Frage zum Thema maxheight [erledigt]

ist das so gesetzlich vorgeschrieben oder deine Interpretation? Ansonsten würde ich es so sehen dass der niedrigere Wert der relevante ist, weil wenn keine Fahrzeuge über 4m Höhe durchfahren dürfen und auch keine über 3,50m, dann läuft das auf 3,50m hinaus, widersprüchlich ist es nicht, lediglich wäre das 4m Schild überflüssig.

Ich werde das Problem mit

maxheight:middle=4
maxheight:forward:right=3.70
maxheight:backward:right=3.50

versuchen, in den Griff zu kriegen.
Ob ein LKW Navi (mit OSM) das auswerten kann, ist natürlich noch offen.

Bessere Vorschläge willkommen.

Nach Durchsicht der StVO: Die kennt nur ein Durchfahrtsverbot, höchstens zusätzlich auf Fahrstreifen beschränkt. Die gibt es hier aber nicht, also ist das 4m-Schild nicht nur überflüssig, sondern sogar irreführend. War als Zusatzinfo gut gemeint, aber dafür ist ein Verbotsschild ungeeignet.

Es bleibt also nur das unterschiedliche Durchfahrtsverbot von beiden Seiten her (:forward/:backward), :middle kann entfallen, es sei denn man stellt sich auf den OTG-Standpunkt: Es wird gemappt, was da ist, egal wie unzulässig es ist.

als OTG Purist könnte man natürlich die einzelnen Schilder mappen, aber an der Interpretation sollte sich dadurch nichts ändern.

Man muss bei solchen widersprüchlichen Anordnungen leider interpretieren. Und nicht so wie’s ein Mathematiker tun würde. Für den gilt natürlich: “<= 3.5m” und “<= 4m” ist dasselbe wie “<= 3.5m”.
Die Intention der Beschilderung ist nach meinem Verständnis: Wenn man sich rechts hält gelten 3.5m bzw. 3.7m; in der Mitte gelten 4m. Anders ausgedrückt: Wenn das Fahrzeug 4m hoch ist, muss man mittig fahren.
Andere herangehensweise: Angenommen eine vermeintliche Owi (mit 4m hohem Fahrzeug ohne Unfall durchgefahren) geht vor Gericht: Was würdet ihr erwarten wie das Gericht entscheiden wird?

Also sollte man maxheight=4 taggen. Zusätzlich kann man sicherlich noch maxheight:forward:right=3.70 o.ä. ranbauen.

würde ich genau so machen.

Ich würde maxheight=4 statt mh:middle nehmen. Da besteht dann eine Chance, dass
es ausgewertet wird.

das Schild sagt nicht dass man bis einschließlich 4m Höhe durchfahren darf, dann wäre die Beschilderung in der Tat widersprüchlich, es sagt, dass man über 4 m nicht durchfahren darf.

Nicht ganz, :left und :right beziehen sich immer auf die Richtung des Weges, nicht auf die Fahrtrichtung. Die Kombination von backward/forward und left/right im gleichen Key ist nicht vorgesehen, die Verwendungen weltweit lassen sich an einer Hand abzählen.
Also maxheight:right=3.7 und maxheight:left = 3.5

Aber zumindest haben wir hier mal einen Fall bei dem die Bedeutung der Schilder allen klar ist (auch wenn sie wohl nicht ganz StVO-konform sind) im Gegensatz zu anderen Threads in denen es um Schilder geht, die wohl StVO-konform sind, die aber keiner wirklich interpretieren kann…

Schilder die nicht (ganz oder gar nicht) StVO-konform sind, sind unwirksam.

Das ist ja praktisch! Dann kann ich mit 4,2 m Durchfahrtshöhe auch da durchbrettern. Ist ja nicht verboten…

Aus meiner Sicht hängt das Lichtraumprofil im Bereich der Höhe doch von der Breite des Fahrzeugs ab, oder nicht?

Also wenn ein LKW so breit ist, dass er auf Höhe des “3,7 m”-Schildes schon fast anstößt, dann passen nur 3,7 m Höhe durch. Schmalere LKW passen bis zu 4 m Höhe durch, wenn sie entsprechend in der Mitte fahren.

Für mich ist das so etwas wie:

maxheight:forward = 4

maxheight:forward:conditional 3.7 @ (width>[Breite in m])

Zum Beispiel in “forward”-Richtung.

Oder so:
maxheight:forward = 3.7

maxheight:forward:conditional = 4 @ (width<[Breite in m])

Das Problem ist jetzt, dass man, um den conditional-Breiten-Wert zu bestimmen, oben den Tunnelbogen ausmessen müsste…
Tja und wie das ohne Gerüst oder so gehen soll…

handelsübliche Laserentfernungsmesser

Einen der grauen Steine ausmessen und nachrechnen? Wozu gibt’s Mathematik? :wink:

Die Maße von Lkw sind in § 32 StVZO festgelegt. Würden Lkw, die die normalen Maße von 2,60 m für Kühllaster bzw. 3,00 m für Landwirtschaft haben, nicht mit 4 m Höhe durchpassen, müssten für sie die Durchfahrt verboten werden. Ist es aber nicht, so dass man schlussfolgern kann und muss, dass ein 2,6/3,0 breiter und 4,0 hoher Lkw durchpasst und dafür nur mittig fahren sollte, also maxheight=4, mehr Verrenkungen muss man sich dort m.E. nicht machen, kann eh niemand vernünftig auswerten.
Man könnte noch ein lanes=1 dranbeppen, sieht ja nach Engstelle aus und ergibt dann vielleicht am ehesten die Warnung zum vorsichtigen und mittigen Fahren. Sieht man auf dem mittleren Bild zufällig ein dazu passendes Vz 308 von hinten?

PS:

Also irgendwie muss ich bei maxheight:left/right/middle ja ein dreispurige Straßen denken, die hat’s da nicht …

Nein, das wäre maxheight:lanes = 3.5|4|3.7

Ein maxheight=4 ist in DE eigentlich überflüssig, da das sowieso die maximal zulässige Höhe eines Fahrzeugs ist. Für Transporte in Übergröße gelten dann ganz andere Regeln (Begleitfahrzeuge, genehmigte Strecke etc).
Das Schild macht (wenn überhaupt) nur zusammen mit dem anderen Sinn, dass Fahrzeuge mit 4 m trotz des 3,5 bzw. 3,7m-Verbotes durchfahren dürfen, wenn sie in der Mitte fahren und zwar in der Mitte des Brückenbogens und nicht der Straße, was ja etlichen schon zum Verhängnis wurde. Wenn einer von denen die zuständige Behörde auf Schadenersatz verklagt hätte, wäre das 4m-Schild vermutlich schon längst verschwunden.

das kannst Du in der Tat versuchen und wenn du dann hängen bleibst verklagst Du den Schilderaufsteller, und wenn das dann entschieden ist haben wir alle mehr Klarheit. Mein Standpunkt ist allerdings dass das u.U. nicht STVO widrig ist, und dass die niedrigere Höhe die relevante ist (s.o. zum warum). Für ein 4,20 Fahrzeug wirst Du in Deutschland allerdings sowieso keine allgemeine Betriebserlaubnis bekommen, das sind immer Sonderkonvoys.

maxheight=4 (oder maxheight=default) heisst aber, dass da schon mal jemand vorbeigekommen ist und ein Schild gesehen hat. Kein maxheight heisst garnix.