Ich vertrete allgemein auch die Meinung, dass wir erfassen, was da ist!
(Und die Sächsische Schweiz ist (wenn ich mir die Daten und die hier https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=67568 geführte Diskussion betrachte) sicher fast vollständig erfasst – auch viele Wege, die nicht den Status „offizieller“ Wege haben.)
ABER:
Ich sehe die ganze Sache auch mal aus (laienhaft ausgelegter) rechtlicher Sicht. Gemäß § 6 (1) 11. der Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Sächsische Schweiz ( http://www.gesetze-im-internet.de/natpsschweizv/index.html#DDNR514700990BJNE000100307 ) ist es verboten, „ausgewiesene Wege und touristisch erschlossene Stiegen und Plätze zu verlassen" und "aus Naturschutzgründen ständig oder zeitweise gesperrte Gebietsteile zu betreten“. Und um die Durchsetzung dieer Verbote wird es der Nationalparkverwaltung gehen!
Ich gehe davon aus, dass die wenigsten Wege im Gebiet des Nationalparks unter Zuhilfenahme von Luftbildern erfasst worden sind. Also müssen bei einigen Wegen (ausgenommen sind die ausgewiesenen Wege und touristisch erschlossene Stiegen und Plätze) wohl zwangsläufig Begehungen unter Betreten der gesperrten Flächen die Daten ergeben haben. Die Flächen kann man eben nur betreten, wenn man die ausgewiesenen Wege und touristisch erschlossenen Stiegen verlässt und somit gegen geltendes Recht verstößt! Daten, die unter Verstoß gegen recht zustande gekommen sind sollten m.E. nicht in der OSM-Datenbank erfasst sein. (das ist vergleichbar, als wären urheberechtlich geschütze Daten in der Datenbank!)
Es ist aber auch möglich, dass mancher Trampelpfad zuerst von Wildtieren „angelegt“ und später von (evtl. unwissenden) Touristen nachgenutzt worden ist und über diesen Weg in unsere Datenbank geraten ist.
Wir sollten also durchaus Verständnis für das Ansinnen der Nationalparkverwaltung haben, dass diese eigentlich nicht vorhandenen Wege aus der Datenbank verschwinden. Dabei ist zu bedenken, dass die Lücken zwischen den Bäumen zwar zum Durchgehen geeignet, aber noch lange kein Weg sind , zumal es schlicht und ergreifend verboten ist, die geschütze Fläche zu betreten, indem man „ausgewiesene Wege und touristisch erschlossene Stiegen und Plätze" verlässt.
Wenn bei OSM, wie leider aus einigen wenigen Meinungen herauszuhören ist, wenig Kompromissbereitschaft besteht, ist das kein guter Ausgangspunkt für die Suche gemeinsamer Lösungen.
VG Uwe