Schilder des Tagginggrauens

Ich seh diese “Regelung” als höchst gefährlich an. Ich lass meine Kinder im Vertrauen auf den verkehrsberuhigten Bereich freier rumlaufen als auf einer normalen Straße (“Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.”, “Kinderspiele sind überall erlaubt.”), aber dann sollen sich all die genannten Verkehrsteilnehmer nicht dran halten müssen?

Oder was soll “frei” eigentlich heißen? Bei Fußweg + KFZ oder Rad frei z. B. ist es klar: KFZ/Rad müssen im Zweifel auch Schrittgeschwindigkeit fahren und Fußgängern immer Vortritt lassen. Wenn man es so auch hier interpretieren würde, wäre es überhaupt keine Befreiung von irgendwas (abgesehen vom Parkgebot vielleicht).

Das Schild war ja vorher auch Rad- und Fußweg. Ich nehme an, die wollten einen verkehrsberuhigten Bereich mit Nutzungsbeschränkung.

Die Maxtraße, wo das Schild steht, ist baulich ein breite Hauptstraße, da gibt es auch Linienbusse. Mit der alten Regelung war ziemlich viel Kraftfahrzeugverkehr. Aber wer reinfuhr, musste sich wenigstens eine Ausrede einfallen lassen.

Jetzt braucht man für die Interpretation des Schilds Geschichtskenntnisse oder Kaffeesatz. Mal sehen, wie lange der Quatsch da bleibt.

Eine Frage hab ich zu einem anderen Rad- und Fußwegschild mit Zusatzschild wie eins von oben. Da steht dann noch “Schritttempo” drunter. Hat da jemand einen Taggingvorschlag? Würde das auch für Radfahrer gelten?

prust Gut erkannt! :laughing: :roll_eyes:
Das wäre was für den “Neues aus Schilda”-Faden im verkehrsportal.de
Dort wird man zur selben Erkenntnis kommen müssen …:cool:
Ärzte haben’s ja eh immer eilig und Handwerker sind eh immer auf der Suche nach Parkplätzen direkt vor ihren Baustellen, da ist die Beschilderung also bestens logisch erklärbar … :roll_eyes:

Wenn man gemeint hätte, was wir vermuten, dass sie wohl gemeint haben könnten, dann müsste zwischen das vbB-Schild und dem Zusatzschid ein Vz 260 montiert werden … Dann käme man dem näher … Ob es so legal aufstellbar wäre, wäre noch eine andere Frage …

meintest Du, ob das auch für Fußgänger gilt? Joggen verboten? Vielleicht haben sie das nur aufgestellt, damit der Radweg nicht benutzungspflichtig ist, weil Schritttempo ist einem Fahrradfahrer wohl kaum zuzumuten, d.h. er wird auf die Straße gehen…

Das ist meiner Auffassung nach ein Trugschluss. Laut gültiger Verkehrsregeln ist ein blau Radweg benutzungspflichtig. Daran ändert auch Schritttempo nichts.

Wenn der Radweg unbenutzbar ist, dann muss man ihn auch nicht nehmen. Ein Radweg auf dem man nicht fahren darf sondern nur mit Schrittgeschwindigkeit unsicher vor sich hinwackeln, ist nicht benutzbar.

Ah, ich hab mich da missverständlich ausgedrückt. Dieses Rad- und Fußwegschild mit der wirren Zusatzbeschilderung gehört nicht zu einem normalen Radweg, sondern zu einer Gasse. Wie die beiden Schilder gleichen Typs gleich im ersten Post. Die Gasse war früher vermutlich eine Einbahnstraße, so ist sie in OSM kartiert. Sie hat links und rechts Gehwege mit Bordsteinen. Trotzdem, lese ich in meinem Kaffeesatz, soll das Schild für die Gasse mitsamt Rad- und Fußwegen gelten. Gibt zwei Exemplare, rechts und links der Straße.

Wir brauchen nicht darüber streiten, dass die Beschilderung völlig absurd ist. Ich frag mich bloß, ob ich die Schrittgeschwindigkeit dazu taggen soll. Und ich hab mich auch gefragt, ob die Aufsteller des Schildes wohl gemeint haben, dass da auch Schrittgeschwindigkeit geradelt werden soll. Mir ist klar, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen normalerweise nur für KfZ gelten.

Die Schrittgeschwindigkeit in einer Spielstraße gilt auch für Radfahrer, egal wie absurd das klingen mag. Ebenso wie auf Gehwegen und in Fußgängerzonen die für Radfahrer freigegeben sind nur mit Schrittgeschwindigkeit geradelt werden darf.

Dass ist definitiv ein Irrglaube. Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten stets für alle Fahrzeuge, es sei denn, ein Zusatzschild würde dies ausdrücklich anders bestimmen.

Außer für die generelle innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die gilt nur für Kraftfahrzeuge (StVO §3 Abs.3 Satz 1). Hinter einem Ortseingangsschild dürfen Radfahrer erstmal so schnell fahren wie sie wollen (wobei nur die Vorschrift gilt, dass die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit den Verhältnissen anzupassen ist). Erst wenn danach ein Zeichen 274 kommt, müssen sie sich daran halten.

–ks

nur dass es ausser bei Schrittgeschwindigkeit kaum Relevanz hat, und es auch als Radfahrer schwer einzuschätzen ist wie schnell man fährt, weil man ja keinen Tacho hat (haben muss). Eigentlich steht es ja schon in den allgemeinen Regeln, man muss Rücksicht nehmen.

Witzig finde ich allerdings, dass die Schrittgeschwindigkeit hier auch für Fußgänger gilt (?), dafür haben wir gar keinen tag.

Man darf in einem vbB also nicht joggen. Das wusste ich noch gar nicht :slight_smile:

maxspeed:foot=walk

Sollte dann aber in den defaults enthalten sein :slight_smile:

–ks

Please send pig\c/s! :wink:

In einem verkehrsberuhigten Bereich gilt auch Schritttempo für alle, genauso bei für Radfahrer freigegebenen Fußgängerzonen und Gehwegen (nur letztere wären nicht benutzungspflichtig, wenn sie straßenbegleitend wären, die Kombi habe ich aber auch schon auf eigenständigen Wegen gesehen, wo man keine Fahrbahn zum Ausweichen hat …), ob das für Radfahrer dort fahrbar ist, dafür interessiert sich der Gesetzgeber nicht … Mit einem (Liege-)Dreirad geht das problemlos, ihr fahrt also nur die falschen Räder! :stuck_out_tongue:

Ich vermute, dass der Zusatz eh in einer nicht gültigen Form erfolgte (daher auch die Frage nach den pigs, äh, pics …).
Tempolimits werden auf deutschen Schildern anders definiert und nicht per Zusatzschild.
Unter einem Schild verkehrsberuhigter Bereich ist das auch nur eine Erinnerung an eine auch ohne diesen Zusatz geltende Regel und von daher nur ein Erklärbär ohne eigene Funktion. Unter einem Radwegschild würde es aber der gesetzlichen Regelung widersprechen.
Und außerdem vermute ich nach den bisherigen Schildern dieses Fadens, dass das Schild eh so aufgestellt ist, dass es auf ganzer Straßenbreite gelten soll und sich so die Frage nach einer B-Pflicht gar nicht stellt …

Tag brauchen wir nicht, denn:

Also kein Limit für Jogger, rasende Rollis und auch Tretrollerfahrer, weil die als Spielzeug und damit als Fußgänger gelten. Limit aber für Radler und E-Roller, weil Fahrzeuge.
Dito bei Zusätzen unter Gehwegen und Fußgängerzonen

(Das “wenn nötig” bezieht sich nur auf das warten, nicht auf die Geschwindigkeit …)

wenn dort sowieso schon Schrittgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge gilt, dann wäre der einzig logische Grund für das Zusatzschild, dass es eben explizit auch für Fußgänger gelten soll. Wenn nur die Fahrräder Schrittgeschwindigkeit fahren, die Fußgänger aber schneller unterwegs sind, dann wäre es ja auch nicht sicher.

Soweit ich weiß ist das Zusatzschild die einzige Möglichkeit, Schrittgeschwindigkeit für Fußgänger vorzugeben.

es gibt auch die Variante „Schritt fahren“ damit wären die Fußgänger nicht eingeschlossen

hier die Variante für Fußgänger, aus Tübingen:

noch expliziter geht es nicht:

Um das Schild, links an der Gasse steht auch eins, und die Gasse geht es.

Mein Vorschlag:
vehicle=destination
highway=* (residential oder path)
delivery=yes
bicycle=designated
foot=designated
segregated=no
traffic_sign=DE:240,1020-30,1026-35