Ab wann Straßen-Versprechen aus dem Bundesverkehrswegeplan übernehmen?

Schönes Beispiel aus der Vergangenheit:
In meinem Dierke Weltatlas (234.-236. Auflage) 1980 ist die Autobahn A81 zw. Dreieck-Leonberg und “Kreuz” Gärtringen als
fertig gebaut eingetragen.
Dieses Autobahnstück gibt es heute nicht, und wird es wahrscheinlich nie geben.

Also Vorsicht mit dem Eintragen von (Luft-)Planungen.

Hier in Wuppertal gibt es ein Beispiel, das ich besonders fragwürdig finde, der geplante Ausbau der L 419 (https://www.openstreetmap.org/way/621469192). a) gibt es noch keinen Planfeststellungsbeschluss und b) gibt es die L419 doch ohnehin schon dort, daher finde ich das jetzt als Laie ohnehin etwas überflüssig. Der verantwortliche User scheint (stichprobenhaft geprüft) durch ganz Deutschland zu ziehen und geplante Straßen einzuzeichnen.

Die genutzte Quelle scheint mir auch nicht sonderlich mit unserer Lizenz kompatibel zu sein:
http://www.bvwp-projekte.de/impressum.html

Ich lade ihn einmal zu der Diskussion hier ein.

Auch über die im von mir genannten Beispiel genutzte Quelle bin ich mir nicht sicher. Das liest sich, als hätte er “einfach so” mal von der Straßen.NRW Website abgezeichnet. Wobei genau diese verlinkte Seite nicht mehr verfügbar ist, sondern nur https://www.strassen.nrw.de/de/projekte/l419-ausbau-in-wuppertal-ronsdorf.html

wir reproduzieren allerdings nicht die Bilder. Die Information wo die Regierung Straßen plant, dürfte nicht vom Urheberrecht geschützt sein.

Hallo Zusammen,

Ich sehe den Sachverhalt etwas anders und differenzierter:

Zum Thema Bundesverkehrswegeplan:
-in wie weit widerspricht dieser unserem Lizenz-Modell?
-konkret gehen insbesondere bei den Projekten im ‘vordrinlichen Bedarf’ jahrzehntelange Planung voraus inkl Linienfindungsverfahren sodass sich meistens genau eine Vorzugsvariante herauskristallisiert. Diese wird auch im folgenden Planfeststellungsverfahren in der Bürgerbeteiligung diskutiert und als Startpunkt genommen.
-meiner Überzeugung nach sollte dieser bereits eingegrenzte Verlauf bereits im Vorfeld für die betroffenen Bürger einsehbar sein in einem solch allgemeinen verfügbaren Tool wie OSM um eine breite Basis der Bürgerbeteiligung zu ermöglichen
-es geht hier schließlich nur um einen Planungsstand und der muss meiner Ansicht nach nicht 100% der späteren ‘construction’ Trasse entsprechen, denn es ist eben doch die Stärke von OSM das Leute mit Ortskenntnis später konkrete im Bau befindliche Trassen nach den realen Gegebenheiten taggen können (selbst zu Planfestgestellten Verläufen kann und gibt es später Abweichungen)

Ich bitte um eure Kommentare.

Danke und Gruß

MrWebber

Wer bei der BMVI-Seite ins Kleingedruckte der einzelnen Projekte reinguckt, wird dort im Regelfall unter Lage der Trasse folgenden Hinweis finden: “Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern.”

→ also Finger weg vom Einpinseln irgendwelcher BVWP-Projekte.

Frühestens ab rechtskräftigem (!) Planfestbestellungsbeschluss kann es sinnvoll sein, aber die Erfahrung lehrt, dass zwischen Rechtskraft des PFB und Baubeginn auch gerne mal eine zweistellige Anzahl von Jahren vergehen kann.

Ich habe auch nochmal durch den Webauftritt durchgesehen, und hier http://www.bvwp-projekte.de/impressum.html wird oben auf die “Benutzerhinweise” verwiesen: http://www.bvwp-projekte.de/hinweise.html
Dort steht geschrieben:

Liegt bei “abpinseln” für OSM nicht eine “Nutzung” der Bilder und Grafiken (=Karten?) vor? Die interaktiv nutzbare Karte hat außerdem so ein nettes “© WebAtlas”.

Ich sehe es wie MrWebber, ziemlich wichtig und wen es nicht interessiert der kann geplante Straßen ja ignorieren. Dass sich die Trasse noch ändern kann oder vielleicht auch nichts gebaut wird ändert ja nichts daran, dass die Planung der aktuelle Zustand sind.

eine Nutzung schon, aber keine anderweitige, man nutzt deren Seite zur Information.

Sorry, dass ich da jetzt so blöd nachfrage: Was ist denn eine “anderweitige” Nutzung in diesem Sinne?

Alles was nicht bestimmungsgemäß ist, und keine Veröffentlichung. Z.B. dürfte man die Bilder nicht runterladen und als Schulungsmaterial verwenden.

Ich bin der Meinung, dass man, solange man es als proposed einträgt, ruhig schon sehr frühe Stände eintragen kann und das dann während des Verlaufs an die neuen Gegebenheiten anpasst.
Was spricht denn dagegen?

Es ist auch für den Bürger einsehbar…

http://www.bvwp-projekte.de/map_street.html

Unhabhängig von der Lizenzfrage… Erst dann, wenn ein Projekt planfestgestellt ist und erste Bautätigkeiten zu sehen sind… Abholzungen, Trassenabsteckungen, ect… sollte sowas rein…

Alles andere (Planungsstände, Verlaufsvarianten, ect.) ist was für umap und Co…

Wir müssen nicht alles, was nicht bei drei auf den Bäumen ist, nach OSM reinkippen…

Sven

Moin,

prinzipiell gebe ich Euch recht - aber wenn diese Informationen vom Suchenden leicht in OSM gefunden werden sollen, dann müssten sie auf der “allgemeinen Karte” dargestellt werden…
Wenn es eh eines speziellen Renderer bzw. einer Karte bedarf - dann kann man auch gleich bei http://www.bvwp-projekte.de nachschauen.

Als vielseitig Interessierter wünsch ich mir zwar auch die Eier-legende-Wollmilchsau (historisch, aktuell und zukunftsorientiert) - aber vom Aspekt der Wartung und Aktualisierung her sind solche Informationen ja eigentlich besser in kleinen getrennte Projekten aufgehoben …

Es erfordert halt viel Konsequenz und am Ball bleiben - sonst hat man schnell die allumfassende Müllhalde.

Als Mapper stören sie mich nicht.

Grüße
Georg

Wo kann der betroffene Bürger den Planungsstand auf OSM einsehen?
Bietest Du einen solchen Karten-Dienst an?
Warum trägst Du nur die vom Bund bevorzugte Linienführung ein? Willst Du damit die betroffenen Bürger an diese Variante gewöhnen und die anderen verhindern?

Siehe hierzu auch:
https://www.openstreetmap.org/changeset/71299552

Es gibt übrigens auch Projekte, die im BVWP von 2003 noch “vordringlich” eingestuft waren und 2016 komplett rausgeflogen sind. Soviel zum Thema Verlässlichkeit von BVWP.

Wer sich ein bisschen mit der Entstehung von Bundesverkehrswegeplänen befasst hat, weiß, dass es da ganz viel um das Renommee von Wahlkreisabgeordneten geht, die dann alle zwei Jahre ins Verkehrsministerium tingeln, um anschließend jedes Mal ihren Wählern versichern zu können, dass ihre Umgehungsstraße “höchste Priorität” hat. Hat sie auch, denn höher als “vordringlich” geht nicht, aber die praktische Bedeutung ist Null. Es gibt Projekte, die seit dem BVWP 1992 “vordringlich” sind, ohne dass bisher ein Finger für die Planung gerührt wurde.

Kurzum: Ein BVWP ist keine verlässliche Grundlage, sondern eine “Wünsch-Dir-was”-Liste, und allen gegenteiligen Behauptungen zum Trotz hat sich das mit dem BVWP 2030 auch nicht geändert. Meines Erachtens haben die BVWP-“Trassen” daher nichts in OSM verloren. Sonst könnte man ja auch die Kollhoff-Planung für die Hochhausstadt am Berliner Alex in die Datenbank verklappen, oder andere Papiertiger.

Es ist ja völlig klar, dass von allem was geplant wird nicht alles auch gebaut wird. Das ist bereits im tag “proposed” impliziert. Wenn offiziell von den Planung abgerückt wird, dann wird man die Sachen auch aus OSM rausnehmen.

die ist AFAIK nicht nur ein Papiertiger, vielmehr wurden bereits Hochhäuser begonnen (sog. “Sockel”) wo man bei entsprechenden Immobilienpreisen was oben draufsetzen kann.

Bei “man”-Formulierungen sträuben sich mir die Nackenhaare. De facto wird “man” nicht derjenige sein, der es eingetragen hat; alle andere sagen “oh, da weiß ich jetzt aber auch nicht”; und die von der History-Map werden in einer langen Diksussion in diesem Forum auch noch argumentieren, dass solche Vorschläge als “Zeitzeugnisse” unbedingt erhaltenswürdig sind. Am Ende ist die Datenbank voll mit irrelevanten Proposeds (ich übertreibe jetzt mal) und niemand kann irrelevante von relevanten Proposeds unterscheiden.

Wenn das zuträfe, müssten die die Monarch-Bauherren nicht solange mit der BVG über den gefährdeten U5-Tunnel streiten…

Mein Votum ist klar: Proposeds frühestens bei rechtskräftigem Baurecht, aber besser noch bis zum Beginn der Vorarbeiten bzw. der Ausschreibung warten.

Mein Problem damit ist im Kern: Dann weiß ich mit “proposed” nicht mehr, was jetzt tatsächlich/äußerst wahrscheinlich kommt (nach rechtskräftiger Planfeststellung kippt ein Projekt kaum noch) und dem, was nie kam oder vielleicht erst in Jahrzehnten kommt. Wenn man solche Planungsideen hier hochladen wollte, dann bräuchte man eher etwas wie “pre_proposed:highway”.

Aber grundsätzlich halte ich von solchen Daten eher nichts. OSM als lediglich mehr oder weniger schlechte Kopie von amtlichen Daten hätte in meinen Augen keinen Mehrwert. Insbesondere fehlt ein Bezug zum tatsächlichen Planungsstand.

Ein Beispiel gefällig?: https://www.openstreetmap.org/way/210260693
Die Nordanbindung ist politisch auf Eis gelegt (nein: nicht offiziell) - genauso, wie die vorherige Planung “Ostanbindung” während der (weit vorangeschrittenen) Planung gestorben ist. Sollen jetzt alle Planungen, die jemals gemacht wurden hier bei OSM herumliegen? Konkret gab es einen Mitmapper, der die alten Planungen der Autobahnen aus den 1930ern hier als proposed ergänzt hat. Was soll ein Datennutzer bei so einem Sammelsurium denn damit machen? Ein Schnittmuster für extravagante Kleidung?