Verkehrszeichen-, Schilderkombination DE:253,1020-30,1053-33

https://wiki.openstreetmap.org/w/index.php?title=Key:maxweightrating&action=history
https://wiki.openstreetmap.org/w/index.php?title=Key%3Amaxweight&type=revision&diff=1774872&oldid=1515379

Wenn ich so etwas sehe - ehrlich - bin ich bedient:
Da wird von zwei, drei Usern eine en-Wiki-Seite für einen neuen Schlüssel 2019 angelegt und die bisherige maxweight en-Seite massiv geändert.

Das auf allen anderen de, cs, po, fr, …-Seiten nichts steht ist ja nicht wichtig - en ist maßgebend und dann müsst ihr eben nach en übersetzen.

“Auf keinen Fall kann das mit “weight” oder “maxweight” getaggt werden. Diese beziehen sich auf das tatsächliche Gewicht und sind hier falsch.”

Das war schon mit maxspeed:soure und maxspeed:type durch Apps so, das es weltweit immer mehr nach den Apps gemappt wird statt nach dem WIKI.

So für mich ist “Sommerpause”.

Der Key “maxweightrating” bzw. “maweightrating:hgv” ist alles andere als neu - schon 2014 gab es ihn über 600 Mal. Er wurde nur 2019 endlich mit einer eigenen Wiki-Seite dokumentiert.

Im Text der Wiki-Seite zu “maxweight” steht auch schon “immer” dass sich das Tag auf das Gesamtgewicht und nicht auf das zulässige Gesamtgewicht bezieht.
Auch auf der deutschen Seite ist das Tag “maxweighrating” verlinkt.

maxweightrating[:Unterschlüssel] stammt meine ich aus diesem einen “gross weight” Proposal

Ich muss mein Posting grundlegend korrigieren!

Diese Frage hat mich stutzig gemacht und da ich heute Vormittag sowieso los musste, habe ich mir die Stellen, die ich in Erinnerungen hatte, einfach mal angeschaut.

Ich musste feststellen, es handelte sich dabei keineswegs um Kombinationen von DE:253,1020-30,1053-33 sondern um Kombinationen von von Verkehrszeichen 262-7,5 mit Zusatzschildern.

Hier meine Beispiele, die wie gesagt nicht der in diesem Thread gestellten Frage entsprechen und teilweise mit 7,5t, teilweise mit 7t arbeiten:





Daher kann ich nicht sagen, ob mir die Kombination DE:253,1020-30,1053-33 schon irgendwo begegnet ist und wie sie denn nun gemeint ist:

  1. Durchfahrt verboten für alle LKW, außer sie sind Anlieger und haben ein tatsächliches Gesamtgewicht nicht über 7,5t - was bedeuten würde, dass dort LKW über 7.5t tatsächliches Gesamtgewicht dort ohne Ausnahme nicht durch dürfen, ein 4t-schwerer LKW dann, wenn er Anlieger ist.
    oder
  2. Durchfahrt verboten für LKW über 7,5t tatsächliches Gesamtgewicht, es sei denn, sie sind Anlieger - was bedeuten würde, dass ein 8t schwerer LKW dort durch dürfte, wenn er Anlieger ist, ein 4t schwerer LKW sogar ohne Einschränkung

DE:253 plus 1053-33 hat nie mit dem tatsächlichen Gewicht zu tun, nur mit dem zulässigen! Das ist effektiv eine Beschränkung nach Fahrzeuggröße, nicht nach Gewicht.

D.h. es gibt in Deutschland keine STVO Schilder, die sich auf das tatsächliche Gewicht beziehen?

ganz genau, weder weight noch maxweight können hier verwendet werden. Wird leider oft nicht richtig gemacht.

klar gibt es die, die sehen aber anders aus. Bevorzugt werden allerdings die zul. Gesamtgewichtsschilder angebracht, weil die einfacher zu überprüfen sind (man braucht keine Waage)

Schild 262 bezieht sich auf das tatsächliche Gewicht!
siehe hierzu https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html - Absatz 36

Am gleichen Fundort im Absatz 30.1 steht eine interessante Erläurterung.
Dort wird eine Kombination der Zusatzschilder “Durchgangsverkehr” und “7,5t” erläutert:
*"Wird Zeichen 253 mit diesen Zusatzzeichen angeordnet, bedeutet dies:

  1. Das Verbot ist auf den Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen, einschließlich ihrer Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 12 t beschränkt.
    […]
    Erläuterung
    Diese Kombination ist nur mit Zeichen 253 zulässig."*
    Das kling irgendwie ähnlich wie die in diesem Thread diskutierte Schilderkombination. Wobei einziger Knackpunkt das Wort “frei” hinter “Anlieger” ist.

Sagen wir doch einfach so: Wenn es darum geht, ein Bauwerk (Brücke) vor dem Kollaps zu bewahren, dann wird das tatsächliche Gewicht beschränkt mit DE:262.
Wenn es darum geht, große LKW aus dem Wohngebiet fernzuhalten, dann wird 1053-33 verwendet - den Anwohnern ist es schließlich egal wieviel die Kiste geladen hat wenn sie sich am Wohnzimmerfenster vorbeiquetscht.

Ich habe noch einmal im Netz gesucht, was die Kombination aus Zeichen 253 mit 1052-35 bedeuten soll. Es scheint durchaus viele Menschen zu geben, die sich dies fragen und keinen eindeutigen Gesetztestext. In einer Diskussion von 207 schrieb jemand, er habe sich beim Fahrlehrerverband erkundigt und die Auskunft sei gewesen, das Zusatzschild 7,5t ersetze lediglich die im Schild 253 implizierte Gewichtsangabe 3,5t, somit beziehe sich die 7.5t in diesem Fall ebenso wie die 3,5t auf das zulässige Gesamtgewicht und nicht auf das tatsächliche Gewicht. Daher bedeute diese Schilderkombination ein Verbot für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t.
Hierzu kommt dann noch das Zusatzschild “Anlieger frei”, dass ich aufgrund der Argumentation, dass die Zusatzschilder das eigentliche Verbotsschild nur relativieren, das so verstehe, dass sich beide Zusatzschilder direkt auf Schild 253 beziehen und sich nicht einfach nur gegenseitig relativieren.
Das hieße in diesem Fall: Verbot für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t, ausgenommen von diesem Verbot sind Anlieger.
Ein LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7t dürfte demnach dort ohne Einschränkung herfahren. Ein LKW mit einem zulässigen Gesamtgewichtvon 10t dürfte dort nur herfahren, wenn er Anlieger ist. Ein LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 10t, aber weil leer, mit einem tatsächlichen Gewicht von nur 6t dürfte ebenso dort nur als Anlieger fahren.
Insofern unterscheidet sich die Kombination aus 253 und 1052-35 deutlich von Schild 262, da letzteres sich auf das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs bezieht (unabhängig vom zulässigen Gewicht und auch unabhängig davon, ob es sich um einen LKW oder ein anderes Fahrzeug handelt.

Wie ist denn die Reihenfolge der Zusatzschilder?
Wenn unterhalb des Verkehrszeichen 253 zuerst das Zusatzzeichen 1020-30 Anlieger frei kommt und darunter dann das Zusatzzeichen 7,5 t
dürften nach meiner Meinung Anlieger mit LKW bis 7,5t zulässigem Gesamtgewicht rein fahren, andere LKW (ab 3,5 t) gar nicht.

Danke schon mal an alle für die Beteiligung. :slight_smile:

Wenn ich wieder etwas Zeit finde, suche ich Dir gerne noch die Stellen über taginfo heraus und füge diese quasi als Quelle an die 5 Varianten der oben verlinkten Diskussionsseite hinzu…
Oder falls jemand anders dies zwischenzeitlich tun möchte, würde mich das auch freuen :wink:

@Galbinus: Da du das jetzt so schön zusammengefasst hast - könntest du das eventuell auch im Wiki verewigen auf der Seite https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:maxweight ? Im Augenblick steht das da ziemlich missverständlich.

traffic_sign = DE:253,1020-30,1053-33 gibt es nur in Hörstein und Glauberg - und da ist es falsch, weil nämlich DE:253,1053-33,1020-30 beschildert ist:

https://www.mapillary.com/app/?focus=photo&pKey=T-B_7pgAo9q8V3PgM_lQUQ
https://www.mapillary.com/app/?focus=photo&pKey=78MkXGQUXPEkLzYQIN8-RA
https://www.mapillary.com/app/?focus=photo&pKey=34MZBBZS9x5c3a4tJqIesw

PS: Ich bitte darum, die falschen Beispiele a bis d allesamt eindeutig zu kennzeichnen - deine Wikiseite wird schon von Google gefunden und dient vielleicht dem einen oder anderen Mapper als Vorlage.

Ich bezweifele, dass dies rechtlich einen Unterschied macht.

Wir stecken hier mitten in einer Diskussion. Ich habe versucht, mir aus dem Internet die Sache zusammenzureimen. Ob ich aber richtig liege, weiß ich nicht zu sagen. Insofern fühle ich mich zum aktuellen Zeitpunkt nicht dazu berufen, daraus einen Wiki-Beitrag zu machen.

ich denke, dass dies sehr wohl bedeutsam ist. Es dürfte ein erheblicher Unterschied sein, ob generell alle LKW bis 7,5t dort fahren dürfen und Anlieger darüber hinaus auch größere LKW, z. B. 40-Tonner; oder dort generell keine LKW über 3,5t fahre dürfen, ausgenommen Anlieger frei bis 7,5t.

Welche Interpretation richtig ist weiß wohl nur die anordnende zuständige Behörde. Einerseits, wenn es auf die Reihenfolge ankäme, hätte man korrekte Schilder gemäß Vz-Katalog verwendet, andererseits wäre EIN Zusatzschilder mit Text “Anlieger frei bis 7,5t” eindeutiger gewesen.