Frage zum Thema maxheight [erledigt]

VZ 308 ist priority=* mit forward oder backward, je nach dem, welche Richtung eben Vorrang hat.

Zum Thema Lichtraumprofil gibt es wohl bei den Behörden viel Interpretationsspielraum, daher finden sich immer wieder verworrene und falsche Beschilderungen. Es soll wohl bei der Berechnung von einer Fahrzeugbreite von 2,50m ausgegangen werden. (Gern lasse ich mich berichtigen :wink: ) Bei Bögen stoßen aber dann wohl die Bearbeiter in den Verkehrsbehörden an ihre “mathematischen Grenzen”.
Ich würde den kleineren Wert angeben.

…meint Uwe

Warum?
Dann wären OSM-seitig Lkw über 3,5/3,7 verboten, die aber offenbar doch durch passen und durch dürfen, ggfs. in dem Sinne, das Widersprüche nicht zu Lasten des Angenagten gehen sollen …

PS: Beim Kölner Bsp. hängt in der Mitte eine Oberleitung, laut gelbem Schild in einer anderen Mapillary-Aufnahme eh schon tiefer als erlaubt, so dass ein gleichmäßig niedrigeres Limit bei diesem Bogen gerechtfertigt ist, damit es keine gegrillten Lkws gibt …

es gibt formal keinen Widerspruch hier, aber klar, es stellt sich dann schon die Frage wieso ein 4m Schild aufgestellt wurde

Ich sehe auch keinen Widerspruch, da ich die beiden Schilder sinngemäß interpretiere und ihre Koexistenz daher für mich gegeben ist, aber das ist ja nur eine von vier hier schon genannten Interpretationsmöglichkeiten, so dass Widersprüchlichkeit schon irgendwo vorhanden zu sein scheint … :roll_eyes:
Eine Rechtsbasis für ein rechtswirksam verfolgbares völliges Durchfahrverbot über ganze Breite für den den Höhenbereich 3,x m - 4 m sehe ich aber nicht, daher eben maxheight=4.0

an einer anderen Stelle habe ich z.B. mal ein 30er Schild (maxspeed) gesehen, zusammen mit einem 40er wenn nass. Das ist auch nicht logisch, aber eben auch kein Widerspruch. Ein Widerspruch wäre ein Schild das die Durchfahrt für Fahrzeuge bis 4m Höhe erlaubt zusammen mit einem das die Durchfahrt für Fahrzeuge über 3,70 verbietet, aber das entspricht nicht der Situation hier.

Wenn einem so ein Blödsinn auffällt, sollte man sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden und um Abhilfe bitten.

Sollte man übrigens auch mal bei dieser Brücke tun. Dann aber mit konkretem Vorschlag, wie’s besser geht. Z. B. Beschränkung auf 4m und die Spur so verengen, dass man nur in der Mitte fahren kann. Oder anstatt die 3.5m mit einem Verbot zu beschildern, dies mit einem nichtoffiziellen Hinweis zu tun.

Ich denke, dass man recht sicher mit 3,50 durch passt. Bei 3,70 gab es wahrscheinlich schon Kollisionen. Da wird es mit 4,00 tatsächlich eng.
Wenn ich LKW-Fahrer wäre, würde ich mich (mal den Gedanken an die Wirtschaftlichkeit und Ökologie außen vor gelassen) mehr darüber ärgern, wenn ich die kurvenreiche Strecke rückwärts fahren müsste, weil ich mit meinem Fahrzeug nicht durch die Brücke passe, als vielleicht einen Umweg zu fahren.

… und den Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit kann OSM nicht erheben.

… meint Uwe

das war in Italien auf dem Land, da ist es normal dass man die Schilder nicht ernstnehmen kann, ich rege mich zwar gelegentlich noch drüber auf wie man so einen Schwachsinn ausschildern kann, aber Don Quichotte will ich keine Konkurrenz machen. Z.B. gilt auf italienischen Autobahnauffahrten Tempo 40. Als ob es Sinn machen würde, sich mit 40 in die rechte Spur einzufädeln. Oder auf dem römischen Autobahnring gibt es eine Stelle wo man ohne ersichtlichen Grund von 130 bis auf 50 abgebremst wird (alle 3 Spuren, in Stufen, 100, 80, 50). Das ist schon seit mehreren Jahren so und keinen scheint es zu stören (oder im Fahrverhalten zu beeinflussen, außer ein paar Touristen vielleicht), bei 50 wäre es vermutlich lebensgefährlich. Wenn man die Italiener fragt sagen die, da war vermutlich irgendwann eine Baustelle und jetzt sind halt noch die Schilder da…

Andererseits muss man sich auch keine Sorgen machen geblitzt zu werden, weil Geschwindigkeitskontrollen ausgeschildert werden müssen. Üblicherweise gibt es ca. 1km vorher ein erstes Schild und dann nochmal eins direkt über dem Blitzer. :wink:

Das können wir in .de auch ganz nett, bspw. am Hermsdorfer Kreuz: https://www.openstreetmap.org/way/335065722#map=18/50.88085/11.84768
Damit man da beim Einfädeln besonders lang steht, ist der Spass natürlich mit einem Blitzer gekrönt.

Ich denke, das Thema ist abgefrühstückt. Bevor es OT weiter geht, schließe ich mal diesen Faden.

… und besser 2 Schilder an der Brücke als gar keins - dann kann wenigstens eines runter fallen und es passt trotzdem. Es lebe die Redundanz:
https://www.hessenschau.de/panorama/tram-strecke-in-kaufungen-nach-unfall-gesperrt,lkw-bruecke-kaufungen-100.html

Eigentlich hängen an der Brücke dieser hiesigen Diskussion ja sogar drei Schilder pro Seite.
Neben den zwei 265 ja auch noch ein “Zeichen 627 Leitmal
Leitmale kennzeichnen in der Regel den Verkehr einschränkende Gegenstände. Ihre Ausführung richtet sich nach der senkrechten, waagerechten oder gewölbten Anbringung beispielsweise an Bauwerken, Bauteilen und Gerüsten.”
Sollte also das dreifuffzich runterpurzeln, bleibt noch das Leitmal “hier nicht gegendotzen” übrig …

Können angedachte autonome Bahnen eigentlich “kleinere” Gleislagefehler der verlinkten Art erkennen? :roll_eyes:

Die generelle Höhenbeschränkung auf 4 m in DE (ohne Sondergenehmigung) gilt aber nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Land- und forstwirtschalftliche Fahrzeuge dürfen beliebig hoch beladen werden, dafür ist keine gesonderte Genehmigung notwendig. (§ 18 Abs. 2 Satz 3 StVO).

Soweit ich weiß (-> ohne Gewähr) sind Autobahnbrücken, Schilderbrücken, Ampelpeitschen, Straßenbahnoberleitungen usw. in der Regel 4,7 m hoch.

Bernhard

Die Maße sind eigentlich in § 32 stvZo geregelt … Landwirtschaft darf da 3 m breit sein statt nur 2,55/2,60, aber bei der Höhe sehe ich keine Ausnahme …

Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen ohne Ladung auch nicht höher als 4 m sein. Das passt auch zur StVZO.
Der Landwirt darf seinen 4 m hohen Heuwagen aber beliebig hoch beladen, auch über der Bordwände hinaus, und damit auf der Straße fahren.

Meiner Meinung nach gehören an die Straßen und Wege die Vorschriften aus der StVO, die der StVZO würde ich gar nicht betrachten.

Bernhard

Zur Brückendurchfahrtshöhe siehe auch hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Brückendurchfahrtshöhe

maxheight=4 halte ich für klar falsch, s.auch das gleichartige https://de.wikipedia.org/wiki/Brückendurchfahrtshöhe#/media/Datei:Bahnhof_Bieren.jpg Beispiel 4 in der Wikipedia.
right und left gibt es m.E. auch nicht, sondern forward und backward auf die OSM- Wayrichtung bezogen.

UPDATE: die 4m scheinen doch zu stimmen, sofern man nicht unter dem gekennzeichneten Bereich fährt der eine geringere Höhe hat. Das zitierte Wikipedia Beispiel hat vermutlich einen fehlerhaften Beschreibungstext.

Moin,

maxheight=4 halte ich für klar richtig.
Sie bezieht sich auf die zulässige Fahrzeughöhe (und ist ausgelegt für die zulässige Fahrzeugbreite (*) ).
Die Angabe schreibt vor, wo diese Fahrzeuge den Bereich durchfahren müssen.

Die seitlichen Angaben geben die maximal zulässige Fahrzeughöhe am Fahrbahnrand an.

Dies sind völlig sinnvolle Angaben für die Verkehrslenkung.
Niedrige Fahrzeuge können das Hindernis parallel befahren, höhere müssen es als Engpass in der Mtte befahren.

Ich verstehe nicht, wo das Problem liegt.
Es ist allerdings Tatsache, dass einige mit dem Kopf durch die Wand wollen - manche in ihrer Fahrweise (siehe Dellen), manche in der Lesung solcher Beschilderung (ein Schild - ein Recht!). :wink:

Grüße
Georg

(*) Auch die Beschilderung in Deinem gleichartigen Beispiel gibt nicht die Scheitelhöhe des Durchlass, sondern die maximal zulässige Fahrzeughöhe - bezogen auf die zulässige Fahrzeugbreite - an.
Ein 3,5 hohes und 2,5 m breites Fahrzeug passt und darf da durch.
Vergleiche mal mit der Pfosten - und Schildhöhe sowie der Steinhöhe (ca. 30 cm).

Habe die Frage mal hier auch gestellt. Immerhin wurde der thematisch passende Auszug aus der “Richtlinie für die Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit beschränkter Durchfahrtshöhe über Straßen” zitiert.