Fußwege die als Einbahnstraße getaggt sind

Des werden Handwerker usw. sein für die Baustelle daneben. Und einer der die Autofahrer die auf die Autobahn auffahren blitzt.

Ja das ist ja das schlimme… das man heute ein Navi brauch um im Schilderwald überhaupt noch ans Ziel zu kommen :roll_eyes:

oder man ignoriert alles… und schaltet das Navi auf Fußgänger und fährt danach… da sieht man erst wie schickaniert man wird :roll_eyes:

Hinweis: Dazu habe ich im CS https://www.openstreetmap.org/changeset/60866499 eine kleine konstruktive Diskussion losgetreten. Ich persönlich finde oneway=yes auch bei straßenbegleitenden Radwegen übertrieben, für die nach § 2 StVO Rechtsfahrpflicht besteht, weil es auch das kurze „Linksfahren“ aus einer Seitenstraße heraus zum nächsten Überweg verbietet, was nicht im Sinne der Sicherheit ist.

–ks

Danke, habs geändert. Wurde davor wohl fälschlicherweise so eingetragen, weil “this road was marked as likely oneway by improveosm.org”.

seh ich auch so… es ist auch völlig praxisfremd… sogar gefährliche Routing vorschläge:

https://www.openstreetmap.org/directions?engine=graphhopper_bicycle&route=48.14349%2C11.55718%3B48.14364%2C11.55654#map=19/48.14365/11.55727

https://www.openstreetmap.org/directions?engine=fossgis_osrm_bike&route=48.14315%2C11.55825%3B48.14388%2C11.55601#map=19/48.14352/11.55713

Zumindest Kreuzungen sollte oneway “Frei” sein von Übergang zu Übergang :roll_eyes:

PS: Zumindest der FOSS-GIS Router ignoriert ein wenig oneway… auf kurzen Strecken :sunglasses:
https://www.openstreetmap.org/directions?engine=fossgis_osrm_bike&route=48.14342%2C11.55743%3B48.14388%2C11.55601

Obwohl das geht wiederrum garnicht :confused:

https://www.openstreetmap.org/directions?engine=fossgis_osrm_bike&route=48.14342%2C11.55743%3B48.14318%2C11.55694#map=19/48.14321/11.55736

Nein.
Wir bilden die Realität ab, zu der gehören auch die gültigen Verkehrsregeln.
Ich erwarte schon, dass man, vernünftiger Router vorausgesetzt, StVO-konform geroutet werden kann und dazu gehören auch Angaben zur Richtung des Radwegs. Ich will nicht über verbotene Wege geroutet werden. Das gilt auch im Keuzungsbereich.
Die zweite Route, die in Zitat noch verlinkt ist, ist jedenfalls verboten. Geisterradelei halte ich als Radler für die größte Pest, da die meisten Radwege (der hier wohl ausnahmsweise mal nicht) zu schmal dafür sind. Geisterradeln sorgt gerade nicht für mehr Sicherheit. weder bei den Radlern in legaler Richtung, noch bei den Geisterradlern selbst. Gerade an Knotenpunkten ist deren Unfallrisiko deutlich erhöht. Wer unbedingt gegen die StVO verstoßen will, soll sich halt ohne die Hilfe von Routern seinen Weg suchen …

Man sieht den OSM-Daten aber nicht an, ob ein Radweg straßenbegleitend ist. Auch räumliche Nähe hilft hier nur begrenzt als Kriterium.

Was sicher ist und was nicht, kommt auf ziemlich viel an. Die baulichen Gegebenheiten, Verkehrslage, Wetter, Fahrstil des Radfahrers, usw.; Wirklich verallgemeinern lässt sich das nicht. Wenn man einen Standard will, dann sollten Router die geltenden Verkehrsregeln beachten. Und dann sind halt auch kurze Stückchen gegen die Fahrrichtung nicht erlaubt. Man kann Umwege fahren. Man kann absteigen und schieben. Oder man sagt dem Router: “Regeln interessieren mich nicht. Mach das!”.

Wir, als diejenigen die Daten in OSM einpflegen, sollten uns um nützliche + korrekte Daten kümmern. Was daraus gemacht wird, ist anderer Leute Baustelle.

Leider nicht immer - denn dann würde nicht über eine Doppellinie geroutet werden.

Beim Radweg fehlt es oftmals in der Realität an VZ - gerade an Seitenstraßen wird meist kein VZ mehr aufgestellt.

Ja und Nein… es gibt auch eine Regel die besagt das Verkehrszeichen wiederholt werden müssen wenn ein Kreuzung oder Einfahrt kommt (Außer Ausfahren von Häusern usw.). Sonst verlieren diese ihre Gültigkeit… weil auch der Einfahrende Verkehr darüber informiert werden muss was hier gilt.

Manchmal wird das auflösen auch schlicht und einfach vergessen…

Also müsse beim Übergang 2 Schilder stehen… ein Verbotsschild das man in Gegenrichtung nicht fahren darf… (was man Theoretisch weglassen könnte wenn es die Wegführung zulässt) und ein Schild das die bisherige Beschilderung wiederholt.

Es geht ja nur um sowas:

https://www.openstreetmap.org/directions?engine=fossgis_osrm_bike&route=48.11198%2C11.50136%3B48.11226%2C11.50184#map=19/48.11211/11.50195

Das ich beim !!Fuß-!! und Radweg über die Straße komme.

In den meisten Fällen werden die Radweg Zeichen erst nach der Kreuzung auf der andern Seite wiederholt… also kann ich beim erste Übergang der sich mir bietet wechseln… :stuck_out_tongue:

So kommt halt ein super Blödsinn raus… wenn man hier gerade bei Kreuzungsbereichen nicht ein bisschen Luft lässt bevor das harte Oneway kommt… :roll_eyes:

https://www.openstreetmap.org/directions?engine=graphhopper_bicycle&route=48.11194%2C11.50214%3B48.11228%2C11.50211

Da Macht man Punkte gegenüber Google Maps…

Wenigstens… , wenn auch nicht ausgereift umschifft OSRM dieses Problem selbst :laughing:

https://www.openstreetmap.org/directions?engine=fossgis_osrm_bike&route=48.11194%2C11.50214%3B48.11228%2C11.50211#map=19/48.11211/11.50213

In erster Linie geht es hier darum, korrekte Daten bereitzustellen, also die durchgezogene Linie zu mappen. (doppelt oder einfach ist rechtlich wurschtegal). Ob und wie ein Router das beachtet, ist dann dessen Problem. Bei Kreuzungen etc. könnten noch Abbiegerestriktionen gemappt werden, wenn die durchgezogene Linie drüberweg geht. Ansonsten erkennt ein Router ja nicht, auf welcher Seite man startet …

Komische Rechtsauffassungen hat man dortzustadt …
Man muss bissele unterscheiden, mit welcher Frage man an die Sache rangeht.

Wenn es darum geht, ob ich den Radweg X befahren DARF, ist es auf der rechten Seite egal, ob ein Vz wiederholt wird, denn dieses Recht auf ihm zu fahren, hängt nach § 2 nur von der Existenz des Weges ab und ob man die erkennen kann. Bei getrennten Geh- und Radwegen einfacher, bei gemeinsamen kniffliger, aber es kann Indizien geben: Piktogramme, auf solche Wege zulaufenden Radfurten, der StVO nicht ganz entsprechende Schilder (die alleinstehenden “Radf. frei”) etc. Fehlinterpretationen dürfen nicht zu Lasten der Radler gehen. Wer auf Wegen radelt, bei dem es solche Indizien gibt, dem darf es nicht angelastet werden, dass die Stadt Unklarheiten nicht klarstellt.

Wenn es darum geht, ob ich den Radweg X befahren DARF, ist es auf der LINKEN Seite allerdings NICHT egal, ob ein Vz wiederholt wird, denn dieses Recht auf ihm zu fahren, hängt nach § 2 nur von der Existenz eines SCHILDES ab. Ohne Schild nach diesem § verboten … Fehlinterpretationen dürfen aber auch da nicht zu Lasten der Radler gehen, da gibt’s schon ein Urteil des OLG Jena.

Wenn es darum geht, ob ich den Radweg X befahren MUSS, ist es auf BEIDEN Seiten allerdings NICHT egal, ob ein Vz wiederholt wird, denn diese Pflicht auf ihm zu fahren, hängt nach § 2 nur von der Existenz eines SCHILDES ab. Fehlinterpretationen dürfen aber auch da nicht zu Lasten der Radler gehen. Wer dann auf der Fahrbahn radelt, wie ich es wohl tun würde, wo das Schild fehlt, dem darf es nicht angelastet werden, dass die Stadt Unklarheiten nicht per Schild-Wdh klarstellt.

Das ist ein sehr komplexes Thema und hängt auch von der Art des Schildes ab …
Zu den Radwegen s.o.
Eine Wdh-Pflicht, wenn es weitergelten soll, gibt es nur bei ParkVERbotsschildern.
Bei Tempolimits ist es komplett anders und auch ParkGEbotsschilder funktionieren anders …

… und außer verkehrsberuhigte Bereiche und Fußgängerzonen, die gelten da auch nicht als vollwertige Straßen. Mit “Einfahrt” meinst Du “Einmündung”? Weil eigentlich sind Einfahrten in der StVO Dein Ausfahren von Häusern …

Siehe Beitrag zuvor bzgl. Radwege und der genauen Fragestellung

… oder einfach ignoriert, siehe “Stadtauskunft” oben …

Verstehe ich jetzt nicht so ganz, was da wo warum stehen soll …

?

Wenn Du schon VOR der Kreuzung links rum über die Furt abbiegen möchtest:
Wenn Du auf der anderen Seite eine Freigabe für den linken Radweg siehst und Streuscheiben mit Fahrrädern in der Ampel für die Furt, dann sollte man davon ausgehen können, dass man das darf. Sollte der Radweg vor der Kreuzung rechts rum nicht für Linksverkehr freigegeben sein, könnte man drüber streiten, als Ortsunkundiger muss man das nicht wissen und auch als Ortskundiger, der um die Nichtfreigae weiß, würde ich mir da auch keinen großen Kopf machen, weil die beiden Indizien dafür spricht, dass man’s darf.

Sieht man auf der anderen Seite keine Freigabe und auch keine Radstreuscheiben in der Ampel, würde ich nicht davon ausgehen, dass man es darf, also große Runde um die Kreuzung … Ob das jeder macht, ist seine eigene Sache, aber es wäre kein Grund, in OSM fehlerhafte Daten einzubringen.

Sollte der Radweg vor der Kreuzung rechts rum für Linksverkehr freigegeben sein, die Fortführung links rum aber nicht, dann wäre eigentlich offen, ob die Freigabe wenigstens bis zur anderen Kreuzungsseite gilt, damit man von freigegebenen Weg links abbiegen kann zu Deinem Ziel. Es ist kaum anzunehmen, dass man einen Weg freigibt, die letzten Meter zum Linksabbiegen aber nicht, von daher auch im Zweifel für den Angenagten … Mit Radstreuscheiben wäre es naheliegend, dass es sich die Stadt auch so gedacht hat, ohne … Hmmm …

(Apropos Radstreuscheiben: Seit ein paar Jahren ist die Relevanz von Streuscheiben nur mit Fußgängersymbol für Radler genau NULL, es gelten nur noch Streuscheiben für den allgemeinen Fahrverkehr und die mit Radsymbol. Ist aber noch nicht bei jeder Behörde angekommen diese Änderung. Ich kenne da so paar Stellen mit freier Fahrt für freie Radler, weil es dort nur Fußgängerstreuscheiben gibt, aber keine allgemeinen oder Radstreuscheiben flöt :roll_eyes: )

Wenn Du die angezeigte Route rechtsseitig meinst:
Die ist stets legal, notfalls über das Konstrukt des “anderen” nicht benutzungspflichtigen Radweges … Es gibt auf allen Seiten Radfurten, die das stützen.

Falls es linksseitige Freigaben gäbe, hier wohl nicht der Fall, siehe oben.
Falls nicht: nein, darf man eigentlich nicht. Nach dem abbiegen führest Du linksseitig bzgl. der Straße, zu der der Radweg gehört. Was in der Praxis wirklich gemacht wird, ist was anderes … Legal ist es aber nicht.

Wenn Du unbedingt drauf bestehst, erst paar Meter nach dem Kreuzungspunkt der beiden Radwege zu starten: Persönliches Pech, die Rechtslage ist nun mal so …
Käme ich aus diesem Gebäude, würde ich dort aufsteigen, wo ich legal in die gewünschte Richtung starten kann … Und fürs Routen den Startpunkt passend verschieben …
Oder ggfs. notfalls paar Meter schieben:

Eben!

In Mannheim wurden an manchen Kreuzungen die Ampelsymbole bei Geh- und Radwegen geändert.

Fahrradsysmbole sind dort nur noch in Richtung des rechten Radwegs. Auf der linken Seite sind nur noch Fußgängersysmbole, der Radverkehr erhält hier also nie grünes Licht. (aber auch kein rotes :wink:

Bernhard

dann hat er sich nach der Ampel für Fahrzeuge zu richten - oder absteigen und schieben.

… wenn eine solche vorhanden und auch sichtbar ist.

Wenn man irgendwo legal fahren darf (gilt nicht für das Mannheimer Bsp. linksseitiger Furten), dann darf man auch fahren und muss nicht absteigen.

Wenn bspw. eine Fußgängerzone für Radfahrer freigegeben ist und der Ausgang dieser Fuzo auf eine Kreuzung zuläuft und dort keine Ampel für den allg. Fahrverkehr hat (der darf da ja eigentlich nicht fahren), sondern nur eine Fußgängerampel ohne Radsymbole in der Streuscheibe, dann darf man da auf dem Rad trotzdem rausFAHREN und zwar in der Situation nach § 10, der das Ausfahren aus Fuzos regelt (im Zweifel warten bis man schwarz wird … :wink: ) die Fußampel kann man dabei ignorieren, absteigen muss man da nicht.

Das wird einem klarer, wenn man sich mal fragt, wie da die städtische Müllabfuhr rausfahren würde, die die Abfalleimer in der Fuzo geleert hat, die hat nämlich auch keine Ampel und die steigen auch nicht aus und schieben … Oder zulässiger Lieferverkehr etc.

Hier in KA gab es jahrelang eine ampelgeregelte Einmündung, in die als 4. Ast eine Grundstücksausfahrt einmündete, später sogar eine Discounterzufahrt und noch später eine ganze Straße über den abgesenkten Bordstein (auch § 10), stets ohne Ampel, lediglich mit Rechtsabbiegegebot. Eine AMpel kam da erst hin, als auch noch die Straßenbahn da rausfahren wollte …

Den Fall “Radler aus Fuzo” aufgrund temporärer oder ganztägiger Freigabe ohne Auto- und Radampel gibt’s hier in KA mehrfach …

Gelegentlich kommt es auch vor, dass bei reinen Fußgängerampeln über Straßen ohne “Autostraßen”-Kreuzung keine Radsymbole in der Streuscheibe sind, wobei man leider vergessen hat, dass da auch für Radfahrer freigegebene Wege drauf zulaufen und auf der anderen Seite weiterlaufen, queren also legal …

(Vor?)Letztes Jahr wurde als Ersatz für eine abgerissene Brücke zeitweise eine Querungsstelle mit Ampel über eine große, in Totalumbau befindliche Stadtautobahn eingerichtet, Gehweg, explizit auch “Radler frei”. Die bösen Radler fuhren oft bei “Rot”, weswegen die Polizei mit Knöllchen kontrollierte, was in der Presse stand, also mal angeschaut: Radsymbole fehlten. In einer FB-Gruppe, wo der Bericht diskutiert wurde, daher geschrieben, dass die Radler deswegen gar nix illegales getan haben und die Bußgelder falsch waren, hatte da fast die ganze Gruppe gegen mich. Wusste aber auch, dass in der Gruppe der Polizist mitliest, der auch die Radunfallstatistiken erstellt und der erwartete “Erfolg” trat ein: Als ich zwei Tage später nachschaute, waren die richtigen Streuscheiben drin …

So sehe ich das auch.

Die Ampel für Fahrzeuge ist links von der Gegenfahrbahn meistens nicht zu sehen, also absteigen und schieben.
Das entspricht “oneway = yes” auf dem path.

Je nach Situation kann dann der Fahrradrouter entscheiden, ob er einen längeren Weg zum Fahren empfiehlt, oder den kürzeren zum Schieben.

Bernhard

Das Abbiegegebot steht auch heute noch in der Zamdorfer Straße, Fahrtrichtung westwärts, vor der Einmündung der Hohenlindener Straße

und
,
heute natürlich nur noch für den Radverkehr in Gegeneinbahnstraßenrichtung gültig.
Außerdem steht ein Abbiegegebot nach rechts in der Hohenlindener Straße
,
so daß weder aus der Zamdorfer Straße noch aus der Hohenlindener Straße in den Radweg Richtung Westen eingefahren werden darf.
Beide Restriktionen habe ich ergänzt, so daß Router nicht mehr in den Radweg in Ost-West-Richtung routen dürften.,unabhängig davon, ob der Radweg nun ein oneway:bicycle=yes haben soll oder nicht.

Servus,
Rainer

interessant. Vermutlich nicht gewollt, dürfen die Radfahrer da auch nicht abbiegen, obwohl sie gegen die Einbahnstraße fahren düften. Allerdings: praktisch werden sie dort sicherlich einfahren auch wenn sie theoretisch nicht dürften, oder? Das würde vermutlich auch kein Polizist sanktionieren, der es zufällig sehen würde?

Die Freigabe unter dem blauen 220er Einbahnstr.schild ist ja nur ein Hinweis auf Gegenverkehr und steht nicht im Widerspruch zum Abbiegegebot, man muss ja auch zum Abbiegen noch ein paar Meter am Schild vorbeiradeln … Die Lizenz dazu gibt die Freigabe unter dem roten 267er Einbahnstr.schild eine Kreuzung zuvor.

Es gibt aber in der realen Welt viele Bsp., wo man beim Aufstellen solcher Schilder nicht an Radler gedacht hat. Die Tage erst bin ich aus einer freigegebenen Einbahnstr. nach links radelnd abgebogen in eine Str., die eine nicht freigegebene Einbahnstr. ist, kein Schild hielt mich davon ab, die Radlerfreigabe hatten die Beschilderer wohl vergessen …

Hier ist es aber nicht inkonsistent. Da die Einbahnstr. in diese Richtung nur von Radlern befahren werden darf, kann sich das Abbiegegebot ja nur an diese richten und passt zur These, dass der nachfolgende Radweg als straßenbegleitender Radweg gesehen wird, der zur Linksberadelung explizit freigegeben sein müsste, was hier aber nicht der Fall ist. Die Nichtfreigabe wird durch das Abbiegegebot gestützt.

Der Radweg ist ja durch Bewuchs gut vorm Verkehrsraum der Polizei, der Fahrbahn, geschützt … flöt :wink:
Ich als Radler finde Geisterradler mehr als lästig und gefährlich (nicht nur, aber vor allem, wenn ich mit breiterem Rad oder Anhänger unterwegs bin), muss man also nicht auch noch durch OSM fördern …