Wege mit widersprüchlicher bzw unvollständiger Beschilderung

Als Fußgängerin hab ich eine ernst gemeinte Verständnisfrage:

Straßen bzw Wege sollten eigentlich an beiden Enden gleich, bzw zueinander passend beschildert sein, oder? Also im Norden Fußweg und im Süden Fußweg. Im Westen Einbahnstraße und im Osten Einfahrt verboten.

Ich muss das nachfragen, weil es hier, wo ich rumlaufe, nicht so ist. Ganz systematisch nicht.

einfaches Beispiel: Weg mit Vz 240 am südlichen Ende und Vz 240 mit 1026-38 am nördlichen Ende.

verwirrenderes Beispiel: Vz 240 mit selbstgemachter Zusatzbeschilderung im Westen ins Ostende biegt man aus einem VbB ab, kein Schild an der Einmündung.

auch immer wieder gern genommen: Vz 240 mit selbstgemachter Zusatzbeschilderung an einem Ende des Wegs, gar kein Schild am anderen.

seufz, ja … und mindestens die Hälfte aller Z.250 hätten Z.260 sein sollen, aber die waren wohl gerade nicht auf Lager – deshalb zeigen Radroutenwegweiser munter zum Z.250 und machen sich selbst unmöglich.

–ks

Das betrifft OSM zwar irgendwie, ist aber kein direktes OSM-Problem. Ansprechpartner/in ist hier imho die Stadt, nicht das OSM-Forum.

Bevor über einen Lösungsansatz nachgedacht werden kann, sollte ich das Problem verstanden haben. Ich bin mir nicht klar darüber, wie eine richtige Beschilderung auszusehen hat. Deshalb hab ich gefragt.

Weg mit Vz 240 am südlichen Ende und Vz 240 mit 1026-38 am nördlichen Ende.

Hätte ja auch bedeuten können, dass der landwirtschaftliche Verkehr nur von Norden auf den Weg fahren darf. Hätte ich dann nicht gewusst. Ich war mir aber sicher, dass es jemand hier gewusst und erklärt hätte. :slight_smile:

… könnte ja sein, dass die Verkehrsbehörde sowas gewollt hat. :smiley:
Daher ist diese Behörde Ansprechpartner. Hier bei mir in Sachsen (und sehr wahrscheinlich auch andernorts) sind das die Baulastträger der Straßen. Ab und an machen dann dafür verantwortliche Beamte des zuständigen Polizeirevieres mit den (Ordnungsamts-) Mitarbeitern Begehungen und prüfen die Schilder. Ich selbst habe erlebt, dass es dann noch verrückter geworden ist :roll_eyes:

VG Uwe

Ich finde es aber trotzdem OK und richtig, das auch hier in den Raum zu stellen.

Ich hab da auch so einen Fall, ein Weg auf einem ehem. Bahndamm, von einer Seite als gemeinsamer Rad- und Gehweg ausgeschildert, vom anderen Ende aus ein reiner Radweg. Ich weiß bis heute nicht, wie ich das mappen soll.
Eine Anfrage bei der Gemeinde blieb bis heute unbeantwortet. In zwei Wochen kann ich aber Mal kontrollieren, ob sich die Beschilderung geändert hat.

Ist doch einfach: highway:forward=motorway + highway:backward=path

:smiley: :smiley: :smiley:

Ich hatte son Thema gerade in https://www.openstreetmap.org/changeset/69356605: Der gemeinsame mittlere Way der Anschlussstelle ist nach Nordosten motorway_link, nach Südwesten trunk_link, und da der trunk nicht mal Kraftfahrstraße ist, weigere ich mich, den Anschluss motorway_link zu taggen :slight_smile:

–ks

Das haben sie an vielen Stellen höchstwahrscheinlich tatsächlich gewollt.

Hier ist ein “verbessertes” Schild, steht da immernoch.

https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=752723#p752723

Am anderen Ende der Straße steht ein VbB ohne Zusatzschild. Ich vermute die Überlegung bei letzterem war, wer bis hier gefahren ist, darf auch weiter.

Ich halte Kommunikation mit der zuständigen Stelle für sinnlos. Die haben diesen Unfug in der Altstadt wirklich konsequent durchgezogen. Das war kein Versehen, sondern der Plan. Außerdem würde ich es nicht machen wollen, weil ich nur wenig Sachkenntnis habe.

Ich beabsichtige so zu mappen, dass es so gut es geht zur Beschilderung und den realen Verhältnissen passt und die Router funktionieren.

In diese Kerbe haue ich auch gerne noch mal, da ich gerade versucht habe, entsprechendes zu taggen:
Es geht um “Linie: 50317168”: Ein baulich von der Fahrbahn abgesetzter, breiter gepflasterter Weg. Die Fahrbahn hat keinen nutzbaren Geh- oder Radweg. Früher einmal war der Weg als verpflichtend für Fußgänger und Radfahrer markiert. Jetzt ist eine Fahrrad-Benutzungspflicht nur noch für von Osten nach West vorhanden. Wie wird so etwas getagged? ich habe jetzt mit “:forward" und ":backward” gearbeitet. Der OSM-Renderer ist nicht glücklich und unterschlägt den Weg damit, aber für den tagge ich ja auch nicht…

(Ich habe in Sachen Beschilderung mal guten Willen eingesetzt, eigentlich ist der Weg für niemanden benutzungspflichtig, da die Einmündungen Kiefernhain / Am Stahlberg eine Benutzungspflicht unterbrechen; zusätzlich suggeriert das westliche Ende der Benutzungspflicht, daß der Nutzer einen ausschließlich für Fahrräder vrogesehenen Weg zu verlassen hat)

Moin,

da man einen

highway:backward=footway

genauso gut als

highway=path
foot:backward=designated

abbilden kann, ist das highway:back-and-forward-Geraffel unnötig.
Und nein, das ist kein Tagging für den Renderer, sondern das Ausnutzen validen Taggings zum Vorteil des Sichtbarwerdens. :wink:

Grüße
Georg

Danke, ich habe das gleich mal eingepflegt.

und m.E. auch richtiger, da das unter acces=* fällt - also richtig

highway=path
foot:backward=designated