Kurioses

Zufallsfund:

Was ist daran kurios?

Vielleicht die ernsthafte Verwendung der Comic Sans auf einer Infotafel. Wenn ich so was treffe, tagge ich es hazard=information.

Nenee, eine OSM-Karte mit richtiger Attributierung verdient schon eine Würdigung. Das „OSM und Mitwirkende“ statt „OSM-Mitwirkende“ (denn nur von denen kommen die Daten) versteht praktisch jeder falsch.

–ks

Ja, ich finde es auch klasse, dass die erstens OSM verwenden und zweitens darauf hinweisen.

Das Flußbett braucht nicht dauerhaft wassergefüllt zu sein. Ich sehe an der Stelle kein Problem.

Der Preis für den bescheuertsten Bushaltestellennamen aller Zeiten geht an: Flörsbachtal-Flörsbach Flörsbacher Hof (Blaukraut, Brautkleid?)

Das ist aber noch nicht das Highlight, denn das Bushaltestellenschild für diese Bushaltestelle steht dort mindestens schon seit dem Krieg:

Allerdings sind in dem Ort so ziemlich alle Verkehrsschilder ziemlich verrostet. Da kommt wohl nie einer vorbei.

Es lohnt sich ab und zu mal die von Osmose bereitgestellten Warnungen zu von Mapillary erkannten aber in OSM fehlenden Schilder/tags durchzuschauen. Bei “hazard=animal_crossing” mitten in der Innenstadt war ich aber etwas skeptisch und hätte gedacht es wäre etwas falsch erkannt worden. Aber siehe da, es stimmt sogar … also so irgendwie. :smiley:

Kurios finde ich, dass die evangelische Kirche nicht weiß, wo ihre Kindergärten liegen.

Auf ihrer Webseite wird als Adresse “Orber Straße 24a” angegeben. Das Haus gibt es tatsächlich, ist aber einfach nur ein Wohnhaus. Der Kindergarten ist eins weiter im Haus Orber Straße 24b, den ich fälschlicherweise als “Kindergarten Flörsbach” bezeichnet habe, da ich von außen nicht erkennen konnte, dass das ein evangelischer Kindergarten ist, der deshalb auch in OSM “Evangelischer Kindergarten” heißen muss.

Übrigens gibt es in dem Ort an einer Informationstafel nicht nur einen Ortsplan mit Hausnummern (allerdings schlechter als OSM), sondern auch ein Telefonbuch und die Gelben Seiten - frei herumliegend, kann jeder nehmen und aufschlagen. Ich bin so geneigt, das als amenity=phonebook und amenity=yellow_pages zu taggen - da draußen auf dem Dorf dürfte sich das Angebot wohl ewig halten.

Hä? Wenn ein evangelischer Kindergarten nicht „Evangelischer Kindergarten“ heißt, sondern „Highway to Hell“, dann schreib ich da „name=Highway to Hell“ dran. Wenn das Evangelische unbedingt dazu muss: religion=christian + denomination=protestant.

–ks

Solche Verwechslungen sind mir bei kirchlichen Gebäuden immer mal wieder aufgefallen. Am häufigsten falsch sind wohl die Adressangaben zu Kirchen – wahrscheinlich, weil an der Kirche meist kein Hausnummernschild angebracht ist und man sich nicht die Mühe des Nachschlagens/fragens machen will. Daher wird gerne mal die Hausnummer des nächsten Wohnhauses angegeben, wenn die Kirche gesucht wird … (Oder gar die des Pfarrhauses, das dann aber auch mal ein paar Straßen entfernt sein kann, Chaos garantiert ;).)

Das seh ich auch zum ersten Mal: https://osm.org/node/6473944542

–ks

Das wrong_sign?
Guckst Du hier #2482 ff
Mal davon abgesehen, dass eine Richtungsangabe fe_lt, muss es nicht unbedingt “wrong” sein: Abbiegen direkt nach einem BÜ kann gefährlich sein, Stau auf’m Gleis ist wenig empfehlenswert …

Scheint aber häufiger zu existieren, als man denken würde. https://overpass-turbo.eu/s/Kq5

ja und zwar konzentriert auf dieses Gebiet und offensichtlich nur von einem Mapper.

Wäre vielleicht gut wenn sich das ein zweiter noch einmal systematisch ansehen würde. Das Beispiel am Bahnübergang zeigt, dass wrong nicht unbedingt objektiv richtig sein muss.

Mal das südlichste angeschaut, was in Mapilarry von hinten zu sehen ist. Ist eine Einbahnstr., aber für Radler in die andere Richtung frei. Wenn die “größere” Querstr. mit den zwei Fahrbahnen Vorfahrt gehabt hätte, stünde das dort korrekt. Für die andere Fahrtrichtung verkündet ein Warnschild aber Rechts vor Links und in der Tat suche ich gerade die positive Vorfahrtbeschilderung auf der Querstr. vergebens. Das 205 kann eigentlich nur dann ohne in positives Gegenstück stehen, wenn es Nachrang nach § 10 verdeutlicht, für den ich hier keinen Anwendungsfall erkenne … Von daher wurde das 205 wohl wirklich rechtswidrig aufgestellt …

Da dagegen stimmt bestimmt was nicht … :roll_eyes:

Unüberprüfbare behauptung … :roll_eyes:

Spardose ohne Zusätze ist auf einer Radroute wohl auch falsch, sicher auch diverse 250er auf Wald- und Feldwegen ohne Radfahrer frei bzw. statt 260 und viele hinten teiloffene Sackgassen. Von daher werden viele richtige wrong_sign=yes dabei sein …

Da sein Schwerpunkt wohl die Radfahrersicht ist, kann man übrigens auch das Abbiegeverbot am BÜ anders sehen: Wenn ein wartender linksabbiegender Radler keinen Rückstau macht, würde ein “Radfahrer frei” fehlen. Ist aber nicht gerade breit die Straße dort und die Radroute biegt auch nicht ab.

halte ich auch für rechtswidrig, kann aber die Intention nachvollziehen: die Autofahrer sehen das Einbahnstraßen-Schild und rechnen daher nicht damit, dass es entgegen dieser Fahrtrichtung Vorfahrtsberechtigung Verkehr geben könnte. Deshalb wollte man den Radlern diese Vorfahrtsberechtigung wieder nehmen.

Nachtrag: ein VZ 101, 102 oder 138-10 i.V.m. 1000-32 an der auf Mapillary von rechts kommenden Straße wäre m.E. besser.

Allmecht na! Ich ließ mein Garmin die Route von zu Hause zur IHK in Nürnberg berechnen. Sofort kam die Meldung “Routenberechnungsfehler”. Was ist da los? Ich sah mal die Zielregion auf der Karte an. Da waren alle Straßen gesperrt.
Wie das?
https://www.openstreetmap.org/way/138996179/history
zeigt motor_vehicle=destination, das ich als Bentzungsverbot rendere (sollte mir mal was anderes einfallen lassen, so daß solche Straßen nur als letzte Wahl in Betracht gezogen werden).
Tatsächlich steht dort aber ein Schild, das eine Gewichtsbegrenzung angibt, 3,5 oder 7,5 t, hab’s mir nicht gemerkt. Und der Zusatz “Anlieger frei”. Mit nem normalen Auto darf da jeder rum fahren.
Werde allerdings erst in paar Tagen dazu kommen, die Stelle aufzuräumen.

Was auch immer das ist, das muss mir mal jemand erklären: https://www.openstreetmap.org/node/1133537894

Also OSMANDsagt in solchen Fällen bei der Routenberechnung: Ziel liegt an einer eingeschränkt befahrbaren Straße, routet aber dann doch direkt bis zum Ziel. Eine sinnvolle Sache, finde ich. Liegt ein Ziel an einer Anlieger-frei-Straße, sollte sie für die Route genutzt werden, sofern es keinen anderen Weg dorthin gibt. Unterwegs aber sollten solche Straßen außen vor gelassen werden.

Aber natürlich ist es ein Fehler, wenn eine Gewichtsbeschränkung mit Zusatz Anlieger frei als allgemeines Anlieger frei eingetragen ist. Dass muss korrigiert werden.

Meinst Du den Kommentar “3 mal fehlenden Straßennamen ergänzt” im Änderungssatz? Den Interpretiere ich so: Der meint, dass sowohl an dem Gebäude als auch an den beiden nodes (Paketshop und Briefkasten) jeweils den Straßennamen ergänzt hat.