Radarwarn-Apps sollen ab 2020 verboten werden

Bezüglich OsmAnd gibt es auf github seit Ende September ein diesbezügliches Issue. Ich hab mal den aktuellen Stand druntergepostet: https://github.com/osmandapp/Osmand/issues/7614

Blitzerwarnungen lassen sich in OsmAnd zwar abschalten, aber nicht deinstallieren. Damit ist es ab 1.1.20 irnkwann nächstes Jahr illegal, auf der Fahrt ein Gerät mitzuführen, auf dem OsmAnd installiert ist.

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Strenggenommen darf man dann auch keinen Hammer dabeihaben. Er kann ja dazu verwendet werden, einen Blitzer zu demolieren.

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Wenn ich App-Entwickler wäre, würde ich wohl nicht vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnen, sondern eher vor Hindernissen.

Und wäre ich Richter, würde ich den Fahrzeugführer trotzdem verurteilen.

Wenn der Beifahrer das Gerät in der Hand hat, führt es der Fahrer nicht mit sich. Sonst könnte man auch jemand wegen unerlaubten Waffenbesitz belangen, wenn in der Strassenbahn, in der er sitzt jemand eine illegale Waffe in der Tasche hat. Irgendwo muss es ein Ende haben wie weit man für andere verantwortlich ist.

Vielleicht gäbe es in dieser Richtung eine Lösung:
eine Funktion in der app, die die Funktion “Blitzer melden/ oder anzeigen” so deaktiviert, dass sie nicht wieder reaktivierbar ist (allenfalls im Rahmen einer Neuinst.)
Das Herausnehmen von poi aus den Daten wäre ein Präzedenzfall, dem ich unbedingt widersprechen würde. Schliesslich ist und bleibt es erlaubt, sich über zu Blitzer zu informieren, solange man nicht fährt, also z.B.,vor Fahrtantritt.

Den Fahrzeugführer, der ein Gerät mit App dabei hat, die vor Hindernissen warnt?
D.h. Magic Earth sollte die recht neue Implementation des komischen neuen Melden-Knopfes auch gleich wieder rückgängig machen?

Kreuzschnabel hat auf Github doch die Lösung gepostet: Plugin.
Wenn das Plugin nicht installiert ist, kann die App nicht zur Blitzerwarnung genutzt werden.

Klar wäre plugin eine saubere Lösung, aber mit einigem Aufwand für die Programmierung.
Bis die das anpacken …

Die Änderung ist eh ein bescheuerter Papiertiger. Wenn ich eine Blitzerapp installiert habe und mein Telefon ist in der Tasche und die App nicht aktiv, dann wird es da nie zu irgendeiner Verurteilung kommen.
Die einzig relevante Situation ist dass jemand das Gerät in der Halterung hat und die App gerade läuft. Und sich die Polizei dann noch dafür interessiert.

Wenn ich mich vom Handy navigieren lasse, ich habe keine Blitzerapp o.ä. installiert, ich höre aber Radio und da werden Informationen zu Blitzer durchgesagt… ist mein Radio dann auch ein illegales Gerät?

fragt Sven

…dem manche Ideen der Politiker etwas weltfremt vorkommen…

Habe auch so den Verdacht nach Tiger oder Kätzchen.

Wie wäre es denn mal, wenn die App’s auch andere plugin’s hätten. Gerne für Warnungen vor Schulen und Kindergärten. Oder auch nicht immer nur Warnungen, sondern auch mal neutrale Meldungen geben, wenn man sich gerade wahllos POIs nähert, die einem persönlich interessieren und man das vorher so konfiguriert hat.

OT:
Gibt es eigentlich irgendeinen guten Grund, so eine App zu programmieren oder zu verwenden? Mit fällt keiner ein. Ich hätte nichts dagegen, die Verwendung von OSM Daten für solche Zwecke zu verbieten, aber das würde wahrscheinlich genausowenig nützen wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung.

dann werden wenigstens dort die Limits eingehalten :wink:
Hier ist es gesetzliche Vorschrift, dass Geschwindigkeitskontrollen ausgeschildert sein müssen, es wird also rechtzeitig darauf hingewiesen per Schild. Inzwischen gibt es allerdings Diskussionen, das abzuschaffen.

so wie es formuliert ist gilt es jedenfalls für alle Geräte mit Internetbrowser, es gibt ja nicht nur Apps, im Prinzip können Webseiten genauso vor Blitzern warnen (oder sonstige standortbezogene Dinge anzeigen) wie Apps.

abgesehen davon ist das doch höchst theoretisch, weder wird man den Behörden sein Handy zur Kontrolle ausliefern, noch werden die alle Apps kennen können, noch würden sie spontan die App finden. Wie soll das denn praktisch kontrolliert werden?

Ich denke, das zielt vor allem auf die fest und mobil eingebauten reinen Navis. Diese sind ggf. natürlich leicht im Fahrzeug zu erkennen.
Bei den “Smartphone-Apps” wird sich sicher noch eine klare Rechtsprechung bilden müssen.
Bei einer normalen Fahrzeugkontrolle wäre meines Wissens eine solche Überprüfung des Smarthones nicht erlaubt (das wäre bereits eine Durchsuchung des Fahrzeugs bzw. des Fahrers, die über die Fahrzeugkontrolle hinausgeht). Wenn allerdings das Smartphone im Halter steckt und die Navi-App (noch) läuft …

Was bei den meisten OsmAnd-Usern der Fall sein dürfte.

–ks

ich finde das jedenfalls problematisch wenn Gesetze so (schlecht) gemacht sind, dass im Prinzip jeder betroffen ist, in der Praxis aber nur Leute betroffen sind die das falsche Auto haben oder die falsche Haarlänge oder Hautfarbe etc.
Wenn alleine schon das Mitführen eines Gegenstands strafbar ist mit dem man eine Verkehrsüberwachungsmaßnahme stören könnte, dann ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.

… und vor jeder Grundschule, an der kein Blitzer steht, wird gerast, man „darf“ ja :frowning:

–ks