Die Provokation “Armchairmapping” übergehe ich mal. Ich glaube, niemand trägt solche Änderung direkt am Straßenrand ein sondern macht sich vor Ort ein Bild, ggf. ergänzt mit Fotos und Trackaufzeichnung und arbeitet diese anschließend zuhaus mit Unterstützung von Luftbildern und Streetcam-Bidern nach.
Ich könnte es tatsächlich einrichten, am 19.10. um 16.00 dazuzukommen. Wäre tatsächlich auch nicht verkehrt, sich mal bei einer solchen Gelegenheit persönlich zu sehen.
Aber: Die bauliche Situation ist ja gar nicht strittig. Was unklar zu sein scheint sind die Kriterien nach denen zu entscheiden ist, ob eine solche Straße in Form von zwei getrennten Linien oder als eine Linie zu zeichnen ist.
Was soll also bei einer gemeinsamen Vor-Ort-Besichtigung passieren, wenn man sich nich vorab über die Kriterien einig ist?
Nach meinem Kenntnisstand war bislang die bauliche Trennung das Kriterium für getrenntes einzeichnen von Richtungsfahrbahnen. Die von Flohoff in den beiden Kommentar-Diskussion vorgetragenen Argumente betonte, es ginge gar nicht darum, ob hier eine tatsächliche bauliche Trennung bestünde oder nicht.
Zudem wurde von Ihm aber auch von Mitdiskutanten in diesem Forums-Thread immer wieder angeführt, dass ggf. eine doppelte durchgezogene Mittellinie bereits eine bauliche Trennung sei, ebenso wie eine schraffierte Sperrfläche. Worauf ich einwand, rein vom Begriff könne dies nach meinem Begriff keine bauliche Trennung sein, aber man könne sich natürlich darauf einigen, dass so etwas beim mappen einer tatsächlichen baulichen Trennung gleichzusetzen sei. Wobei ich in Bezug auf die doppelte Mittellinie darauf hinwies, dass dies meiner Meinung nach problematisch sei, da es viele solche doppelten Mittellinien auf Streßen gibt, bei denen bislang niemand auf die Idee käme, sie als getrennte Linien einzuzeichnen.