In Bisamberg wird die Autobahnauffahrt von Juni bis September saniert. Dadurch wird der Verkehr umgeleitet.
Laut Homepage der Gemeinde entsteht währenddessen eine provisorische Rampe. Mit welchem Tag wäre diese einzutragen?
Und wie wäre es sinnvoll, das Verbot zum Linksabbiegen (von B3 auf Autobahnauffahrt) bei OSM einzutragen?
Nachdem es sich um eine Sanierung handelt, wo (soweit ich sehe) der Zustand danach in einigen Wochen wieder so ist, wie davor und auch die Navis ein gewisses Delay bei ihren Updates haben, bin ich mir nicht sicher, ob es in diesem Fall überhaupt besonders sinnvoll ist, das zu ändern.
Meiner Beobachtung nach diskutieren das die Leute eher unterschiedlich, es gibt keinen rechten Konsens fuer einen exakten Zeitraum, Du duerftest Dich in einem Grenzbereich bewegen.
Sag ma mal so ca. ein halbes Jahr?
Ich wuerde Deinen Fall aber wahrscheinlich auch noch nicht eintragen.
Du könntest dich mit den angesprochenen temporären Eigenschaften austoben, von wann bis wann was gilt, aber ich kann dir jetzt nicht sagen, ob das irgendwo eine Auswirkung hat.