, zu 100% gleichwertig zu behandeln.

Für mich dürfen als protect_class=7|14 keine Naturentwicklungsgebiete/Totalreservate/Kernzonen die innerhalb einer NSG-Ausweisung oder ähnlichem festgelegt worden sind, erfasst werden. Diese Naturentwicklungsgebiete/Totalreservate/Kernzonen sind protect_class=1.

Alle anderen rechtlichen Abgrenzungskonstrukte, die davon unabhängig festgelegt worden sind sind davon ausgenommen.

Sven

Edit spendierte ein paar Buchstaben- und Satzzeichenkorrekturen.

Hi Jo,

gutes neues Jahr!

Einmal protection_title=Ruhezone und einmal protection_title=Kernzone für die unterschiedlichen Beschilderungen wäre doch für den Auswerter in Ordnung und er könnte den Anzeigenamen, so wie er vor Ort ausgeschildert ist, erstellen und wenn er möchte darstellen? Das wäre bei B) nicht möglich.

Hier ist mir nicht ganz klar, worauf sich diese Frage genau bezieht.

Ist aber auch egal, denn nachdem ich vor zwei Tagen meine Frage ins Forum gestellt habe:

“Vielleicht haben andere “Zuhörer” dieses Forumthreads evtl. Lust ihre Meinung zu diesem Teilaspekt, was genau in den protection_title reinkommen soll oder darf, hier zu posten?”,

um zu sehen, ob mehr Mapper für A) oder B) sind und bisher 0 (In Worten: Null, Nada, Nix…) für A) gestimmt haben, werde ich mich mit B) abfinden :wink: Ist auch kein Problem und in protection_title kommen somit nicht die Prefixe vom Schild, sondern die Werte aus dem DE:Key:protection_title-Wiki. Damit kann ich leben.

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Betretungsverbote_für_Gebiete_im_Winter#Beispiele zeigt aktuell das Tagging für die B)-Variante an.

Grüße
Andreas

Hi Sven,

Ok, Nr4 protect_class=1. Für mich sind Nr3 und Nr4 sehr ähnlich und unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Dauer des Verbots. Würdest Du bei Nr3 ebenfalls protect_class=1 setzen oder protect_class=14 lassen? Wäre protection_title=“Gebietsverbot” für diese/diesen protect_class=1-Fälle/Fall OK?

Grüße und ein gutes neues Jahr
Andreas

Der genaue Text der Rechtsverordnung würde mich hier mal interessieren.

Ich hab bisher nur sowas: https://20betaversion19.chiemsee-alpenland.de/_Resources/Persistent/6002853923584f6c1c0aa00e706b9f6800691b11/nsg-geigelstein.pdf und ähnliches gefunden.

Ich würde nach protect_class=1 alle Teilflächen wie Naturentwicklungsgebiete/Totalreservate/Kernzonen aus NSG-Ausweisungen packen, was als solches auch festgelegt ist und eine dauerhafte Sperrung des Areals für alle hat, also sich vom Menschen unbeeinflusst, entwickeln soll. Temporäre Sperrungen dienen meiner Ansicht nach “nur” der Besucherlenkung und -steuerung und der Beruhigung von solchen Teilbereichen. Es wäre z.B. interessant, ob solche bestimmten, temporär gesperrten Bereiche weiterhin land- oder forstwirtschaftlich im Frühjahr/Sommer genutzt werden. Dann träfe protect_class=1 nicht zu.

Was bisher ja nicht thematisiert wurde und ein eigenes Thema ist: NSG’s sin mitunter einfach nur in unterschiedliche Zonen unterteilt, in denen unterschiedliche Behandlungsgrundsätze gelten, ohne daß ein TR ausgewiesen ist. Solche Zonierung wären auch protect_class=7|14-Kandidaten. Das hab ich aber bisher nicht erfasst, da ich nur die Erfassung der NSG-Grenze und von echten Sperrbereichen für nötig erachte.

Sven

Wäre im Wiki https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Betretungsverbote_für_Gebiete_im_Winter#Beispiele in der Spalte “Bemerkung” bei Nr3 verlinkt und zwar zu finden auf https://www.traunstein.com/sites/default/files/geigelstein_verordnung.pdf (so ab Seite 12 geht es um die Gebiete mit Betretungsverboten)
Grüße
Andreas

PS. Was ist eine TR?

eigentlich geläufiges Kürzel für Totalreservat…

Danke für den Link zu Verordnung… ist schaue mir die mal an.

Sven

Hei,

So… der Verordnung nach ist von den Verboten (z.B. eben jene Betretungsbeschränkungen) die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft ausgenommen, vgl. §5 Abs. 1 Nummer 1 und 2. demzufolge wird für mich protect_class=1 nicht erfüllt.

Anderes Beispiel: ein großes NSG bei mir im die Ecke: NSG “Lieberoser Endmoräne”
Hier ist im §3 Abs. 3 Nummer 1 explizit erwähnt:

Vergleiche hier auch §4a dieser Verordnung. Fü+r hier genannte Flächen wird Prozessschutz angestrebt.

Wenn für Teilflächen eines NSG’s sowas oder so ähnliche Regelungen stehen, ist das für mich protect_class=1. Bei allen anderen Regelungen wie sie z.B. im NSG “Geigelstein” zu finden sind, wäre für mich protect_class=14.

Sven

Hi Sven,

danke für die Info. Habe ich kapiert.

Habe noch die Verordnung https://www.traunstein.com/sites/default/files/muendung_der_tiroler_achen_verordnung.pdf zu Nr4 (Naturschutzgebiets “Mündung der Tiroler Achen”) gefunden und hier glaube ich herauszulesen, dass es für das Betretungsverbot der Kernzone (§4 Abs. 2 Nr 3a) auch hier Ausnahmen gibt, z.B. für die Unterhaltsmaßnahmen an den Gewässern und Gräben, die laut §5 Abs. 1 Nr 7 nur vom 1. März bis 31. August verboten sind. Wäre das dann immer noch protect_class=1?

Ich werde die bisher recherchierten Verordungen noch als Extraspalte ins Wiki aufnehmen.

Grüße
Andreas

@Andreas Binder
Naja Nerdthema in Nerdprojekt - realistisch betrachtet muss man schon im Thema drin sein, um dieser Diskussion sinnerfassend folgen zu können …
Die gute Nachricht bei Schema B:
So wie ich das sehe, musst Du dir für Beispiel 2+8 kein Sonder-access zusammenerfinden, sondern kannst mit den normalen access-Werten arbeiten.
Wenn wir uns einig sind, dass die access Werte der Flächen ohnehin nur die Flächen betreffen und auch zukünftig keine automatische Vererbung der Eigenschaften auf highways stattfinden wird, dann reicht bei den kontrollierten protection_title des Schema B hier die Auswertung des protection_title um die access-Werte zu differenzieren.
Was den “Anzeigenamen, so wie er vor Ort ausgeschildert ist” anbelangt, müssen wir halt noch einen geeigneten Platz suchen und spezifizieren…

@streckenkundler, möchte daran erinnern, dass die protect_class primär der internationalen Vergleichbarkeit dient, und dass die wichtigen protect_class 1-7 IMHO für Gesamtgebiete da sind. Wenn wir hier in .de bestimmte .de Teilflächen gegenüber anderen .de Teilflächen aufwerten wollen, dann würde ich da eher zum “nationalen” protection_title raten und nicht die “internationale” protect_class damit belasten.

Nochmals mein Hinweis, dass es bei Schema B nicht zwingend bei den gegenwärtig 2 “OSM-Termini” bzw. Differenzierungen bleiben muss…

Grüße in die Runde
und allen gute Wünsche für 2020
Jo

Inhaltlich und seitens von Schutzzweck gibt es meiner Ansicht nach kein Unterschiede, lediglich von der Größe. Ich sehe zunächst keinen triftigen Grund, das dann allein von der Größe abhängig zu machen oder ob es eine Teilfläche wäre.

Beispiel: Das Naturschutzgebiet Naturentwicklungsgebiet Kockot ist als Gesamtgebiet als Totalreservat ausgewiesen. Es ist nicht identisch und nicht zu verwechseln mit den NSG Kockot aus dieser Ausweisung hier: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/natsgspreewv

Für die Fläche des “Naturentwicklungsgebiet Kockot” gelten 2 Verordnungen: zuerst die der 1990er Ausweisung und dann die speziellere von 2014. Es liegen hier 2 NSG’s übereinander! Es gibt mehr solche Beispiele.

Anderenfalls wäre das NSG Naturentwicklungsgebiet Kockot protect_class=1 (da als Gesamtgebiet ausgewiesen), das danebenliegende Totalreservat Große Wasserburg nicht, da nur Teilfläche des NSG Innerer Unterspreewald… Inhaltlich und vom Schutzzwecke (Prozessschutz) sind beide gleich.

Ich bin weiter dafür, solche Totalreservate Naturentwicklungsgebiete, ect. als protect_class=1 zu erfassen.

Sven