Bzgl. Radschnellwege gibt es schon höhere Ansprüche an die baulichen Standards, was Breite, Trennung vom Fußverkehr, Trassierung, Kreuzungsfreiheit, … betrifft. Man mag mal auf den Seiten des Landes B-W stöbern, die ich gerade in der Wikipedia unten bei den Weblinks ergänzt habe …
… allerdings gilt das nur für einen Teil dieser Verbindungen, hauptsächlich sofern es eigenständige Wege sind. Es gibt auch Lösungen im Bestandsnetz, dann sieht’s wieder anders aus …
Wie das in der Praxis dann aussehen wird, wenn die Kämmerer öffentlicher Kassen einen Blick in ihre Rad-Etats werfen …
Bzgl. “highspeed”: Irgendwo wird man in den ba-wü Unterlagen sicher auch was zur Entwurfsgeschwindigkeit finden. Die dürfte sich eher an schnelleren Radlern und Pedelecs orientieren, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, also so 25-30.
Wenn das als Radweg beschildert ist, dann dürfen S-Pedelecs (bis 45 km/h) bspw. rechtlich gar nicht drauf …
Was drauf darf, sofern kein S-Pedelec-Motor eingebaut ist, der ja eh nur bis 45 unterstützt, sind aber Velomobile und da kann man mal bei youtube stöbern, dass gut trainierte Velomobilisten in der Ebene vereinzelt schon mal an die 80 rankommen …
DAS wäre dann highspeed im Radverkehr, dafür sind die Radschnellverbindungen aber gar nicht konzipiert …
“schnell” ist daran hauptsächlich die im Idealfall seufz kurvenarme, steigungsarme und kreuzungsarme Trassierung, so dass der Radler nicht an jedem Knoten etc. ausgebremst wird …
Interessant wird das Tagging, wenn solche Wege auf Mapper treffen, die der hier schon öfters gelesenen Meinung sind, dass alles über 2 m Breite kein path/Radweg sein kann, weil dann ja Autos draufpassen …