Frage zum Thema maxheight [erledigt]

Ein maxheight=4 ist in DE eigentlich überflüssig, da das sowieso die maximal zulässige Höhe eines Fahrzeugs ist. Für Transporte in Übergröße gelten dann ganz andere Regeln (Begleitfahrzeuge, genehmigte Strecke etc).
Das Schild macht (wenn überhaupt) nur zusammen mit dem anderen Sinn, dass Fahrzeuge mit 4 m trotz des 3,5 bzw. 3,7m-Verbotes durchfahren dürfen, wenn sie in der Mitte fahren und zwar in der Mitte des Brückenbogens und nicht der Straße, was ja etlichen schon zum Verhängnis wurde. Wenn einer von denen die zuständige Behörde auf Schadenersatz verklagt hätte, wäre das 4m-Schild vermutlich schon längst verschwunden.

das kannst Du in der Tat versuchen und wenn du dann hängen bleibst verklagst Du den Schilderaufsteller, und wenn das dann entschieden ist haben wir alle mehr Klarheit. Mein Standpunkt ist allerdings dass das u.U. nicht STVO widrig ist, und dass die niedrigere Höhe die relevante ist (s.o. zum warum). Für ein 4,20 Fahrzeug wirst Du in Deutschland allerdings sowieso keine allgemeine Betriebserlaubnis bekommen, das sind immer Sonderkonvoys.

maxheight=4 (oder maxheight=default) heisst aber, dass da schon mal jemand vorbeigekommen ist und ein Schild gesehen hat. Kein maxheight heisst garnix.

Anderes Beispiel zu der Sachlage: In Köln gibt es in Deutz auch eine gebogene Brücke, wo sich früher nicht selten auch LKW festgefahren haben oder ihre “Schrammen” hinterlassen haben. Allerdings mehrspurig. Siehe Mapillary. Seit längerem ist dann dort die Max-Höhe für alle Fahrspuren mit 3,10 m angebracht (also für die rechte Fahrspur - obwohl in der Mitte auch deutlich höher).
Hier in diesem Fall würde ich maxheight=3.5 taggen (wegen mir mit Zusatztag (#23) kombiniert).

deleted

Irgendwo an der A48 östlich von Koblenz, in der kräftigen Steigung vom Rhein hoch, gibt es eine Brückendurchfahrt, deren Höhe je nach Fahrspur unterschiedlich ist. Es dürfte sich um diesen Abschnitt handeln:
https://www.openstreetmap.org/way/224110329#map=15/50.4097/7.6003
Allerdings ist da auch nichts gemappt, also nicht viel Hilfestellung für obigen Fall…

Wenn ich mir die verschiedenen Beiträge anschaue, ist

maxheight=4
maxheight:right=3.70
maxheight:left=3.50

noch am meisten überzeugend.

Dazu noch lanes=1, da tatsächlich ein Vz 208 angebracht ist.

Danke für eure Mithilfe.

VZ 308 ist priority=* mit forward oder backward, je nach dem, welche Richtung eben Vorrang hat.

Zum Thema Lichtraumprofil gibt es wohl bei den Behörden viel Interpretationsspielraum, daher finden sich immer wieder verworrene und falsche Beschilderungen. Es soll wohl bei der Berechnung von einer Fahrzeugbreite von 2,50m ausgegangen werden. (Gern lasse ich mich berichtigen :wink: ) Bei Bögen stoßen aber dann wohl die Bearbeiter in den Verkehrsbehörden an ihre “mathematischen Grenzen”.
Ich würde den kleineren Wert angeben.

…meint Uwe

Warum?
Dann wären OSM-seitig Lkw über 3,5/3,7 verboten, die aber offenbar doch durch passen und durch dürfen, ggfs. in dem Sinne, das Widersprüche nicht zu Lasten des Angenagten gehen sollen …

PS: Beim Kölner Bsp. hängt in der Mitte eine Oberleitung, laut gelbem Schild in einer anderen Mapillary-Aufnahme eh schon tiefer als erlaubt, so dass ein gleichmäßig niedrigeres Limit bei diesem Bogen gerechtfertigt ist, damit es keine gegrillten Lkws gibt …

es gibt formal keinen Widerspruch hier, aber klar, es stellt sich dann schon die Frage wieso ein 4m Schild aufgestellt wurde

Ich sehe auch keinen Widerspruch, da ich die beiden Schilder sinngemäß interpretiere und ihre Koexistenz daher für mich gegeben ist, aber das ist ja nur eine von vier hier schon genannten Interpretationsmöglichkeiten, so dass Widersprüchlichkeit schon irgendwo vorhanden zu sein scheint … :roll_eyes:
Eine Rechtsbasis für ein rechtswirksam verfolgbares völliges Durchfahrverbot über ganze Breite für den den Höhenbereich 3,x m - 4 m sehe ich aber nicht, daher eben maxheight=4.0

an einer anderen Stelle habe ich z.B. mal ein 30er Schild (maxspeed) gesehen, zusammen mit einem 40er wenn nass. Das ist auch nicht logisch, aber eben auch kein Widerspruch. Ein Widerspruch wäre ein Schild das die Durchfahrt für Fahrzeuge bis 4m Höhe erlaubt zusammen mit einem das die Durchfahrt für Fahrzeuge über 3,70 verbietet, aber das entspricht nicht der Situation hier.

Wenn einem so ein Blödsinn auffällt, sollte man sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden und um Abhilfe bitten.

Sollte man übrigens auch mal bei dieser Brücke tun. Dann aber mit konkretem Vorschlag, wie’s besser geht. Z. B. Beschränkung auf 4m und die Spur so verengen, dass man nur in der Mitte fahren kann. Oder anstatt die 3.5m mit einem Verbot zu beschildern, dies mit einem nichtoffiziellen Hinweis zu tun.

Ich denke, dass man recht sicher mit 3,50 durch passt. Bei 3,70 gab es wahrscheinlich schon Kollisionen. Da wird es mit 4,00 tatsächlich eng.
Wenn ich LKW-Fahrer wäre, würde ich mich (mal den Gedanken an die Wirtschaftlichkeit und Ökologie außen vor gelassen) mehr darüber ärgern, wenn ich die kurvenreiche Strecke rückwärts fahren müsste, weil ich mit meinem Fahrzeug nicht durch die Brücke passe, als vielleicht einen Umweg zu fahren.

… und den Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit kann OSM nicht erheben.

… meint Uwe

das war in Italien auf dem Land, da ist es normal dass man die Schilder nicht ernstnehmen kann, ich rege mich zwar gelegentlich noch drüber auf wie man so einen Schwachsinn ausschildern kann, aber Don Quichotte will ich keine Konkurrenz machen. Z.B. gilt auf italienischen Autobahnauffahrten Tempo 40. Als ob es Sinn machen würde, sich mit 40 in die rechte Spur einzufädeln. Oder auf dem römischen Autobahnring gibt es eine Stelle wo man ohne ersichtlichen Grund von 130 bis auf 50 abgebremst wird (alle 3 Spuren, in Stufen, 100, 80, 50). Das ist schon seit mehreren Jahren so und keinen scheint es zu stören (oder im Fahrverhalten zu beeinflussen, außer ein paar Touristen vielleicht), bei 50 wäre es vermutlich lebensgefährlich. Wenn man die Italiener fragt sagen die, da war vermutlich irgendwann eine Baustelle und jetzt sind halt noch die Schilder da…

Andererseits muss man sich auch keine Sorgen machen geblitzt zu werden, weil Geschwindigkeitskontrollen ausgeschildert werden müssen. Üblicherweise gibt es ca. 1km vorher ein erstes Schild und dann nochmal eins direkt über dem Blitzer. :wink:

Das können wir in .de auch ganz nett, bspw. am Hermsdorfer Kreuz: https://www.openstreetmap.org/way/335065722#map=18/50.88085/11.84768
Damit man da beim Einfädeln besonders lang steht, ist der Spass natürlich mit einem Blitzer gekrönt.

Ich denke, das Thema ist abgefrühstückt. Bevor es OT weiter geht, schließe ich mal diesen Faden.

… und besser 2 Schilder an der Brücke als gar keins - dann kann wenigstens eines runter fallen und es passt trotzdem. Es lebe die Redundanz:
https://www.hessenschau.de/panorama/tram-strecke-in-kaufungen-nach-unfall-gesperrt,lkw-bruecke-kaufungen-100.html

Eigentlich hängen an der Brücke dieser hiesigen Diskussion ja sogar drei Schilder pro Seite.
Neben den zwei 265 ja auch noch ein “Zeichen 627 Leitmal
Leitmale kennzeichnen in der Regel den Verkehr einschränkende Gegenstände. Ihre Ausführung richtet sich nach der senkrechten, waagerechten oder gewölbten Anbringung beispielsweise an Bauwerken, Bauteilen und Gerüsten.”
Sollte also das dreifuffzich runterpurzeln, bleibt noch das Leitmal “hier nicht gegendotzen” übrig …

Können angedachte autonome Bahnen eigentlich “kleinere” Gleislagefehler der verlinkten Art erkennen? :roll_eyes: