Rechtsansprüche oder die Situation vor Ort?

Das halte ich für gewagt. Dein Nichtwissen kann der nächste Nutzer des von dir gemappten Trampelpfades nicht wissen, weshalb er den in der Karte stehenden Trampelpfad naheliegenderweise als Erlaubnis interpretiert. Ein geschickter Rechtsverdreher könnte dir als Mapper dafür einen fahrlässigen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr gemäß § 315 Abs. 6 StGB anhängen. Bis zwei Jahre Knast.

Außerhalb offizieller Übergänge ist das auch ohne Schild generell verboten, in allen Ländern, die mir gerade einfallen. Ein offizieller Fußwegübergang muss zwar kein Andreaskreuz haben, aber es muss sich sichtlich um einen bahnbetrieblich angelegten Übergang handeln, etwa durch entsprechende Pflasterung.

–ks

Das ließe sich aber mit access=no umgehen?

Nach dieser Logik könnte man ja auch in vielen Fällen Geschwindigkeitsbegrenzungen locker um 10-20% erhöhen. Für mich machen in erster Linie Schilder „die Situation vor Ort“ aus. So lange da ein Schild steht, dass die Straße zur reinen Fußgängerzone erklärt, gibt’s da für mich keinen Grund, etwas zu taggen.

Zwei Anmerkungen dazu:

  1. war in dem beschriebenen Kleingartenbeispiel nicht die Rede davon, dass dort irgendetwas stand, dass man dort durchfahren durfte.
  2. ist noch längst keine Einigkeit darüber erzielt worden, mit welchem access-Wert nun dieser Weg durch die Kleingartenanlage zu versehen ist. Access=no stand allerdings bislang nicht zur Diskussion, lediglich ein access=private. Und dieser lässt meines Erachtens durchaus die Option offen, dass man dort ggf. dort doch durch kann oder darf.

Ich würde diesen Trampelpfad tatsächlich ignorieren oder zumindest mit access=no versehen, da mir bekannt ist, dass in Deutschland das Überqueren von Bahngeleisen tatsächlich aabseits von usgewiesenen Stellen streng untersagt ist. Die Rechtslage ist allgemein bekannt und eindeutig und es gibt keine Inditien vor Ort, die darauf hinweisen, dass es an dieser Stelle anders sein könnte. Denn ein Schild, dass man dort drüber darf oder ein offizieller Wegweiser, der dort drüber führt oder ein offiziell ausgeschilderter Wanderweg wird das nicht sein. (Und in anderen Ländern würde ich mangels Kenntnis sowieso die Finger davon lassen)
Bei einer Kleingartenanlage weiß ich aber in der Regel nicht, wie die Kleingartenverordnung für das jeweilige Bundesland lautet, und erst Recht nicht, ob sie überhaupt für diese Kleingartenanlage Gültigkeit besitzt. Gibt es daher keine Schilder vor Ort (die den Zugang erlauben), führt dort kein offiziell ausgeschildertert Wanderweg durch sondern gibt es als einzige Indizien vor Ort einen Zaun mit Toren, die teilweise auch noch verschlossen (im Sinne von Abgeschlossen sind) wäre dies auch nach reiflicher Überlegung für mich access=private = Der Besitzer dieses Grundstücks entscheidet darüber, wer wann dort durch darf.

Das handhabe ich tatsächlich anders. In der Kenntnis, dass in Nordrhein-Westfalen, also dem Bundesland, in dem ich in der Regel mappe, ein sehr weitreichendes Recht für Radfahrer besteht, im Wald selbst auf Privatwegen unterwegs zu sein, dass nur in sehr wenigen begründeten Fälle mit behördlicher Genehmigung das Radfahren auf einem solchen Forstweg untersagt werden kann, würde ich bei eine Kombi des Schildes “Verbot für Fahrzeuge alle Art” mit dem Zusatzschild “Forstwirtschaftlicher Verkehr frei”, wie es relativ häufig entgegen fälschlich zu finden ist, für mich als “Verbot für Kraftfahrzeuge” interpretieren. In meiner Region wird inzwischen bei Neubeschilderungen tatsächlich die Kombination aus “Verbot für Kraftfahrzeuge” mit “Forstwirtschaftlicher Verkehr frei” genutzt. Aber alte (falsche) Beschilderungen stehen noch in der Landschaft herum.
Mein Fazit: Insgesamt eines von vielen Themen, bei dem es schwierig ist, eine allgemeingültige Regel zu finden, die nicht einen Ermessensspielraum lässt.

Ich mappe aber nicht für Rechtsverdreher :wink:

Naja mal im Ernst, wenn man immer auf den worst case schaut, dann kann man auch durch das Mappen eines Regierungsgebäudes fahrlässig einen terroristischen Akt erleichtern oder durch das Mappen einer Kaserne die Sicherheit der Landesverteidigung gefährden. Oder man macht Indoormapping im Grünen Gewölbe und schwupps kommt der “geschickte Rechtsverdreher” und dichtet einem Beihillfe zum Kunstraub an!

Eher würde ich das Argument gelten lassen, dass ich mit meinem Mapping die Sicherheit eines etwaigen späteren Benutzers des Weges gefährden könnte. Aber wenn ich einen Weg am Felsabhang entlang mappe, heisst das doch auch nicht, dass ich die Verantwortung übernehme, dass jemand da langspazieren und aufs Handy gucken kann…

Mir ist völlig klar, dass das ein Grenzbereich ist, in dem sich die Mapper unterschiedlich verhalten werden, und auch ich würde mein konkretes Handeln von der Art des Gleises und der Art des Trampelpfades abhängig machen - aber sicherlich würde ich nicht ganz streng sagen “da ist zwar ein Weg, aber den darf es nicht geben, also mappe ich ihn auch nicht”.

Bye
Frederik

In diesen Fällen bin ich dafür, nicht die Beschilderung vor Ort mit der Goldwaage zu messen, sondern das offensichtlich gemeinte zu mappen. In der täglichen Arbeit mit OSM-Werken sucht sich nicht “der Nutzer” aus, wem er folgt, sondern ein Routing-Algorithmus. Hier im Forum sitzen zwar Experten, die widersprüchliche Routingergebnisse erklären können, aber wenn - nur um ein Beispiel zu nennen - in einer Radfahrergruppe mapy.cz und OSMand aufgrund unterschiedlicher Gewichtung zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, stärkt das höchstens die Autorität von Google. Ich habe es schon häufiger geschrieben: Das Schild “Für Kraftfahrzeuge verboten” (vz 260) kostet fünf oder zehn Euro mehr als das reine “Radieschen”, weil eine 3. Farbe aufgebracht werden muss. Das dürfte die rationale Erklärung für das inflationäre Auftreten von Vz 250 sein.

Da ist einfach Fingerspitzengefühl angesagt. In DE ist der Trampelpfad über das Gleis gesellschaftlich anerkanntes No-Go. Schon in CZ und PL - wo die rechtliche Situation genauso ist wie in Deutschland! - wird das Verbot an Nebenstrecken eher im Sinne von “Betreten auf eigene Gefahr” gehandhabt und verbotenes Überschreiten üblicherweise vom Bahnpersonal auch nicht beanstandet, solange der Zugverkehr nicht beeinträchtigt wird und die Person sich erkennbar umsichtig verhält.

Es gibt Nebenbahnen in Deutschland wo pro Tag im Schnitt zwei Züge durchfahren. Da sehe ich häufiger Spaziergänger queren oder sogar entlang der Schienen laufen. Ich halte das deshalb hierzulande für gesellschaftlich akzeptiert.

Dennoch ist es verboten und eine Owi. Und entsprechend sollte dies in OSM getaggt werden. Wenn ein User seiner Routing-Engine erzählt “Ich lauf auch über Gleise”, dann soll der Router in der Datenbank entsprechende Infos vorfinden und diese Verbote ignorieren.

Und genau deswegen bin ich der Meinung: Mappe die widersprüchliche Situation, so wie Du sie in der Natur vorfindest. Dann kann jeder Nutzer der Daten diesen Ermessensspielraum wahrnehmen.

Wenn Du es anders mappst als in der Natur vorhanden, hast Du schon eine Interpretation/Auflösung vorweggenommen und jedem Nutzer Deine Interpretation aufgezwungen. Obwohl der sich vielleicht anders entscheiden würde als Du oder für eine andere Nutzung/Karte/Verkehrsmittel die Originalsituation bräuchte und Deine Uminterpretation dafür falsch ist.

In Deinem Beispiel könnte z.B. passieren:

  • amtliches Schild: Verboten für Fahrzeuge aller Art
  • Du mappst trotzdem “Verbot für Kraftfahrzeuge” weil Du es als Fahrradfahrer liberal uminterpretierst
  • ein Nutzer Deiner Daten fährt Pferdekutsche und bekommt jetzt aufgrund Deiner falsch eingetragenen Daten entweder eine untaugliche Route vorgeschlagen und muß umdrehen, oder er bekommt eine Ordnungswidrigkeit vorgeschlagen. Bei korrektem Mapping könnte er die Karte problemlos nutzen.

Und ja, ich kenne im realen Leben Leute die freizeitmäßig mit Pferdekutschen fahren und die verwenden auch OSM-Karten. :slight_smile:

Mit “Nutzer” meine ich in diesem Fall Kartenersteller oder auch Navigationsersteller.

Jeder Routing-Algorithmus ist nur so gut, wie die Daten, die ihm zur Verfügung stehen. Wenn die Daten schon im Vorfeld verfälscht wurden, ist es nicht mehr möglich, ein funktionierendes Routing zu implementieren. Siehe meinen vorigen Post für ein Beispiel.

Leider ist “das offensichtlich gemeinte” kein belastbarer Begriff

  • ändert sich je nach Mapper
  • ändert sich je nach Verkehrsmittel
  • existiert evtl. überhaupt nicht, weil widersprüchliche Schilder von unterschiedlichen Stellen aufgehängt wurden und ein echter Konflikt besteht.

Krasse Beispiele von “offensichtlich gemeint” hat man früher in der Datenbank ziemlich häufig gefunden, von radelnden Mappern, die alles was sie befahren haben als cycleway eingetragen hatten. Von Tracks bis zu einzelnen Landstraßen.

Rufen wir uns mal in Erinnerung, was Openstreetmap ist: Eine Geodatenbank.

Und wir haben einen Vorteil: Wir haben in all den oben genannten Fällen nicht nur die Möglichkeit “ja / nein” zu taggen. Wir können es auch einfach bleiben lassen, irgendetwas einzutragen.

Eine Fussgängerzone braucht kein bicycel tag. Im Zweifelsfall kann man das ja einfach weglassen. Jeder weis, was eine Fussgängerzone ist. Baut nun eine geniale Verwaltung einen huebschen Fahrradparkplatz 20 meter in die Fussgängerzone rein, ohne sich richtig darum zu kuemmern, wie Radfahrer da eigentlich hinkommen sind nicht wir die Instanz, die dazu Stellung nehmen muss. Uns kann es egal sein, ob man das Rad da nur hinschieben, in irgendeiner Satzung in irgendeinem Nebensatz eine Erlaubniss steht, bis zum Radparkständer zu fahren oder nicht. In der Praxis duerfte es auch reichlich egal sein, denn wenn die Verkehrsueberwachung ihre Aufgabe Prioritäten zu setzen, ernst nimmt, wird sie wohl kaum die Zufahrten zu Radständern bewachen. (und wenn sie dass tut wird es schon bald Rechtsfälle geben, die eine eindeutige Beschilderung versursachen, die wir dann mappen können).

Genauso ist es an den Pfaden von Kleingartenanlagen. Ja, fuer die Router ist es ein Problem, dass sie in der Regel nicht in der Lage sind, zu erkennen, in welchem Gebiet eine Strasse liegt. Aber jeder muendige Nutzer muss doch wissen, dass man sich nicht blind auf einen Router verlässt sondern immer auch nachguckt, was der macht. Die absolut zugelassene Route entlang des Strassenstrichs kann zu gewissen Uhrzeiten schliesslich ziemlich unangenehm sein - und wir werden es nie schaffen, soviele Informationen bereitzusstellen, dass man den gesunden Menschenverstand abschalten kann.

Und alleine das vorhandensein von einem Tor ist ja schon eine Information. Niemand baut ein Tor oder Schranken, wenn sie absolut keinen Sinn machen.

also: im zweifel einfach nichts eintragen…

Und umgekehrt ist es besser? Der Radfahrer bekommt vom Router eine untaugliche Route abseits der ausgewiesenen Radwegs Radroute vorgeschlagen, weil der für den Weg Verantwortliche die Verkehrszeichenliste nicht in richtige Ausschilderung umsetzen kann oder fünf Euro für das Schild sparen will? Es ist ist ja nicht so, dass das Navi direkt ansagt “Hallo lieber Nutzer, wir haben hier einen Auschilderungskonflikt”, bitte entscheide Dich, ob Du Vz. 250 ignorieren willst." Sondern der wird - wenn es blöd läuft - ohne zu fragen über die B 96 ohne Radweg oder über irgendwelche Mega-Umwege umgeroutet.

Der normale Nutzer von OSM-Karten ist kein Experte wie die Leute hier im Forum. Der gibt “Start” und “Ziel” ein und weiß nicht, warum ihm das Navi einen völlig irren Umweg vorschlägt. Das passiert ihm ein Mal, vielleicht zwei Mal, und beim dritten Mal sagt er “So ein Scheiß, da kann ich auch Gugel-Maps nehmen.” Will ich nicht.

Gemappt werden sollte das, was angeordnet ist. Normal erkennt man das an den tatsächlich vorhandenen Beschilderungen. Aber hin und wieder werden Schilder auch mal geklaut, dann braucht man das sicher nicht gleich in OSM umtaggen. Behörden und insbesondere Baustellenfirmen machen auch viel Mist. Wenn nichtige (Im Sinne des Verwaltungsrechts) Beschilderungen vorgenommen werden, kann man meiner Meinung nach auch nach Rechtslage taggen.

Aber sehr häufig ist nicht zu erkennen was nun tatsächlich gilt. Im Zweifel das, was beschildert ist.
Wenn du fehlerhafte Beschilderungen siehst, dann geh auf die Behörden zu und lass es korrigieren. Geht meistens formlos und freundlich, ggfs. muss man aber Rechtsmittel nutzen.

“250er am Radwanderweg” ist m.E. ein offensichtlicher Fall von falscher Beschilderung:

(https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__44.html)

Gesiggt.

–ks

Nop, über den Hinweis mit den Kutschen werde ich noch in Ruhe nachdenken. Auf die Schnelle habe ich aber gefunden, dass in NRW laut Landesrecht das Kutschefahren auf Feldwegen erlaubt ist, auch wenn diese laut StVO / Beschilderung “nur” für landwirtschaftliche Fahrzeuge freigegeben sind.

Deine Meinung, ok. Aber eigentlich ein sinnloses Argument. Auch Google ist nicht allwissend oder immer aktuell. Dort kommt es genauso vor, dass entweder sinnlose Umwege vorgeschlagen werden oder Abkürzungen, bei denen man plötzlich in einer Sackgasse landet, wo es mit dem gewählte Verkehrsmittel nicht mehr weitergeht.

  1. möchte ich bitte den ausgewiesenen Radweg sehen mit einem Verbot für alle Fahrzeuge. Aber vielleicht meintest Du auch eine ausgewiesene Radroute.
  2. Warum sollen denn augenscheinlich widersprüchlich beschilderte Wege einseitig zu Gunsten der Radfahrer uminterpretiert werden ohne dabei zu beachten, ob dies vielleicht wieder für ein anderes Verkehrsmittel zu Widersprüchen führt.
  3. Woher willst Du im Falle Deiner Auslegung eigentlich wissen, dass der für Verkehrszeichen Verantwortliche eine falsche Auswahl getroffen hat oder ein paar Euro sparen wollte. Vielleicht hat auch der Verantwortliche für die Radroute einen Fehler gemacht? Oder der eine hat sich mit dem anderen bei einer Änderung nicht abgestimmt … und
  4. ist schlußendlich nicht auszuschließen dass es in einem konkreten Wegeabschnitt tatsächlich auf einer Radroute ein Verbot für alle Fahrzeuge gewollt ist. Dann müssen Radfahrer halt absteigen und schieben.

Ergo: wir mappen access-Regeln, was vor Ort amtlich beschildert ist, auch wenn dies rechtsfehlerhaft sein sollte. Fehlt amtliche Beschilderung kann an sich an privaten Schildern orientieren. Fehlen diese auch kann man gesetzl. Regelung, zB Waldgesetze heranziehen.

Ja, ich meinte “Radroute”.

Natürlich. Aber Google hat Platzhirsch-Bonus, sprich: wird für den einzig wahren Kartendienst gehalten, dem verzeiht Otto Normal das. Einem dahergekommenen Konkurrenten wird das sofort genüsslich aufs Brot geschmiert. Mundus vult decipi. Ich verstehe z.B. auch nicht, wieso so viele Leute Geld für Windows ausgeben, obwohl sie ein OS, das ihre Bedürfnisse mindestens ebenso erfüllt und dabei sogar sicherer, stabiler und flotter läuft, für lau haben könnten.

Soweit ich weiß, werden offiziell ausgeschilderte Radrouten vor Einrichtung mit den zuständigen Ordnungsämtern abgestimmt. Höchst unwahrscheinlich, dass eine Route über einen Weg läuft, der ganz bewusst und absichtlich für Radfahrer gesperrt ist. Bei 250ern in solchen Kontexten gehe ich grundsätzlich erstmal von einem gemeinten 260er aus.

–ks

Ja. Denn der Ersteller der Karte oder Navigation ist (hoffentlich) ein Experte und der kann dann solche Widersprüche in den Daten erkennen und die Entscheidung treffen, wie er damit umgehen will.

Ich selbst habe in meiner Reiter-Navi eine ähnliche Optimierung: Nachdem ich erkannt habe, daß das Tagging highway=track, access=no, foot=yes, bicycle=yes in allen Fällen die ich mir angeschaut habe eigentlich motor_vehicle=no gemeint hat (und nicht horse=no - weitere Fortbewegungsarten wurden einfach vergessen), wird diese Kombination nicht mehr als Routinghindernis gewertet. Aber das ist eine gezielte Entscheidung eines spezialisierten Nutzers.

In unserem Beispiel:

  • Wenn ich also eine Radler-Navi baue kann ich bewußt entscheiden, daß Radroute im Zweifelsfall vor Schild geht und route trotzdem drüber. Oder ich biete es als Option in der Navi an wie ich damit umgehen will.
  • Wenn ich eine Kutschen-Navi baue werte ich nur das Verbotsschild aus, weil ich mit Ärger rechnen muß wenn ich es überfahre. Was Radler tun ist gegenstandslos.

Wenn die Daten schon beim Mappen verfälscht werden, haben die Navis/Karten keine Chance.

Wie Du schon sagst ist das Landesrecht und trifft z.B. in Bayern nicht zu.

Das allgemeine access=no halte ich in diesem Fall für suboptimal. Denn es unterstellt, dass tatsächlich alle Verkehrsarten außer die ausdrücklich freigegeben dort verboten sind, doch dass triff selten zu. Wenn dort foot=yes richtig ist, wäre z.B. in der Regel auch ski=yes korrekt. Und wie Du richtig anmerkst, wäre in dem Beispiel in access=no auch horse=no impliziert ist. Wenn dort aber motorvehicle=no oder vehicle=no stünde, zu horse aber nichts, dann gibt es zwar keine Aussage zu horse, aber eben auch keine falsche. Denn welcher mapper weiß schon so genau, ob dort geritten werden darf? Weglassen von etwas, was man nicht vor Ort sehen kann oder aus zuverlässiger Quelle weiß, ist besser als etwas Falsches einzutragen. Acces=no ist aber bei solchen Wegen in der Regel falsch. Das sollte man nur nehmen, wenn betreten und befahren verboten ist.

Leider ganz und gar nicht.
Hier steht zum Beispiel steht (aus Sicherheitsgründen) ein Schild DE:239 (Fußgänger): https://www.openstreetmap.org/way/28718621#map=20/49.35460/11.20595&layers=C
Den ein oder anderen Mapper hat das hier (vormals) schon massiv gestört, dass die meisten Router hier einen erheblichen Umweg vorgeschlagen haben. Das geht auf dieser wirklich wunderschönen Route aber komplett an der Realität vorbei. Sinnvollerweise kann man an dieser Stelle ja quasi auch ein praxistaugliches “bicycle=dismount” anbringen :wink:

Bei offensichtlich “nicht so gemeinten” Schild traffic_sign=DE:250 auf ausgewiesenen Radrouten erlaube ich mir auch schon mal ein vehicle=no nebst bicycle=permissive (und traffic_sign=DE:250) zu taggen - auch wenn es widersprüchlich erscheinen mag.