Frage zum Thema maxheight [erledigt]

Den Tunnel einfach in 3D millimetergenau mappen. :wink:

[Irionie ein]
Man könnte auch sagen:
“Dass die unterschiedlichen Höhenangaben nicht hilfreich sind, sieht man an den Beschädigungen am Brückenbogen”
[Ironie aus]

Maxheight beschreibt eine Anordnung. Verboten ist es in beiden Richtungen, mit Fahrzeugen zu fahren, die höher als 4m sind.
Die Anordnung mit dem 3.5m bzw. 3.7m. dürfte nach §44 Abs. 1 BVwVfG nichtig sein, einfach weil’s Schwachsinn ist. Direkt daneben ist ja eine widersprüchliche Anordnung.
Ergo: maxheight=4

Die 4 m gelten, wenn das Fahrzeug mit Maximalbreite 2,55 m in der Mitte des Bogens fährt.
Die zweite Angabe gilt, wenn man rechts bis zur Bordsteinkante fährt. Die ist an beiden Enden unterschiedlich weit vom Brückenbogen entfernt, daher die unterschiedlichen Angaben.
Auf der 3,7m-Seite hat sich mancher LKW-Lenker offensichtlich zu weit rechts gehalten oder ist sogar über den Gehweg gefahren.
Solche Beschädigungen sind bei allen Durchlässen unterhalb der Maximalhöhe für Fahrzeuge von 4 m nichts Außergewöhnliches, auch wenn die Straße nicht wie hier ziemlich schräg durch das Gewölbe fährt.

Mappen lässt sich das mMn nach über :left/:right/:middle.

ist das so gesetzlich vorgeschrieben oder deine Interpretation? Ansonsten würde ich es so sehen dass der niedrigere Wert der relevante ist, weil wenn keine Fahrzeuge über 4m Höhe durchfahren dürfen und auch keine über 3,50m, dann läuft das auf 3,50m hinaus, widersprüchlich ist es nicht, lediglich wäre das 4m Schild überflüssig.

Ich werde das Problem mit

maxheight:middle=4
maxheight:forward:right=3.70
maxheight:backward:right=3.50

versuchen, in den Griff zu kriegen.
Ob ein LKW Navi (mit OSM) das auswerten kann, ist natürlich noch offen.

Bessere Vorschläge willkommen.

Nach Durchsicht der StVO: Die kennt nur ein Durchfahrtsverbot, höchstens zusätzlich auf Fahrstreifen beschränkt. Die gibt es hier aber nicht, also ist das 4m-Schild nicht nur überflüssig, sondern sogar irreführend. War als Zusatzinfo gut gemeint, aber dafür ist ein Verbotsschild ungeeignet.

Es bleibt also nur das unterschiedliche Durchfahrtsverbot von beiden Seiten her (:forward/:backward), :middle kann entfallen, es sei denn man stellt sich auf den OTG-Standpunkt: Es wird gemappt, was da ist, egal wie unzulässig es ist.

als OTG Purist könnte man natürlich die einzelnen Schilder mappen, aber an der Interpretation sollte sich dadurch nichts ändern.

Man muss bei solchen widersprüchlichen Anordnungen leider interpretieren. Und nicht so wie’s ein Mathematiker tun würde. Für den gilt natürlich: “<= 3.5m” und “<= 4m” ist dasselbe wie “<= 3.5m”.
Die Intention der Beschilderung ist nach meinem Verständnis: Wenn man sich rechts hält gelten 3.5m bzw. 3.7m; in der Mitte gelten 4m. Anders ausgedrückt: Wenn das Fahrzeug 4m hoch ist, muss man mittig fahren.
Andere herangehensweise: Angenommen eine vermeintliche Owi (mit 4m hohem Fahrzeug ohne Unfall durchgefahren) geht vor Gericht: Was würdet ihr erwarten wie das Gericht entscheiden wird?

Also sollte man maxheight=4 taggen. Zusätzlich kann man sicherlich noch maxheight:forward:right=3.70 o.ä. ranbauen.

würde ich genau so machen.

Ich würde maxheight=4 statt mh:middle nehmen. Da besteht dann eine Chance, dass
es ausgewertet wird.

das Schild sagt nicht dass man bis einschließlich 4m Höhe durchfahren darf, dann wäre die Beschilderung in der Tat widersprüchlich, es sagt, dass man über 4 m nicht durchfahren darf.

Nicht ganz, :left und :right beziehen sich immer auf die Richtung des Weges, nicht auf die Fahrtrichtung. Die Kombination von backward/forward und left/right im gleichen Key ist nicht vorgesehen, die Verwendungen weltweit lassen sich an einer Hand abzählen.
Also maxheight:right=3.7 und maxheight:left = 3.5

Aber zumindest haben wir hier mal einen Fall bei dem die Bedeutung der Schilder allen klar ist (auch wenn sie wohl nicht ganz StVO-konform sind) im Gegensatz zu anderen Threads in denen es um Schilder geht, die wohl StVO-konform sind, die aber keiner wirklich interpretieren kann…

Schilder die nicht (ganz oder gar nicht) StVO-konform sind, sind unwirksam.

Das ist ja praktisch! Dann kann ich mit 4,2 m Durchfahrtshöhe auch da durchbrettern. Ist ja nicht verboten…

Aus meiner Sicht hängt das Lichtraumprofil im Bereich der Höhe doch von der Breite des Fahrzeugs ab, oder nicht?

Also wenn ein LKW so breit ist, dass er auf Höhe des “3,7 m”-Schildes schon fast anstößt, dann passen nur 3,7 m Höhe durch. Schmalere LKW passen bis zu 4 m Höhe durch, wenn sie entsprechend in der Mitte fahren.

Für mich ist das so etwas wie:

maxheight:forward = 4

maxheight:forward:conditional 3.7 @ (width>[Breite in m])

Zum Beispiel in “forward”-Richtung.

Oder so:
maxheight:forward = 3.7

maxheight:forward:conditional = 4 @ (width<[Breite in m])

Das Problem ist jetzt, dass man, um den conditional-Breiten-Wert zu bestimmen, oben den Tunnelbogen ausmessen müsste…
Tja und wie das ohne Gerüst oder so gehen soll…

handelsübliche Laserentfernungsmesser

Einen der grauen Steine ausmessen und nachrechnen? Wozu gibt’s Mathematik? :wink:

Die Maße von Lkw sind in § 32 StVZO festgelegt. Würden Lkw, die die normalen Maße von 2,60 m für Kühllaster bzw. 3,00 m für Landwirtschaft haben, nicht mit 4 m Höhe durchpassen, müssten für sie die Durchfahrt verboten werden. Ist es aber nicht, so dass man schlussfolgern kann und muss, dass ein 2,6/3,0 breiter und 4,0 hoher Lkw durchpasst und dafür nur mittig fahren sollte, also maxheight=4, mehr Verrenkungen muss man sich dort m.E. nicht machen, kann eh niemand vernünftig auswerten.
Man könnte noch ein lanes=1 dranbeppen, sieht ja nach Engstelle aus und ergibt dann vielleicht am ehesten die Warnung zum vorsichtigen und mittigen Fahren. Sieht man auf dem mittleren Bild zufällig ein dazu passendes Vz 308 von hinten?

PS:

Also irgendwie muss ich bei maxheight:left/right/middle ja ein dreispurige Straßen denken, die hat’s da nicht …