Ab wann Straßen-Versprechen aus dem Bundesverkehrswegeplan übernehmen?

Mit wie viel zeitlichem oder konkrekten planerischem Vorlauf ist es sinnvoll, Daten aus dem Bundesverkehrswegeplan zu übernehmen?

Konkret fiel mir dieser https://www.openstreetmap.org/way/696938004 Weg auf, weil in seinem Verlauf neue Apfelbeerenplantagen angelegt worden sind. Die sind hier im Raum noch nicht arg weit verbreitet und brauchen 7 bis 8 Jahre um einigermaßen ertragreich zu fruchten, die Bauern rechnen (oder wissen?) also wohl nicht mit baldigem Bau einer Straße quer durchs neuangelegte Feld.

In der zum changeset angegebenen Quelle (http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B467-G10-BW/B467-G10-BW.html) ist die Rede von “ohne Planungsbeginn seit 01.08.2013” und in einem extra Kasten in roter Schrift von “eine der Lösungsmöglichkeiten” und “kann sich der Verlauf verändern”.

Sollte eine Straßenplanung schon so früh übernommen werden?

Gar nicht, bzw. erst wenn konkrete Bautätigkeiten sichtbar sind.

Es gab schon die abenteuerlichsten Planungen in OSM, etwa die Planung der A 98 von Lörrach nach Waldshut (wird so nicht mehr gebaut werden) oder die Schnellfahrstrecke Frankfurt-Mannheim einschließlich des Abzweigs nach Darmstadt Hbf die quer durch die Stadt ging und hunderte Gebäude zerschnitt (wird wohl auch nicht mehr in der Form gebaut werden). Das ist einfach quatsch.

+1

Entspechende, in OSM erfasste Daten sollten meiner Meinung nach auch entfernt werden.

Sven

Wenn du glaubst dass es gebaut werden wird, dann rein damit.

Stell dir vor es wäre nun 10 Jahre später und du erfährst das Ergebnis des Projekts: Wird nicht gebaut. Wie überrascht wärst du? Wenn die Überraschung gering ist: nicht eintragen.

… nö, meiner Meinung nach nicht. Ich halte das frühestens ab Planfeststellungsbeschluss (vgl. https://www.strassen.nrw.de/de/planung-bau/mit-planung-zum-bau/planfeststellung.html)) für sinnvoll, selbst dann kann ein solcher Beschluss ja noch gekippt werden. Aber das angefragte Beispiel, dass ist doch bislang nur eine Absichtserklärung und es ist überhaupt noch nicht klar, wo die Trasse tatsächlich genau geplant wird.

Wurde hier schon einmal diskutiert.
Planungen sollten frühestens nach erfolgreichem Planfeststellungsbeschluss erfasst werden. Wir hatten hier (in N) auch schon Schlaumeier, die so etwas erfasst hatten. Diese Planungen haben sich dann nach Jahren wieder zerschlagen und werden so nie mehr ausgeführt werden…

Schönes Beispiel aus der Vergangenheit:
In meinem Dierke Weltatlas (234.-236. Auflage) 1980 ist die Autobahn A81 zw. Dreieck-Leonberg und “Kreuz” Gärtringen als
fertig gebaut eingetragen.
Dieses Autobahnstück gibt es heute nicht, und wird es wahrscheinlich nie geben.

Also Vorsicht mit dem Eintragen von (Luft-)Planungen.

Hier in Wuppertal gibt es ein Beispiel, das ich besonders fragwürdig finde, der geplante Ausbau der L 419 (https://www.openstreetmap.org/way/621469192). a) gibt es noch keinen Planfeststellungsbeschluss und b) gibt es die L419 doch ohnehin schon dort, daher finde ich das jetzt als Laie ohnehin etwas überflüssig. Der verantwortliche User scheint (stichprobenhaft geprüft) durch ganz Deutschland zu ziehen und geplante Straßen einzuzeichnen.

Die genutzte Quelle scheint mir auch nicht sonderlich mit unserer Lizenz kompatibel zu sein:
http://www.bvwp-projekte.de/impressum.html

Ich lade ihn einmal zu der Diskussion hier ein.

Auch über die im von mir genannten Beispiel genutzte Quelle bin ich mir nicht sicher. Das liest sich, als hätte er “einfach so” mal von der Straßen.NRW Website abgezeichnet. Wobei genau diese verlinkte Seite nicht mehr verfügbar ist, sondern nur https://www.strassen.nrw.de/de/projekte/l419-ausbau-in-wuppertal-ronsdorf.html

wir reproduzieren allerdings nicht die Bilder. Die Information wo die Regierung Straßen plant, dürfte nicht vom Urheberrecht geschützt sein.

Hallo Zusammen,

Ich sehe den Sachverhalt etwas anders und differenzierter:

Zum Thema Bundesverkehrswegeplan:
-in wie weit widerspricht dieser unserem Lizenz-Modell?
-konkret gehen insbesondere bei den Projekten im ‘vordrinlichen Bedarf’ jahrzehntelange Planung voraus inkl Linienfindungsverfahren sodass sich meistens genau eine Vorzugsvariante herauskristallisiert. Diese wird auch im folgenden Planfeststellungsverfahren in der Bürgerbeteiligung diskutiert und als Startpunkt genommen.
-meiner Überzeugung nach sollte dieser bereits eingegrenzte Verlauf bereits im Vorfeld für die betroffenen Bürger einsehbar sein in einem solch allgemeinen verfügbaren Tool wie OSM um eine breite Basis der Bürgerbeteiligung zu ermöglichen
-es geht hier schließlich nur um einen Planungsstand und der muss meiner Ansicht nach nicht 100% der späteren ‘construction’ Trasse entsprechen, denn es ist eben doch die Stärke von OSM das Leute mit Ortskenntnis später konkrete im Bau befindliche Trassen nach den realen Gegebenheiten taggen können (selbst zu Planfestgestellten Verläufen kann und gibt es später Abweichungen)

Ich bitte um eure Kommentare.

Danke und Gruß

MrWebber

Wer bei der BMVI-Seite ins Kleingedruckte der einzelnen Projekte reinguckt, wird dort im Regelfall unter Lage der Trasse folgenden Hinweis finden: “Der in den nachfolgend aufgeführten, herunterzuladenden Lageplänen dargestellte Verlauf des Projekts stellt eine der Lösungsmöglichkeiten dar. Dieser Verlauf liegt der gesamtwirtschaftlichen, umweltfachlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Bewertung bzw. Beurteilung zugrunde. In den nachfolgenden Planungsstufen kann sich der Verlauf verändern.”

→ also Finger weg vom Einpinseln irgendwelcher BVWP-Projekte.

Frühestens ab rechtskräftigem (!) Planfestbestellungsbeschluss kann es sinnvoll sein, aber die Erfahrung lehrt, dass zwischen Rechtskraft des PFB und Baubeginn auch gerne mal eine zweistellige Anzahl von Jahren vergehen kann.

Ich habe auch nochmal durch den Webauftritt durchgesehen, und hier http://www.bvwp-projekte.de/impressum.html wird oben auf die “Benutzerhinweise” verwiesen: http://www.bvwp-projekte.de/hinweise.html
Dort steht geschrieben:

Liegt bei “abpinseln” für OSM nicht eine “Nutzung” der Bilder und Grafiken (=Karten?) vor? Die interaktiv nutzbare Karte hat außerdem so ein nettes “© WebAtlas”.

Ich sehe es wie MrWebber, ziemlich wichtig und wen es nicht interessiert der kann geplante Straßen ja ignorieren. Dass sich die Trasse noch ändern kann oder vielleicht auch nichts gebaut wird ändert ja nichts daran, dass die Planung der aktuelle Zustand sind.

eine Nutzung schon, aber keine anderweitige, man nutzt deren Seite zur Information.

Sorry, dass ich da jetzt so blöd nachfrage: Was ist denn eine “anderweitige” Nutzung in diesem Sinne?

Alles was nicht bestimmungsgemäß ist, und keine Veröffentlichung. Z.B. dürfte man die Bilder nicht runterladen und als Schulungsmaterial verwenden.

Ich bin der Meinung, dass man, solange man es als proposed einträgt, ruhig schon sehr frühe Stände eintragen kann und das dann während des Verlaufs an die neuen Gegebenheiten anpasst.
Was spricht denn dagegen?

Es ist auch für den Bürger einsehbar…

http://www.bvwp-projekte.de/map_street.html

Unhabhängig von der Lizenzfrage… Erst dann, wenn ein Projekt planfestgestellt ist und erste Bautätigkeiten zu sehen sind… Abholzungen, Trassenabsteckungen, ect… sollte sowas rein…

Alles andere (Planungsstände, Verlaufsvarianten, ect.) ist was für umap und Co…

Wir müssen nicht alles, was nicht bei drei auf den Bäumen ist, nach OSM reinkippen…

Sven