Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, die Kriterien etwas weicher zu halten. Bei aller grundsätzlichen Befürwortung, baulich nicht getrennte Fahrbahnen auch nicht getrennt zu mappen, gibt es für mich Ausnahmen:
Konkret am Beispiel der hier diskutierten B55:
An dieser Stelle beginnt ein Abschnitt, der offensichtlich nicht baulich getrennt ist.
Dabei geht es genau um diesen Abschnitt. Das sind vielleicht 120-150 m Doppellinie (teils Sperrfläche, teils mit solchen kleinen rotweißen Plastik-Minibaken als Trenner) zwischen zwei ganz klar baulich getrennten Abschnitten (nordöstlich Beton-Leitwand, südwestlich begrünter Mittelstreifen mit Bordstein). Das auf einen way zusammenzuführen (und das hat Galbinus gemacht) ist für mich dogmatische Prinzipienreiterei. Das macht keinen Sinn und ist für die Fahrweg-Lagegeometrie eher nachteilig und produziert u.U. irritierende Naviansagen.
Ach ja - etwas ketzerisch: nicht alles was im Luftbild nach aufgemalter Sperrfläche aussieht ist ausschließlich eine aufgemalte Sperrfläche. Hier hat sich noch kein Verfechter der konsequenten Lehre rangetraut und sich bemüßigt gefühlt, die Straße trotz überdeutlicher baulicher Trennung aufzuteilen, wenn man schon die Straßenklassifizierung ändert ;-).
(Ja zugegeben, da traut sich wohl auch in Zukunft niemand mehr dran bei gefühlt hundert Busrelationen die da drüber laufen … - war nur ein zufällig gewähltes Beispiel mit nem zufälligen Treffer, eigentlich hatte ich nach einer anderen Kreuzungskonstellation gesucht)