Welche Zugangsrechte für (Zugangs)Tore und Wege in Kleingartenanlagen?

Das habe ich auch gefunden. Leider ist das eine Verwaltungsvorschrift des Landes Berlin. Im Bundeskleingartengesetz https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.html habe ich diesbezüglich keine Regelung entdeckt. :confused:

Und dann wäre natürlich noch die Frage, ob man die tatsächlichen (verschlossen) oder die theoretischen Gegebenheiten (sollte ich für Sachsen etwas ähnliches wie fürs Land Berlin finden) in der Datenbank hinterlegt. :wink: Praktischeren Nutzen hat wahrscheinlich eher ersteres …

Danke für den Hinweis. Solch eine Regelung kannte ich bisher gar nicht.

Haben wir nach der informativen rechtlichen Kläring nun eine Antwort, wie das zu taggen sei ?

Diese gesetzliche Regelung war mir auch nicht bekannt. Danke Flohoff.

Allerdings weiß ich nun auch keine spontane Antwort darauf, wie man dies am besten in einen access-Wert überführt.

Prinzipiell kann jeder Verein in seine Satzung Dinge reinschreiben, die nicht im Bundeskleingartengesetz stehen (und dem nicht widersprechen).
Meine Erfahrung: “externer Verkehr” ist in aller Regel nicht erwünscht, also private.

Ist natürlich auch von Vorteil wenn üblicherweise verschlossene Tore auch so in OSM vorhanden sind, auch wenn sie eigentlich offen sein müssten.

In Berlin könnte ich spontan nur schätzen aber es gibt immer mal solche und solche. Entgegen der Verwaltungsvorschrift riegeln viele doch lieber ab, gerade wenn der Durchgangsverkehr (auch wenn nur Rad und Fuß) zu groß ist oder wenn sogar gar kein Durchgang vorhanden ist. Hängt ja manchmal auch nur von einzelnen Personen ab.

Und nicht alles, was dem Anschein nach “Kleingartenanlage” ist, muss auch aus gesetzlicher Sicht eine “Kleingartenanlage” sein. Denkbar wäre ja ohne weiteres auch genossenschaftliche Konstruktionen, und die könnten ihre Wege nach Belieben für Nicht-Genossen öffnen oder zumachen.

Im Zweifelsfall bin ich dafür, lieber restriktiv zu taggen (private statt permissive), damit nicht irgendein Router Abkürzungen auswirft, die keine sind.

Unlängst sind wir im Landkreis PM an einer Kleingartenanlage vorbeigekommen, durch die wir hätten abkürzen können. Auf “unserer” Seite stand das Tor offen. Am anderen Ende war es verschlossen. Wir sind da zum Glück gleich den Umweg gelaufen.

+1

Dann werden wir hier also demnächst viele Kleingartenvereine haben, die Ihre Wege als private taggen? :roll_eyes:

Och wieviele Kleingartenvereine erfassen ihre Anlagen überhaupt in OSM :slight_smile:

Na Nun… aus eigenem Erleben zu mindestens hier in meiner Heimatstadt kann man relativ beruhigt alle Wege hinter einem Tor als private erfassen… Rein praktisch: man darf sich nie sicher sein, ob das entsprechende Tor überhaupt offen ist. Allein schon deshalb private (auch wenn es ein eher “weiches” private wäre).
Meiner Beobachtung nach werden hier die Wege der Anlagen nur von Leuten benutzt, die ein in irgend einer Art und Weise berechtigtes Interesse haben.

Sven

Sie müssen es ja nicht erfassen, sie müssen nur privat dranschreiben. Wenn es nicht erfasst ist, dann ist ja auch gut, dann routet da nix durch. Man darf in D mehr als man glaubt und ich fände es schade, wenn mir OSM versucht fälschlicherweise einzureden, dass das nicht so ist.

Ein geschlossenes (es muss nicht verschlossen sein) Tor heißt für mich: Betreten nur privat oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Hausrechtsinhabers! Es muss nicht dran stehen, dass dass Betreten eingeschränkt ist, da reicht schon die Grundstücksumfriedung
Man darf auch in D nicht alles!!

VG Uwe

Wir mappen keine Rechtsansprüche sondern die Situation vor Ort. Wenn da ein geschlossenes Tor ist oder ein Schild “Privat, Durchgang verboten”, dann ist es access=private, auch wenn das Tor und das Schild rechtlich nicht zulässig sind.

+1. OSM ist ein Orientierungswerkzeug, kein Wegkataster :slight_smile:

–ks

das ist schon ein Grenzfall m.E., oft ist bei permissive überhaupt keine Beschilderung vorhanden, man kann den Weg oder die Sache nutzen ohne dass es jemanden stört, aber man hat keinen Anspruch darauf. D.h. es wurde nicht “generell eine Erlaubnis erteilt” sondern es wird generell geduldet.

tendenziell ja, wobei man nicht davon ausgehen kann, dass das überall gleich geregelt ist, bzw. die rechtliche Situation gleich ist. Z.T. gestatten die Kleingartenvereine (die diese Orte üblicherweise betreiben, und die allgemein nicht gerade einen “libertären Ruf” genießen) auch explizit das Durchqueren (tagsüber), evtl. teilweise auch von den örtlichen Behörden als Auflage vorgegeben, oder sie dulden es zumindest.
Bei Toren die nachts geschlossen und tags offen sind, würde ich opening_hours am Tor verwenden.

je nach Kontext. Ein Tor kann unterschiedliche Funktionen haben, z.B. gegen Wildschweine gerichtet sein. Wenn es nicht abgeschlossen ist, sondern z.B. nur ein Schild dran ist “Tor bitte schließen”, dann kommt es durchaus auf den Kontext an.

wenn das Schild nicht zulässig ist, könnte man vielleicht “informal=yes” ergänzen? Grundsätzlich gilt ein rechtlich unzulässiges Schild nicht, obwohl es für den Mapper schwierig sein dürfte, das festzustellen. Z.B. könnte man bei bestehendem Rechtsanspruch über das Tor klettern, oder? Oder die Polizei rufen, damit sie es evtl. aufbrechen (was aber unwahrscheinlich sein dürfte, dass sie das machen ohne Gefahr im Verzug, außer die Rechtslage ist evtl. so bekannt und es gibt eine Vorgeschichte und z.B. verbindliche Auflagen/einen Gerichtsentscheid, die jeder kennt)?

Wenn OSM zB Besucher der Anlage da nicht reinrouten kann wegen access=private, finde ich das schon schade.

Router könnten doch unterscheiden zwischen “da darf man nicht durch” und “das ist die einzige Möglichkeit um zum Ziel zu gelangen”.

(Garmin zumindest kann das.)

Funktioniert aber nur, wenn es keine Alternativen gibt. Wenn es z.B. mehrere access=private Wege gibt, um zum Ziel zu gelangen, heißt das nicht, dass man auch alle davon benutzen darf. Im Endeffekt würde man sich da wahrscheinlich am liebsten eine Rückfrage und spezifische Auswahl wünschen. “private” wird in OSM für sehr viele komplett unterschiedliche Situationen verwendet, “no” ist wahrscheinlich noch schlimmer :wink:

Und wie willst Du das überprüfen?

Garmin hat keine diesbezügliche Abstufung. Die einzige vorgesehene weiche Möglichkeit ist ein Flag “mkgmap:throughroute=no”, was eigentlich zum Vermeiden von Durchgangsverkehr gedacht ist. Aber selbst das harte access=no funktioniert beim ersten oder letzten Abschnitt, um zu Ziel zu gelangen. Bei mehreren Wegen mit direkter “Zielberührung” - aber alle ohne Freigabe - routet Garmin so, dass es nur den kürzesten dieser Wege benutzen muss.

das hat erstmal mit dem Tagging nichts zu tun. Man könnte bei begründetem Verdacht die zuständige Stelle anfragen (und wenn man die nicht kennt, erstmal irgendeine, die verweisen einen dann normalerweise an die zuständige Stelle).