Hallo zusammen,
wenn ich auf einem getrennten Rad- und Gehweg (Schild 241) eine linksseitige, rotgefärbte “Fahrradspur” habe, deren Breite ich angeben möchte, welchen Key kann ich dann benutzen? Beispielsweise hier: https://www.openstreetmap.org/way/698118124#map=17/53.23745/10.44000
Ich dachte an cycleway:width.
Vielen Dank!
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, wozu diese Doppelpunkt-Tags überhaupt gut sein sollen. Als ich angefangen habe, wurde so was mit cycleway=designated, width=XX und oneway=yes getaggt. Doppelpunkt-Tags gab es damals noch gar nicht. Deshalb bin ich immer noch Fan des KISS Prinzips.
Genau, das hab ich eingetragen, bloß ob das so in Ordnung ist, weiß ich nicht. Die Breite des Fußweges habe ich nicht erhoben, sondern nur radrelevantes.
Kann ich das wohl so stehen lassen?
Ich wette, die Kombination traffic_sign=DE:241, 1022-10 ist vor Ort gar nicht vorhanden. Was man mit Mapillary sieht ist eher das Zusatzzeichen 1000-30.
Ich fürchte auch, dass man die Breite des Radweges (und evtl. des Fußweges) mit den derzeitigen OSM Werkzeugen so gar nicht angeben kann. Das würde bedingen, dass der Weg mit highway=cycleway gemappt ist. Dann könnte man auch die Breite mit cycleway:width ergänzen. Mit Vz DE:241 und higway=path geht das aber nicht.
Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen …
path/footway/cycleway sind Variationen des Mappings, was bei hw=path cycleway:irgendwas bedeutet, sollte nun wirklich jeder verständige Auswerter auf die Reihe kriegen können …
Geh- und Radweg eines getrennten Geh- und Radweges sind jedenfalls keine zwei Fahrspuren. Der path hat höchstwahrscheinlich nur lanes=1, obwohl im als gegenläufiger Radweg eigentlich lanes=2 zustünde, ganz selten sieht man mal lanes=2-Radwege … (Ganz selten in .de, häufiger in .nl), der Teil neben dem Radweg ist keine Fahrspur, also auch keine lane
“Tippfehler” war gewollt …
Messe gerade noch bei Google, dass hier die Fahrbahnbreite von Schmutzstreifen und Restfahrbahn wohl nur um die 3,5 m beträgt. Das wird noch lustig, wenn der Chef des Bundesverkehrsmysteriums die Praktikanten die 1,5 m Überholabstand innerorts (außerorts 2 m) fest in die StVO schreiben lässt:
0,6 m Durchschnittsnormalrad + 1,5 m Überholabstand sind schon zusammen 2,1 mm bleiben nur noch 1,4 m übrig für die Abstände zu den Bordsteinen rechts und links (und später der 1 m zu den Parkern) und den Überholern selbst, das wird selbst für Motorräder langsam knapp … Da muss dann wohl das vorgeschlagene neue Verkehrsschild aufgestellt werden, dass das Überholen von Radfahrern durch Kfz verbieten soll …