Radarwarn-Apps sollen ab 2020 verboten werden

Verboten war es schon immer, spezielle Geräte betriebsbereit mitzuführen, die vor Blitzern warnen.
Schlaufon-Apps waren bislang eine rechtliche Grauzone, weil diese ja nicht primär zur Blitzerwarnung mitgeführt werden.

+1. Die kartographische Erfassung stationärer Blitzer (mobile erfassen wir sowieso nicht) ist vollkommen legal, nur die Ausgabe von Warnungen während der Fahrt ist nicht erlaubt (verständlich, weil es dazu verführt, Tempolimits nur dort zu beachten, wo auch Blitzer stehen). Also auf Userseite Funktion abschalten oder Plugin rauswerfen, je nach Konfiguration. Wenn sich’s nicht abschalten lässt, ganze App runterwerfen und Maintainer informieren, dass die Verwendung seiner Software in Schland illegal ist.

–ks

Die Änderung fügt die fetten Wörter ein. Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/stvo-novelle.html bzw. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-19/entwurf-StVO-Novelle.pdf?__blob=publicationFile

Computer (also auch Smartphones) sind technische Geräte, die sich universell einsetzen lassen, man kann sie für vieles verwenden. Wenn man den Paragraphen genau nimmt, muss man künftig den Akku aus seinem Smartphone nehmen.

Geht also nichts ohne den Kommentar dazu:

Man darf also weiterhin die Blitzer in OSM eintragen. Es dürfen auch Apps programmiert und installiert werden, die vor Blitzern warnen. Aber man darf mit so einem Smartphone dann kein Fahrzeug mehr nutzen. Smartphones ohne so eine App dürfen mitgeführt werden.

Rechtliche Grauzonen:

  • Eine App die eine Karte anzeigt auf der auch Blitzer erkennbar sind, aber die Information nicht weiter nutzt. Ich denke das ist in Ordnung.
  • Darf der Beifahrer (der führt das Fahrzeug nicht!) eine Blitzer-App nutzen? Ich denke hier greift der Paragraph auch.

Meiner Kenntnis darf der Beifahrer das.

Der Fahrer darf ein solches Gerät weder nutzen (was er dann ja nicht täte) noch mitführen. Inwiefern ein nur vom Beifahrer genutztes Gerät dennoch vom Fahrer mitgeführt wird (an dessen Fahrt nimmt es ja teil), muss vermutlich ein Gericht entscheiden.

Ich würde mich nicht auf so dünnes Eis begeben, sondern mich einfach an die Spielregeln halten …

–ks

Bezüglich OsmAnd gibt es auf github seit Ende September ein diesbezügliches Issue. Ich hab mal den aktuellen Stand druntergepostet: https://github.com/osmandapp/Osmand/issues/7614

Blitzerwarnungen lassen sich in OsmAnd zwar abschalten, aber nicht deinstallieren. Damit ist es ab 1.1.20 irnkwann nächstes Jahr illegal, auf der Fahrt ein Gerät mitzuführen, auf dem OsmAnd installiert ist.

–ks

Strenggenommen darf man dann auch keinen Hammer dabeihaben. Er kann ja dazu verwendet werden, einen Blitzer zu demolieren.

–ks

Wenn ich App-Entwickler wäre, würde ich wohl nicht vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnen, sondern eher vor Hindernissen.

Und wäre ich Richter, würde ich den Fahrzeugführer trotzdem verurteilen.

Wenn der Beifahrer das Gerät in der Hand hat, führt es der Fahrer nicht mit sich. Sonst könnte man auch jemand wegen unerlaubten Waffenbesitz belangen, wenn in der Strassenbahn, in der er sitzt jemand eine illegale Waffe in der Tasche hat. Irgendwo muss es ein Ende haben wie weit man für andere verantwortlich ist.

Vielleicht gäbe es in dieser Richtung eine Lösung:
eine Funktion in der app, die die Funktion “Blitzer melden/ oder anzeigen” so deaktiviert, dass sie nicht wieder reaktivierbar ist (allenfalls im Rahmen einer Neuinst.)
Das Herausnehmen von poi aus den Daten wäre ein Präzedenzfall, dem ich unbedingt widersprechen würde. Schliesslich ist und bleibt es erlaubt, sich über zu Blitzer zu informieren, solange man nicht fährt, also z.B.,vor Fahrtantritt.

Den Fahrzeugführer, der ein Gerät mit App dabei hat, die vor Hindernissen warnt?
D.h. Magic Earth sollte die recht neue Implementation des komischen neuen Melden-Knopfes auch gleich wieder rückgängig machen?

Kreuzschnabel hat auf Github doch die Lösung gepostet: Plugin.
Wenn das Plugin nicht installiert ist, kann die App nicht zur Blitzerwarnung genutzt werden.

Klar wäre plugin eine saubere Lösung, aber mit einigem Aufwand für die Programmierung.
Bis die das anpacken …

Die Änderung ist eh ein bescheuerter Papiertiger. Wenn ich eine Blitzerapp installiert habe und mein Telefon ist in der Tasche und die App nicht aktiv, dann wird es da nie zu irgendeiner Verurteilung kommen.
Die einzig relevante Situation ist dass jemand das Gerät in der Halterung hat und die App gerade läuft. Und sich die Polizei dann noch dafür interessiert.

Wenn ich mich vom Handy navigieren lasse, ich habe keine Blitzerapp o.ä. installiert, ich höre aber Radio und da werden Informationen zu Blitzer durchgesagt… ist mein Radio dann auch ein illegales Gerät?

fragt Sven

…dem manche Ideen der Politiker etwas weltfremt vorkommen…

Habe auch so den Verdacht nach Tiger oder Kätzchen.

Wie wäre es denn mal, wenn die App’s auch andere plugin’s hätten. Gerne für Warnungen vor Schulen und Kindergärten. Oder auch nicht immer nur Warnungen, sondern auch mal neutrale Meldungen geben, wenn man sich gerade wahllos POIs nähert, die einem persönlich interessieren und man das vorher so konfiguriert hat.

OT:
Gibt es eigentlich irgendeinen guten Grund, so eine App zu programmieren oder zu verwenden? Mit fällt keiner ein. Ich hätte nichts dagegen, die Verwendung von OSM Daten für solche Zwecke zu verbieten, aber das würde wahrscheinlich genausowenig nützen wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung.

dann werden wenigstens dort die Limits eingehalten :wink:
Hier ist es gesetzliche Vorschrift, dass Geschwindigkeitskontrollen ausgeschildert sein müssen, es wird also rechtzeitig darauf hingewiesen per Schild. Inzwischen gibt es allerdings Diskussionen, das abzuschaffen.

so wie es formuliert ist gilt es jedenfalls für alle Geräte mit Internetbrowser, es gibt ja nicht nur Apps, im Prinzip können Webseiten genauso vor Blitzern warnen (oder sonstige standortbezogene Dinge anzeigen) wie Apps.

abgesehen davon ist das doch höchst theoretisch, weder wird man den Behörden sein Handy zur Kontrolle ausliefern, noch werden die alle Apps kennen können, noch würden sie spontan die App finden. Wie soll das denn praktisch kontrolliert werden?