Germany Autobahn Verzögerungsstreifen motorway_link maxspeed

nö… da darfst du maximal 70 (im Idealfall) fahren… da ist das Schild: https://www.mapillary.com/app/?focus=photo&pKey=LDaEPt0yJhbSbRVWHa7dvg&lat=53.5744961336016&lng=10.20011386780675&z=16.3068340796669

Der Autobahnabschnitt selbst hat 120km/h https://www.mapillary.com/app/?focus=photo&pKey=-5-efTutbTBDwcNThw6nBQ&lat=53.598246999075975&lng=10.224901061088296&z=17 (falls die Schilder Aktuell sind).

Sven

Was Polizei, Fahrlehrer, ADAC und sonstige Verbände labern ist irrelevant. Das sind alles nur Empfehlungen. Es gilt, was in der StVO steht bzw. was Gerichte urteilen.

Im konkreten Fall ist auf der Autobahn maxspeed=120 getaggt (stimmt das überhaupt??), das sollte auch auf der Abfahrt getaggt werden, die ja Teil der Autobahn ist. Dort ist derzeit maxspeed=100 dran, könnte also falsch sein. Dann folgt Ende-Autobahn (Ich glaube man ist hier außerorts), also maxspeed=100. Paar Meter weiter steht die Ortstafel, also maxspeed=50. Die paar Meter braucht man wegen mir nicht separat mappen, also gäbe es hier (so 120 stimmt) einen Sprung von 120 auf 50.

Woraus schließt du das?
Meiner Auffassung nach kommt es darauf an, ob man gerade inner- oder außerorts ist. Innerorts gilt 50, außerorts 100.
Autobahnen können nämlich auch innerorts sein, vgl. StVO/18/5/1:

Ist zum Beispiel in der Gegenrichtung interessant:
Mapillary

Ich sehe dort kein Orts-Ausgangs-Schild. Bis zum Autobahn-Schild darf man 50 fahren, danach gibt es kein Limit. Erst am Ende der Auffahrt ist 100 beschildert. Natürlich muss man trotzdem mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Aber das gilt immer und überall.
Das maxspeed=100 an https://www.openstreetmap.org/way/329485056 ist also falsch, weil da kein Tempo 100 beschildert ist.

Da ist es:https://www.mapillary.com/app/?focus=photo&pKey=6uSVx2wIV9X5wUwjgSanyg&lat=53.576246999999995&lng=10.196233000000007&z=16.306834079666917
die 70 nach der Kreuzung https://www.mapillary.com/app/?focus=photo&pKey=qqeSMHkA-A5Wpkjtki8XNw&lat=53.575737&lng=10.197339&z=17

Sven

Falsche Auffahrt! Ich bezog mich noch auf Jenfeld.

Oops… Sorry, zu flüchtig gelesen…

Das ergibt sich dadurch, das erst mit vorhanden sein des Verkehrszeichen 310 eine Ortschaft beginnt. Die BAB ist ein Sonderfall. die Außnahme beruht aber auch auch darauf, das ein anderes Verkehrsrecht gilt mit dem setzten von Zeichen 330.1.

Um es vllt mal zu verdeutlichen:
Innerorts 50 => Auffahrt auf BAB mit Z330.1 => maxspeed=none
BAB maxspeed=none => Abfahrt von BAB mit Z330.1 => maxspeed=100 => Ortstafel Z310, maxpseed=50

Ich hab mal im Bereich https://www.openstreetmap.org/changeset/76531212 die maxspeed nach mapillary angepasst. Also nur Autobahn, nicht Abfahrten, worum es hier eigentlich geht…

Ich glaube du meintest 330.2, “Ende der Autobahn”?
Ich kann das aus der StVO nicht folgern. Woher nimmst du diese Interpretation?

Ich denke nicht. Wenn das so wäre, würde in der StVO etwas von “Z330.1 ersetzt die Ortsausgangstafel” stehen, aber nicht “Autobahnen […] innerorts”. Irgendwie muss ja das “innerorts” beendet werden. Nach der Formulierung in der StVO wird es aber eher “überstimmt” durch die Autobahn.

Aber das dürfte ohnehin ein akademisches Beispiel sein - oder haben wir tatsächlich irgendwo einen Fall von Autobahn innerorts ohne Ortstafel an der Abfahrt?

Zu dumm das es nicht in der StVO steht. Wie es in der Praxis gehandhabt wird ist anscheinend nicht beachtenswert und alles andere ist gelaber. :roll_eyes:
Die Gerichte urteilen je nach Richter, Sachlage, Zeugenaussagen und Bundesland, ist wie beim Lottospielen.

und nun?

Eigentlich wollte ich geklärt haben wie in OSM der Verzögerungsstreifen ohne SL Angabe gemappt werden sollte.
Bis dato war die Aussage von mueschel das was am besten für die Gegebenheit zutrifft.

Hier mal ein Bespiel was einige Navi Programme aus Straßen ohne SL machen wenn sie am Ortsrand sind.

100 km/h im Verkehrsberuhigten Bereich :rage:

Bitte nicht aus dem Kontext reißen. Es geht hier doch um motorway:link.

Im Übrigen bitte ich darum zu verstehen, dass wir nicht für oder gegen einen Router mappen. Den genannten Fehler beim Router melden. Zum Rest ist eigentlich alles geschrieben: In maxspeed gehören keine Wünsche oder Interpretationen. Punkt.

Und das ist genau das Problem hier. Das Bundesverkehrsministerium fabriziert zuviel Unsinn.

Richtig. Weil verschiedene Leute es verschieden handhaben. Man sollte keine persönlichen Geschmäcker als Fakten verkaufen.

Hier steht noch bisschen was, u.a. zu dem Urteil: https://verkehrslexikon.de/TexteA/Rechtsueberholen03.php

Es ist damit klar, dass Verzögerungsstreifen Teil der Autobahn sind, also auch deren Regeln unterliegen. Und wenn an einer Ausfahrt kein Tempolimit beschildert ist, kann man nicht einfach eines erfinden.

Das ist immer noch kein OSM-Problem, und wenn es ansatzweise eins ist, kann OSM das nicht beheben. Wende Dich bitte an die entsprechenden Stellen die die STVO, STVZO, die Gesetze oder die Schilder machen.

Hier gibt es sogar eine Ausfahrt (sozusagen mit vorherigem “Verzögerungsstreifen”) auf dem explizit “Unbegrenzt” erlaubt ist und man sogar per Schild nochmal darauf hingewiesen wird. Dennoch haben die rechten Fahrspuren einzig den Zweck dort abzufahren.

https://www.mapillary.com/map/im/IrgBmdd4qo5ZubbPC2Ntyg

Das ist eine AB Anschlussstelle für eine Ausfahrt mit Verzögerungsstreifen fehlen die 3 Entfernungsbaken. :wink:

Also doch “maxspeed=none” ?

Vom Gefühl her würde ich das taggen, was vorher auf der Autobahn galt. Und wenn es kein Limit gab, dann =none.
Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob das der Rechtslage entspricht; vielleicht ist auf Ausfahrten grundsätzlich aufgehoben, oder vielleicht gilt auch irgendwas anderes.
Leider finde ich im Netz keine brauchbare DIskussion / Analyse zu der Frage.

Au ja, das hatte ich übersehen!

Ergibt sich das nicht aus §7a StVo Abs.3?

edit: Namen im Quote korrigiert

Du hast im quot= einen falschen Namen.
Nein, aus dem § ergibt sich kein Tempolimit. Es geht dort nur darum, Unfälle zwischen Ausfahrenden zu verhindern; solchen die sich früh einordnen und Gas geben, und solchen die sich dann später entscheiden. Wie schnell man später auf der Abfahrt (nach Beginn der durchgezogenen Linie) fahren darf, steht dort nicht.

Danke für den Hinweis!

Aber … ich verstehe es noch immer nicht ganz: aus

ergibt sich doch das Limit, nicht schneller zu fahren. Wenn also der Autobahnabschnitt begrenzt ist, gilt dies auch für den Ausfädelungsstreifen, ergo ein “Limit”…

Aber gut :wink: ich bin da Laie. Hatte das nur gefunden und gedacht, dass das genau das ist wovon hier alle schreiben.

nicht schneller fahren bezieht sich nicht auf die zulässige Maximalgeschwindigkeit, sonder auf die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Also wenn dichter Verkehr ist und auf der durchgehenden Fahrbahn gerade auf Grund der Verkehrslage nur 50 km/h gefahren werden (trotz z. B. maxspeed=120), dann darf auf der Ausfahrt auch nur maximal 50 gefahren werden. Nur bei Stau oder stockendem Verkehr darf rechts überholt werden.
Vorgenanntes gilt nur für den Ausfädelungsstreifen. Bei abgehenden Fahrstreifen oder Einfädelungsstreifen darf sogar schneller gefahren werden.